Tatsächlich zählt es zur Privatsphäre des Ministers, ob er Vater eines außerehelich geborenen Kindes ist.
Von öffentlichem Interesse dagegen ist aber, ob sich der Herr über 8900 Polizisten des Landes Brandenburg selbst über Recht und Ordnung hinweggesetzt haben könnte.
Wie gut, dass sich BILD stets an Recht und Gesetz hält, wo sie doch Herr über den Stammtisch von 8900 Polizisten ist, deren Privatleben stets so korrekt abläuft, wie es sich der Papst und die Jugendämter wünschen! Wo kämen wir denn auch hin, wenn ein Rabenvater der Polizei Anweisungen gibt? Der Verkehr würde zusammenbrechen! Das Verbrechen würde in Brandenburg Überhand nehmen! Sodom und Gommora! Seuchen! Bürgerkrieg!
Hallo? Der Mann ist Politiker! Das ist nun einmal ein Job für Opportunisten. Insbesondere tritt der Mann für eine Partei an, die seit ihrer Gründung die Skandale und Doppelmoral nur so sammelt. So what? Ungleich interessanter sind Vorwürfe gegen Speer wegen Mauscheleien bei einem Immobiliendeal. Das aber ist wohl für den Boulevard nicht sexy genug.
Wenn man das ZDF verstehen will, muss man sich mit dessen Geschichte beschäftigen. Anfang des Jahres schrieb ich auf Telepolis:
ZDF und CDU
Dass diese parteipolitische Einflussnahme Kochs ausgerechnet das ZDF betraf, ist historisch delikat, war die Gründung des ZDF doch das Ergebnis von Bestrebungen der CDU, den als unbotmäßig erkannten Sendern der ARD durch das ursprünglich geplante Adenauer-Fernsehen eine willfährige, von der Industrie bezahlte Konkurrenz entgegenzusetzen. Kanzler Adenauer hatte zuvor bereits den damaligen NWDR, der ihm zu kritisch erschien, in den NDR und den WDR aufspalten lassen. Während ihm die Protestanten im Norden suspekt waren, hatte sich der Bonner Stratege vom WDR im katholischen Rheinland Loyalität erhofft – und war vom „Rotfunk“ bitter enttäuscht worden. Der im Kaiserreich sozialisierte Adenauer hatte sich mit der Unabhängigkeit der Presse nie arrangieren können, was er unter anderem während der SPIEGEL-Affäre eindrucksvoll bewiesen hatte.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht damals das private Projekt „Deutschland-Fernsehen GmbH“ verboten hatte, gestand man schließlich ab 1963 mit dem ZDF eine bundesweite öffentlich-rechtliche Alternative zu den ARD-Sendern zu. Als Zugeständnis an die Kulturhoheit der Länder gestand man ihnen die Sitze im Verwaltungsrat zu, die Koch zur Schwärzung des ZDF missbrauchte.
Die Parteipolitiker waren bereits damals einflussreich genug, um ihre Kandidaten zu platzieren: Als erster Intendant des ZDF wurde der stockkonservative Karl Holzamer berufen, wie Adenauer Mitglied im katholischen Ritterorden zum Heiligen Grab zu Jerusalem. Der langjährige ZDF-Intendant Dieter Stolte verbannte aus seinem Sender politisches Kabarett, welches der Regierung Kohl nicht gefällig gewesen wäre, und bekommt heute Geld vom Axel Springer-Verlag sowie von der CDU-nahen DVAG. In die Redaktion „Geschichte“ berief Stolte einen Historiker, der seinen Professorentitel an einer obskuren konservativen Hochschule unter Leitung des Nazi-Scharfrichters Filbinger erworben hatte. 20 Jahre später ermöglichte Adenauers „Enkel“ Helmut Kohl seinem Freund Leo Kirch dann doch noch das Privatfernsehen. Adenauers Propaganda-Kalkül ging 40 Jahre später auf: 2003 wählten die ZDF-Zuschauer in einer von Guido Knopp moderierten Show ZDF-Gründer Konrad Adenauer zum „Größten Deutschen“.
Das bedeutet nicht, dass die ARD die Intelligenz gepachtet hätte. NDR-Veteran Ullrich Wickert etwa brachte dieses Jahr das Kunststück fertig, seinen Roman (urheberrechtlich geschütztes Werk) mit einer beweglichen Sache zu vergleichen, wobei er den rechtlich unsinnigen Begriff „geistiges Eigentum“ auch noch wörtlich nahm.
Ein SPIEGEL-TV-Fuzzy wollte einen tendenziösen Beitrag über den Islam machen, und versuchte, von Moslems „repräsentative“ Statements zu provozieren, welche die Steinigung für Ehebruch billigen. Ein couragierter wie temperamentvoller Moslem belehrte den Zerr-SPIEGELer bibelfest über die Leidreligion des Abendlandes.
Bei Beiträgen dieser Art steht das Drehbuch gewöhnlich fest, man sucht nützliche Idioten, denen man das Statement quasi in den Mund legt und sendet dann genau diesen Ausschnitt. Wie schön, dass hier zurückgefilmt wurde! Ein Lehrstück für Medienkompetenz.
Nachdem Wikileaks.org für die meisten Benutzer eher spröde und unübersichtlich war, bieten die Macher nun einer zeitgemäßere Aufmachung, den WikiLeaksStream an.
Die BLÖD-Zeitung macht heute mit der Frau des Verteidigungsministers auf, die den verBLÖDeten Lesern zum Besten gibt, Pornografie verderbe die Kinder.
