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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


12. Februar 2014

Anmerkungen zur Berichterstattung über Edathy

Bei den Meldungen zu Edathy lassen es einige Medien an Professionalität vermissen. Daher ein paar Anmerkungen:

Wenn die Behörden davon sprechen, es seien „Beweismittel sichergestellt“ worden, heißt dies nicht notwendig, dass tatsächlich Beweise gefunden wurden. Wird etwa eine Festplatte beschlagnahmt, weiß man zunächst einmal gar nicht, ob sie ergiebig ist.

Eine Zeitung meldet, die niedersächsische Justizministerin fordere von der Staatsanwaltschaft eine Erklärung, wie Fotos aus Durchsuchungen bei SPD-Politiker Edathy in die Öffentlichkeit gelangen konnten. Das wird sie so vermutlich nicht gefordert haben, denn die Fotos hatte die Lokalzeitung eigenmächtig durchs Fenster gemacht. Den Tipp zur Razzia hatte die Presse nach eigener Aussage nicht aus staatlichen Kreisen, sondern aus solchen der Landes-SPD bekommen. (Ob man einem so geschwätzigen Journalist wohl noch mal etwas leaken möchte …?)

Wenn die Staatsanwaltschaft sagt, dass sie Edathy wie jeden anderen auch behandelt, ist das juristisch korrekt, da Edathy aus eigenem Entschluss seinen Status als Mitglied des Bundestags aufgab, mithin keine Immunität mehr beanspruchen konnte. Angeblich soll eine Aufhebung bevorgestanden haben. SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht verbreitete etwas von „schwerwiegenden Vorwürfen“, anstatt die Justiz ihre Arbeit machen zu lassen.

Zur Unrechtmäßigkeit des Wohnungsfotos hatte ich bereits etwas gesagt.

Zur Sach- und Interessenlage, ob Geheimdienste hinter den Anschuldigungen stecken könnten, kommentiert Fefe vom Chaos Computer Club. Es geht übrigens weniger darum, ob man ihm etwas in seinen Bereich untergeschoben hat, sondern darum, dass verdächtige Downloads mit Edathys IP-Adresse in Verbindung gebracht werden. Bildlich gesprochen: Während einem früher egal sein konnte, ob in China ein Sack Reis umfällt, kann es heute zur sozialen Ächtung ausreichen, dass jemand im Ausland eine Datenspur behauptet.

8. Februar 2014

Schuldig bei Verdacht?

 

Bei Verdachtsberichterstattung erliegen Journalisten häufig der Versuchung, sich für eine Partei zu entscheiden, wobei die Argumente nicht notwendig sachliche sind. Insbesondere in Fällen von Kindesmissbrauch will kein Autor Gefahr laufen, ein tatsächliches Opfer auch noch zum Lügner zu stempeln. Gerade in solchen Fällen aber, in denen ein möglicherweise zu Unrecht Verdächtigter seine Unschuld häufig nicht beweisen kann, wären professionelle Kommentatoren gut beraten, vorverurteilende Berichterstatung zu vermeiden. Auch der Deutsche Pessecodex verlangt das.

Derlei Handwerk scheint die taz-Autorin Christina Nord noch lernen zu müssen. Schon die Überschrift „Nichts sehen, nichts sagen“ und die Dachzeile, in der von einer „Verkommenheit Hollywoods“ die Rede ist, beziehen klar die dann doch etwas unkritische Position. Dabei gesteht die „Expertin“ selbst ein, dass Aussage gegen Aussage stehe, urteilt aber:

„Angesichts des Detailreichtums von Dylan Farrows Erinnerung scheint es wahrscheinlicher, dass er lügt.“

Ähm. Nein. Bei unbeteiligten Zeugen kann Detailreichtum tatsächlich ein Indiz für Glaubwürdigkeit sein. Zeugenaussagen bewertet man jedoch auch hinsichtlich einer sogenannten „Belastungstendenz“. Hier nämlich haben wir es nicht mit einer bloßen Zeugin zu tun, sondern mit einer angeblich Geschädigten, die ganz klar im Lager von Mia Farrow steht, die Allen seit über 20 Jahren hasst.

