Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


12. Mai 2011

„Dass man aus Erfragtem, Erzähltem und Gelesenem eine Schilderung macht, ist absolut übliches journalistisches Handwerk“

Vorab: Bevor man dem Journalisten René Pfister den Egon Erwin Kisch-Preis aberkannte, hätte man ihn schon aus Prinzip anhören müssen. So geht man einfach nicht miteinander um, insbesondere dann, wenn man einander schwache Recherche vorwirft.

Dass man ihm diesen Preis aberkannt hat, halte ich für richtig. Zwar hat ein Journalist gewisse Freiheiten der Rhetorik, und es spielt auch keine wirkliche Rolle, ob er dem Seehofer beim Modelleisenbahnspielen zugesehen hat. Aber wer des wohl prominentesten Journalisten-Preises würdig sein will, muss seinem Handwerk nun einmal in gehobenem Maße huldigen.

Unsere „Qualitätsjournalisten“ machen es sich beim Durchreichen politischer PR häufig zu einfach. Vor knapp 10 Jahren hatte man uns das Märchen von Bin Ladens „Alpenfestung“ in den Tora Bora-Höhen erzählt. In einem deutschen Magazin der Qualitätspresse(?) sah ich damals diese Grafik, die wohl eher in einen James Bond-Film oder zu konventionellen militärischen Einrichtungen passen würde. Die „Hightech-Festung“ hatte nach Stand der Forschung wohl nicht einmal elektrisches Licht, auch von einer Camping-Toilette habe ich nichts gehört. Das waren lediglich ein paar Höhlen, die Keyhole 2 nicht checken kann.

Derzeit erzählt man uns, der „Terror-Fürst“ (vormals ganz offiziell leitender Außendienstmitarbeiter der CIA) sei in einem Haus aus 1000 und einer Nacht liquidiert und wie Optimus Prime im Meer entsorgt worden, was man beim SPIEGEL ernsthaft als Nachricht durchgehen lässt. Beißender Spott wie dieser hier hat mit Journalismus mehr zu tun als unkritisches Verbreiten von Propaganda.

Mit Blick auf Stuttgart 21 halte ich Politiker mit Eisenbahnen im Keller für suspekt. Wenn ein auf sein Image bedachter Politiker wie Seehofer sein Hobby „Modelleisenbahn“ in die Öffentlichkeit trägt, dann will ich im Zweifel wissen, ob er wirklich eine hat, oder ob es eine PR-Inszenierung ist. Journalisten, die etwa Politkern glauben, beherrschen ihr Handwerk nicht – jedenfalls nicht meisterlich.

UPDATE: Man hat mich darauf hingewiesen, dass nicht „Optimus Prime“ versenkt worden sei, sondern dessen Gegner „Megatron“. Mag sein. Rubrums-Verwechslung kommt bei Anwälten schon mal vor, wir sind ja nicht scharf auf den Kisch-Preis.

7. Mai 2011

Claudia Pechstein verliert einen Eindruck

In Sachen Doping sind Sportler sehr empfindlich, empfinden häufig Eindrücke als bedrückend. Auch Frau Claudia Pechstein schätzt es nicht, wenn man eindrückt und frönt der Rechtspflege.

Besonders Wissenschaftler, die einen anderen Eindruck als betuchte Kläger gewinnen, verstehen häufig nicht so recht, warum ihre Leistungen in Deutschland der Zensur unterfallen sollen, denn in Artikel 5 Abs. 3 GG steht je eigentlich etwas von Wissenschaftfreiheit. So werden denn auch häufig Doping-Experten in den rechtsfreien Raum 335 B des Landgerichts Hamburg gebeten. Diesmal im Theater: Prof. Dr. Fritz Sörgel, selbst Richter, allerdings im nicht in der Justiz, sondern am Internationalen Sportgerichtshof. Der gestandene Mann ließ sich Pechsteins Schertz jedoch nicht bieten und zeigte Pechstein die Kufe. Selbst der uns so ans Herz gewachsene Vorsitzende zeigte sich beindruckt.

