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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


25. Juni 2009

Prof. Hoeren: „Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun…“

1996 bin ich Prof. Hoeren das erste mal begegnet. Mit seinem späteren Institutspartner Prof. Holznagel hatte er damals an der Uni Münster eine sehr weitsichtige Podiumsdiskussion zur Freiheit im Internet und den sich abzeichnenden Problemen organisiert. Auch der Strafrechtler Prof. Welp war dabei. War damals Internet noch eher eine Domäne von NERDs und Studenten, haben sich die damaligen Visionen erfüllt – auch hinsichtlich des Konfliktpotentials.

Hoeren war schon immer ein Freund deutlicher Worte und provoziert ganz gerne mal. Vielleicht verstehen wir uns ja deshalb so gut! Die Äußerung, die er jetzt allerdings beim Medienforum in Köln vom Stapel gelassen hat, hätte selbst ich mich nicht getraut:

„Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen
Gutachtern zu tun…“

Damit meine Freunde in Hamburg nicht nervös werden, möchte ich mich von dieser Äußerung, die gemäß der Stolpe-Entscheidung als „Tatsachenbehauptung“ auszulegen und damit vom Äußernden zu beweisen ist, natürlich in aller Form distanzieren. Aber wenn Hoeren – übrigens Richter im Nebenamt am „EDV-Senat“ des OLG Düsseldorf – vor irgendwelche Pressekammern gebeten wird, würde ich ihn natürlich vertreten …

Hoeren bekam in Köln Widerworte von seinem Kollegen Ladeur, der einen „nomadisierendem Individualismus“ geißelte. Ladeur wirkt übrigens in der Freihen und Hansestadt Hamburg, wo man Individualisten und Freiheiten anscheinend nicht ganz so zu schätzen weiß wie andernorts.

UPDATE:

Hoeren hat inzwischen in seinem Blog nachgelegt und seine Kritik auf den abgebrochenen Jura-Student Elmar Brok konkretisiert, der im Verdacht steht, Lobbyist von Bertelsmann zu sein – um es mal höflich auszudrücken. Gut, dass Hoeren ihn nicht „alter Bertelsmann“ genannt hat … ;-)

24. Juni 2009

Rheinland-Pfalz: Finanzminister Ingolf Deubel mag die Presse nicht leiden

Was man zur Zeit über die Freunde des Nürburgrings lesen muss, gibt zu denken. Daher schreibe man besser nichts zu dem Thema, wenn man keine Hausdurchsuchungen zu schätzen weiss.

23. Juni 2009

BGH: Lehrer-Bewertung ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt – auch anonym

Heute hat der BGH eine wichtige Entscheidung in Sachen Abwägung Meinungsfreiheit einerseits gegen Persönlichkeitsrecht bzw Datenschutz (sic!) andererseits getroffen.

Die Einzelheiten sind bei SPIEGEL online brauchbar zusammengefasst, hier ein Kommentar von SZ-Chef (und Ex-Richter) Heribert Prantl.

Bereits die unteren Instanzen – sogar die der Sachkenntnis bzgl. Internet ansich unverdächtige Pressekammer Köln – hatten hier keinen Zensurbedarf gesehen.

Angesichts des Totalversagens gewisser norddeutscher Pressekammern und des Totalausfalls des Gesetzgebers hat wenigstens Karlsruhe nicht vergessen, dass es mal so etwas wie Meinungsfreiheit gab. Wie die lernunwilligen Lehrrer ankündigten, will man das Bundesverfassungsgericht anrufen. Gute Idee: Dann bekommt die frohe Botschaft eben noch mehr Gewicht!

Fliegender Gerichtsstand bleibt – Kommunikationskultur verfliegt.

Richter Buske und der Hamburger Fremdenverkehrsverein dürfen sich freuen: Auch weiterhin werden Teilnehmer am Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nach Hamburg pilgern müssen, wenn sie von selbigem Gebrauch machen. Der hier im Blog und anderswo regelmäßig kritisierte „fliegende Gerichtsstand“ wird bleiben, und auch die von vom Landgericht Hamburg augestellten „Regeln“ zur Verantwortlichkeit von Inhalten Dritter User (Foren, Blogs, Wikis), welche in der Rechtswissenschaft fast einhellig als weltfremd abgelehnt werden, werden weiterhin Rechtspraxis bleiben.

