Ein Pöbel-Rapper bedachte in einem Werk der Tonkunst einen Meteorologen mit einem Fäkalausdruck. Zudem ließ sich der Barde zu dem Kompliment „verfxxxxxx Wetterfrosch“ hinreißen, offenbar eine Anspielung auf dessen angeblich promiskuitives Privatleben. Das Landgericht Berlin sah in der vermeintlichen künstlerischen Freiheit eine Formalbeleidigung, woraufhin sich die Parteien über einen Vergleich auf Widerruf über Unterlassung verständigten, der auch eine Geldentscheidung zugunsten eines gemeinnützigen Vereins beinhaltete. (Rechtskraft unbekannt.)
Wie man im obigen Video sieht, vermögen Musiker sich Fröschen auch respektvoll zu nähern! ;)
Abbildungen der Briefmarken, die Motive aus den legendären Loriot-Sketchen „Das Frühstücksei“, „Herren im Bad“ und „Auf der Rennbahn“ und „Sprechender Hund“ sowie den Schriftzug „Loriot“ zeigt, dürfen einstweilen nicht mehr in der Wikipedia öffentlich zugänglich gemacht werden. Das hat die 15. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden.
Die Kammer führte es, es handele sich bei den Briefmarken insbesondere nicht um öffentliche Werke nach § 5 UrhG. Sie sieht in der Wiedergabe des väterlichen Werks mit dem bekannten Schriftzug „LORIOT“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Tochter.
Wikimedia International in San Francisco hat die deutsche Verfügung umgesetzt und entsprechend gelöscht. Die Begründung, warum man sich dem teutonischen Gericht beuge, bezieht sich allerdings nicht auf Persönlichkeitsrecht, vielmehr ist man der Ansicht, dass die Motive auch in den USA Urheberrechtsschutz genießen.
Das Landgericht Hamburg hatte 2009 wegen eines FRONTAL-Beitrags (sinngemäß) geurteilt:
1. Die Beklagte darf über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock nicht behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Werkzeug in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.
2. Die Beklagte darf nicht durch Äußerungen den Eindruck erwecken, die Landeskreditanstalt wäre an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.
Als Streitwert wurden üppige 200.000,- Euro ausgeworfen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat der Berufung offenbar stattgegeben. Warum nicht gleich so?
Glückwunsch, die Herren Kollegen Dr. Lehr und Dr. Mensching!
Der als „Maximilian von Ah“ schreibende Buchautor und Blogger bezeichnet sich als den vielleicht einzigen ehemaligen Führungsmanager des AWD, der keine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet habe. Derartiges vereinfacht natürlich das Whistleblowing ungemein …
Von der Expertise des Insiders profitiert in Österreich auch der Verein für Konsumenteninformation, der eine Sammelklage organisiert hat, wie der ORF berichtet. Der in der Schweiz lebende „von Ah“, der seinerzeit 500 AWD-Strukkis unter sich gehabt zu haben scheint, stand dem VKI bei einer öffentlichen Veranstaltung Rede und Antwort zu den Praktiken des AWD. Eine besondere Rechnung hat der Mann mit Carsten Maschmeyer offen.
„Von Ah“ spricht sogar von „mafiösen Methoden“, wovon ich mich jedoch unbedingt distanzieren muss, denn vor fünf Jahren hatte ich einen Finanzvertrieb indirekt als „organisiertes Verbrechen“ bezeichnet. Diese Wortwahl brachte mir meine erste Dienstreise nach Hamburg ein und war der Beginn so mancher wunderbaren Freundschaft … ;)
Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.
Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.
Oskar Lafontaine schreibt schon seit langem Presserechtsgeschichte. Während seiner Alleinherrschaft als „Napoleon von der Saar“ knebelte er etwa die „Schweinejournalisten mit dem schärfsten Pressegesetz der Republik, das bei Gegendarstellungen den Redaktionen einen Kommentar versagte (von Nachfolger Peter Müller sofort gekippt). Wegen der obigen Anzeige sprach ihm das Landgericht Hamburg einst 100.000,- Euro Geldentschädigung zu, die ihm der BGH allerdings wieder wegnahm. Was der gute Mann sonst noch so alles an den Gerichten in Berlin und Hamburg verbieten lassen wollte, würde hier den Rahmen sprengen. Allerdings bietet er auch jede Menge Oscar-verdächtige Storys.
Auch Sarah Wagenknecht klagt schon mal in Hamburg. Die „schöne Kommunistin“ wollte sich nicht als Hummer schmatzend dargestellt sehen. Die Bezeichnung „Neo-Stalinistin“ durch Klaus Bednarz bewertete das Landgericht Hamburg als Meinungsäußerung.
Nun haben Lafontaine und Wagenknecht eine clevere PR-Strategie eingeschlagen, um die Gerüchte einzudämmen, sie seien ein Paar: Sie haben ihre Freundschaft öffentlich gemacht.
Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.
Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.
Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen – das Handwerk zu legen.
Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.
Die GRÜNEN haben offenbar verstanden und richten zu ihrer Version/Vision des Whistleblower-Schutzgesetzes sogar ein eigenes Blog ein. Außerdem laden Konstantin von Notz und Ingrid Hönlinger die juristische Beck-Community zur Diskussion ein.
Die Initiative behinaltet:
Neuer 612a Abs. 2 BGB mit einer Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers bei Tipp.
Am Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon bekannt war.
Medienberichten zufolge soll das Gericht auch gleich die Höhe einer Ordnungsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auf 100.000,- Euro festgesetzt haben. Ob da die Medienvertreter etwas missverstanden haben?