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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. August 2011

Mündliche Verhandlung im Blindflug

Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.

Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.

Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).

Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.

Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

18. August 2011

Video über OpenLeaks

„Zu viel Arbeit, zu viel Verantwortung, zu viel Expertise, die man braucht – und zu viel Macht“

urteilt Daniel Domscheit-Berg über WikiLeaks (in Minute 28) und zieht die Konsequenz, das ursprüngliche Projekt dezentral mit Medienpartnern aufzubauen.

In den letzten Tagen wurde so viel Schrott über OpenLeaks und Daniel Domscheit-Berg geschrieben, dass ich jeden Medienvertreter oder Assange-Jünger nur herzlich einladen kann, das obige Video von Denkwiese zu checken.

OpenLeaks ist eine elektronische Babyklappe für Dokumente, die „netzneutral“ ohne eigene Entscheidungsprozesse an vom Einsender bestimmte Medien geliefert werden und dem Einsender größtmöglichen Schutz vor Datenspuren bieten soll. Die häufig zu lesende Unterstellung, OpenLeaks sei eine Plattform, die selbst verbreitet und die von WikiLeaks „gestohlene“ Dokumente verwerten will, ist schon selten dämlich. Insofern gibt es auch keine „Konkurrenz“. OpenLeaks hatte aufgrund fehlender eigentlicher Veröffentlichungsplattform schon strukturell nie ein eigenes Interesse an den Dokumenten.

Sehr wohl jedoch hat man bei OpenLeaks ein Interesse daran, dass die Whistleblower nicht durch Verantwortungslosigkeit verraten werden oder sich selbst verraten. Da die von WikiLeaks veröffentlichten „Cables“ kein jüngeres Datum aufweisen als die Verhaftung Bradley Mannings, hat schon alleine diese vermeidbare Ungeschicklichkeit wohl jeden Zweifel der Behörden an Manning als Quelle ausgeräumt. Derartige Dilettanz soll durch fähige Medienpartner vermieden werden, die sich kompromisslos dem Quellenschutz verpflichten.

Warum man OpenLeaks weniger trauen sollte als dem von einem Egomanen mit diktatorischen Allüren geführten Projekt WikiLeaks, leuchtet mir nicht ein. Wer beiden nicht traut, ist herzlich eingeladen, konstruktiv zu bleiben und Alternativen bereitzustellen. Anderen am Zeug flicken kann jeder.

Atlantiklux lässt Anwaltsboutique Krawallanwalt zensieren

Derzeit ist eine sympathische Versicherung namens Atlantiklux schlecht auf den Kollegen Melchior zu sprechen, der in seinem höchst erfolgreichen Blog Unerfreuliches über diese Assekuranz zu berichten weiß. Die Versicherer versicherten sich bei Kollegen unter der Firmierung“Anwaltsboutique“, dass man dem Blawger Einhalt gebieten könne und bitten den Kollegen Melchior nun vor den Kadi. Der hat offenbar an der „Anwaltsboutique“ genau so einen großen Spaß wie ich am Anwalt eines gewissen Sven T.

Daniel Domscheit-Berg vernichtet die Schlüssel zu den WikiLeaks-Daten

Im „Herrn der Ringe“ wirft Frodo unerwartet den Ring, der die Macht verleiht, ins Feuer.

Auch Harry Potter zerbricht am Ende den mächtigen Zauberstab, um Missbrauch zu verhindern.

Nach den Querelen der letzten Tage hat sich nun auch Daniel Domscheit-Berg entschlossen, einen zur Last gewordenen Schatz zu vernichten.

UPDATE: Nicht Daniel alleine, sondern die Ex-WikiLeaker.

16. August 2011

Burschenschafter beansprucht Diskretion für seine rassistischen Rund-E-Mails

Die TAZ hat morgen Termin in Braunschweig. Es geht um die (anonymisierte) Veröffentlichung einer E-Mail aus einer Mailingliste, die nach Wunsch des Absenders nur intern hätte kursieren sollen. Durch die Veröffentlichung in der TAZ soll das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt worden sein. Es handelt sich hier um einen Burschenschaftler, der gegen diesen Beitrag vorgeht. Angeblich seien die Mails gefaked oder gehackt.

Ich wette 100:1, dass der Anwalt des Klägers das Schandurteil der ZK 28 des Landgerichts Köln zitiert hat, das allerdings aus gutem Grund nie rechtskräftig wurde. Der TAZ-Anwalt wird mit einiger Sicherheit mit dem von mir erstrittenen Urteil des OLG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 zu einem vergleichbaren Fall kontern. Letzteres befindet sich derweil im Stresstest am BGH.

