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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


12. August 2011

Ist DER FREITAG wirklich ein geeigneter Partner für OPENLEAKS?

Gerade hat sich DER FREITAG als Medienpartner von OpenLeaks präsentiert, schon wird bekannt, dass er in fragwürdiger Weise gegen einen Leak in eigener Sache vorgeht. So hatte die NRHZ eine E-Mail an einen Autor veröffentlicht, in dem die Ablehnung eines kritischen Artikels über einen Artikel im FREITAG begründet wurde. Die NRHZ hatte mehr Rückgrat, bekam jedoch nun eine Abmahnung. Für einen Leakpartner genau die falsche Kommunikation.

Das Veröffentlichen von E-Mails gegen den Willen des Absenders ist derzeit Gegenstand einer von mir betreuten Revision am BGH.

 

Openleaks geleakt

Am Mittwoch hat die lang erwartete Whistleblower-Website OpenLeaks den Testbetrieb aufgenommen.

Anders als bei WikiLeaks wird OL nicht selbst eingesandte Dokumente veröffentlichen, sondern lediglich eine Infrastruktur für den sicheren Upload für Einsendungen anbieten, damit Whistleblower nicht zurückverfolgt werden können. Die Dokumente gehen – je nach Wunsch des Whistleblowers – an Partnermedien, derzeit die TAZ, der FREITAG, FOODWATCH sowie eine dänische und eine portugiesische Zeitung. Bei WL hatte sich gezeigt, dass beim Sichten des häufig umfangreichen Materials der Sachverstand oder die Manpower zu entsprechender Prüfung und journalistischer Einordnung fehlte.

Tatsächlich wurden die hochgeladenen Dokumente meistens ohnehin nur von Journalisten gelesen, während sich die breite Masse aus der Zeitung informierte. Die Veröffentlichung der Dokumente hielt allerdings Journalisten von häufig von der Auswertung ab, weil sie die Geschichten nicht exklusiv hatten und die Nachricht verpufft war, bevor sie recherchiert werden konnte. Viele Themen erfuhren daher nicht die Aufmerksamkeit, welche sie verdient hätten. Ein krasses Beispiel ist waren die beiden Hubschraubervideos: Praktische alle hatten nur das kommentierte Video Collateral Murder gesehen, während das unredigierte „Rohmaterial“ noch eine weitere Begebenheit zeigte, über die genau niemand schrieb. Auch WikiLeaks war wegen dieser publizistischen Fails Medienpartnerschaften eingegangen, die sich allerdings wegen Interessenkonflikten häufig als problematisch erwiesen.

Ein weiteres Argument gegen die radikale Idee der ungefilterten Veröffentlichung von Dokumenten waren die Gefährdung von Dritten sowie dem möglichen Selbstverrat der Whistleblower. Die Inhaftierung Bradley Mannings mahnte zur Verantwortung. Auch insoweit waren die Versuche des letzten Jahres, mit einer Handvoll Freiwilliger die Dokumente zu anonymisieren, auf der Arbeitsebene nicht durchgehend überzeugend.

Nunmehr versucht also OL, die Vorteile von WL mit denen des recherchierenden Journalismus zu kombinieren. Eine unangreifbare Plattform, auf der entsprechende Daten geleakt werden können und damit einen tatsächlichen Konkurrenten zu WikiLeaks, wird es nicht geben. Die Projekte bekabbeln sich allerdings insoweit, als dass die Leute, die sich von WL abgespaltet haben, die Programmierung zum sicheren Upload mitgenommen hatten. Bei WL fehlt also diese elektronische „Babyklappe“, so dass dort seither „nur“ noch die dort bereits eingereichten Cables nach und nach verbreitet werden, worüber in erster Linie der Twitter-Account von WL berichtet. Mag dieser auch mittlerweile nun über eine Million Follower haben, erreicht wird auf diese Weise nur ein Bruchteil des Publikums.

8. August 2011

Hat Dieter Gorny verstanden?

Zum Thema GEMA und Youtube hat Musikindustrie-Lobbyist Dieter Gorny begriffen, dass zumindest die eigenen Interessen von der gegenwärtigen GEMA-Politik eher nicht gefördert werden.

5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.

29. Juli 2011

Die Türkei liegt im Gerichtsbezirk Hamburg

Wie der Kollege Möbius berichtet, hat das Landgericht Hamburg gegen einen türkischen Provider die internationale Zustellung eines Unterlassungsbeschlusses zum Zwecke der Vollziehung im Parteiwege unter Einschaltung des Gerichts wurde bewilligt. Es traf dem Kollegen zufolge einen Provider, der explizit warb:

„Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!“

Tja, dann müssen sich die Kunden halt einen russischen Provider suchen …

10.Todestag von Wau Holland

Speziell die deutschen Hacker begehen heute den 10.Todestag des Vordenkers des Chaos Computer Clubs „Wau“ Holland. Detlef Borchers erinnert sich.

28. Juli 2011

Attila Albert über Wikimedia e.V.

Knapp zwei Wochen ist es nun her, dass die zweite Vorsitzende des Vereins für freies Wissen Wikimedia e.V. und ihr folgend Beisitzer Achim Raschka unter Umständen zurückgetreten sind, die mindestens auch die TAZ berichtenswert findet. Die sonst so „wikiwiki“ (schnell) agierenden Wikimedien wie das Wikimedia-Blog und der „Wikipedia-Kurier“ schweigen nach wie vor eisern und ventilieren lieber Belanglosigkeiten.