Das Deutschland-Radio (genauer: die von Frau Pechstein ebenfalls angegangene Journalistin Grit Hartmann) schreibt:

Zunächst untersagte die Pressekammer des Hamburger Landgerichts Sörgel diese Äußerung per Einstweiliger Verfügung. Mehr noch: Die Richter verboten sogar, „den Eindruck zu erwecken“, Pechstein habe Dopingmittel genommen oder verbotene Methoden zur Leistungssteigerung angewandt. Das hieß: Man durfte öffentlich nicht sagen, was Sportgerichte festgestellt und auch Schweizer Bundesrichter nicht korrigiert haben. Pechstein triumphierte auf ihrer Homepage: „Die vom Sport selbst geschaffene Gerichtsbarkeit“ möge ja „wegen angeblichen Dopings“ gegen sie entscheiden. Im deutschen Zivilrecht sei dies nicht möglich. Das war mindestens voreilig.

Frau Pechstein hat in Pressekammern gewisse Erfahrungen im Verlieren. Sie war sich neulich nicht einmal zu schade dafür, per Verwaltungsgericht das Bundeskriminalamt zu verklagen (läuft noch), was deshalb interessant ist, weil Eisläuferin Pechstein Polizeihauptmeisterin der Bundespolizei war oder ist. Selbst für Sportblogger fanden ihre Anwälte Zeit und Muße.

3. Mai 2011

Herr Schälike geht in den Knast

Wenn jeden Freitag am Landgericht Hamburg die Pressekammer tagt, findet sich seit ein paar Jahren ein freundlicher, manchem etwas wunderlich anmutender Herr in Saal 335 B ein, und äußert bisweilen bizarre Rechtsauffassungen. Wenn um 9.55 Uhr die Verkündungen der Entscheidungen beginnen, ist der Zuschauerraum praktisch leer. Damit sich dieser Herr nicht so einsam fühlen muss, leistet ihm Herr Schälike jedoch meistens Gesellschaft und hört ihm geduldig zu.

Die Überwachung der Hamburger Pressekammer wird jedoch Freitag kommender Woche unterbrochen werden, da Herr Schälike dann nämlich gegen Mittag eine Ordnungshaft antreten wird.

Der inzwischen strafrechtlich verurteilte Börsenguru Herr Markus Frick hatte ohne vorangegangener Abmahnung am Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schälike erwirkt, die nicht hätte ergehen dürfen, wie das Landgericht das später schriftlich feststellte. Herr Schälike gab trotzdem eine Unterlassungsverpflichtungserklärung. Diesbezüglich konnte Fricks Anwalt wegen angeblichem Verstoß ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro durchsetzen.

Herr Schälike zahlt natürlich nicht, sondern macht stattdessen fünf Tage Erlebnis-Urlaub in der unweit vom Sievekingplatz befindlichen Haftanstalt Holstenglacis. Diese genießt unter Kennern keinen guten Ruf, doch als Herr Schälike vor über fünf Jahren schon einmal da war, fand er es im Vergleich zum Stasi-Knast dort gar nicht so übel. Er saß übrigens schon damals freiwillig statt Geldzahlung, weil er eine Unterlassungsverfügung des anfangs erwähnten freundlichen Mannes angeblich nicht ausreichend genug beachtet hatte.

Und während die Berliner Promi-Anwälte die Sektkorken für fünf Tage knallen lassen und stolz auf sich sein dürfen, hat Herr Schälike nunmehr Zeit, seine überwiegend gegen diese Anwälte gewonnenen ca. 100 Entscheidungen zu lesen. In die Haft darf er übrigens 240 Zigaretten oder 75 Zigarren oder 125 Zigarillos mitnehmen. Man darf gespannt sein, ob er gute Tauschgeschäfte machen wird.

Ach ja: Herr Frick bekam lediglich eine Bewährungsstrafe. Neulich ließ er verlauten, seine Taten täten ihm leid. Wir wollen es ihm glauben.

Tag der Pressefreiheit

Heute wird international der Tag der Pressefreiheit begangen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hat diesbezüglich sehenswerte Ergebnisse eines Plakatwettbewerbs vorgestellt. Den 1. Preis bekam für ihr obiges Motiv Eva Hasel.

Deutschland scheint man derzeit nicht als Patient für die Pressefreiheit zu betrachten. Mit Blick auf Hamburg habe ich da so meine eigene Auffassung.