Das Interesse der Öffentlichkeit, welches bei entsprechendem Gewicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, dürfte bei einem Sachverhalt wie diesem spielend zu begründen sein.

UPDATE:

Die TAZ hat diese Runde gewonnen.

15. August 2011

„Hochkriminelles Netzwerk“ und „international tätige Verbrecherclique“ scheitern mit Zensur

Wie hier bereits berichtet, scheiterte der Zensurversuch eines „hochkriminellen Netzwerks“ bzw. einer „international tätige Verbrecherclique“, dem Buch „Tatort Hypo Alpe Adria“ per einstweiliger Verfügung Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Auch das Oberlandesgericht Wien ließ nun den Autor gewähren. Glückwünsche nach Österreich! ;-P

12. August 2011

Chaot Cameron: Blackmail für Blackberry

Bundesinnenminister Friedrich wurde in den letzten Tagen in Sachen Internet viel Unrecht getan – verglichen mit dem britischen Premierminister David Cameron könnte man Friedrich beinahe schon wenigstens einen Internetführerscheinbewerber oder so nennen, der das Internet zumindest schon alleine ausdrucken kann.

Cameron hingegen, den der Kollege Vetter heute treffend als „Hosni Cameron“ verspottete, hat nun gedroht, den Ausschreitungen durch eine Blockade des Blackberry-Dienstes entgegenzuwirken. Davon einmal abgesehen, dass sich Blackberry als Koordinationsmedium durch so ziemlich jeden anderen Dienst substituieren ließe, ist schon die Vorstellung seltsam, dass sich die randalierenden Herrschaften überhaupt für den Anbieter Blackberry entschieden hätten, der eher als Tool von Managern usw. gilt.

Hier im CCC-Camp beantwortete man mir die Frage, warum sich Cameron ausgerechnet auf Blackberry-RIM einschießt, mit der Vermutung, dass sich Cameron derartiges bei anderen Anbietern wie Apple und Android/Google, die sich nicht so sehr auf dem absteigenden Ast wie RIM befänden, nicht traut.

Letztlich ist das aber nur technisches Geplänkel, denn diese Ausschreitungen sind nicht „im Internet geboren“, sondern im Großbritannien der Gegenwart, in dem die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander klafft, entsprechende Standesdünkel tief in der Kultur verwurzelt sind und eine Menge anderer Sachen schief läuft. Politiker, die behaupten oder gar wirklich glauben, man könne soziale Probleme durch Zensur und ähnliches wirksam bekämpfen, sollte man dringend mit Computerspielen oder dem Löschen von Wikipedia-Artikeln beschäftigen, damit sie in der Realwelt weniger Schaden anrichten.

Cameron ist bei der Transformation „seiner“ Insel in einen Polizeistaat inzwischen einen weiteren Schritt gegangen: Public Viewing von „mutmaßlichen Krawallmachern“, wie sie der SPIEGEL nennt.

Es wird Zeit, sich Guy Fawkes Masken zu besorgen.

Ist DER FREITAG wirklich ein geeigneter Partner für OPENLEAKS?

Gerade hat sich DER FREITAG als Medienpartner von OpenLeaks präsentiert, schon wird bekannt, dass er in fragwürdiger Weise gegen einen Leak in eigener Sache vorgeht. So hatte die NRHZ eine E-Mail an einen Autor veröffentlicht, in dem die Ablehnung eines kritischen Artikels über einen Artikel im FREITAG begründet wurde. Die NRHZ hatte mehr Rückgrat, bekam jedoch nun eine Abmahnung. Für einen Leakpartner genau die falsche Kommunikation.

Das Veröffentlichen von E-Mails gegen den Willen des Absenders ist derzeit Gegenstand einer von mir betreuten Revision am BGH.

 

5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.

29. Juli 2011

Die Türkei liegt im Gerichtsbezirk Hamburg

Wie der Kollege Möbius berichtet, hat das Landgericht Hamburg gegen einen türkischen Provider die internationale Zustellung eines Unterlassungsbeschlusses zum Zwecke der Vollziehung im Parteiwege unter Einschaltung des Gerichts wurde bewilligt. Es traf dem Kollegen zufolge einen Provider, der explizit warb:

„Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!“

Tja, dann müssen sich die Kunden halt einen russischen Provider suchen …