Nun hat ausgerechnet Attila Albert, der hauptberuflich bei der BILD-Zeitung für Alien-Themen usw. zuständig ist und erneut als Beisitzer von Wikimedia e.V. fungiert, einen bemerkenswerten Beitrag zum Wesen von Wikimedia e.V. („WMDE“) in seinem privaten Blog veröffentlicht. Auch ihm ist aufgefallen, dass der Verein quasi im Schlaf mit Geld überhäuft wird, ohne, dass man einen solch überdimensionierten Apparat wirklich benötigt:

WMDE ist ein Verein in der seltenen Situation, quasi ohne eigene Anstrengung eine hohe Zahl an Spenden zu erhalten, Tendenz steigend.
Wir profitieren von der Wikipedia, die wir selbst (als Verein) nicht erstellen oder betreiben. Und wir profitieren davon, dass vielen Spendern das nicht klar ist (die jährliche Spendenkampagne in der Wikipedia erzeugt bewusstt den gegenteiligen Eindruck).

Vielleicht muss man tatsächlich den Mut haben, notfalls mit Aliens zu kämpfen, um dem Verein zu sagen, wie es nun einmal ist.

27. Juli 2011

RTL bleibt RTL bleibt RTL …

Neulich hatte ich mich über eine unsägliche Borderlinerei von RTL aufgeregt, bei der einer Mandantin wirklich grottenübel mitgespielt wurde. Ein andermal vielleicht mehr.

Dazu passt, dass gegen RTL wegen einem anderen Missgriff gerade Ärger von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt droht. Eine RTL-Gestalt namens Vera Int-Veen hatte sich auf eine so unsägliche Weise in eine Wohnung geschlichen, dass ich das nicht einmal zusammenfassen will.

UPDATE: SPIEGEL

By the Way: Die Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt für den Kölner Sender hat historische Gründe, die mit dem Konflikt der bundesweiten Sendereichweite mit der Länderkulturhoheit zu tun haben. Als die RTLümmel erstmals ihre Sendelizenz bekamen, war man der Meinung, dass die Niedersachsen mal dran seien. Vielleicht gar nicht so schlecht, wenn geographisch da weniger gekölschklüngelt werden kann …

Missglückte Anträge auf einstweilige Verfügungen


Barbra Streisand – If You Go Away (Ne Me Quitte… von la_shivi

Das Spielchen mit beantragten einstweiligen Unterlassungsverfügungen ist u.a. deshalb so spaßig, weil bei direkter der Gegner normalerweise nichts von dem erfolglosen Versuch erfährt. Der gescheiterte Angreifer kann also häufig das Gesicht wahren.

Neben den Fällen, in denen die Kammer wegen Bedenken den Gegner vor Erlass einbezieht oder wegen hinterlegter Schutzschrift einbeziehen muss, gibt jedoch noch weitere Methoden, wie man entsprechende Peinlichkeiten aufspürt, die insbesondere unser lieb gewonnener Stammgast der Hamburger Pressekammer perfektioniert hat.

Besonders freut er sich natürlich dann über Rohrkrepierer, wenn diese von seiner Lieblingskammer gedeckelt werden. So geschehen etwa mit diesem von der Pharmaindustrie in den Sand gesetzten Zensurversuch, Nr. 103 im Schälike-Verzeichnis. Es ging wohl um ein Verbot dieses Beitrags, von dem ich mich natürlich mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziere. Frau Streisand, hätten Sie Zeit für uns …?

26. Juli 2011

Wurde Günther Jauch ein Ohr abgeschnitten?

Günther Jauchs Anwalt sieht auf Fotos Dinge, die sonst niemand sieht. Manche Dinge sieht auch das Landgericht Hamburg, das manchmal bei nicht farbechter Wiedergabe eine Persönlichkeitsrechtsverletzung annimmt, weil etwa jemand kränklich aussieht usw. Neulich aber wurde es auch der farbenfrohen Pressekammer zu bunt:

Jauchs Anwalt monierte, dass Jauch nebst Gemahlin (deren Namen man nicht einmal nennen soll) auf der Titelseite der Postille „Viel Spaß“ in einer montierten Weise abgebildet wurde. Wegen der Bildaufteilung hatte man die Eheleute näher aneinander gerückt. Weil in dieser Position die auf der Originalaufnahme von hinten auf Jauchs Schulter gelegte Hand nicht mehr so recht passte, hatte man die Hand weggephotoshoped, zumal eine Kollision mit dem Logo beknackt ausgesehen hätte.

Jauchs Anwalt wollte hierin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erkennen, zumal man die Fotomontage als solche nicht erkennen würde, was ja ganz schlimm sei. Allerdings steht da rechts oben „Fotomontage“ dran, denn auch bis zu „Viel Spaß“ hatte sich die alberne Ron Sommer-Entscheidung herumgesprochen, in der die Erkennbarkeit einer Montage streitig war.

Nach Meinung des Promi-Anwalts würde durch die montierte Position der Eindruck erweckt, zwischen den beiden gäbe es Knatsch. Außerdem wollte der Anwalt erkannt haben, seinem Mandanten sei am Ohr etwas weggeschnitten. Zwar sieht das Ohr tatsächlich eher aus wie das von Mr. Spock auf Drogen, aber das tat es auch schon auf der Originalaufnahme. Wäre diese unglückliche Einstellung geschönt worden, dann wäre der Anwalt wohl erst recht wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht auf die Barrikaden gegangen.

Der an Kummer gewohnte Vorsitzende hob die ursprünglich erlassene einstweilige Verfügung wieder auf. Vermutlich hatte er nur nur mit einem Ohr hingehört …

UPDATE: Hier ist das Urteil.

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