„Die Antragsgegnerin treibt ihre Scherze auf Kosten des Antragstellers, indem sie ihn ohne überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer ihres Spotts ausgewählt hat.“
Wie der 6. Senat des BGH heute in einer Pressemeldung verlautbarte, will er im Wege einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern klären lassen.
Beim Kläger handelt es sich um einen seinerzeit medienbekannten Herrn, der als Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyer rechtskräftig verurteilt wurde und nun wieder auf freiem Fuße ist. Grundsätzlich ist Namensnennung nur bis ca. ein halbes Jahr nach Rechtskraft der Strafverurteilung zulässig. Sollten die Urteile der Vorinstanzen (selbstverständlich Hamburg …) halten, dann dürfte dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Archive haben, die dann geflöht werden müssten.
Wie man hört, soll der Kläger übrigens auch an meine Freunde von Wikipedia herangetreten sein, was natürlich die Solidarität mit der Electronic Frontier Foundation ausgelöst hat. Bevor mir noch ein übereifriger Linkhaft-Anwalt die Zeit stiehlt, verlinke ich den Beitrag der EFF nicht, denn da wird der böse Name des Mörders genannt. Googlen soll helfen … ;-)
Das eigentlich Seltsame ist: Wenn sich ein Straftäter, der übrigens aus dem Knast heraus ja gerade die Medien gesucht hatte, wieder in die Gesellschaft integrieren möchte, wäre der erste Schritt, seinen Namen zu ändern, denn der ist nun einmal im Weltgedächtnis. Stattdessen klagt man – übrigens mit Prozesskostenhilfe! – durch alle Instanzen und darüber hinaus.
Heute isses am BGH spannend: Marion versucht in dritter Instanz, aus Hamburger Urteilen wieder eine trübe Suppe zu kochen.
An dieser Stelle möchte ich auf meinen Artikel über das Verhältnis des 6. Senats des BGH zu den Hamburgern auf Telepolis hinweisen: Hamburg hört in Karlsruhe auf
Ausgerechnet die TAZ, die für eine Gegenöffentlichkeit steht, fängt nun selbst mit dem Zensieren an.
Getroffen hat es unter anderem meinen Kollegen Thomas Stadler, der sowohl online als auch von Fachzeitschriften her kein Unbekannter ist.
Ich kenne den Kollegen übrigens nicht persönlich oder so, er ist aber gegenwärtig der einzige Jura-Blogger, der es vor ein paar Monaten aufgrund der Qualität seiner Beiträge in meine Blogroll geschafft hat.
Die Podiumsdiskussion von Wikimedia zur aktuellen Krise, die angeblich nur von den Bloggern herbeigeredet worden sei, war in erster Linie von soziologischem Interesse.
Aus Sicht/im Interesse von Wikimedia dürfte man so ziemlich alles falsch gemacht haben, was man nur irgendwie falsch machen konnte. Als Wikipedia-Satiriker werde ich es schwer haben, mit der Realsatire von Donnerstag Abend mithalten zu können …
Hier ein lustiges Blogpost eines Teilnehmers, der im Anschluss an die Veranstaltung die Gesellschaft der Wikipedanten „genoss“.
Soweit erkennbar, haben die konventionellen Medien den seltsamen PR-Termin nicht berücksichtigt. Einige gesichtete Vertreter einzelner Printmedien scheinen diese laienhafte Veranstaltung unter dem Code des gentlemen’s agreement tot zu schweigen. Wikimedia sollte dankbar dafür sein.
Den Plastinator Dirk Piper hatte der Altmeister Gunther von Hagens „billigen Trittbrettfahrer“ genannt, der „Dauerpräparate von schlechter Qualität“ zeige. Doch Piper wollte kein billiger Trittbrettfahrer sein, sondern ein teurer und besorgte sich beim LG Hannover eine einstweilige Verfügung gegen den berühmten Anatomen.
Die Begründung liegt derzeit nicht vor, wobei im vorliegenden Fall die Kontrahenten in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, sodass neben dem „konventionellen Äußerungsrecht“ die Äußerungen auch als unlauterer Wettbewerb aufgefasst werden könnten. In der Sache dürfte der Fall recht spannend sein, denn die Bezeichnung „Trittbrettfahrer“ dürfte dem Pressebericht zufolge durchaus den Sachverhalt zutreffend beschreiben, ferner wird ein Piper vermutlich preiswerter sein als das Original. Spannend wird die Frage, ob die Bewertung von Plastinationen als „schlechte Qualität“ durch einen Fachmann als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung eingestuft werden wird. Gute Leichen, schlechte Leichen …
Ob die streitenden Anatomen wohl noch die eine oder andere Leiche im Keller haben …?
