Der WDR hat den betagten Wallfraff-Film „Informationen aus dem Hinterland“ nun doch freigegeben. Na bitte, geht doch!
Der WDR hat den betagten Wallfraff-Film „Informationen aus dem Hinterland“ nun doch freigegeben. Na bitte, geht doch!
Bislang galt eine Prognose als Musterbeispiel für eine Meinungsäußerung. Zwar beinhalten Prognosen Tatsachenbehauptungen, aber eben solche über die Zukunft, sind also spekulativ und damit von Elementen der Annahme und des Meinens geprägt. Meinungsäußerungen werden unmittelbar von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, was bei Tatsachenbehauptungen ein bisschen komplizierter ist.
Die Super-Illu hatte über den Fussballer Michael Ballack getitelt, dessen Karriere sei zu Ende, ersichtlich im Zusammenhang mit dessen Verletzung. Statt seine Karriere fortzusetzen, schickte Ballack seine Anwältin auf ein Auswärtsspiel zum Landgericht Hamburg. Dort stritt man sich darüber, wie es denn um die Karriere des Ex-Chelsea-Spielers bestellt und die Äußerungen der Super-Illu aufzufassen seien.
Der Vorsitzende mochte der Zeitschrift zwar folgen, die Äußerung sei als Prognose einzustufen – aber eine Prognose, dass im September eine Bäckerei geschlossen habe, jedoch nicht wirklich endgültig, sondern während der Bäcker in Urlaub sei, sei ja auch nicht gut fürs Geschäft. Aha.
Selbstverständlich kann Super-Illu nicht wissen, ob die Karriere des Herrn Ballack zu Ende ist oder nicht vielleicht doch noch einen Schwung nach oben macht – jedem außerhalb der Pressekammer Hamburg dürfte klar sein, dass dies eine subjektive Wertung sein muss. In der mündlichen Verhandlung heute ließ die Kammer wenig Zweifel daran, dass sie die Äußerungen verbieten wird. Das ist aber nur eine Prognose, denn was das Landgericht Hamburg machen wird, entzieht sich jeglicher Möglichkeit einer zuverlässigen Tatsachenbehauptung. Meine ich.
Die Prognose, dass eine andere Einordnung spätestens in Karlsruhe wieder kassiert würde, darf hingegen Tatsachencharakter beanspruchen.
Heute, Mittwoch, 21.45 Uhr, zeigt die ARD die Doku: „Die Kik-Story – die miesen Methoden des Textildiscounters“.
Zum Rechtsstreit diesbezüglich wurde hier mehrfach berichtet. Auch SPIEGEL online berichtet heute.
SPIEGEL online hatte über einen Bundeswehrsoldaten berichtet, der eine Frau und zwei Kinder erschossen hat. Passiert ist das in Afghanistan, wo bekanntlich seit neun Jahren zurückgeschossen wird, der deutsche Hindukush verteidigt wird, deutsche Hindus kuschen, die deutsch-amerikanische Freundschaft verteidigt wird, die Verteidigungsbereitschaft rechtzeitig angezeigt wird, bedingte Abwehrbereitschaft demonstriert wird, der Terrorismus wirksam bekämpft wird.
Weil derartiges Verhalten nicht bei allen Leuten Anklang findet und der Bürger in Uniform vermutlich nicht mit seiner Tat hausieren gehen möchte, wurde der Name des Mannes durch ein Pseudonym ersetzt. Zufällig aber gab es einen anderen in Afghanistan eingesetzten Soldaten, der genauso wie das Pseudonym hieß und sich an der Heimatfront keinen Dolchstoß bieten lassen wollte. Die Gefechte wurden dahin verlegt, wo es wirklich gefährlich ist: in die Hamburger Pressekammer.
Die Kuriosität besteht darin, dass ja offen gelegt ist, dass der „Name von der Redaktion geändert“ wurde. Während alle anderen deutschen Afghanistansoldaten als Kandidaten für den betreffenden Soldaten infrage kommen, ist der Namenszwilling ja am ehesten vom Verdacht entlastet, der Mann zu sein. Er findet das aber trotzdem nicht so lustig, denn die Taliban könnten ja SPIEGEL online lesen, den Hinweis auf die Pseudonymisierung überlesen und ihn dann in seinem Camp aufsuchen und massakrieren. Als Lohn der Angst begehrte der Soldat neben der Unterlassung auch Geld.
