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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


25. März 2013

Prägnantes Video zum Leistungsschutzrecht

Siehe auch Heldenstadt.de.

 

23. März 2013

Vorsicht beim Spiegeln von SPIEGEL

„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:

Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.

Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.

Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.

Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).

Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.

Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?

Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:

Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.

Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.

Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.

Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.

21. März 2013

Bundesnachrichtendienst in Verlegenheit

In den 1980er Jahren kam es in Europa zu einer Serie an geheimnisvollen Attentaten, etwa das beim Münchner Oktoberfest. Auch in Luxemburg wurden etliche Objekte gesprengt. Im Rahmen eines Prozesses leisten dort die Strafverteidiger(!) und Journalisten die Aufklärung. Etliche Beweismittel verschwanden. Nun hat er Sohn eines hochrangigen BND-Agenten in einer eidesstattlichen Versicherung ausgesagt, dass sein Vater gemeinsam mit dem Chef des Luxemburger Geheimdienstes die Inszenierung der Terroranschläge koordiniert hatte. Durch den Terror sollte die genasführte Bevölkerung gegen den Kommunismus und damit auf die NATO eingeschworen werden.

Obwohl der Prozess denkbar spektakulär ist und offensichtlich höchste Kreise verstrickt sind, hat die deutsche Presse bislang den Fall ausgelassen. Letzte Woche hat der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste, unter Bezug auf meine Berichterstattung eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. In Pullach dürften die Schlapphüte derzeit Schnappatmung haben.

Erst seit dieser Woche haben auch zwei überregionale deutsche Medienhäuser mit der Recherche begonnen. Auf Heise habe ich wie folgt berichtet:

Derzeit hat man in Luxemburg einen verstorbenen „verwirrten Alleintäter“ im Angebot, auf den man die Aktionen schieben könnte. Jedoch wurden von Zeugen vier Täter gesehen. Doch solche Ungereimtheiten hatten auch beim Oktoberfestattentäter nicht gestört, wo ebenfalls noch weitere Täter beobachtet wurden. Verwirrte Alleintäter hat man öfters, etwa beim Reichstagsbrand, bei den Ermordungen von John F. Kennedy, Robert Kennedy und Martin Luther King.

20. März 2013

„Ihr setzt euch für Datenschutz ein?“

Ich war kürzlich bei politischen Journalisten zu Gast, wo ich eine lückenhafte Wahrnehmung der Piratenpartei zur Kenntnis nehmen musste. So löste es Erstaunen aus, dass zu unseren Kernthemen der Datenschutz gehört. Bei uns heiße es doch immer „Transparenz“ und so weiter.

Wenn es uns nicht einmal gelingt, politischen Journalisten unsere tatsächlichen Standpunkte zu vermitteln, dann haben wir ein größeres Kommunikationsproblem, als gedacht. Vielleicht waren wir zum alles andere als repräsentativen Flügel der „datenschutzkritischen Spackeria“ möglicherweise doch ein bisschen zu tolerant. Offensichtlich haben die Talkshowtouristen die falschen Schwerpunkte gesetzt. Auch die Selbstzerfleischung durch exzessives Praktizieren des Transparenz-Dogmas dürfte kaum den Eindruck von Kompetenz in Sachen Datenschutz vermittelt haben.

Vielleicht sollte man beim Parteitag in Neumarkt die Medienaufmerksamkeit dazu nutzen, statt Programmerweiterungen den Journalisten mal zu erklären, was bereits bereits Programm ist …

 

15. März 2013

Dr. Nikolaus Klehr „fördert“ Journalistenpreis

Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.

Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

12. März 2013

Welttag gegen Internetzensur

8. März 2013

Wollt ihr den liquiden Krieg?

Derzeit tobt in der Piratenpartei eine lebhafte Diskussion über die Einrichtung einer „Ständigen Mitgliederversammlung (SMV)“, also einem internetbasierten Abstimmungstool, das es der Piratenbasis ermöglicht, zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen verbindliche Beschlüsse zu fassen. Hierdurch soll Basisdemokratie in Richtung imperatives Mandat geschaffen werden.

Piratenvorstand Klaus Peukert, ein vehementer Befürworter (und aussichtsloser Listenplatzkandidat), hält es für eine gute Idee, schon mal gegen eine noch gar nicht vorhandene Bundestagsfraktion und seine möglichen Vorstandsnachfolger förmlich zu stänkern:

Ich sag es mal platt: Ohne eine SMV wird die Fraktion kaltlächelnd die Partei abhängen. Es werden dann Fraktion und die (von der Politik der Fraktion getriebenen) Bundesvorstände sein, die das Bild und den Kurs der Partei prägen.