Die FDP-Fraktion hatte in Übereinstimmung mit den Branchenverbänden Änderungen gefordert. Doch die Damen und Herren Politiker, die das Internet nur aus der Zeitung kennen, waren gerade zu beschäftigt mit anderer Lobby-Arbeit. Jedenfalls wurde der Gesetzenturf letzte Woche abgelehnt – an dem Tag, als die Internetsperren beschlossen wurden.

Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen wird sowohl mit den Mitteln des öffentlichen als auch mit den Mitteln des Privatrechts erschwert und zum finanziell unkalkulierbaren Risiko gemacht. Wir nähern uns in großen Schritten wieder Orwellschen Informationsmonopolen, wie wir sie in den 80er Jahren hatten.

19. Juni 2009

Kein Recht auf anonymes Blogging in Großbritannien

Ein englischer Polizist hatte es im Schutze der Anonymität zu einem der bemerkenswertesten Blogger überhaupt gebracht, in dem er polizeiliche Einsätze kritisierte und in politische Zusammenhänge stellte. Jetzt wurde er selbst enthüllt.
Sein Versuch, selbiges gerichtlich verbieten zu lassen scheiterte, woraufhin der gute Mann sein Blog löschte. In der britischen Bloggerszene herrscht derzeit breites Entsetzen.

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17. Juni 2009

Landgericht und hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg abermals vom BGH gemaßregelt

Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin hat Grund zur Hoffnung, dass Karlsruhe abermals die absurden Redeverbote der Hamburger Gerichte, über die speziell dieses Blog häufig berichten muss, aufheben wird:

Der Bundesgerichtshof lässt Revision im Rechtsstreit
Schrempp ./. Grässlin in der Frage der Meinungsfreiheit
gemäß Art 5 Grundgesetz zu / Teilerfolg für die Meinungsfreiheit:
Schrempp-Rücktritt wird öffentlich vor dem BGH verhandelt ++

Entgegen dem Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Schrempp gegen mich in die nächste Runde: Über einen am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Anwalt hatte ich einen Antrag auf Zulassung der Revision gegen Urteile des Hamburger Landgerichts und das Hanseatische Oberlandesgericht eingelegt. Aktuell teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten (Grässlin) wird die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 18. Dezember 2007 zugelassen.

Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, der mich in den Verfahren gegen Schrempp und auch gegen Zetsche vertritt, begrüßte den Beschluss des BGH ausdrücklich: »In Karlsruhe vor dem höchsten deutschen Zivilgericht steht nicht nur mein Mandant, sondern auch die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit vor Gericht. In diesem Sinne stellt die Zulassung der Revision auch einen Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland dar.« Weitere Informationen siehe Pressemitteilung der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) »Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland!« vom heutigen Tage.

Zur Finanzierung der vielfachen juristischen Auseinandersetzungen mit dem Daimler-Konzern haben die Kritischen Daimler-AktionärInnen einen Unterstützerkreis gegründet, einen Finanzfonds eingerichtet und bitten um Spenden (siehe hierzu www.daimler-prozesse.net).

Weitere wichtige Informationen siehe
www.juergengraesslin.com >> »Daimler/EADS« und
www.kritischeaktionaere.de

Grässlin weist auf etwas sehr wesentliches hin: Recht bekommen kostet Geld, Energie und Ausdauer. Die notorische Bevorzugung solcher Hirngespinste wie das angeblich existierende „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ gegenüber der ungleich wichtigeren Meinungsfreiheit echter Menschen führt zu einer permanenten Nötigung von Kritikern, die durch finanziellen Druck von Prozesskosten an der Wahrnehmung ihrer verbrieften Grundrechte gehindert werden. Was muss eigentlich passieren, bis das mal die Politik begreift?

