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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


28. Juni 2009

OLG Zweibrücken lehnt wie OLG Hamburg Forenhaftung ab

Nachdem die Bundesregierung den FDP-Vorschlag zur Regulierung der Forenhaftung und weiterer Missstände nicht folgen wollte (oder konnte, weil unsere Politiker nun einmal Internet nur durch ausgedruckte Seiten kennen), bleiben die Probleme der weiterhin der Rechtsprechung überlassen.

Erfreulicherweise folgte in Sachen Forenhaftung das pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken den Richtern des hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg, welche in dieser Frage eine vernünftigere Einstellung haben als das berüchtigte Landgericht Hamburg:

Die Pflicht des Betreibers zur Überprüfung der eigenen Internetplattform darf nicht so weit gehen, dass der Diensteanbieter „pro-aktiv“, d.h. anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen jedweder Art zu suchen hat. (…) Dies folgt auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der den Plattformbetreiber (…) nicht zu einer vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichten will (…) Die Pflicht allgemein, auch bereits vor Eintritt einer Rechtsverletzung bzw. der konkreten Gefahr einer Rechtsverletzung nach Schutzrechtsverletzungen zu suchen, gefährdet rechtlich zulässige Geschäftsmodelle, bei denen die Tätigkeit des Betreibers nur auf den technischen Vorgang des Speicherns und der Zugänglichmachung von Inhalten, die Dritten zur Verfügung gestellt werden, bezogen ist.
Eine einschränkungslose Prüfpflicht kommt lediglich in solchen Fällen in Betracht, in denen das konkrete Geschäftsmodell des Plattformbetreibers von der Rechtsordnung nicht mehr zu billigen ist ( BGHZ 173, 188 – jugendgefährdende Medien bei ebay). Dies kann z.B. der Fall sein, wenn massenhaft eine völlig anonyme Nutzung der jeweiligen Internet-Plattform zu rechtswidrigen Zwecken vom Betreiber ermöglicht wird (…).“
Weitere Details und Kommentare bei der Kollegin Denise Himburg.
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Sonntags-FAZ über Buskeismus-Forscher Rolf Schälike

Vor knapp zwei Jahren veröffentlichte ich bei Telepolis den Artikel „Der Gerichtsreporter und die Kammer des Schreckens“ ein Beitrag über Rolf Schälike, der die Ereignisse in der Hamburger Pressekammer in seinem Blog kundtut. In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung widmet sich fast eine ganze Seite dem Richter- und Anwaltsschreck, den sie als „Der einzige Zeuge“ betitelt.

Ich selbst kann über Schälike mangels gebotener journalistischer Distanz nicht mehr schreiben, denn ich hatte ihn letztes Jahr in einigen Medien-Angelegenheiten anwaltlich vertreten. Derlei Probleme hat Autor Birger Menke nicht:

„Schälikes Einsatz ist so bewundernswert wie sein aufklärerisches Motiv, sein Sachverstand dagegen eher zweifelhaft. Selbst unterlegene Anwälte erkennen in den Berichten gelegentlich den Fall nicht wieder, was oft ganz einfach daran liegt, dass Schälike in der Regel nur mitbekommt, was vor Gericht verhandelt wird – ohne Akteneinsicht.“

Lassen wir das mal so stehen.

Der Artikel bringt wenig Neues, läßt aber vieles wie die „Stolpe-Entscheidung“ aus.

Auch schreibt die Sonntags-FAZ die Spottbezeichnung „Kammer des Schreckens“ dem FOCUS zu – der sie sich bei mir entliehen hatte. Hm. Sollte ich vielleicht die FAZ verklagen …? ;-)

25. Juni 2009

Prof. Hoeren: „Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen Gutachtern zu tun…“

1996 bin ich Prof. Hoeren das erste mal begegnet. Mit seinem späteren Institutspartner Prof. Holznagel hatte er damals an der Uni Münster eine sehr weitsichtige Podiumsdiskussion zur Freiheit im Internet und den sich abzeichnenden Problemen organisiert. Auch der Strafrechtler Prof. Welp war dabei. War damals Internet noch eher eine Domäne von NERDs und Studenten, haben sich die damaligen Visionen erfüllt – auch hinsichtlich des Konfliktpotentials.

Hoeren war schon immer ein Freund deutlicher Worte und provoziert ganz gerne mal. Vielleicht verstehen wir uns ja deshalb so gut! Die Äußerung, die er jetzt allerdings beim Medienforum in Köln vom Stapel gelassen hat, hätte selbst ich mich nicht getraut:

„Wir haben es mit bestochenen Abgeordneten und mit bestochenen
Gutachtern zu tun…“

Damit meine Freunde in Hamburg nicht nervös werden, möchte ich mich von dieser Äußerung, die gemäß der Stolpe-Entscheidung als „Tatsachenbehauptung“ auszulegen und damit vom Äußernden zu beweisen ist, natürlich in aller Form distanzieren. Aber wenn Hoeren – übrigens Richter im Nebenamt am „EDV-Senat“ des OLG Düsseldorf – vor irgendwelche Pressekammern gebeten wird, würde ich ihn natürlich vertreten …

Hoeren bekam in Köln Widerworte von seinem Kollegen Ladeur, der einen „nomadisierendem Individualismus“ geißelte. Ladeur wirkt übrigens in der Freihen und Hansestadt Hamburg, wo man Individualisten und Freiheiten anscheinend nicht ganz so zu schätzen weiß wie andernorts.