Bereits damals kam ein Gericht zum Schluss, dass an den Anschuldigungen wohl nichts dran sei. Allen wurde 1993 insbesondere durch die Nanny entlastet, die aussagte, an dem fraglichen Tag die Adoptivtochter keine fünf Minuten aus den Augen gelassen zu haben. Und dass Farrow sie anstiften wollte, Allen in Misskredit zu bringen. Insbesondere widersprach sie Details (!), die Farrow zu dem Zwischenfall behauptet hatte.

Jeder, der einmal gewisse Zeit in einem Gerichtssaal zugebracht hat, weiß, dass Zeugen häufig lügen. In vielen Fällen merkt man es sofort, manche Menschen allerdings können lügen wie gedruckt. Ein Indiz für solche Lügen ist übrigens Detailreichtum …

Die taz-Kommentatorin schließt:

Wenn man daraus überhaupt einen Schluss ziehen möchte, dann vielleicht den, die eigene Fähigkeit zur Empathie besser auszubilden.

Eine Alternative zur offenbar noch nicht hinreichend ausgebildeten Empathie wäre eine gründliche Recherche. Hilfreich dabei wäre etwa dieser sehr ausführliche Beitrag eines Woody Allen-Biographen.

Hier die aktuelle Darstellung von Woody Allen.

 

6. Februar 2014

Warum nicht? Aktuelles vom Pferd!

 

Die Kollegin Frau Rechtsanwältin Isabell Werth erwirkte am Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Diplomjurist Sönke Lauterbach aus der Pferdestadt Warendorf.

Die Kollegin Werth reitet gern, wurde aber 2009 zeitweise gesperrt, weil ihr Pferd verbotene Substanzen beinhaltete. 2012 gab es wieder Stress, weil ein Pferd namens El Santo nach internationalen Regeln verbotenes Zeugs beinhaltete, angeblich weil es das Medikament eines anderen Pferds mit dem schönen Namen „Warum nicht“ gesüffelt hatte. Erstinstanzlich unterlag die Kollegin und ist erst einmal turniermäßig gesperrt. Und zwar von der Disziplinarkommission der FN, weil sie davon ausging, dass der Fund der Substanz auf „eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung im Stall der Reiterin zurückzuführen sei.“

Herr Lauterbach ist der Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Die erzählen etwas vom Pferd, und zwar „aktuelles“. Am 30.01.2014 sagte er in einer Presseerklärung:

„Die Gutachten beschrieben lediglich die technischen Möglichkeiten, sie trafen aber keine Aussagen zur Wahrscheinlichkeit.“

Herr Lauterbach bezog sich auf von Frau Werth beigebrachte Gutachten, die beweisen sollten, dass eine ausgefallene Pumpe schuld daran gewesen sei, dass das Pferd gedopt hatte. (Wir erinnern uns an Dieter Baumann, der seinen positiven Dopingtest mit ihm durch Zahnpasta untergeschobenen Substanzen erklärte. Das wiederum erinnert an die Pläne der CIA, Patrice Lumumba auf diese Weise zu vergiften …) In einem der Gutachten soll ein Experte die Zusammenhänge als „unvermeidbar“ bezeichnet haben. Das wäre dann ja wohl eine Wahrscheinlichkeit von 100%.

Was so ein richtiger Springreiter wie Lauterbach ist, der ist natürlich cool und ignorierte erst einmal die zugestellte einstweilige Verfügung. Warum auch nicht? Naja, Ordungsstrafen halt … Da Herr Lauterbach nur das erste juristische Staatsexamen hat, beherrscht er das Prozessrecht vermutlich nicht so gut wie die Kollegin Werth.

