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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


30. März 2014

Urheberrecht: Im Schatten der Zauberer …

 

Nunmehr gewann der amerikanische Zauberkünster Teller einen Plagiatsprozess gegen einen belgischen Kollegen, der sich von Tellers  von Teller hatte „Shadows“ inspirieren lassen, sich bei seiner Hommage jedoch dabei „dem Original mit großem Respekt genähert“ hatte, wie man so sagt. (more…)

29. März 2014

Brender zum Fall Brender

 

Als Wulf vor einiger Zeit mal Herrn Dieckmann auf die Mailbox sprach und der das leakte, war das für die Medien eine Riesensensation. Tatsächlich schätzen gut informierte Journalisten, dass es in Berlin täglich 20 Versuche gibt, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen. Auch Nikolaus Brender berichtet über die mäßig subtilen Wünsche nach Hofberichterstattungen im ZDF.

27. März 2014

Medienrechtler happy über EuGH-Urteil

 

Heute ist ein großer Tag für die Zunft der Medienrechtler: Was Uschi von der Leyen nicht schaffte, dürfen künftig Richter Buske & Co.: Netzsperren verfügen.

25. März 2014

Volkswandern bei Darmstadt für Freunde der freundlichen Spionage

 

Für die Freunde der NSA-Spione gibt es kommenden Samstag, den 29.03.14, ein besonderes Freizeitangebot:

Der NSA Spion Schutzbund und andere Vereinigungen laden zu einer groß angelegte Expedition ein.
Treffpunkt ist um 15:00 Uhr am Griesheimer Marktplatz.
Während der Expedition wird es ausreichend Gelegenheit geben, um sich über bisherige Forschungsergebnisse und aktuelle Expertenerkenntnisse zu informieren.

Vielleicht kommen ja wieder auch prominente Gäste … ;)

ZDF bald noch unabhängiger

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=fbyYMqpHZ2U

 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich meiner Meinung angeschlossen, dass die Politiker in den Rundfunkräten zu großen Einfluss haben. Die NRW-Piratenfraktion, die im WDR-Rundfunkrat einige Positionen besetzen durfte, hatte daher bewusst darauf verzichtet, eigene Leute zu schicken. Stattdessen wurde der Job ausgeschrieben und mit qualifizierten, parteiunabhängigen Leuten besetzt: Prof. Dr. Christoph Bieber und Peter Finkelgruen.

24. März 2014

Parteiausschlussverfahren gegen Edathy ist fragwürdig

Auf Telepolis hatte ich kurz skizziert, warum ich das aktuelle Parteiausschlussverfahren der SPD gegen Edathy für fragwürdig halte. Aus einer politischen Partei kann man nicht einfach nach Lust und Laune ausgeschlossen werden, sondern nur dann, wenn ein Fall des § 10 Abs. 4 Parteiengesetz vorliegt:

„Ein Mitglied kann nur dann aus der Partei ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt.“

Das Privatleben von Parteimitgliedern geht die Partei allerdings grundsätzlich nichts an. Selbst Kriminalität eines Parteimitglieds könnte einen Ausschluss nur dann tragen, wenn dieser einen Verstoß gegen einen Grundsatz der Partei darstellt, was natürlich von Partei zu Partei verschieden ist. So wären Korruption oder Betrug bei Politikern von CDU/CSU/SPD/FDP sozialtypisches Verhalten. In der Piratenpartei wäre Urheberrechtskriminalität unschädlich. Bei den Grünen wären kriminell dumme Ansichten über alternative Medizin mit den Grundsätzen der Partei vereinbar, zu denen Placebo-Symbolpolitik nun einmal gehört.

Es kann dahinstehen, ob der Partei durch die Edathy ein schwerer Schaden verursacht wurde, denn den hat Edathy nicht durch vörsätzlichen Satzungsverstoß oder erhebliche Verstöße gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verursacht. Ein Parteibezug wurde erst durch die Aufhebung der parlamentarischen Immunisierung hergestellt, die aber nach Stand der Dinge nur auf einen vagen Anfangsverdacht, nicht aber auf einen dringenden Tatverdacht gestützt war. Edathy dürfte so ziemlich der letzte gewesen sein, der den Fall in die Öffentlichkeit getragen hat.

