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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


16. Mai 2014

Kramm ./. Eißfeldt: 5.000,- € pro Buchstabe

 

Pöbel-Musikant Jan Phillip Eißfeldt, Kampfname „Jan Delay“, zahlt an seinen Kollegen Heinz Georg Kramm, bekannt als „Heino“, eine Geldentschädigung („Schmerzensgeld“) iHv 20.000,- € nebst Anwaltskosten, meldet BILD. Herr Eißfeld hatte sich die Meinungsfreiheit genommen, Herrn Kramm mal eben als „Nazi“ zu bezeichnen. Derartiges ist jedoch von der Meinungsfreiheit nur dann gedeckt, wenn es stichhaltige Anhaltspunkte für eine entsprechende Gesinnung etc. gibt.

Wer leichtfertig seine Mitmenschen mit dieser für einen Deutschen wohl härtesten Beleidigung stigmatisiert, liefert in erster Linie Aufschluss über sein eigenes primitives Gemüt und seine Unfähigkeit zu sachlicher geistiger Auseinandersetzung. Nach gegenwärtigem Forschungsstand wurde bislang noch nicht einmal irgendein einziger intelligenter Nazivergleich bekannt.

Derartige Beleidigungen wertet die Rechtsprechung als besonders schwere Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die nicht lediglich durch eine künftige Unterlassung aus der Welt geschafft werden. Daher wird in besonderen Fällen der Verletzer zur Kompensation des Schadens in Form einer Geldentschädigung an den Verletzten verurteilt, die einen erzieherischen Wert hat. Herr Kramm hat angekündigt, den Betrag an Behinderte zu spenden.

Herr Delay profitiert übrigens finanziell von Herrn Kramm, weil dieser mit GEMA-Lizenzierung dessen „Liebeslied“ intoniert, was offenbar nicht auf Gegenliebe stieß.

14. Mai 2014

Informelle Ansprache einer Journalistin

In einem aktuellen ZAPP-Beitrag geht es um eine Journalistin, die aufgrund einer Telefonüberwachung eines Islamisten die Aufmerksamkeit von Ermittlungsbehörden erfuhr und als Zeugin gewonnen werden sollte. Der NDR spricht von „Eingriff in die Pressefreiheit“.

Betrachten wir einmal getrennt die Telefonüberwachung, die versuchte Gewinnung als Zeugin sowie die Frage der Verwertbarkeit als Beweismittel vor Gericht.

Telefonüberwachung

Der Telefonverkehr eines bekannten Islam-Konvertiten, der Straftaten und Anstiftung zu solchen im In- und Ausland verdächtigt wird, wurde überwacht. Im Gegensatz zur anlasslosen Massenüberwachung haben wir es hier mit einer Person zu tun, die aufgrund von Brandstiftung und religiös motivierter Gewaltbereitschaft eine Gefahr darstellt. Die Anstiftung zu Gewalttaten im Ausland dürfte erfahrungsgemäß durch Telekommunikation geschehen. Daher ist es nachvollziehbar, dass die Polizei da ein Auge und ein Ohr auf diese Person hat und die Möglichkeiten des § 101a StPO nutzt. Die Polizei ist zur Gefahrenabwehr gesetzlich verpflichtet.

Wenn die Journalistin nicht völlig weltfremd ist, wird sie daher mit einer Telefonüberwachung einer solchen Person wohl auch rechnen müssen. Und selbstverständlich werden Anrufe bei überwachten Personen auch in den Akten protokolliert. Laut NDR soll bereits das ein „offenkundiger Verstoß gegen die Pressefreiheit“ sein. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des § 101a StPO, bei der sich auch Journalisten gegen Abhören wehrten und den Schutz entsprechender Kommunikation wie Rechtsanwälte forderten, blieb allerdings 2011 erfolglos. Ein Gesetz, das bereits das Anfertigen von Akten aussetzt, nur weil ein Anrufer ein journalistisches Interesse hat, gibt es erst recht nicht, denn man muss ja erst einmal bewerten, ob es überhaupt Kommunikation zur Wahrnehmung journalistischer Interessen ist. (Eine andere Frage ist, ob das dann vor Gericht als Beweismaterial verwertbar wäre, siehe unten.)

