1. Februar 2014
Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.
Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1, 1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.
Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.
Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.
28. Januar 2014
Die Doku „Land unter Kontrolle“ gestern auf 3sat wirkte auf mich so ein bisschen wie die Verfilmung meiner TELEPOLIS-Beiträge vom letzten Jahr. Ein Wiedersehen mit guten Freunden. ;-)
24. Januar 2014
Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.
Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.
Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.
admin •
12:55 •
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22. Januar 2014
Den Medienberichten zur aktuellen Posse um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eigenmächtigem Veröffentlichen eines Gutachtens habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.
Der Staat wäre gut beraten, es nicht auf eine Kraftprobe vor Gericht ankommen zu lassen. Das Schreiben des Kollegen Dr. Angsgar Koreng spricht für sich.
admin •
14:35 •
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21. Januar 2014
Post vom Bundesverfassungsgericht.
Das Verfassungsblog finden die Entscheidung gut.
Das Lawblog weniger.
admin •
18:24 •
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17. Januar 2014
Heute auf den Tag genau vor 40 Jahren verbog im deutschen Fernsehen der 27 Jahre junge Israeli Uri Geller live Besteck. Gastgeber war der Kollege Dr. jur. Wim Thoelke, der die ZDF-Show „3×9“ moderierte. Anschließend verbogen sich landesweit die Gabeln.
Ich hatte den Namen „Uri Geller“ erstmals mit sieben Jahren in einem Zauberbuch gelesen, in dem jemand einen Trick erklärte, wie man Löffelbiegen simulieren könne. Ich wusste aber mit dem Namen und dem Löffelbiegen erst etwas anzufangen, als ich in den 1980ern eine Dokumentation über den Skeptiker und Zauberkünstler James Randi sah. Damit wäre Gellers These bewiesen, dass die Skeptiker und Zauberkünstler seine beste PR-Agentur sind. Ohne die Negativ-PR, für die Geller niemals auch nur einen Cent ausgegeben hat, wäre er längst vergessen worden.
Gellers über vier Jahrzehnte währender Streit mit James Randi ist legendär. Als Geller Randi wegen einer Äußerung einmal auf 15 Millionen Dollar Schadensersatz verklagte, wurde die Klage von einer Müslipackung entschieden. Auch eine urheberrechtlicher Prozess mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) über ein umstrittenes Video im Internet brachte Geller unbezahlbare PR. Gellers Telefonate waren im „News of the World“-Skandal abgehört worden, woraufhin Geller die Beteiligten erfolgreich auf Schadensersatz verklagte.
Ich hatte vor Jahren einmal eine kritische, aber wohl ganz unterhaltsame Biographie über Geller geschrieben, wobei meine Kritik eher auf die unkritischen Medien abzielte. Statt mich zu verklagen, blieb er sportlich und wollte mich mal kennen lernen. Obwohl ich klar im Lager der Skeptiker stehe (nicht missionierend), haben wir uns auf Anhieb sehr gut verstanden und sind längst persönliche Freunde. Es wäre verdammt cool, wenn alle Menschen auf Kritik so gelassen und konstruktiv reagieren würden.
15. Januar 2014
Sehr geehrte Damen und Herren Spione,
nach knapp vier Jahren wird es Zeit, dass ich meinen ächzenden Rechner in die wohlverdiente Rente schicke und durch ein neues Modell ersetzte.
Da Sie ein Interesse am optimalen Funktionieren meiner IT haben, bitte ich Sie freundlich um
- Beratung, mit welchem aktuellen Modell wir denn in nächster Zeit gemeinsam am besten zusammenarbeiten können,
- Unterbreiten eines Angebots finanzieller Beteiligung.
Bitte informieren Sie mich auch über Ihre neuartigen Angebote in Sachen WLAN.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Kompa
8. Januar 2014
Seine Durchlaucht, Herr Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg, hat den LIT Verlag in meiner Nachbarschaft verklagt. Den Herrn Baron stört das Werk „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen“. Das Werk war kurz nach dem Rücktritt des einstigen Verteidiguingsministers erschienen und enthielt ein Geleitwort, in welchem sich Durchlaucht von einem Plagiats-Vorsatz distanzierte. Das allerdings ist auf den 1.April datiert, was der Verlag als Indiz für Satire wertet.
Wenn man von Bayern aus einen Verlag in Münster verklagt, wo macht man einen solchen Fall wohl anhängig? Richtig. Natürlich am Landgericht Hamburg. Am 11.04.2014 bittet Frau Käfer zur Verhandlung.
Hinweis: Da die „Pressekammer“ (Zivilkammer 24) an die Glacischaussee grenzt, liegt sie an der Grenze zum sogenannten „Gefahrengebiet“. Die Anreise ist daher durch den Haupteingang am Sievekingplatz zu empfehlen.
16. Dezember 2013
Seit fast drei Jahren berichte ich über den Rechtsstreit zwischen Gysi und NDR. Es geht um Gysis Verhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit und den Vorwurf von Mandantenverrat. Wie manch anderer war Gysi mit einer eidesstattlichen Versicherung zur Hamburger Pressekammer getingelt, das immer wieder gerne eidssstattlichen Versicherungen ausreichen lässt, zuletzt beim Limburger Bischof.
Heute Abend nun um 23.55 Uhr zeigt die ARD eine neue Gysi-Doku, falls seine Anwälte nicht noch schnell eine einstweilige Verfügung zustellen. Bärbel Bohley, der er die Behauptung des Parteiverrats untersagen ließ, hatte sich nie an das Verbot gehalten und ihre Vorwürfe zeitlebens aufrecht erhalten. Die streitigen Vorfälle liegen inzwischen drei Jahrzehnte zurück.
Tragisch ist, dass Gysi derzeit der Oppositionsführer ist, und zwar einer, der dringend gebraucht wird. Der „Witz“ ist ja, dass der deutsche Staat es derzeit zulässt, dass die gesamte Telekommunikation – und damit auch Anwaltsgespräche und Mails – abgehört werden, möglicherweise selbst mithört. Zu den heutigen informationstechnischen Möglichkeiten der Geheimdienste verhält sich das Wissen des MfS nahezu homöopathisch. Zur NSA habe ich von Rot und Schwarz nicht viel gehört, während Gysi Klartext liefert:
admin •
19:43 •
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Die lieben Kollegen,
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15. Dezember 2013
Heiko Maas
Bundesministerium der Justiz
Nelson-Mandela-Straße 37
10117 Berlin
Lieber Heiko Maas,
du bist also jetzt mein Justizminister.
Wir haben beide im Gebäude 16 der Universität des Saarlandes was über Grundrechte und Persönlichkeitsrechte gehört. Ich fand es aber damals spannender im Computerraum, wo man mit einem Browser namens Mosaic auf Weltreise gehen und sich E-Mails schreiben konnte. Da waren ohnehin die witzigeren Typen. Eine davon traf ich 20 Jahre später wieder, da hatte sie plötzlich eine Ratte auf dem Kopf, aber das ist eine andere Geschichte. Ich erinnere mich noch daran, dass der Raum wegen der Doom-Spieler mal geschlossen wurde. ;)
Ich schreibe dir das, weil die Piraten gerade eine Aktion machen, in der sie dich mit banalem Zeugs zuspammen. Hiermit geschehen.
Viele Grüße aus Münster
Markus Kompa
PS: Ich habe den bisherigen Straßennamen mal gegen den künftigen ausgetauscht. Den aktuellen halte ich für unangemessen.