Der große Vorsitzende der Pressekammer hatte so seine Zweifel und meinte, der Kläger würde ja nicht mit einem Namensschild rumlaufen. (Streng genommen tun Bundeswehruniformierte allerdings genau das…) Erörtert wurde auch, dass der berichtete Soldat ein schmales Gesicht hat, der Kläger jedoch (wie die meisten BW-Soldaten) korpulent ist (was sich natürlich ändern kann). Geld wollen die Hamburger definitiv nicht fließen lassen.
Da sich die Parteien vor dem Kadi nicht einigen konnten, wird am Freitag entschieden.
UPDATE: Die Kammer hat den Antrag abgewiesen.
Das SPRINGER-Schmierblatt DIE WELT reiht sich mal wieder ein in die Front von waffentragenden Journalisten, die den Krieg hofieren und unerwünschte Informationen über die amerikanischen Freunde zu diskreditieren zu versuchen. Seit dem Kalten Krieg hat sich in der Mentalität, die Leser zu manipulieren, offensichtlich nichts geändert. Was sollte man auch erwarten von einer Zeitung, die von den Siegermächten gegründet wurde und die den ehemaligen Pressechef des NS-Außenministeriums für sich schreiben ließ?
So nennt denn der Schreiberling die Afghanistan-Dokumente „langweilig“. Der sinnlose Tod von Menschen ist für DIE WELT also nicht amüsant genug. Und er versucht natürlich, Assange am Zeug zu flicken – dem Mann, der ehrenamtlich den Job macht, den die professionelle Presse eigentlich zu machen hätte. Ist möglicherweise Neid das Motiv der SPRINGER-Schmierfinken? Da stellt sich doch die Frage, wann den Journalisten „von Welt“ denn mal ein Scoop gelungen ist.
Ach, WELT, wenn ihr schon manipulieren wollte, macht es doch wie eure amerikanischen Kollegen gleich „richtig“! Da wird eine abgeschnittene Nase höher gewichtet als Tausende Tote, die ihre Nase nie wieder benutzen werden.
Ausgerechnet die US-Krieger werfen Pazifist Assange vor, an dessen Händen klebe Blut – dreister kann ein Vorwurf eigentlich nicht sein.
Heute nutzte die BILD-Zeitung die halbe Titelseite, um das Bedürfnis nach Kachelmann-Berichterstattung zu befriedigen. Das hierbei verdiente Geld wird man horten müssen, wenn Wetterman mit seiner Forderung nach Schmerzensgeld über zwei Millionen Euro durchdringt. Ob das Thematisieren von Kachelmanns Intimsphäre durch den Tatvorwurf einer angeblichen Vergewaltigung gedeckt ist, und ob Franz-Josef Wagners grenzwertiges Gerülpse über den Usus von Besteck in Betten noch der Meinungsfreiheit unterliegt, wird eine spannende Frage sein.
Während auf der Welle der Empörung der Kollege Dr. S. gegen die Medien wettert, ist des Wettermans tatsächlicher Anwalt Prof. Ralf Höcker eher zurückhaltend. Der Mann ist absoluter Profi und außerdem Autor eines Buches über populäre Rechtsirrtümer.
UPDATE: Das Ganze wird Thema bei Anne Will.
Das Landgericht Hamburg hat dem NDR verboten, den Eindruck zu erwecken, Kik-Chef Stefan Heinig zwei Busse für einen Fußballverein gesponsort.
Zu kommentieren ist, dass für solche Tatsachenbehauptungen stets der Äußernde beweisbelastet ist. Es kann also durchaus sein, dass der Kik-Mann die busfahrenden Balltreter gesponsert hat. Das Erbärmlichste, was man im Medienrecht auffahren kann, ist das angebliche Erwecken eines Eindrucks.
Was an einem solchen Sponsoring rufschädigend sein könnte, gehört zu den letzten ungelösten Rätseln der Menschheit. Von mir darf jeder gerne wahrheitswidrig behaupten, ich hätte Fussballvereine gesponsert, solange mir niemand eine Förderung der Kantinenmanschaft des Landgerichts Hamburg andichtet.