Wenn also professionelle Journalisten gewisse Personen am Telefon befragen, sollten sie sich im klaren sein, dass sie ggf. die Befragung für Behörden leisten. Auch der Islamist wird vermutlich nicht so naiv sein, am Telefon gewisse Dinge zu sagen. Dafür, dass man die Journalistin gezielt überwacht hätte, liegen keine Anhaltspunkte vor.

Ansprache der Journalistin als Zeugin

Die Ermittler nutzten ihre Kenntnis vom Kontakt mit der Zielperson, um die Journalistin als mögliche Zeugin anzusprechen und luden diese vor. Auch das ist eher trivial. Journalisten gehören allerdings zu den in § 53 StPO privilegierten Berufsgeheimnisträgern und dürfen daher bei Bezug zu redaktionellen Tätigkeit die Zeugenaussage verweigern. Anders als bei den anderen berufsbezogenen Zeugnisverweigerungsrechten gibt es für Journalisten allerdings gewisse Einschränkungen, vgl. § 53 Abs. 1 am Ende StPO sowie Abs. 2, Satz 2f.

Ob aber ein Journalist von seinem Zeugnisverweigerungsrecht auch Gebrauch machen möchte, können die Ermittler nicht im Voraus wissen. Also werden sie wohl fragen müssen, ob er aussagebereit ist, was regelmäßig in Form einer Zeugenvorladung geschieht.

Verwertbarkeit vor Gericht

Allerdings berichtet die Journalistin, dass sie vor der Zeugenvorladung von den Behörden auch „informell angesprochen“ worden sei. Was man ihr genau angetragen hat, etwa eine Bitte um Aushorchen, berichtet sie leider nicht. Die Ansprache von Journalisten durch Sicherheitsbehörden ist verfassungsrechtlich heikel, und da wäre es für die Beamten schon sinnvoll gewesen, von Anfang an die Form zu wahren. Gewisse Aussagen dürfen nämlich erst nach einer ordnungsgemäßen Zeugenbelehrung verwertet werden.

Sofern durch eine Telefonüberwachung das Zeugnisverweigerungsrecht eines Journalisten unterlaufen wird, wäre auch das grundsätzlich nicht verwertbar. Die triviale Bitte um ein Interview enthält allerdings ohnehin nichts, was irgendwie relevant wäre, so dass sich die Frage in einem Prozess nicht stellen wird.

13. Mai 2014

Der Mann, der die beendete Pfändung seines Grundstücks aus dem Jahre 1998 vergessen machen wollte

 

Ein stolzer Spanier hat nun am EuGH erfolgreich bewirkt, dass jedermann im Urteil nachlesen kann, dass sein Grundstück 1998 mit einer Pfändung belastet war und versteigert werden sollte.

Google allerdings darf nunmehr keine Suchergebnisse von Seiten auswerfen, die legal von der Pfändung von 1998 berichten, etwa Zeitungsarchive. Denn das ist dem Manne peinlich. Nunmehr muss Google gegenüber Europäern auf Anfrage prüfen, ob Ergebnisse konform mit der EU-Datenschutzrichtlinie sind.

Damit hat die 16 Jahre währende „Anarchie“ des Google-Algorithmus nun weitere Einschnitte erfahren. Die Betreiber der Suchmaschine müssen letztlich zurückhaltender mit Informationen umgehen, als andere Informationsanbieter und ein „Recht auf Vergessen“ berücksichtigen. Während mir aus meiner Praxis etliche Fälle bekannt ist, in denen Personen ein sehr berechtigtes Interesse an der Löschung von Suchergebnissen auf denkbar sensible Daten haben, tendiert die vorliegende Sache eher gegen Querulanz und ermutigt wohl etliche Kläger. Das Landgericht Hamburg wird vermutlich bald einen Anbau bekommen …

Foto: Anwesen von Barbra Streisand, das sich gegen das Google-Auto wehrte, oder so ähnlich.