Ende 2006 hatte Freddy‘ Hühnerhof am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen „Die Tierfreunde e.V.“ erwirkt, welche unschöne Bilder über die wenig idyllischen Zustände bei Freddy sogar im Wege des Hausfriedensbruchs erlangt hatten. Die Tierfreunde ließen sich nicht einschüchtern und ließen es auf ein Hauptverfahren ankommen. Nach drei Jahren und der Befragung von Zeugen, was in der Pressekammer Seltenheitswert hat, wurde Freddys Unterlassungsansprüchen am 28.08.2009 eine Absage erteilt. Dass man für die Freiheit der Bilder in einer einzigen Instanz über mehrere Jahre hinweg verhandeln musste, während das Verbieten derselben per einstweiliger Verfügung praktisch durchgerutscht ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die siegreichen Tierfreunde vermieden es jedoch, in die nächste Falle zu tappen, denn selbst Gerichtsurteile darf man nicht ohne weiteres 1:1 veröffentlichen. Gegenwärtig wird ja bekanntlich der „Hausjournalist“ der Hamburger Pressekammer von Berliner Anwälten mit einer Klagewelle überzogen, die ihm die Gerichtsberichterstattung aus den seltsamsten Gründen verbieten lassen wollen.
Den Luxus einer eigenen Veröffentlichung in Reichweite deutscher Gerichte wollten sich die Tierfreunde dann doch nicht leisten. Seit ein paar Tagen ist das Originalurteil bei Wikileaks zu finden, die außerhalb deutscher oder sonstiger Gerichtsbarkeit operieren und daher unzensierbar sind. Künftig bleibt es also dem Finderspitzengefühl der Leute bei Wikileaks (oder Nachahmern) überlassen, ob Urteile anonymisiert werden, ob zu unterlassene Äußerungen unzensierbar und in Medienöffentlichkeit wieder auftauchen.
Die Rechtsanwälte aus Berlin wären sehr gut beraten, ihre Aktivitäten entsprechend zu überdenken, denn der Trend kontroverser Websites, den deutschen Rechtskreis nach Erfahrung mit gewissen Pressekammern zu verlassen, ist so neu und ungewöhnlich ja nicht. Und wenn künftig jedes Urteil bei Wikileaks abgegeben wird, genügt insoweit die Absendung einer Email.
Sicherheitshalber distanziert sich der Autor von der Verbreitung des ungeschwärzten Urteils auf Wikileaks, nicht aber von dem schönen Urteil. Das obige Video mit Michael Moores Crime Fighting Chicken hat mit dem Fall selber nichts zu tun und soll auch keinen entsprechenden Eindruck erwecken.
Der Textilhersteller Mediatex GmbH, dessen Marke „Thor Steinar“ laut Presse (2008) im Bundestag nicht getragen werden darf, hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Köln gegen den KiWi-Verlag die Unterlassung („Schwärzung“) folgender Passage mit Bezug zu dem alten Logo der Marke „Thor Steinar“durchsetzen können:
„Die Rechtssprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern darf es nicht öffentlich gezeigt werden.“
Der KiWi-Verlag konnte sich nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, es habe sich bei der fraglichen Formulierung um eine bloße Meinungsäußerung gehandelt, vielmehr qualifizierte sie das Landgericht Köln als falsche Tatsachenbehauptungen – und solche sind grundsätzlich nicht geschützt. Jedenfalls der zweite Teil der Aussage ist definitiv nachprüfbar, also eine Tatsachenbehauptung.
Auch in anderer Hinsicht hat der Thor Steinar-Markeninhaber Gerichtserfahrung gesammelt: So hat Norwegen „Flagge gezeigt„.
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Um die Frage, ob eine Äußerung im Bezug auf das Verhältnis zu Nazis eine Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinungsäußerung sei, macht sich auch die konservative Zeitung Junge Freiheit Gedanken und hat erneut das Womblog abgemahnt. Angesichts dieses Urteils scheint mir die Abmahnung unverständlich zu sein.
Update:
Korrektur: Nicht das Womblog wurde diesmal abgemahnt, sondern Autor Mark Seibert.
Die schönste Presserechtsgeschichte der letzten Zeit war mir leider bislang durchgerutscht: Wie die taz meldet, konnten in Großbritanniern nicht zuletzt Blogger dazu beitragen, eine Unterlassungsverfügung ad absurdum zu führen.
Wie ein Kollege meldet, hat man mal wieder die Ursache für den Absturz eines Gyrocopters gefunden. Es soll mal wieder ein „Pilotenfehler“ gewesen sein. Den Piloten kann man nicht mehr befragen, denn der ist tot.
Ich vertrete Mandanten aus der Ultra-Leicht-Szene, die akribisch Material über solche Abstürze, seltsame Praktiken der Zulassung und interessante personelle personelle Verflechtungen zusammentragen. Dies UL-Szene schätzt meine Mandanten als Nestbeschmutzer nicht besonders. Wie nicht anders zu erwarten, kam es zu äußerungsrechtlichen Prozessen.
Wir spielen mit dem Gedanken, unsere eigene Öffentlichkeit in Form eines Blogs zu schaffen, das zeitnah die wirklich seltsamen Vorgänge im UL-Bereich dokumentieren und kommentieren wird. Schon irgendwie traurig, dass man so etwas heute praktisch nur noch im Verbund mit einem Medienrechtler machen kann, ohne sich aus Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen angeblich unzulässiger Verdachtsberichterstattung einzufangen.