4. September 2013
Anhand aktueller Umfragen nach dem „Duell“ sieht es laut Heise wohl so aus:
Der neueste stern-RTL-Wahltrend zementiert vielmehr die Lage. Union und FDP haben mit 45 Prozent nicht nur deutlich mehr Punkte als Rot-Grün mit 34 Punkten, sie liegen auch vor dem so genannten „linken Lager“ von SPD, Grünen und Linken mit 43 Prozent.
Die Verhältnisse würden deutlich verschoben werden, wenn die Piraten mit mindestens 5% in den Bundestag einziehen. In jedem Falle aber dürfen sich die Parteien, denen am Ende ca. 3 Prozent fehlen, für die an uns verlorenen Prozente bei den Leuten bedanken, die zwischen 2009 und 2013 ihre Netzpolitziker ausgebremst haben. Ohne dieses Versagen gäbe es uns nicht.
Dem hartnäckigen Forscherdrang von Prof. Dr. Josef Foschepoth verdanken wir die Kenntnis über die Geschichte der Überwachung in Deutschland, die so erst seit 2012 erstmals wissenschaftlich dokumentiert sind. Anlässlich der Verleihung des Whistleblowerpreises an Edward Snowden hielt er diesen Vortrag.
Leider ist die Geschichte der Überwachung noch nicht vorbei, auch wenn uns Frau Merkel und Herr Pofalla das gerade auf die Nase binden wollen. Selten dreist.

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2. September 2013
Am Dienstag werde ich im Berliner TAZ-Café, 19 Uhr, mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Experten und Hacktivisten Daniel Domscheit-Berg über den NSA-Skandal und die Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle und Konsequenzen sprechen.
Zur Geschichte geheimdienstlicher Überwachung in Deutschland empfehle ich diesen Beitrag im Deutschlandfunk, der auf den Ende letzten Jahres veröffentlichten Forschungen von Prof. Foschepoth basiert.
Heute erschien auf TELEPOLIS mein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschützer Winfried Ridder, der eine kritische Bilanz der Terrorbekämpfung gegen die RAF zieht.
Ebenfalls heute erschien auf GOLEM der Beitrag Die BND-Auslandsaufklärung im rechtsfreien Raum über ein Gespräch mit dem Verfassungsrechtler Christoph Gusy von Christiane Schulzki-Haddouti.
Der von ehemaligen Geheimdienstlern und Historikern gegründete „Gesprächskreis Nachrichtendienste“ hat im LIT-Verlag eine interessante Buchreihe zum Thema „Geheimhaltung und Transparenz“ herausgegeben. Die einzelnen Beiträge muss man natürlich je nach Haltung und Perspektive der durchaus unterschiedlichen Autoren gewichten.

admin •

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30. August 2013

Die Stadt Herne überraschte die Piratenpartei mit einer Limitierung der Plakate. Während den im Bundestag vertretenen Parteien jeweils 408 Plakate zugestanden wurden, rechnete die Stadt Herne die Piraten unerbittlich zu den ca. 20 Kleinparteien, sie hätten sich daher mit 153 Plakaten zu begnügen. Eine Begründung, die die Stadt zu dieser Einschätzung kam, blieb sie schuldig. Im Gegensatz etwa zur Partei „Die Linke“ sind die Piraten sogar im NRW-Landtag vertreten. „Die Linke“ sowie die FDP, denen die vollen 407 Plakate zugebilligt wurden, lagen laut einer Veröffentlichung des WDR vom Mai bei den NRW-Wählern gerade einmal bei 3%.
Die Piratenpartei ließ sich diese willkürliche Ungleichbehandlung nicht bieten, sondern forderte eine gleichwertige Sondernutzungserlaubnis unter Berufung auf Artt. 3, 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG iVm § 5 ParteienG ein. Nachdem die Piraten beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige Verfügung beantragt und Klage erhoben hatten, kündigte die Stadt Herne anfangs noch Widerstand an. Allerdings sind die Pirten nun einmal siebtstärkste politische Kraft in Deutschland (bei Zusammenrechnung von CDU/CSU sogar sechststärkste). Ein Urteil, auf das sich die Stadt Herne bei ihrer eigenartigen Entscheidung stützte, stamte aus dem Jahr 1974, als es in Deutschland faktisch ein Drei-Parteien-System gab (Union, SPD, Zünglein-an-der-Waage FDP).
Eine Gleichsetzung mit Kleinstparteien überzeugt nicht, denn die Piraten haben bei ihren Mitgliedszahlen jeweils mehr als die Hälfte der Grünen, der Linkspartei und der Freidemokraten. Demgegenüber haben die nächstkleineren Parteien nicht einmal die Hälfter Piratenmitgleider vorzuweisen. Bei den ganzen Kleinparteien stagnierten jahrzehntelang die Mitgliedszahlen bei ca. 5.000, während die Piraten deutlich über 30.000 Parteigänger verfügen. Auch den Einzug in vier Landtage kann man nicht ignorieren.
Gestern nun hatte die Stadt Herne ein Einsehen und billigte nun auch den Piraten die vollen 408 Plakate zu.
26. August 2013