2. Mai 2011

Mörder sollen nicht auf den Hund kommen

Wie der Kollege Dr. Bahr berichtet, können es die Hamburger Pressegerichte einfach nicht lassen: Die Namen verurteilter Mörder sollen entgegen dem Votum des BGH nun doch in Online-Archiven gelöscht werden – und zwar dann, wenn die ursprüngliche Nennung unzulässig gewesen sein soll. Die Meldung von 2006 soll deshalb unzulässig gewesen sein, weil die Haftentlassung auf Bewährung damals kurz bevorgestanden habe und damals die Resozialisierung gefährdet gewesen sei.

Liebe Mörder, liebe Hamburger Richter!

JEDER weiß oder kann binnen kürzester Zeit recherchieren, wie die Herrschaften heißen. Das kommt davon, wenn man der Boulevardpresse im Knast Interviews gibt. In den älteren Online-Nachrichten darf der Name laut BGH ganz legal verbreitet werden. Man darf die älteren Artikel mit den Namen wohl auch verlinken. Es ist komplett witzlos, was ihr da macht.

Wenn ich wegen des Mordes an Walter Sedlmayr verurteilt und wieder draußen wäre, ich würde mir erst einmal einen neuen Namen zu legen, da der alte nun einmal Schaden genommen hat. Da habt ihr ein Recht drauf. Falls mir keiner der Namen einfallen würde, könnte ich mich ja an denen der Richter orientieren …

28. April 2011

Zeitungen unter dem Schlapphut

Während der SPIEGEL gemeinhin das Image von Qualitätsjournalismus genießt und sich einen Ruf insbesondere im investigativen Journalismus erarbeitete, waren die Anfänge schon allein vom Personal her erstaunlich: In der Redaktion arbeiteten Intellektuelle der SS in leitenden Positionen, die zwei Jahrzehnte erstaunlich enge Kontakte zur Organisation Gehlen bzw. dem hieraus hervorgegangenen Bundesnachrichtendienst hielten. Ein SPIEGEL-Mann, der es zum Chefredakteur und Verlagsleiter brachte, wurde sogar als neuer Vizepräsident des BND gehandelt.

Diese Interessenkollision wurde Anfang der 70er Jahre durch eine Enthüllungsserie über den BND relativiert, an welcher der damalige SPIEGEL-Redakteur Peter Ferdinand Koch mitwirkte. Der hat nun 40 Jahre später ein Buch vorgelegt, in dem er auf etliche Leute im Nachkriegsdeutschland eingeht, die entweder in den Diensten oder für die Medien arbeiteten, aber mehr als einen offiziellen Dienstherren hatten.

Meine Rezension zu „Enttarnt“ ist heute bei TELEPOLIS erschienen.

26. April 2011

Parlaments-TV war Piratensender – und macht jetzt auf Pirate Bay!

So manche Probleme kann es wohl nur in Deutschland geben: Da hierzulande das TV „staatsfern“ zu sein hat, das Parlaments-TV aber nun mal vom Staat veranstaltet wird, haben weise Juristen beschlossen, das Programm nicht mehr ins TV-Programm einzuspeisen, sondern ins Internet …

-> Parlaments-TV: Einmal Piratensender und zurück

Wo wären wir nur, wenn wir die Landesmedienanstalten nicht hätten …?

23. April 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (6)

Dr. Nikolaus Klehr muss nun erfahren, was man unter dem Streisand-Effekt versteht. Dr. Nikolaus Klehrs freundlicher Hamburger Rechtsanwalt war mir in letzter Zeit ein wenig lästig geworden und hatte unverlangte Faxe gesandt. Mein Hinweis, dass ich jeden Einschüchterungsversuch nach dem Hydra-Prinzip mit einer Ausweitung meines Informationsangebots beantworten würde, scheint nicht verstanden worden zu sein – und das, obwohl ich einen weiteren freundlichen Hamburger Kollegen genannt hatte, der Erfahrungen mit mir schon hinter sich hat.