UPDATE:

Hoeren hat inzwischen in seinem Blog nachgelegt und seine Kritik auf den abgebrochenen Jura-Student Elmar Brok konkretisiert, der im Verdacht steht, Lobbyist von Bertelsmann zu sein – um es mal höflich auszudrücken. Gut, dass Hoeren ihn nicht „alter Bertelsmann“ genannt hat … ;-)

24. Juni 2009

Rheinland-Pfalz: Finanzminister Ingolf Deubel mag die Presse nicht leiden

Was man zur Zeit über die Freunde des Nürburgrings lesen muss, gibt zu denken. Daher schreibe man besser nichts zu dem Thema, wenn man keine Hausdurchsuchungen zu schätzen weiss.

23. Juni 2009

BGH: Lehrer-Bewertung ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt – auch anonym

Heute hat der BGH eine wichtige Entscheidung in Sachen Abwägung Meinungsfreiheit einerseits gegen Persönlichkeitsrecht bzw Datenschutz (sic!) andererseits getroffen.

Die Einzelheiten sind bei SPIEGEL online brauchbar zusammengefasst, hier ein Kommentar von SZ-Chef (und Ex-Richter) Heribert Prantl.

Bereits die unteren Instanzen – sogar die der Sachkenntnis bzgl. Internet ansich unverdächtige Pressekammer Köln – hatten hier keinen Zensurbedarf gesehen.

Angesichts des Totalversagens gewisser norddeutscher Pressekammern und des Totalausfalls des Gesetzgebers hat wenigstens Karlsruhe nicht vergessen, dass es mal so etwas wie Meinungsfreiheit gab. Wie die lernunwilligen Lehrrer ankündigten, will man das Bundesverfassungsgericht anrufen. Gute Idee: Dann bekommt die frohe Botschaft eben noch mehr Gewicht!

Fliegender Gerichtsstand bleibt – Kommunikationskultur verfliegt.

Richter Buske und der Hamburger Fremdenverkehrsverein dürfen sich freuen: Auch weiterhin werden Teilnehmer am Grundrecht der Meinungs- und Pressefreiheit nach Hamburg pilgern müssen, wenn sie von selbigem Gebrauch machen. Der hier im Blog und anderswo regelmäßig kritisierte „fliegende Gerichtsstand“ wird bleiben, und auch die von vom Landgericht Hamburg augestellten „Regeln“ zur Verantwortlichkeit von Inhalten Dritter User (Foren, Blogs, Wikis), welche in der Rechtswissenschaft fast einhellig als weltfremd abgelehnt werden, werden weiterhin Rechtspraxis bleiben.

Die FDP-Fraktion hatte in Übereinstimmung mit den Branchenverbänden Änderungen gefordert. Doch die Damen und Herren Politiker, die das Internet nur aus der Zeitung kennen, waren gerade zu beschäftigt mit anderer Lobby-Arbeit. Jedenfalls wurde der Gesetzenturf letzte Woche abgelehnt – an dem Tag, als die Internetsperren beschlossen wurden.

Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen wird sowohl mit den Mitteln des öffentlichen als auch mit den Mitteln des Privatrechts erschwert und zum finanziell unkalkulierbaren Risiko gemacht. Wir nähern uns in großen Schritten wieder Orwellschen Informationsmonopolen, wie wir sie in den 80er Jahren hatten.

17. Juni 2009

Landgericht und hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg abermals vom BGH gemaßregelt

Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin hat Grund zur Hoffnung, dass Karlsruhe abermals die absurden Redeverbote der Hamburger Gerichte, über die speziell dieses Blog häufig berichten muss, aufheben wird:

Der Bundesgerichtshof lässt Revision im Rechtsstreit
Schrempp ./. Grässlin in der Frage der Meinungsfreiheit
gemäß Art 5 Grundgesetz zu / Teilerfolg für die Meinungsfreiheit:
Schrempp-Rücktritt wird öffentlich vor dem BGH verhandelt ++

Entgegen dem Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Schrempp gegen mich in die nächste Runde: Über einen am Bundesgerichtshof (BGH) zugelassenen Anwalt hatte ich einen Antrag auf Zulassung der Revision gegen Urteile des Hamburger Landgerichts und das Hanseatische Oberlandesgericht eingelegt. Aktuell teilte der Bundesgerichtshof (BGH) mit: Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten (Grässlin) wird die Revision gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vom 18. Dezember 2007 zugelassen.

