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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


14. Februar 2012

Mediation in der Wikipedia

2009 hatte ich mal den Vorschlag gemacht, die Wikipedianer von der Administration zu entlasten, in dem man das Beilegen digital ausgetragener Gefechte nicht den – typischerweise befangenen – Mitgliedern der Community überlässt, sondern professionelle Mediatoren etc. anheuert:

Man könnte den strukturellen Interessenkonflikt der häufig befangenen Admins vermeiden, in dem man die Administration bei spannungsgeladenen Konfliktfeldern wie Personalangelegenheiten an von der Wikipedia-Community unabhängige Personen abgibt, die professionell als Mediatoren, Pädagogen oder Juristen in der sachlichen Beurteilung und Behandlungen von Konflikten trainiert sind. Wäre ein solcher Vorschlag sinnvoll und realistisch?

Christian Pentzold:

Sinnvoll vielleicht, realistisch nein, schon weil fraglich ist, wie ein bislang im Großen und Ganzen non-kommerzielles Projekt diese Dienstleitungen finanzieren sollte. Zwar verfügen der Wikimedia Verein Deutschland und sein US-amerikanische Pendant, die Wikimedia Foundation, über finanzielle Mittel und haben eine wachsende Zahl von bezahlten Mitarbeitern, doch bin ich skeptisch, ob diese Mittel für den hier zu erwartenden Aufwand ausreichend wären.

Nunmehr hat Wikimedia e.V. beschlossen, ein entsprechendes Projekt in Angriff zu nehmen.

13. Februar 2012

Streaming-Glotzen wirklich strafrelevant?

Bei Telepolis habe ich mal wieder ein bisschen gegen die GVU gerantet.

Übrigens: Ich weise in meinem Blog nur noch gelegentlich auf meine Telepolis-Beiträge hin, dafür gibt es auf Twitter: @KompaLaw.

UPDATE: Der Kollege Dosch weiss mehr.

UPDATE: Die GVU hat keine entsprechenden Strafanträge gestellt, die StA Dresden ermittelt von Amts wegen. Die GVU kommentiert aber so, als ob sie das billigt.

9. Februar 2012

Aktuelle Entscheidungen zur Meinungsfreiheit

Die beiden niederländischen Journalisten, die einen SS-Veteranen mit versteckter Kamera gefilmt und seine Worte mitgeschnitten haben, wurden heute von einem deutschen Gericht freigesprochen.

Der EGMR hat heute die Verurteilung eines national eingestellten Schweden bestätigt, der Schüler mit seinen homophoben Ansichten genervt hat.

Diese Woche hatte der EGMR einen einst koksenden Schauspieler in Sachen Persönlichkeitsrecht auf Entzug gesetzt. Der hatte 2005 die BILD-Zeitung verklagt – natürlich in Hamburg. Die Urteile wurden kassiert, der deutsche Staat darf jetzt 50.000 Flocken an Axel Springer zahlen. (upgedatet)

Apropos Koks: Benjamin von Stuckrad-Barre fällt gerade wegen seiner alten Angewohnheit auf, anderen den Mund verbieten zu wollen. Der Mann ist ja selbst alles andere als schüchtern. Seinen Film werde ich mir jedenfalls dann doch nicht ansehen.

Auch ein gewisser Herr Bismarck hat Schande über seine bekannte Familie gebracht, weil er sich gerade von einem Herrn Schädel mit einem schönen Prozesstrick hat hereinlegen lassen. Ein andermal mehr dazu.

Hier noch ein Hinweis auf den SPD-Entwurf zu einem Whistleblower-Schutzgesetz.

3. Februar 2012

CCC Hauptversammlung

Der Chaos Computer Club wird morgen bzw. übermorgen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung über den Ausschluss von Daniel Domscheit-Berg debattieren. Da ich mit dem „Delinquenten“ gut befreundet bin, möchte ich mir zu den „Gründen“ wegen Befangenheit jeglichen Kommentar verkneifen. Als Jurist erlaube ich mir zum Verfahren folgende Anmerkungen:

Ich bin in den CCC zu einer Zeit eingetreten, als dieser sich zu einer kompetenten und honorigen Pressure Group für digitale Bürgerrechte entwickelt hatte. Wenn man von Staat und gesellschaftlich und wirtschaftlich mächtigen Organisationen die Achtung von Rechten des Individuums fordert, muss man auch selbst diesen Ansprüchen wenigstens im Ansatz genügen. Dazu gehört die bereits im römischen Recht installierte Kulturtechnik, dass man bei wichtigen Entscheidungen auch die andere Seite hört. (Das obige Bild stammt aus dem Friedenssaal im Münsteraner Rathaus.)