Seinerzeit gab es Ärger mit dem damaligen Personal eines Finanzvertriebs, der von mir die gleiche Ansage erhalten hatte. Googlet man nun nach diesem Unternehmen, trifft man sofort auf mein Website finanzparasiten.de, die zeitweise im Ranking den ersten Platz einnahm. Die Mitbewerber, die ich dort ebenfalls thematisierte, erlitten googlemäßig Kollateralschäden. Die Strategie, mir mit Hamburger Anwälten die Zeit zu stehlen, ging nach hinten los.

Wenn Herr Dr. Nikolaus Klehr dieser Tage mal seinen Namen googlet, wird ihm die Entdeckung, die er nun in der Top Ten machen muss, vermutlich weniger gefallen. Ich möchte jetzt nicht in der Haut seines ansonsten tüchtigen Hamburger Advokaten stecken, der ihm dieses Resultat jetzt wohl wird erklären müssen. Übrigens: Herr Dr. Klehr pflegt gelegentlich auch Google zu verklagen. Aber wie in der Krebsbehandlung ist halt nicht jede Therapie zwingend erfolgreich.

20. April 2011

Markwort soll vor griechischen Kadi

Helmut Markwort, der die Hamburger Gerichte seinerzeit zu dem weltfremden Unfug verleitete, die Saarbrücker Zeitung für eine irrtümliche Äußerung in einem Interview mit Roger Willemsen in die Haftung zu nehmen, kriegt nun selbst eins aufs Dach. Die Griechen fanden seinerzeit einen FOCUS-Titel nur halb so witzig wie ich und bitten nun Herrn Markwort zum Griechenland-Urlab vor die Agora, wo man ein schönes Scherben-Gericht bereithält. Bereits die Bezeichnung „Sympathisches Völkchen“ scheint in Griechenland auszureichen, um vor ein Strafgericht(!) gestellt zu werden.

Anscheinend sind da einige noch geistig in der gar nicht mal so lange zurück liegenden Militärdiktatur verhaftet, als die freie Rede in Griechenland mal aus der Mode gekommen war. Die wohl schönste Sternstunde dieser Zeit war jener Moment, als da so ein Überwachungspolitiker einer Reihe Journalisten den Überwachungscomputer vorführte und die Liste von potentiellen Staatsfeinden aufrief, die zu überwachen seien. Peinlich, denn es fanden sich darunter auch Namen eben jener geladenen Journalisten …

BILD: FOCUS, Burda-Verlag

„Medien“-Recht

RTL II hat jetzt einen Uri Geller für Arme, nämlich das Medium Martin Zoller, der wie sein Vorbild Ölfelder findet, Verschollene aufspürt und mit diversen Energien hantiert. Als ich das Original mal zu solchen Themen interviewte, meinte der Altmeister, die Kids sollten das Paranormale vergessen und lieber Sport oder Schule machen … ;-)

Bei mir in der Kanzlei wird es zumindest zwischen den Aktendeckeln in letzter Zeit ebenfalls recht esoterisch. So habe ich im Moment auf der Gegenseite eine Art Voodoo-Priester, der seine Anweisungen direkt von Gott bezieht und daher der irdischen Rechtspflege wenig zugetan ist. Auch die Germanischen Mediziner geben noch immer nicht den abergläubischen Versuch auf, den Versand ihrer E-Mail-Liste mit Persönlichkeitsrecht zu schützen. Und ein anthroposophischer Wunderdoktor mit Honorarprofessorentitel ausgerechnet einer evangelischen(!) Hochschule hat ein dreiviertel Jahr genervt, weil ein Mandant seinen Humbug dem Humbug eines Mitbewerbers zugeordnet hat. Das war selbst der Hamburger Pressekammer zu … ähm, naja. Besagter Wunderdoktor bietet übrigens auch Humbug im Bereich von Energiefeldern des Körpers an. Zu ähnlichem Energiefeld-Humbug hat gerade das Amtsgericht Mannheim geurteilt.

Keiner überirdischen Kräfte bedient sich mein eifriger Blogleser Dr. Nikolaus Klehr, sondern eines Hamburger Anwalts mit bemerkenswerter Kenntnis der nur von sehr wenigen Eingeweihten dechiffrierbaren Spruchpraxis der ZK 24 des Landgerichts Hamburg. Dort geht es jedoch eher unterirdisch zu.