Letzte Woche traute sich die Kanzlerin nach Münster und nach Recklinghausen. Wir hatten sie mit diesem schönen Banner empfangen. Dass es das Ding aber sogar in die New York Times schaffen würde, hätte ich jetzt nicht erwartet … ;-)
Surveillance Revelations Shake U.S.-German Ties
(…) While the debate has continued, Ms. Merkel has been out campaigning. At a stop Friday evening in the Ruhr-area town of Recklinghausen, a group of about 40 jeering Pirate Party members waved a large banner proclaiming that “citizens’ rights are not negotiable” and saying “never again a surveillance state!”
“We hope we got more attention for our concerns,” said Claudia Steimann, 40, a Pirate activist. “The chancellor almost never says anything about politics, or what she wants to do.”
Obwohl ich glaube, dass das Banner optisch ansprechend ist, wurde es nach meiner Kenntnis von den hiesigen Zeitungen weder erwähnt noch abgebildet, eben so wenig sah ich in Bildstrecken Piraten-Fahnen, obwohl wir da waren.
Am Samstag sprach ich auf einem Datenschutz-Kongress der Piraten in München. Soweit ich es sehe, waren dort ebenfalls nur zwei Medien vertreten. Vielleicht hätten wir die Washington Post einladen sollen … ;)
22. August 2013
Nachdem es im NSA-Skandal noch immer viel zu ruhig ist, melden sich nun Juristen wie die bekannte Staatsrechtlerin Lerke Osterloh zu Wort. Eine Zusammenfassung eines juristischen Fachgesprächs der Fraktion der Grünen im Bundestag bietet Heise.de.
Die C’t, ebenfalls Heise-Verlag, kommentiert, wie die Geheimdienste den Rechtsstaat aushöhlen.
Ich werde am 03.09.2013 zum Thema Kontrolle der Geheimdienste mit dem Kollegen Udo Vetter und dem IT-Sicherheitsexperten und Hacktvisten Daniel Domscheit-Berg im Berliner taz-Café diskutieren. 19 Uhr, Eintritt frei.
Diesen Samstag halte ich auf dem Datenschutzkongress der Piratenpartei in München-Germering einen Vortrag zum Abhören in Deutschland.


admin •

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Was die Piraten vom Urteil gegen Manning halten, ist klar. Spannender ist die Frage, was die deutsche Öffentlichkeit sagt.
Die deutschen Journalisten verurteilen die Folterhaft und das unverhältnismäßige Strafmaß nahezu einhellig und verweisen darauf, dass die Bordschützen des Hubschraubervideos praktisch straffrei rausgingen. Die Wahrheitsbringer „henkt“ man, die Mörder lässt man laufen.
Die deutschen Politiker haben es offenbar nicht allzu eilig, sich bei unseren amerikanischen Geschwistern (Freunde kann man sich aussuchen) unbeliebt zu machen und verhalten sich diplomatisch.
Die deutschen Künstler … sind feige. Habt ihr irgendwas gehört? Solidaritätskonzert mit Manning? Hat schon jemand ein Lied über Manning geschrieben? Unterschriftenliste wie beim Urheberrecht letztes Jahr im NRW-Wahlkampf?
Ich verneige mich vor Lady Gaga, die an ihre fast 40 Millionen Follower twitterte:
The news of Bradley Manning’s sentencing is devastating. If our own can’t speak up about injustice who will? How will we ever move forward?
Manning hatte seinerzeit eine Daten-CD als Musik von Lady Gaga getarnt.
20. August 2013
51 Jahre nach der deutschen SPIEGEL-Affäre erleben nun die Überwachungsfanatiker von der britischen Insel den Tiefpunkt ihrer Pressefreiheit. So war der Guardian vom Abhörgeheimdienst GCHQ praktisch gezwungen worden, Festplatten zu vernichten.
Es wird höchste Zeit, die ganzen bürgerrechtsfeindlichen „Sicherheitsgesetze“ auf den Prüfstand zu stellen und die Befugnisse auf ein angemessene Maß einzudampfen.
Auch hierzulande überschreiten die Behörden auf Zuruf der US-Geheimdienste ihre Kompetenz. So wurde am vergangenen Samstag von der Polizei ohne Nennung einer gesetzlichen Grundlage eine kamerabestückte Drohne einkassiert, die Piraten neben dem Dagger Complex hatten aufsteigen lassen. Später hat man dann kleinlaut Unsinn über „Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ verzapft. Gestern nun haben die Darmstädter Behörden wissen lassen, die Benutzung des Quadrocopters sei zulassungsfrei nur zu Sport und Spiel gestattet, was ja wohl nicht der Fall gewesen sei. Nachträgliches Erfinden von Verboten kennt man eigentlich nur aus dem Polizeistaat.
Es stellt sich die Frage, seit wann die Polizei darüber zu befinden hat, wer Sport und Spiel treibt. Selbstverständlich ist es ein Spiel, symbolisch gegen Spione zurückzuspionieren. Das Steuern von Drohnen ist selbstverständlich auch ein Sport. Eine Regel, dass man neben dem Dagger Complex kein Sport und Spiel treiben dürfe, ist mir nicht bekannt. Seit der Entscheidung „Reiten im Walde“ des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass man Sport und Spiel nach Art. 2 Abs. 1 GG da nachgehen kann, wo es einem beliebt, solange man keine Bestimmungen verletzt. Das Aufsteigen der Drohne war vermutlich auch als Meinungskundgabe geschützt, die jedem Deutschen in Wort und Bild zusteht. Da der Grundgesetzgeber noch keine Quadrocopter kannte, fällt ein solches Symbol unter „Bild“.
Ich schlage vor, kommenden Samstag am Dagger Complex offizielle Luft-Spiele auszurichten. Toll wäre es, wenn anerkannte Quadrocopterpiloten dort ihr Können beweisen. Um zu verhindern, dass die Drohnen den Luftraum des Dagger Complex überflliegen, etwa aufgrund von Seitenwind, wären Rauchsäulen hilfreich. Als Pyrotechniker schlage ich den Bundestagskandidaten Sven Krohlas vor. ;-)

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18. August 2013
Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)

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17. August 2013
Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:
„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.
Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.
Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.
Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,
„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,
reichte dem Gericht offenbar nicht aus.
Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:
„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“
Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …

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10:47 •
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