Copyright (C) 2002 Kenneth & Gabrielle Adelman, California Coastal Records Project, www.californiacoastline.org

12. Mai 2014

SPIEGEL-Presse ganz unten

 

1985 kritisierte Günter Wallraff in seinem Buch „Ganz unten“ die Arbeits- und Hygienebedingungen bei McDonald’s, die er als „Türke Ali“ recherchierte. Es dürfte in den 1980er Jahren niemanden gegeben haben, der dem Image des Fast-Food-Anbieters mehr und nachhaltiger zugesetzt hat als eben Günter Wallraff. Seine Recherchen haben ein Bewußtsein für diese Arbeitswelt geschaffen und vermutlich einiges gebessert.

Und jetzt wirbt gerade eine Postille, die seit einem Jahrzehnt bei vielen nur noch das „ehemalige Nachrichtenmagazin“ heißt, sogar in Radiospots mit der Verschwörungstheorie, Suggestivfrage, knallhartem Qualitätsjournalismus, ob Wallraffs „dubiose“ Geldzahlungen von McDonald’s in einem Zusammenhang mit einer Reportage über einen offensichtlich unzuverlässigen Lizenznehmer von Burger King stehe.

Die Vorstellung, Wallraff ließe sich zur Anschwärzung der Konkurrenz kaufen, ist so absurd, dass man sich wirklich fragen muss, ob man bei der SPIEGEL-Presse nicht einmal mehr plausible Schmutzkampagnen hinbekommt. Sehr peinlich.

7. Mai 2014

Hobby-Lobby für das Internet ist nicht so toll

 

Sascha Lobo beklagt in seinem traditionellen re:publica-Rant die geringe Präsenz und Unterstützung für Netzaktivismus. Während hierzulande etliche Naturschützer finanziell und personell beeindruckend ausgestattet seien, arbeiteten für das Internet praktisch nur zwei Lobbyisten hauptberuflich.

Angesichts der Alltagsbedeutung des Interntes ist das schon eine sehr krasse Bilanz. Netzpolitik e.V., Digiges e.V. und Digital Courage e.V. bekommen nur in sehr geringem Umfang Spenden. Am ehesten wäre wohl der Chaos Computer Club schlagkräftig, wobei aber auch dieser auf Ehrenamt aufgebaut ist und auch andere Aufgaben hat.

Falls mal jemand auf die Schnapsidee kommen sollte, eine Internetpartei zu gründen, täte er meiner Meinung nach gut daran, statt auf Selbstausbeutung besser auf professionelle Strukturen zu setzen. Dass das möglich ist, zeigt der Wikipedia-Fanverein Wikimedia, der sich vor Spenden kaum retten kann.

Verspiegelte SPIEGEL-Affäre

 

Der Regisseur Roland Suso Richter ist dafür bekannt, Stoffe deutscher Gerichte dramaturgisch gekonnt, historisch aber mitunter sehr frei und bisweilen ärgerlich falsch zu verfilmen. Die gerade in der ARD gelaufene SPIEGEL-Affäre (hier ins Netz befreit) ist leider keine Ausnahme. Franziska Augstein hat dazu bereits das Wesentliche richtiggestellt.

Sehr schade ist, dass der Film nicht aus der Perspektive und Welt der 50er/60er Jahre erzählt wird. Denn in Wirklichkeit war die SPIEGEL-Affäre eine Art Flügelkampf im konservativen Lager. Die FDP, der Rudolf Augstein angehörte, war damals eher ein Sammelbecken für sehr national Gesinnte. Auch Augstein selbst war keineswegs die im Film dargestellt Lichtgestalt, wie man bei Otto Köhler nachlesen kann. Wie im Film kurz erwähnt wird, arbeiteten im SPIEGEL sogar höchst fragwürdige SS-Leute.