Respekt, auch Peukert hat begriffen, dass man Menschen mit Feindbildern und Angst nun einmal am besten manipulieren kann. Der Zweck heiligt nun einmal die Mittel. Politik halt …

Die SMV könnte allerdings tatsächlich das große Alleinstellungsmerkmal der Piraten werden, nämlich verwirklichte Basisdemokratie, an der vor 30 Jahren die Grünen mangels IT-Vernetzung gescheitert waren. Ob das wünschenswert ist, darüber wird lebhaft und durch alle Lager diskutiert. Ich selbst habe dazu noch keine Position. Das stärkste GEGENargument aber liefert Peukert unfreiwillig selbst: Er will die Entscheidung über Krieg und Frieden an die Basis delegieren. Autsch.

Fragen wie „Stimmen wir dem Bundeswehreinsatz in Mali zu oder lehnen wir ihn ab?“. Müssen die MdB dann selbstständig entscheiden, ohne dazu ein verbindliches Feedback (bspw. ein in vier bis sechs Wochen entstandenes Positionspapier zum konkreten Thema) zu bekommen. Klar, freies Mandat und so und im Programm steht ja auch was, aber wir alle wissen wie geil „Dann wirds eben abgeleitet“ funktioniert (Hint: Gar nicht).

Fangen wir hinten an: Viele Piraten stehen Militär fundamental ablehnend gegenüber, auch ich lehne 99,9% aller militärischen Einsätze ab. Fundamentalpazifisten müssen sich aber fragen lassen, ob sie tatenlos dabei zusehen möchten, wenn ein Völkermord wie in 1994 Ruanda gegen Minderheiten einsetzt, weil diese die „falsche“ Abstammung, Volkszugehörigkeit oder was auch immer für ein „Merkmal“ haben. Ganz so einfach ist Politik dann wohl doch nicht.

Ich persönlich traue mir heute keine Entscheidung zum Mali-Einsatz zu, schon deshalb, weil ich aktuell über diesen Konflikt viel zu wenig weiß. Als beruflich sehr eingespannter Mensch kann ich insoweit aktuell die Medien nur oberflächlich verfolgen. Wenn ich aber darüber zu entscheiden hätte, ob sich Deutschland an derartigen Missionen beteiligt, so würde ich mich nicht mit der Medienberichterstattung begnügen, denn Propaganda ist nun einmal fester Bestandteil und sogar Voraussetzung des Krieges – etwa das Installieren von Feindbildern (wie es Peukert ja gerade demonstriert). Jeder, der sich in Fragen von Krieg und Frieden auf die Medien verlässt, dem rate ich ganz dringend zu der preisgekrönten Doku „Es begann mit einer Lüge“ über den Jugoslawienkrieg. Langfristig empfehle ich die Lektüre von „The First Casualty“.

Mitglieder des Bundestages haben bei solchen Fragen die Pflicht, sich so kompetent wie irgendwie möglich zu machen. Das ist der Hauptberuf von Parlamentariern. Sie haben den wissenschaftlichen Hilfsdienst. Sie haben Internet, um dort selbst nach alternativen Informationen zu suchen, statt sich auf die „Experten“ und sonstige Propaganda zu verlassen, mit der man sie füttern will. Und auch Berufsparlamentarier sind untereinander auf Arbeitsteilung angewiesen, denn nicht jeder Parlamentspirat kann in allen politischen Gebieten kompetent sein.

Wenn schon Parlamentspiraten strukturell an Grenzen stoßen, welche Entscheidungsgrundlage darf man denn bei normale Piraten erwarten, die berufstätig sind, Familie haben und daher nicht 24/7 Politik verfolgen können? Ohne jemandem nahe treten zu wollen, aber gewisse Fragen eignen sich nicht für den „digitalen Stammtisch“. Wenn alle Piraten überall mitreden und mitbestimmen, werden Entscheidungen zum kleinsten gemeinsamen Nenner tendieren. So geschehen während der Bochumer Beschlüsse, die zum Teil so beliebig wirken, als hätte sie der Lila Launebär geschrieben. So lange nicht nachgewiesen ist, dass basisdemokratische Beschlüsse zu besseren Ergebnissen führen als das Modell repräsentativer Demokratie, bleibe ich skeptisch.