13. Juni 2009

Die unwissende Müllhalde Wikipedia und ihre sympathischen Bewohner

Die Idee, das Wissen der Menschheit kommerzfrei zusammen zu tragen und es durch Nutzung von Schwarmintelligenz kollektiv zu evaluieren, hat im Prinzip einen großen Charme.

Klein-Phi macht auch Mist

Die Stärke dieses scheinbar basisdemokratischen Projekts ist jedoch gleichzeitig seine Schwäche: die „Benutzer“ mit ihren unterschiedlichen Kenntnisständen, Ansichten und methodische (Un)Fähigkeiten. Zudem erweist sich die Wikipedia als anfällig für missionierende Neurotiker, die das Medium als Selbstzweck begreifen und die Wiki-Community als eine Art „Second live“ betrachten. Es dürfte kaum überraschen, dass viele der meistens anonymen Wiki-Helden im „First Life“ nicht viel zu melden haben.

Solche notorischen Besserwisser, die Glaubensbekenntnisse mit Wissenschaft verwechseln, können unheimlich nerven, was ernst zu nehmende Autoren entweder vergrault, oder bei vorhandenem Temperament zu Grabenkämpfen und (angeblich) persönlicher Auseinandersetzung nötigt. Sachfragen oder Kompetenz spielen bei Wiki-typischen Konflikten eine untergeordnete bis gar keine Rolle. Um Wahrheitsfindung geht es übrigens schon thematisch nicht, denn es soll nur das, was ca. 7000 überwiegend anonyme Wikinger für Wissen halten („Google“), dokumentiert werden – ansonsten sei es „Theoriefindung“.

Erfahrene Wiki-Krieger heucheln einen „Neutral Point of View (NPOV)“, den es zu ehren gelte – wobei es einen solchen neutralen Standpunkt gar nicht gibt. Die gruppendynamischen Phänomene im Wikipedia-Experiment erinnern frappierend an Orwells Farm der Tiere: Zur Durchsetzung von Meinungen oder Zensur des Anderen wird wie im konventionellen Politsumpf konspiriert: Man „überzeugt“ nicht durch Argumente, sondern durch Aufdringlichkeit und die Anzahl von Unterstützern. Und wer in der Wikipedia keine Freunde hat, der generiert halt Fakes, sogenannte Sockenpuppen, die seiner Meinung „beipflichten“.

Adminpedia

Wie in anderen Irrenanstalten auch gibt es Aufseher: 300 Admins heucheln, sie seien „normale“ Benutzer, die lediglich ein paar Rechte mehr hätten, ermahnen ihre Mitmenschen, von guten Absichten der anderen Insassen auszugehen usw. Wie die Realität aussieht, hat die Stupidipedia amüsant zusammengetragen. Manche sind eben „gleicher“. Wie tragisch solche Karrieren enden und wie arrogant die Admins sogar miteinander umgehen, entnimmt man der Liste der gestrauchelten Admins und den dort verlinkten Begründungen.

Wer die Abgründe der Wiki-Wichtigtuer ernsthaft ergründen will, ist mit Günter Schulers Wikipedia-Inside (2007) bestens bedient. Was Schuler über die „Admin Mafia“ zu sagen hat, gibt zu denken. Die Reaktionen belegen, dass die Wikinger mit Kritik nicht wirklich souverän umgehen können. Dies ist fragwürdig, wenn man einem Projekt arbeitet, das von vielen als „Leitmedium“ gesehen wird, Google partiell dominiert und vielfach von konventionellen Medien adaptiert wird.

Wikipediastraf“recht“

Der Streit um Inhalte ist eine Sache. Der um Menschen eine andere. Admins dürfen stante pede einzelne Benutzer sperren, wenn sie glauben, diese hätten einen mit dem Admin befreundeten Nutzer beleidigt (was bei sachlicher Wortwahl häufig Ansichtssache ist). Und wenn sich der gesperrte Nutzer auf seiner Benutzerseite rechtfertigen will, wird dessen Benutzerseite zur Strafe komplett zensiert und der Nutzer unbegrenzt gesperrt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist im Wiki-Universum unbekannt. Früher hatte man Bücher und Menschen noch verbrennen müssen, um sie zuverlässig zu zensieren und zu entmündigen.