Positiv ist zu vermelden, dass die ganzen anderen unverschämten Kik-Unterlassungswünsche selbst beim Landgericht Hamburg nicht durchgegangen sind. Der hatte einen ganzen Grabbeltisch an Unterlassungsanträgen aufgefahren:
Dass die Heizungen in einer Filiale sechs Winter lang defekt gewesen seien und der Discounter Billigsocken zu Markenware veredelt, vier im Film interviewte Näherinnen als Kik-Näherinnen bezeichnet werden.
| The Daily Show With Jon Stewart | Mon – Thurs 11p / 10c | |||
| Miss Piggy | ||||
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Die juristischen Blogger reflektieren derzeit den Sinn und Unsinn juristischen Bloggens. Die meisten Kollegen kennen sich über den Blogaggregator jurablogs.com. Wenn man sich das dortige Blogranking ansieht, dann scheinen sich die Leser eher für Boulevard-Themen (typischerweise Strafrecht) als für juristisch-feinsinnige Ausführungen zu interessieren. Der Erfolg der Kollegin „Mausi“, die sich nicht zuletzt mit Belanglosigkeiten an die Spitze gebloggt hat, dürfte akademisch orientierte Jurablogger frustrieren. Die Urlaubsgrüße, die zur Zeit grassieren, geben ihnen zweifellos des Rest!
Ich sage da nur: jedem Tierchen sein Pläsierchen! Obwohl ich mich ja eher mit weltbewegenden Dingen befasse, titelte mein von den Kollegen am meisten geklickter Beitrag mit dem Busen der RTL-Chefin. Da kann man wohl nichts machen … Vielleicht wäre die Lösung darin zu suchen, dass man die Geschnatter-Beiträge und die fachlichen über jeweils über einen Tag markiert, so dass jeder nach seinen Präferenzen eine Vorauswahl treffen kann.
Die Hoffnung, durch juristische Bloggen nennenswert Mandanten anzuziehen, würde ich nicht überschätzen, diese Klientel fischt meines Erachtens zum Großteil der Blog-Nestor Udo Vetter ab. Ich blogge eher aus persönlichen Gründen. Was unser Handelsvertreter-Blog betrifft, so verschafft es eine gewisse Befriedigung, dass die von uns kritisierten Massenvertriebe dieses Ventil als ernste Gefahr für ihr Geschäftsmodell sehen und unsere Nadelstiche tagesaktuell verfolgen. Die ein oder andere Dankes-Mail, dass wir qualifiziert vor solchen Firmen warnen, ist uns Bestätigung genug.
In Hamburg sagt man Tschüß – MyVideo
Derzeit betreue ich einige Fälle, bei denen auf der Gegenseite Herrschaften stehen, deren Heilkünste nicht durchgehend von der Schulmedizin anerkannt werden, sich jedoch keine kritische Berichterstattung gefallen lassen möchten. Da muss man natürlich gegen Blogger zu Felde ziehen. Besonders gut kann man das in der Hamburger „Internet-Kammer“, welche die uns liebgewonnene „Pressekammer“ seit einiger Zeit tatkräftig entlastet, wenn ein Internet-Angebot nicht gleichzeitig auch in Print vorliegt. Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen übereinstimmend zum Schluss, dass die Internet-Kammer der Pressekammer in Nichts nachsteht, um es mal höflich zu formulieren.
Nun hat es ein (anderer) esoterischer Fall zur Berufung geschafft: Das „Sprachrohr Gottes“ hatte nicht auf das jüngste Gericht warten wollen, sondern sich der Hamburger Richter bedient, welches einen temperamentvollen Kritiker den Weg ins Fegefeuer wies und auf den Index wies. Entsprechend „Hamburger Brauch“ hatte das Landgericht mal wieder Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen stilisiert. Das Hanseatische OLG hat nunmehr jedoch deutlich erkennen lassen, dass es das Urteil des Landgerichts aufheben möchte, weil es inzwischen liberaleren Maßstäben in Sachen Meinungsfreiheit zu huldigen scheint. Das werde ich mal im Auge behalten.
Anlässlich des aktuellen Afghanistan-Leaks von WikiLeaks erinnert die Morgenpost in einem prägnanten Beitrag an die großartige Leistung von Daniel Ellsberg, der die Wahrheit über die Lügen der US-Präsidenten über Vietnam kannte.
Die Spitzenpolitiker wollten sein Material nicht. Die NY-Times begann den Abdruck, wurde jedoch durch eine einstweilige Verfügung gestoppt. Dann aber gab Ellsberg die brisanten Informationen an alle namhaften Zeitungen, was den Aufwand juristischen Sperrfeuers vervielfacht und letztlich ad absurdum geführt hätte.
Ellsberg ist übrigens ein großer Fan des Projekts WikiLeaks.