Wie anfällig Menschen für Manipulation und Hirnvergiftung sind, haben insbesondere die Piraten vor ein paar Jahren auf Vorstandsebene erleben müssen, als ein geistiger Tiefflieger allen Ernstes die Bombardierung des Irans forderte. Die geerdeten Piraten reagierten drauf mit der sarkastischen Satire „Liquid Angriffskrieg“.

26. Februar 2013

Wie ich Europas größten Terroranschlag versenkte

Im Oktober 2011 hätte ich – wäre ich publizistisch etwas geschickter gewesen – einen Scoop landen können. So berichtete ich bei TELEPOLIS darüber, dass der vorgeblich wegen eines „Konstruktionsfehlers“ 1959 eingestürzte Staudamm von Malpasset in Wirklichkeit das Resultat eines Terroranschlags gewesen war. Mit über 400 Todesopfern der gravierendste. Diese Information fand sich erstmals in der Biographie über den deutschen Geheimdienstmann Richard Christmann von Ritzi/Schmidt-Eenboom.

Die Autoren hatten mir ihr Manuskript zur Vorab-Rezension mit Sperrfrist überlassen. In Absprache mit den Autoren entschied ich mich dafür, die wesentlichen Stationen des wohl bemerkenswertesten deutschen Geheimagenten nachzuzeichnen, von denen die Verwicklung in das Attentat nur eine ist. Christmann hatte in Tunesien enge Kontakte zum algerischen Widerstand gegen Frankreich und berichtete dem Bundesnachrichtendienst von den Anschlagsplänen. Doch Adenauers obskurer Geheimdienst unternahm offenbar nichts, um den Massenmord zu verhindern.

Da ich nicht zu reißerisch schreiben wollte, brachte ich diese Episode am Schluss meines Beitrags in kurzen Sätzen unter. Ich rechnete damit, dass andere Rezensenten des Buches sich auf diesen Scoup stürzten oder Leser meines Beitrags eine Welle der Empörung auslösen würden. Doch nichts geschah. Das Buch erhielt in den Zeitungen sehr gut Kritiken, doch niemand griff die Staudamm-Story auf. Nicht einmal das Heise-Forum interessierte sich für meinen Beitrag. Damit war die Story versenkt.

Diesen Januar jedoch strahlte ARTE die Doku „Der steinige Weg zur Freundschaft“ aus, der das Thema aufgriff. Die Doku löste in Frankreich heftige Reaktionen aus. Inzwischen gibt es neben dem Telegramm von Christmann an den BND noch eine zweite Quelle, nämlich das Archiv des DDR-Geheimdienstes Hauptverwaltung Aufklärung. Offenbar hat Christmann nicht nur vorab berichtet, sondern in Unterstützung der Algerier, die wie er selbst den französischen Staat hasste, sich sogar an der Beschaffung des Sprengstoffs beteiligt. Eine Kollegin von TELEPOLIS berichtet heute über eine parlamentarische Anfrage an die Regierung über das Wissen des BND.

1. Februar 2013

Vorbild NRW-Piraten: Politiker raus aus Rundfunkräten!

Als ich vor drei Jahren mit Nico Kern an unserem medienpolitischen Programm für die NRW-Wahl 2010 bastelte, war uns beiden eines klar: Wir werden nie einen parteipolitisch unabhängigen Rundfunk bekommen, solange die Parteien bei der Besetzung der Rundfunkräte mitzubestimmen haben und sogar mit eigenen Politikern dort Platz nehmen können. Das infame Manöver des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch, der beim ZDF Klaus Brender rauskegelte, passt nicht zu unserem kulturelles Verständnis von Rundfunkfreiheit.

Inzwischen dürfen auch die NRW-Piraten zwei Rundfunkräte bestimmen, allerdings erst, wenn die bisherigen ausscheiden, was nun bei einem der Fall ist. Anders als die Mitbewerber werden die Piraten ihren Rundfunkrat nicht in Hinterzimmern auskungeln, sondern in einer öffentlichen Ausschreibung.

31. Januar 2013

Hurra, dass Rechtsanwalt Höcker nicht ins Gefängnis muss! (2)

Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:

Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff

Material ohne Bedeutung

Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.

Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt

Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!