Die Macht des kleinen Mannes scheint Admins häufig zu Kopf zu steigen und zu nahezu sadistischer Arroganz zu stimulieren. Ein Geschmäckle bekommt das Kindertheater, wenn sich herausstellt, dass manche Admins mit den Parteien befreundet und damit befangen sind, was sich besonders leicht durch Abgleich der Anwesenheitslisten mit Wikipedia-Stammtischen feststellen lässt. Während in der Justiz jedermann einen Anspruch auf rechtliches Gehör hat, dem Angeklagten das „letzte Wort“ zusteht und Strafen nur als ultima ratio eingesetzt, gelten in der Subkultur der Wikipedia rustikalere Maßstäbe: Erst hängen, dann diskutieren – wobei sich der Betreffende wegen Sperrung nicht zur Wehr setzen kann.

Brain Drain

Die Karawane der Benutzer, die ihre Mitarbeit beendet haben, wird täglich länger.

Gründer Jimmy Wales im April 2009:

„Ich versuche, mehr Akademiker zum Schreiben zu animieren, um die Qualität zu verbessern“.

Da soll er mal suchen.

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12. Juni 2009

Die FDP hat nachgefragt: Ursel & Co. haben keine Ahnung, davon aber jede Menge

Wie im Odem.Blog schön aufbereitet ist, hat die bislang vollmundige Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP hin ihr abgrundtiefes Unwissen offenbart. Selbst bei so trivialen Dingen wie die Frage, in welchen Ländern Kinderpornographie nicht strafbar sei, musste die Regierung, die genau dieses beklagt und unzählige Juristen beschäftigt, passen. Hier ein Kommentar des Kollegen Udo Vetter vom lawblog.

Aktuell zum Thema Mathias Schlenker, ebenfalls auf lawblog: Stoppseiten. Was passiert mit E-Mails?

Im obigen Video trägt ein Abgeordneter der Linkspartei, der gut recherchiert hat, zur Versachlichung der CDU-Paranoia bei. In ähnliche Richtung argumentiert der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen.

Es lebe die Revolution! Hadopi-Gesetz wird kastriert

Die Kulturnation Frankreich drohte sich mit einem von der Lobby aufgedrückten Gesetz lächerlich zu machen, in dem gegen Filesharing durch Sperrungen und offensiven Einsatz von Strafen vorgegangen werden sollte. Nun haben die französischen Verfasssungsrichter diesen kulturellen Rückschritt gekippt. Das im Mai verabschiedete Gesetz verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das Gericht meint, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet.

Man darf gespannt sein, ob die Franzosen sich die derzeit von der Regierung geplanten Sperrwünsche der französischen Zensursula bieten lassen werde. Vive la révolution!

11. Juni 2009

Zensursulas Pläne entlarven sich

Wer es immer noch nicht begriffen hat, worum es bei der Sperrungsdebatte wirklich geht, sollte diesen Beitrag im Lawblog über die Ambitionen des Herrn Wiefelspütz lesen, die Zensur auf Killerspiele auszuweiten. Oder wurde der Ärmste nur falsch wiedergegeben? Bei der SPD, die vom Wähler neulich abgestraft wurde, regt sich inzwischen die Basis.

Auch beim Mautsystem hieß es ursprünglich, es sei rein zu Verkehrszwecken gedacht. Inwzischen forderte Schäuble ja ganz offen, das System auch zur polizeilichen Überwachung zu nutzen, wozu es ganz offensichtlich ausgestattet und wohl auch konstruiert wurde. Unter Hinweis auf die Erfahrung mit den Kollegen mit Verfassungsschutz und BND möchte man kaum die Hand dafür ins Feuer legen, dass die Nachrichtendienste das System nicht schon längst nutzen …