Im Film wird kurz ein vorgeblich punktueller Kontakt der SPIEGEL-Redaktion zum BND dargestellt, der wohl irgendwo in Pullach hause. Tatsächlich war der geschäftsführende Redakteur Hans Detlev Becker mit dem stellvertretenden BND-Chef, der in Hamburg residierte, eng befreundet und wurde sogar als dessen Nachfolger vorgeschlagen. Die damalige BND-Nähe des SPIEGEL dürfte auch einer der Gründe gewesen sein, dass Strauß eine Intrige von dessen Dienstherrn Adenauer witterte, um den ungeliebten Kronprinz aus Bayern als unfähigen Verteidigungsminister zu domestizieren.

Irreführend ist die im Film suggerierte Annahme, Strauß wär atomkriegsfreudiger als Adenauer gewesen. Von den meisten Historikern wird tapfer ausgeblendet, dass gerade Adenauer zur Atombombe ein äußerst naives Verhältnis pflegte und mit seinen Wünschen für deren Einsatz gegen die Sowjetunion Präsident John F. Kennedy mehrfach in Verlegenheit brachte.

Wie weggetreten die Mächtigen damals waren, sieht man am im Film erwähnten Prof. von der Heidte, der seinerzeit die Strafanzeige erstattet hatte. Von der Heidte hatte damals vorgeschlagen, die Bundeswehr in katholische und evangelische Divisionen aufzuteilen. Vermutlich ließ er sich hierzu vom Hohen Kommissar John McCloy inspirieren, der für das US-Militär die Rassentrennung forderte.

Beschähmend am Heldengemälde für Augstein ist schließlich, dass es der Drehbuchautor nicht für nötig befand, den eigentlichen Ghostwriter des berühmten „Bedingt abwehrbereit“-Artikels auch nur zu erwähnen. Jener Autor Heinz Höhne war es denn auch, der ein Jahrzehnt später eine Enthüllungsserie „Pullach intern“ über den BND brachte, welche die enge Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendienst und Nachrichtenmagazin beendete. Als Höhne, einer der profundesten Geheimdienstkenner, vor ein paar Jahren zu Grabe getragen wurde, ließ sich vom SPIEGEL dort niemand sehen.

2. Mai 2014

Atlantik-Brücke wird langsam Thema

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=TDymxbdM0P4

 

Vor zwei Wochen habe ich meine bei den Beteiligten unerwünschte Kurzrecherche über Grüne und Linke auf der Atlantikbrücke veröffentlicht. Die Atlantikbrücke ist DIE konservative Lobby in Deutschland, wird aber in den konventionellen Medien so gut wie nie thematisiert.

In der von Anfang bis Ende sehenswerten April-Folge der „Anstalt“, die ich in ihrer neuen Besetzung für DIE Offenbarung des deutschen Fernsehens halte, wurde das heikle Thema vom ZDF gebracht. Respekt! Auch bei Meedia wird das Thema kurz aufgegriffen. Es wäre verdienstvoll, wenn sich vor der Europawahl  auch konventionelle Redaktionen dieses Geflecht ansehen würden.

1. Mai 2014

BGH: Kein postmortaler Anspruch auf Geldentschädigung aus Persönlichkeitsrecht für Peter Alexander

 

Peter Alexander wehrte sich gegen Boulevardberichterstattung über seine Trauer wegen des Tods seiner Tochter und forderte eine Geldentschädigung von mindestens 30.000,- €. Die Klage ging bei Gericht per Fax einen Tag vor Alexanders eigenem Tod ein und wurde der Beklagten aber erst einige Wochen später zugestellt. Der Sohn führte die Klage weiter.

Die Vererblichkeit von Ansprüchen aus dem Persönlichkeitsrecht ist wegen dessen höchstpersönlichen Charakters umstritten. Klassiker in diesem Bereich ist die Entscheidung „Der blaue Engel“, die Marlene Dietrichs sehr klagefreudigen Erben erstritten hatten. Besonders fragwürdig ist das Anliegen jedenfalls dann, wenn Geldentschädigung (vulgo: „Schmerzensgeld“) verlangt wird.

Der presserechtliche Anspruch auf Geldentschädigung ist so im Gesetz eigentlich nicht vorgesehen. Ausnahmesweise wird er aber dann zuerkannt, wenn sich ein Betroffener gegen eine wehr schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung wehrt und es mit einem Unterlassungsanspruch, dessen Prozesskosten die Verlage aus der Portokasse zahlen, nicht getan ist. Daher soll den Verlagen finanziell weh getan werden, um taktischen Rechtsbruch unwirtschaftlich zu machen.