Dem Ruf der Partei schaden allerdings Politiker wie Sigmar Gabriel, die nun einen Sündenbock in die Wüste schicken wollen. Ich vermute mal stark, dass man hofft, Edathy lasse sich durch das Verfahren rausekeln und käme einem Schiedsspruch zuvor. Dafür spricht, dass die ehrenwerten Genossen das dreiseitige Antragsschreiben an die Presse durchgestochen haben – ein klarer Verstoß gegen §§ 17, 9, 24 der Schiedsgerichtsordnung der SPD, der eine Parteiordnungsmaßnahme verdient hätte.

(Der Autor gehörte eineinhalb Jahre einem Bundesschiedsgericht einer politischen Partei an.)

19. März 2014

Flitz-Flitzer von Münster gefasst?

 

Zwei Wochen vor Weihnachten hatte ein junger Adonis auf seinem Motorrad in der Innenstadt von Münster blank gezogen. Damals hatte ich darauf hingeweisen, dass man den lediglich behelmten Nackedei auch biometrisch identifizieren könnte.

Nunmehr ist ein Verkehrsteilnehmer in Verdacht geraten, jene Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben. Wie der Kollege Burhoff kommentiert können die Untersuchungen auf §§ 81a ff. StPO i.V.m. § 46 OWiG gestützt werden. Mit welchen konkreten Ermittlungsmethoden der Freiköperkulturelle ermittelt werden konnte, will die Polizei derzeit nicht verraten.

Da das Video auch von professionellen Verwertern verbreitet wurde, etwa von TV und Boulevardzeitungen, könnte der Mann beträchtliche Lizenzkosten beanspruchen, mit denen sich etwaige Bußgelder kompensieren ließen … ;-)

18. März 2014

Anstalten machen!

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=jJ2Fh_xGrKU

 

Es gilt ja vielen immer wieder als schick, auf das gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Fernsehen zu kloppen. Niemand, und vor allem ich nicht, wird behaupten, dass die Sender ihren Auftrag so ideal wahrnehmen, wie es wünschenswert wäre. Aber bei all der selektiven Darstellung und sonstigen Manipulation, die wir ertragen müssen, sind zwei Dinge festzuhalten, die unsere TV-Landschaft auszeichnen:

  1. Seit Gerhard Löwenthal und Eduard Schnitzler in Rente geschickt wurden, haben wir in der deutschen Flimmerkiste keine etwa rechtspopulistischen Hetztalker mehr, wie sie im US-TV, aber auch im russischen Fernsehen zum Inventar gehören und die Gehirne mit „Patriotismus“ vergiften.
  2. Wir haben politische Satire-Sendungen wie „Die Anstalt“, die in ihrer neuen Besetzung erstaunlicherweise noch besser geworen ist und die Freiräume der Meinungsfreiheit gekonnt ausschöpft.

Dafür zahle ich sogar gerne die verhasste Gebühr und akzeptiere, dass ein Großteil davon für Schrott ausgegeben wird. Denn alles andere, insbesondere auch ein ideologisch zensiertes Fernsehen, wäre deutlich schlechter.

16. März 2014

#RECLAIMYOURNETZPARTEI

 

Während der Bundesvorsitzende der Piratenpartei unbeirrt nach der Order der Berliner „Antideutschen“ und sonstigen Quartalsirren segelt, sind nunmehr drei Mitglieder des Bundesvorstands zurückgetreten, darunter der politische Geschäftsführer. Nunmehr ist der Vorstand satzungsgemäß handlungsunfähig.

13. März 2014

Berichterstattung über Verurteilung des Herrn H.

 

Herr H. ist heute vom Landgericht M. zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei Berichten wäre anzuraten, auf die bislang noch fehlende Rechtskraft hinzuweisen. So kann Herr H. immer noch Revision einlegen. Solange dies noch möglich ist, beurteilten Gerichte die Berichterstattung ohne eine solche Angabe als Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Der Hintergrund ist der, dass ein Mensch aufgrund der Unschuldsvermutung so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen ist. Ohne Angabe zur Rechtskraft wird – mitunter zwingend – der Eindruck erweckt, als sei die Verurteilung endgültig. Und wer lässt sich schon gerne nachsagen, er sei ein Straftäter?

Update: Herr H. hat auch konkret Spaß an Presserecht und schätzt es nicht, wenn man seine Steuerschulden höher schätzt, als er sie einräumt.