Der berühmteste presserechtliche Reiterfall, der sogenannte „Herrenreiter-Fall“, war ungleich lustiger. In den 1950er Jahren hatte die Herstellerin eines angeblichen Potenzmittelchen ihr Produkt mit dem Foto eines Bierbrauers beworben, der bei einem Springreiterturnier geknipst worden war. Mit dem Mittelchen käme man über jede Hürde …

1. Februar 2014

Aktionskünstler darf nicht mit Spielzeugwaffe protestieren

 

Der Aktionskünstler Günter Wangerin testet immer mal wieder die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit aus. In zweiter Instanz untersagte ihm neulich das Landgericht München, die Bundeskanzlerin in Nazi-Uniform inklusive Hakenkreuz-Armbinde abzubilden. Hakenkreuze  aber sind Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB. Soweit Wangerin sich auf die Meinungsfreiheit berufen will, ist diese zwar in Art. 5 Abs. 1 GG) grundgesetzlich geschützt, dieses aber nicht grenzenlos, denn nach Art. 5 Abs. 2 GG sind dennoch die allgemeinen Gesetze zu beachten, zu denen § 86 StGB gehört.

Allerdings könnte Wangerin die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG zur Seite stehen. Allerdings gibt auch die Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit, vielmehr kann die Kunstfreiheit mit anderen Rechten von Verfassungsrang kollidieren, etwa mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das aus Artt. 2 Abs.1,  1 GG hergeleitet wird. In einem solchen Fall ist es Aufgabe der Richter, abzuwägen, welches Interesse im konkreten Einzelfall schützenswerter ist. Bevor es zu einer solchen Frage kommt, müssen die Richter die sensible Frage klären, ob das Wangerinsche Werk als „Kunst“ einzustufen ist. Wenn man großzügig jede Beleidigung, Lüge oder Pöbelei als Kunst definieren würde, wäre das kulturell nicht unbedingt ein Fortschritt … Da heute jeder 8jährige jede Person in eine Naziuniform fotoshopen kann, müsste man schon etwas aufwändiger begründen, warum eine konkrete Collage als Kunst im Sinne des Artikels 5 GG zu werten ist.

Diese Woche nun hat man Wangerin eine Performance am Rande der Münchner Kriegstreiberkonferenz faktisch untersagt. Mit einer Maske als Kriegsverharmloser Gauck verkleidet hatte Wangerin auch eine Attrappe eines Maschinengewehrs dabei, welche die sicherheitsbewussten Sicherheitsbehörden beim Sichern der Sicherheitskonferenz verunsicherte. Die Anscheinswaffe durfte nicht benutzt werden, was die Performance ihres charakterisierenden Elements beraubte. Diese Entscheidung allerdings überzeugt wenig, denn echte Terroristen würden ihre Waffen nicht offen tragen, sondern Tarnwaffen benutzen. Man müsste Wangerins Spielzeugwaffe einmal kontrollieren, ihn im Auge behalten, dass er sie nicht vertauscht, und gut wär’s.

Wenn die Polizei wirklich ihren Job machen würde, dann sollte sie drinnen Herrn Henry Kissinger festnehmen, der in mehreren Ländern dieser Welt wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen und Mord gesucht wird.

 

 

28. Januar 2014

Land unter Kontrolle

 

Die Doku „Land unter Kontrolle“ gestern auf 3sat wirkte auf mich so ein bisschen wie die Verfilmung meiner TELEPOLIS-Beiträge vom letzten Jahr. Ein Wiedersehen mit guten Freunden. ;-)

Angry Lobo-Bird

 

Internet-Erklärer Sascha Lobo hat seine Internet-kaputt-Depression nun überwunden und greift jetzt die Überwachungsesoterik an.

Außerdem hier ein interessantes Interview über Überwachung.

 

Bildnachweis: Angry Bird: Rovio, Sascha Lobo: CC 2.0 by Matthias Bauer

24. Januar 2014

Mosley ./. Google: Bildersuche gesperrt

 

Max Mosley, der bizarre Privatpartys zu feiern pflegte, geht bekanntlich seit Jahren gegen Medien und Website-betreiber vor, die entsprechende Fotos verbreiten. Weil ihm das zu mühsam erscheint, pullte er einen Klehr und verklagte gleich Google, weil die Bildersuche zu den Übeltätern führt. Auch in Deutschland und Frankreich fürchtet Herr Mosley um seinen guten Ruf.