Diese sogenannte „Genugtuungsfunktion“ gewährt der Bundesgerichtshof nur lebenden Personen. Hätte allerdings Alexander den Prozess zu Lebzeiten erfolgreich zuende geführt, dann hätte der Sohn 30.000,- € geerbt.

Vorliegend war der Prozess zwar „anhängig“ (also bei Gericht), aber noch nicht „rechtshängig“ (also dem Beklagten zugestellt). Insoweit erhoffte sich der Kläger eine analoge Anwendung des § 167 ZPO. Der BGH stellte aber klar, dass es darauf gar nicht ankäme. Die Genugtuungsfunktion gelte nur für Lebende.

Zynisch könnte man jetzt schlussfolgern, dass Verlage bei Personen mit geringer Lebenserwartung schwere Persönlichkeitsrechtsverletzungen hinsichtlich des Geldentschädigungsanspruchs riskieren können.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12.

29. April 2014

Team Wallraff!

 

Letztes Jahr wollte Günter Wallraff nach einem wie immer unterhaltsamen Gerichtstermin noch irgendwo einkehren. Als wir bei einem Fast Food-Anbieter vorbeikamen, meinte ich sarkastisch, da solle er doch mal eine Undercover-Recherche machen. Darauf antwortete Wallraff lässig: „Hab ich schon.“ Er schenkte mir sein Buch „Aus der schöne neuen Welt“ und machte mich auf ein Kapitel über den Arbeitsrechtsanwalt Naujoks aufmerksam. Aus Gründen von Standesrecht werde ich mir Kommentare zu diesem Kollegen verkneifen.

Am Montag nun lief bei RTL die von Wallraff betreute Recherche bei einem anderen Fast Food-Anbieter, die es mal wieder in sich hat. Und auch dort ist der Kollege Naujoks zu sehen. Damit Wallraff den ihm persönlich bekannten Anwalt undercover begegnen konnte, griff er diesmal besonders tief in die Trickkiste der Maskerade. Ich kenne nur wenige Journalisten, die auch nur annähernd so krass drauf sind wie Günter Wallraff.

Ich bin gespannt, ob RTL erfolgreich wegen der versteckten Kamera angegangen wird. Die Rechtsabteilung der RTLis ist nicht dafür bekannt, kampflos klein bei zugeben.

Wenn jetzt wieder die Spiegelleute versuchen, Wallraff am Zeug zu flicken, wirkt das schon irgendwie sehr bemüht. Eine Recherche beim Burgerbrater hätte auch das führende Magazin für investigativen Journalismus längst machen können. Haben sie aber nicht. Da fehlen vermutlich die Cochones.

24. April 2014

WikiLeaks spendiert Präsident Carter eine Bibliothek

US-Präsidenten lassen die Akten und Krimskrams aus ihrer aktiven Zeit in Präsidenten-Librarys aufbewahren. Für solche schicken Einrichtungen müssen schon mal die Lobbyisten was springen lassen. Bush senior etwa erfreute sich für seine Bücherei der Spenden des vormaligen saudischen Botschafters Prinz Bandar, der bis neulich den saudischen Geheimdienst leitete.

Präsident Carter bekommt hingegen eine online-Bibliothek, spendiert von WikiLeaks. Heute leakte Assange 367,174 diplomatische Cables von 1977, jenes Jahr nach den großen CIA-Untersuchungen, als beim US-Auslandsgeheimdienst etliche Köpfe rollten. Das dürfte eine spannende Lektüre werden …

Außenminister war bis 1977 Strippenzieher Henry Kissinger, nachdem bekanntlich gerade eine von der Bundeswehr finanzierte Professur benannt werden soll. Vielleicht finden sich in den Cabels noch Argumente, die Kissinger endlich dahin bringen, wo er hingehört: Zum Kriegsverbrechertribunal in Den Haag.