Heute ist definitiv der verrückteste Tag, seit ich zum Medienrecht blogge!!!
Jetzt übt sich Kai Dieckmann in der Kunst der Gerichtsreportage und BILDet im Stile von Buskeismus.de das Wortprotokoll eines presserechtlichen Gerichtstermin ab, und zwar in der Alien-Sache, in der Dieckmanns Lieblingsgegner geklagt hatte. Der Lieblingsgegner ist wiederum ein TAZ-Mitbegründer und außerdem ein von mir in fachlicher Hinsicht sehr verehrter Presseanwalt. Er wurde von seiner von mir in jeglicher Hinsicht verehrten Kanzleikollegin vertreten.
Das dürfte dem neuen Blogger Kai Dieckmann wenig gefallen: Wie Kress meldet, hat ein bekannter und höchst erfolgreicher Berliner Kollege für Lettres International Ansprüche wegen eines recht frei zitierten Interviews mit Thilo Sarrazin angemeldet.
Der lange Arm aus Karlsruhe reicht bis zum Sievekingplatz in der Freien- und Hansestadt Hamburg. Und dort klatschte dessen Hand vor einem Monat so laut auf die Backen der hanseatischen Richter, dass es nur so knallte …
Man hatte Grässlin verboten, den dubiosen Rücktritt des vormaligen Daimler-Häuptlings Schrempp mit diesen Worten zu kommentieren:
„a) Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Klägers zu 2 als Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde.
b) … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“
Kontext nicht beachtet, Wertungen als Tatsachenbehauptungen gedeutelt
Diese Ausschnitte aus einem Interview hat sich die Hamburger Pressekammer rausgepickt, ohne den Kontext hinreichend zu beachten – das Standard-Verfahren am Sievekingplatz. Und die Hanseaten wollten darin einen Eingriff in Persönlichkeitsrecht und „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ (muhahaha!) erkennen, da die Äußerungen als Tatsachenbehauptungen einzustufen seien. Selbst bei Einordnung als Verdachtsberichterstattung seien die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt. Diesem Unsinn wollte der BGH jedoch nicht folgen. (more…)
In dem Wikinger-Fachblatt „Kurier“ weist ein Autor darauf hin, dass die Wikipedia Bestandteil von Web2.0 sei. Um zu zeigen, wie man mit seinem Gegenüber auf Augenhöhe diskutiert, geht er gleich mit gutem Beispiel voran:
Begriffe wie „Willkür“, „Blockwarte“, „Adminpedia“ und „Löschnazis“ sind sicherlich primär der Tatsache geschuldet, dass auf beiden Seiten genug Idioten mitdiskutieren …
„Idioten“ – wenn ich sowas in der Wikipedia gesagt hätte, dann wäre stante pede eine Sperre verhängt worden – ohne Diskussion. Das vulgärste, was mir mal entfleucht ist, war „Neurotiker“ im Bezug auf hochneurotisches (oder heuchlerisch-ignorantes) Handeln.
Im Rahmen eines aktuellen Rechtsstreits wegen einer Rufmord-Sache haben mir die Brüder und Schwestern der Adminpedia gestern indirekt mit dem Streisand-Effekt gedroht, wollen „Ruhe in die Sache bringen“ und weigern sich, einen privilegierten User wegen einer knallharten Verleumdung anzugehen! Liebe Admins, glaubt ihr wirklich, dass ich ein Interesse an Ruhe in euerm Laden haben könnte? Publicity ist mir im Gegenteil hochwillkommen!!! „Controverse you can’t buy!“ pflegt ein weltbekannter Mandant von mir stets zu sagen. Also, ihr Wikinger, soll ich erst zurücksperren und euch die Domain kappen lassen, oder kapiert ihr auch so, dass der Admin-Corpsgeist außerhalb eurer Wikiwelt keine Bedeutung hat und nicht über dem Recht steht? Fortsetzung folgt!
Und demnächst startet hier eine Serie: „Der Kompa und das liebe Phi“! :P
Und in ein paar Wochen unterhalten wir uns nochmal über den Streisand-Effekt …
Gegenwärtig wird ja in der Blogosphäre heiß über die Löschkriterien der Wikipedia diskutiert. Inzwischen ist bekannt, dass die Anzahl der Autoren nicht mehr weiter wächst, jedoch Autoren mit qualifiziertem Fachwissen sich mit befremdetem Kopfschütteln von dem Web2.0-Projekt abwenden. Falls irgendjemand sich fragt, warum es Akademiker etc. anwidert, sich auf Diskussionen mit den Wikingern einzulassen, dem sei die Lektüre der aktuellen Löschdiskussion zu Fefes Blog empfohlen. Ich hoffe ja ganz inständig, dass nicht eines Tages auch der Beitrag über Toiletten in Japan die Relevanzkriterien unterschreitet, sondern erhalten bleibt.
Ich selbst hatte früher auch mal in der Wikipedia rumgedoktert, und zwar nur Beiträge editiert, bei denen ich wohl eine gewisse Kompetenz beanspruchen darf. Reine Zeitverschwendung, die Bereitschaft hierzu ist mir heute sogar extrem peinlich! Ich wurde mal drei Monate wegen einer Satire auf einen unterirdischen Adminpedia-Zwischenfall gesperrt, später dann endgültig, weil ich in einem ansonsten streng sachlichen Statement einen Neurotiker als Neurotiker bezeichnet hatte. Der Neurotiker war jedoch aufgrund seiner Kontakte sakrosankt. Manche sind halt gleicher.
Die Satire, die damals sogar aus den Logbüchern getilgt wurde, hatte mir neulich jemand von dem Haufen wegen eines Rechtsstreits quasi als Vorhalt zugemailt. Lustig, denn ich hatte keine Kopie davon. So kann ich sie jetzt irgendwo wieder ins Netz einspeisen, wo sie die Wikinger nicht löschen können. Vielleicht hier? Wikipedia ist Realsatire pur!
Es gibt gewisse Szenen, die man eigentlich eher in krawalligen Pseudo-Gerichtsshows privater Rundfunkanbieter vermuten würde. Was meinen Sie: Ist die folgende Konversation Fiktion oder Realität?
Beklagtenanwalt: Ich kann das nicht lesen. Das ist zu klein gedruckt.
Klägeranwalt: Dann sind Sie ja ein Fall fürs Straßenverkehrsamt.
Beklagtenanwalt: Sie sind ein Kretin.
Klägeranwalt: Wenn Sie mit ihrem Motorrad unterwegs sind, ist das ja gefährlich.
Beklagtenanwalt: Sie sind vollgestopft mit Scheiße, die Sie in der Bild-Zeitung lesen.
Also ich glaube ganz, ganz feste, dass das Fiktion sein muss …
“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”
Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.
(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.
Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:
Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.
Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.
Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …
Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.
Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.
Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,
Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.
Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.
In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.