Heute hat das Landgericht Hamburg Google zur Zensur bei der Bildersuche verurteilt. Sechs bestimmte Bilder dürfen nicht mehr in der Bildvorschau angezeigt werden. Damit wird eine Tür aufgestoßen, durch vermutlich noch viele gehen werden. Die Chance, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht Hamburg wieder aufgehoben wird, dürfte gering sein, denn dem dortigen Senat sitzt inzwischen ein gewisser Herr Buske vor.

Mosleys Wahn, er könne seinen Ruf durch Flöhen des Internets retten, hatte bereits ganz andere Blüten getrieben. So hatte der  am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg versucht, die Presse zu verpflichten, ihn vor Veröffentlichungen vorab zu befragen. Mit dieser Idee scheiterte er jedoch. Da weder Google noch Mosley nachgeben werden, wird der aktuelle Fall vermutlich auch erst in Straßbourg enden.

22. Januar 2014

Staat ./. „Frag-den-Staat“ #Zensurheberrecht

Den Medienberichten zur aktuellen Posse um eine urheberrechtliche Abmahnung wegen eigenmächtigem Veröffentlichen eines Gutachtens habe ich inhaltlich nichts hinzuzufügen.

Der Staat wäre gut beraten, es nicht auf eine Kraftprobe vor Gericht ankommen zu lassen. Das Schreiben des Kollegen Dr. Angsgar Koreng spricht für sich.

21. Januar 2014

Liebes Verfassungsgericht!

Post vom Bundesverfassungsgericht.

Das Verfassungsblog finden die Entscheidung gut.

Das Lawblog weniger.

17. Januar 2014

Vier Jahrzehnte Löffelverbiegen

 

Heute auf den Tag genau vor 40 Jahren verbog im deutschen Fernsehen der 27 Jahre junge Israeli Uri Geller live Besteck. Gastgeber war der Kollege Dr. jur. Wim Thoelke, der die ZDF-Show „3×9“ moderierte. Anschließend verbogen sich landesweit die Gabeln.

Ich hatte den Namen „Uri Geller“ erstmals mit sieben Jahren in einem Zauberbuch gelesen, in dem jemand einen Trick erklärte, wie man Löffelbiegen simulieren könne. Ich wusste aber mit dem Namen und dem Löffelbiegen erst etwas anzufangen, als ich in den 1980ern eine Dokumentation über den Skeptiker und Zauberkünstler James Randi sah. Damit wäre Gellers These bewiesen, dass die Skeptiker und Zauberkünstler seine beste PR-Agentur sind. Ohne die Negativ-PR, für die Geller niemals auch nur einen Cent ausgegeben hat, wäre er längst vergessen worden.

Gellers über vier Jahrzehnte währender Streit mit James Randi ist legendär. Als Geller Randi wegen einer Äußerung einmal auf 15 Millionen Dollar Schadensersatz verklagte, wurde die Klage von einer Müslipackung entschieden. Auch eine urheberrechtlicher Prozess mit der Electronic Frontier Foundation (EFF) über ein umstrittenes Video im Internet brachte Geller unbezahlbare PR. Gellers Telefonate waren im „News of the World“-Skandal abgehört worden, woraufhin Geller die Beteiligten erfolgreich auf Schadensersatz verklagte.

Ich hatte vor Jahren einmal eine kritische, aber wohl ganz unterhaltsame Biographie über Geller geschrieben, wobei meine Kritik eher auf die unkritischen Medien abzielte. Statt mich zu verklagen, blieb er sportlich und wollte mich mal kennen lernen. Obwohl ich klar im Lager der Skeptiker stehe (nicht missionierend), haben wir uns auf Anhieb sehr gut verstanden und sind längst persönliche Freunde. Es wäre verdammt cool, wenn alle Menschen auf Kritik so gelassen und konstruktiv reagieren würden.