Die Frau, deren Mann junge Menschen nach Afghanistan zum Sterben, Verkrüppeln und Morden schickt, hat also ernsthaft nichts besseres zu tun, als sich an einem Gegner zu profilieren, den man aufgrund ungebrochener Nachfrage gar nicht besiegen kann. Wissenschaftlich ist die Küchenphilosophie der Kriegsministergattin alles andere als gesichert.
Ob die Mieze, die sich bei BILD auf S. 1 nackend zu räkeln pflegt, heute hervorstechendere Argumente zu bieten hatte, habe ich nicht überprüft.
UPDATE: Diese Leute hier in Ottensen müssen sich nicht mehr über den neulich auf S. 1 in der 3D-BILD in Top Gun-Pose posierenden Kriegsminister aufregen! Ich hingegen werde jeden Morgen beim Bäcker durch BILD beleidigt.
Die für heute vorgesehene Koranverbrennung in Amiland scheint abgesagt zu sein. Hierzulande verfügen wir über ebenbürtige Gottesmänner im Namen des Herrn. So hatte der allseits beliebte Kardinal Meisner dem Kabarettisten Jürgen Becker 2007 vom Landgericht Kölle das folgende Zitat verbieten lassen:
„In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zu anderen zu wechseln, bringt nichts.“
Zur juristisch interessanten Frage, was denn genau ein Hassprediger sei, verweisen manche auf die Legaldefinition in § 55 Abs. 2 Nr. 8 Zuwanderungsgesetz, dem zufolge ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der
8. a) öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, oder
b) in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Eine Ermessensausweisung („kann“) erfolgt bei sogenannten Hasspredigern, also bei einer Verbreitung von Gedankengut, durch das Kriegsverbrechen oder Terrorismus in einer Weise gebilligt werden, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören sowie bei einer Aufstachlung zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung oder Angriffen gegen die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung.
Da es den deutschen Predigern wohl am Migrationshintergrund fehlt, dürfen die also hassen, bis der Arzt kommt. Amen!
Da ich in den letzten Wochen wirklich sehr beschäftigt war und Rechtspopulisten nicht so mein Thema sind, hatte ich den Sarrazin-Amoklauf nur sehr am Rande verfolgt. Inzwischen habe ich erfahren, dass der Mensch in seinem Buch genetische Veerbungslehre usw. politisch verwertet.
Öhm, tja, also, äh …
Soweit ich hörte, hat BILD diesen Teil des Sarrazinschen Gedankenguts neulich bei der Parteinahme für ihn ausgespart – doch dieser Missgriff kann bei der Recherche aber unmöglich entgangen sein. BILD, quo vadis? (Quo statis?)
Das hatten sich die Medienrechtler so vorgestellt: Nachdem Schälike die Mediengerichte in Hamburg und Berlin überwacht, hielten sich namhafte Kanzleien für clever, die Zensurbegehren ihrer Mandantschaft lieber in Köln zu verhandeln.
Der Schuss geht jedoch zumindest an den Tagen nach hinten los, wenn Schälike selbst in Köln vor den Kadi gebeten wird, denn wenn Schälike schon mal eine Pressekammer aufsucht, harrt er dort grundsätzlich den ganzen Prozesstag aus – und bloggt und twittert, was eigentlich depubliziert werden sollte.
Ein grandioses Eigentor schoss gestern der Promianwalt Dr.S.-Zögling Rechtsanwalt H., der Dr. S. in der Fehde Dr. S. ./. Schälike vertrat. Weil Dr. H. auch andere Fälle in Köln verhandelte, terminierten die Kölner ebendiese Fälle ebenfalls gestern, damit Kollege H. nicht jedesmal neu kommen muss. Da also auch zwei Schälike-Fälle dabei waren, hatte Kollege H. sich den Anwaltsschreck quasi frei Haus bestellt, die Reisekosten und die Entschädigung für den Zeitverlust übernommen und musste ertragen, dass dieser auch über seine anderen Prozesse berichtete – die H. überwiegend verlor.
So richtig demütigend muss es aber gewesen sein, dass Schälike seine Fälle gewann – und zwar ausgerechnet auch den Prozess, in dem es darum ging, ob Schälike Prozesse auflisten darf, die Dr. S. gegen Schälike häufig verloren hatte! :-P Bei dieser Gelegenheit sei auf Schälikes Twitter-Service hingewiesen! ;-)
Auch die Kanzlei des prominentesten deutschen Presserechtlers hatte ihren Vertreter extra von Hamburg nach Köln gesandt, wo man über Schälike Anwesenheit wohl alles andere als glücklich war.
Dieser Tage wäre Heinz Bello 90 Jahre alt geworden, hätte der Medizinstudent sich folgende Meinungsäußerung verkniffen:
„Die Laternenpfähle Münsters reichen nicht aus, die Nazis und die Kommißköpfe daran aufzuhängen“
Der Hobbygeiger Bello hatte privat seinen Unmut geäußert, weil er wegen eines Fehlers scheinbar einen Tag vor einer Prüfung abkommandiert worden war und wegen dieses Irrtums seinen geliebten Musikabend abgesagt hatte. Trotz Auszeichnung für seine Verdienste gegen Russland und Verletzungen reichte 1944 diese Äußerung aus, um ihn in Berlin vor das Heeresgericht stellen zu lassen, dass ihn hinrichten ließ. Neben den furchtbaren Juristen verdankte Bello sein Schicksal auch einem Denunzianten.