Der Vorstand des CCC hatte davon abgesehen, das betroffene Mitglied mit den „Vorwürfen“ zu konfrontieren und heimlich in einer konspirativen Vorstandssitzung einstimmig den Ausschluss beschlossen – die schärfste Sanktion und ultima ratio des Vereinsrechts. Damit nicht genug, unternahmen die fünf Häuptlinge des CCC mitten in der Nacht eine Razzia durch das CCC-Camp, bis sie schließlich gegen 2 Uhr nachts den Delinquenten in einem Zelt feiernd vorfanden, und stellten ihm den Beschluss zu.

Da der CCC-Vorstand ganz überwiegend aus respektablen Persönlichkeiten besteht, für die ich, soweit ich sie persönlich flüchtig kenne, meine Hand ins Feuer gelegt hätte, hat mich dieses Vorgehen mehr als irritiert. Was auch immer ich anstellen mag, ich möchte vor meinem Ausschluss das selbst einem strafrechtlich Angeklagten zugebilligte letzte Wort sprechen dürfen, bevor die Guillotine saust. Morgen also werden wir erfahren, warum CCC-Vorstände ihre Autorität das Klo runtergespült und sich wie provinzielle Wikipedia-Admins nach Gutsherrenart gebärdet haben.

Bild: copyleft, GFDL & CC-BY-SA 2.5 (wie sich das gehört)

2. Februar 2012

Bohlens Baby

Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.

Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.

Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.

Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.

1. Februar 2012

60 Jahre Verfassungsschutz

Mir ist gerade aufgefallen, dass ich noch nicht auf den Verfassungsschutz geschimpft habe. Und dass man im Internet wenig historisches zu dieser erstaunlichen Einrichtung findet. Alles muss man selber machen …

30. Januar 2012

BVerfG zu AnyDVD

Die Content-Industrie hatte gegen die BGH-Entscheidung zu AnyDVD Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Wurde nix.

27. Januar 2012

STOP ACTA

25. Januar 2012

Wallraffs Kollege

Ende letzter Woche waren die Urteile gegen einen Arbeitskollegen von Günter Wallraff und den SWR erwartet, die ein mittelständischer Backunternehmer beantragt hatte. Das Gericht hatte deutlich signalisiert, dass es sich für diese Unverschämtheiten nicht hergeben würde, so dass es nicht überraschte, dass kurz vor Verkündung der Urteile die Anträge zurück genommen wurden.

Inzwischen hat mir Günter Wallraff freundlicherweise die Akten überlassen, so dass ich die Geschichte nun auf TELEPOLIS dokumentieren konnte.

Kubicki kübelt (nicht mehr lange)

Auch in Schleswig-Holstein wollen die Piraten anlanden. 2009 hatte die dort dominierende Schleswig-Holstein-Zeitung (SHZ) von ihrer Pressefreiheit „Gebrauch gemacht“ und sich die Freiheit genommen, bei der Bundestagswahl die Piratenpartei per Stallorder praktisch totzuschweigen. Aufgrund der Umfragewerte sehen sich die etablierten Strukturen offenbar genötigt, zum Gegenangriff zu blasen. So ist einem Herrn Kubicki in der SHZ über die Sympathisanten der Piratenpartei der folgende Gedankenfurz entfleucht:

„Ich glaube, der Teil unserer Gesellschaft gehört auf die Couch“, der eine solche Organisation unterstütze.

Zeit für die Couch wird er bald selbst reichlich haben, denn nach der Wahl sitzt er wohl weder in der Kieler Regierung, noch im Landtag, denn anders als die Piraten wird seine entbehrliche Lobbyisten-Partei die 5%-Hürde diesmal kaum reißen. Auf der Couch kann er dann mit seinen Parteifreunden Frau Koch-Mehrin und Herrn Chatzimarkarkis über Doktortitel und wichtige Geschäfte philosophieren. Tschüß dann auch …