Der Tübinger Rechtsanwalt Holger Rothbauer, der mich in den Verfahren gegen Schrempp und auch gegen Zetsche vertritt, begrüßte den Beschluss des BGH ausdrücklich: »In Karlsruhe vor dem höchsten deutschen Zivilgericht steht nicht nur mein Mandant, sondern auch die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit vor Gericht. In diesem Sinne stellt die Zulassung der Revision auch einen Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland dar.« Weitere Informationen siehe Pressemitteilung der Kritischen AktionärInnen Daimler (KAD) »Teilerfolg für die Meinungsfreiheit in Deutschland!« vom heutigen Tage.

Zur Finanzierung der vielfachen juristischen Auseinandersetzungen mit dem Daimler-Konzern haben die Kritischen Daimler-AktionärInnen einen Unterstützerkreis gegründet, einen Finanzfonds eingerichtet und bitten um Spenden (siehe hierzu www.daimler-prozesse.net).

Weitere wichtige Informationen siehe
www.juergengraesslin.com >> »Daimler/EADS« und
www.kritischeaktionaere.de

Grässlin weist auf etwas sehr wesentliches hin: Recht bekommen kostet Geld, Energie und Ausdauer. Die notorische Bevorzugung solcher Hirngespinste wie das angeblich existierende „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ gegenüber der ungleich wichtigeren Meinungsfreiheit echter Menschen führt zu einer permanenten Nötigung von Kritikern, die durch finanziellen Druck von Prozesskosten an der Wahrnehmung ihrer verbrieften Grundrechte gehindert werden. Was muss eigentlich passieren, bis das mal die Politik begreift?

12. Juni 2009

Die FDP hat nachgefragt: Ursel & Co. haben keine Ahnung, davon aber jede Menge

Wie im Odem.Blog schön aufbereitet ist, hat die bislang vollmundige Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP hin ihr abgrundtiefes Unwissen offenbart. Selbst bei so trivialen Dingen wie die Frage, in welchen Ländern Kinderpornographie nicht strafbar sei, musste die Regierung, die genau dieses beklagt und unzählige Juristen beschäftigt, passen. Hier ein Kommentar des Kollegen Udo Vetter vom lawblog.

Aktuell zum Thema Mathias Schlenker, ebenfalls auf lawblog: Stoppseiten. Was passiert mit E-Mails?

Im obigen Video trägt ein Abgeordneter der Linkspartei, der gut recherchiert hat, zur Versachlichung der CDU-Paranoia bei. In ähnliche Richtung argumentiert der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen.

Es lebe die Revolution! Hadopi-Gesetz wird kastriert

Die Kulturnation Frankreich drohte sich mit einem von der Lobby aufgedrückten Gesetz lächerlich zu machen, in dem gegen Filesharing durch Sperrungen und offensiven Einsatz von Strafen vorgegangen werden sollte. Nun haben die französischen Verfasssungsrichter diesen kulturellen Rückschritt gekippt. Das im Mai verabschiedete Gesetz verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Das Gericht meint, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet.

Man darf gespannt sein, ob die Franzosen sich die derzeit von der Regierung geplanten Sperrwünsche der französischen Zensursula bieten lassen werde. Vive la révolution!

11. Juni 2009

Der kleine Diether

Ein Sänger bekam von der Hamburger Pressekammer 40.000,- Euro Geldersatz („Schadensersatz“, „Schmerzensgeld“) zugesprochen, weil man Nacktfotos vom FKK-Urlaub geschossen und verwertet hatte. Nach Auffassung der Beklagten seinen die dramatischen Stellen jedoch unkenntlich gemacht.

Der Fall selbst ist nicht neu, denn einer bekannten Autorin und dann einem Spitzenpolitiker war bereits ähnliches widerfahren.

Geld gibt es in solchen Paparazzi-Fällen aber nur dann, wenn von einer „schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung“ ausgegangen werden muss. Hier ist das Landgericht Hamburg sehr großzügig, wird aber häufig von BGH und Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben. Ist den Hamburger Richtern allerdings egal.

Maßgeblich war vorliegend, dass die Fotos in „örtlicher Abgeschiedenheit“ entstanden waren. Im Urteil heißt es:

Die streitgegenständlichen Fotos greifen in die Intimsphäre des Klägers ein. Sie stellen ihn vollständig unbekleidet dar. Trotz gewandelter Moralanschauung liegt bei einer ungerechtfertigten Verbreitung von Aufnahmen des unbekleideten Körpers in aller Regel ein Eingriff von erheblichem Gewicht vor (vgl. Soehring, Presserecht, 2. Auflage 1995, Rz. 32.21). Der Umstand, dass ihm von der Beklagten in der Zeitschriftveröffentlichung über Teile seines Schambereichs ein Laubblatt aufgezeichnet worden ist, vermag dies nicht maßgeblich zu ändern. Für den Betrachter ist zu erkennen, dass der Kläger unbekleidet ist. Der Kläger steht erkennbar entblößt dar. Dieser Eindruck wird durch die Textberichterstattung noch verstärkt, in der es in Bezug auf den Kläger heißt: (more…)