Der Schlewig-Holsteinische Landesvater darf vorläufig nicht mehr öffentlich behaupten, SPD-Chef Ralf Stegner habe bei seinem Rauswurf als Innenminister der Großen Koalition im September 2007 um seine Pension gefeilscht oder gebettelt. Wie Finanznachrichten.de unter Berufung auf die Lübecker Nachrichten berichtet, wurde die am Landgericht Hamburg beantragte einstweilige Verfügung von der Pressekammer erlassen.
Eine Bürgerinitiative beklagte sich in einer Zeitung:
„Mit dieser Aktion wollten sie, wie H. ausführte, ihren Unmut darüber ausdrücken, dass die Lebenspartnerin des Luftstrom-Geschäftsführers ein Grundstück für 45 Cent pro Quadratmeter von einem Privatmann gekauft habe, was dann wenige Tage später zum Sonderbaugebiet erklärt worden sei. Dadurch habe sich der Wert gesteigert, erklärte André Heil. Ihn wundere die ganze Geschichte. Auf dem Areal solle ein Betriebsgebäude entstehen“.
Die Luftstrom-Frau beantragte beim Landgericht Darmstadt eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die jedoch abgelehnt wurde:
„Die im (…) wiedergegebene Äußerung entspricht nun aber bis auf den Grundstückspreis in vollem Umfang den Tatsachen, denn die Gemeinde hat nach dem unwidersprochen gebliebenem Vortrag der Verfügungsbeklagten nun tatsächlich lediglich circa vier Wochen nach dem Erwerb des Grundstücks die Absicht gefasst, dieses zu einem Sonderbaugebiet mit der Folge zu erklären, dass dessen Wert sich dramatisch steigern wird…“
(…)
„Da diese Äußerung von den Verfügungsbeklagten als Mitglieder einer Bürgerinitiative im Meinungsstreit über die Auswirkungen etwaiger Zersiedlungen durch Windkraftanlagen getätigt wurde und die Verfügungsbeklagten die ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Aufklärung wahrgenommen haben, kann ihnen als Privatleuten kein Sorgfaltspflichtverstoß im Hinblick auf diese objektive unwahre Tatsachenbehauptung zur Last gelegt werden.“
(…)
„Im Übrigen entsprechen die zitierten Äußerungen der Wahrheit und sind auch geeignet, Dritten zur Meinungsbildung bei der auch in der Öffentlichkeit zunehmend kontrovers diskutierten Frage der Ansiedlung weiterer Windkraftanlagen zu dienen, weshalb dies Äußerungen insgesamt durch Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und mit der Folge gerechtfertigt sind, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen war.“
Der Kollege Stadler hat auf ein erschreckendes Videodokument parlamentarischen Totalversagens hingewiesen (das ich weder einbetten kann,noch möchte). Da basht ein CDU-Hinterbänkler – völlig zu Recht – das Versagen der SPD während ihrer Regierungszeit zum Internetzensurgesetz. Aber dann redet sich der Provinzpolitiker aus Korschbroich so in Zensursula-Rage, dass man bei der Piratenpartei für solch billige Feindbilder gar nicht dankbar genug sein kann … Heveling, wir können doch bei der NRW-Wahl auf dich zählen, oder? ;)
Hat eigentlich inzwischen jemand Herrn Köhler darauf hingewiesen, dass das Gesetz schon aus formellen Gründen evident verfassungswidrig ist und schon daher schon nicht hätte unterschrieben werden dürfen …? Das hatte Prof. Matthias Bäcker auf dem Chaos Computer Congress eingehend erläutert. Während dieser Veranstaltung lernte ich auch kurz Franziska Heine kennen, die zum Thema weitaus Intelligenteres als unsere Berufspolitiker zu sagen hat, siehe obiges Video.
UPDATE:
In Hevelings Revier, nämlich in Korschenbroich, findet übrigens ab Morgen der Landesparteitag der NRW-Piraten statt. Vielleicht kann der Mann da noch was lernen …?
Wegen Verletzung von Urheberrechten setzte Microsoft die Zensur des Enthüllungspotals Cryptome durch. Cryptome setzt sich ähnlich wie WikiLeaks für die Meinungsfreiheit und für die Distribution von Staatsgeheimnissen ein. Deren Website ist nun offline.
Mal wieder wehrte sich ein DDR-Geistlicher gegen den unschönen Vorwurf, für die Stasi gearbeitet zu haben. Das Landgericht Dresden erlaubte nun die Namensnennung in einer wissenschaftlichen Arbeit.
Die Kombination von DDR-Kirchler und Stasi-Vorwürfe ist immer für Medienrechtsprechung anfällig. Mand denke an die Fälle Stolpe, Gysi usw. Als ich letztes Jahr die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley interviewte, äußerte sie ein tiefes Misstrauen gegen die Kirchenleute, von denen sie sich damals verraten fühlte. Und sie weigerte sich, die Urteile des Landgerichts Hamburg anzuerkennen, das ihr gewisse Verdächtigungen verbot. Sie war und ist bereit, für ihre Überzeugung und die Freiheit, diese zu äußern, in den Knast zu gehen, wie damals schon in Hohenschönhausen.