Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)
Die Legal Tribune Online hat mich gebeten, rechtliche Risiken bei Internetmems zu skizzieren. Anlass war das Urteil des Landgerichts Berlin zum Technoviking. Für den Titel „Mimimi mit Mems“ beanspruche ich natürlich Titelschutz! ;)
Gestern wurde über das Urteil des Landgerichts Berlin berichtet, das eine abfällige Äußerung eines Journalisten über den hochkontroversen SPD-Politiker und Hobby-Ethnologen Thilo Sarrazin verbot. Dieser hatte geschrieben:
„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.
Dass die grenzwertige Äußerung verboten wurde, ist jetzt nicht so überraschend, denn Maßstab für Gerichte ist insoweit Artikel 1 GG, der eine Mindestachtung vor der Menschenwürde gebietet. Vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist auch der Gesundheitszustand geschützt, den grundsätzlich niemand der Öffentlichkeit offenbaren muss. Spekulationen und Gerüchte über einen Schlaganfall könnten zulässig sein, wenn hierfür äußerliche Anzeichen wahrnehmbar sind, etwa Gesichtslähmung, Sprechprobleme oder inhaltlicher Stuss, allerdings nur unter Wahrung gewisser journalistischer Sorgfaltspflichten.
Vorliegend ging es aber weniger um eine medizinische Berichterstattung, vielmehr wünschte der Autor seinem Gegner öffentlich den Tod und ergötzte sich an dessen vermeintlichen Siechtum. Die Belustigung über körperliche Leiden und ein Todeswunsch sind nun einmal objektiv gesehen sehr verletzend und verlassen den Konsens der Menschenwürde. Das ginge allenfalls als Satire durch, wofür jedoch nichts zu erkennen ist, zumal in einer mit „Das ist nicht witzig“ überschriebenen Kolumne. Auch in einer temperamentvoll geführten politischen Auseinandersetzung kann man sich eleganter verhalten, man muss sich ja nicht wirklich auf das Niveau eines Gegners herab begeben.
Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht Berlin nicht nur die Äußerung verbot, sondern auch eine Geldentschädigung zugesprochen hat. Dieser vulgo als „Schmerzensgeld“ bezeichnete presserechtliche Anspruch soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Persönlichkeitsrecht so intensiv verletzt wurde, dass der Eingriff nicht mehr mit einem Unterlassungsanspruch und dem prozessualen Sieg insoweit kompensiert werden kann. Die Beträge werden hoch bemessen, um zu verhindern, dass etwa die Boulevardpresse kalkulierte Tabubrüche „aus der Portokasse“ finanziert. Der Verlag muss nun 20.000,- € überweisen.
Geldentschädigung gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn ein Beitrag die Sexualsphäre thematisiert, etwa eine Techtelmechtel oder eine Schwangerschaft behauptet, denn das geht nun einmal die Öffentlichkeit nichts an. Die Frage nach dem Wahrheitsgehalt stellt sich in solchen Fällen allenfalls zweitrangig. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob der Betroffene ein Sympathieträger ist oder eben ein …, äh …, Sarrazin. Auch ein provokantes, polarisierendes Auftreten in der Öffentlichkeit rechtfertigt eine krasse Reaktion grundsätzlich nur in Bezug auf das Thema und die Person, wozu ein angeblicher oder tatsächlicher Schlaganfall aber eher nicht gehört. Dass inzwischen auch der Autor seinem Frevel abschwor, indem er kundtat,
„dass ich jedem ein möglichst langes Leben frei von Krankheit wünsche, gerade auch erfolgreichen Buchautoren, Letzteren allein schon deshalb, weil sie damit die Chance gewinnen, etwas dazuzulernen und von Irrtümern abzulassen“,
reichte dem Gericht offenbar nicht aus.
Ob die zugesprochene Geldentschädigung Bestand hat, wird man sehen, denn die verurteilte Zeitung ist nicht dafür bekannt, presserechtlich vorschnell aufzugeben. So hatte sie etwa gegen Sarrazin erfolgreich die folgende Äußerung verteidigt:
„Sarrazin wird inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss… fragt sich nur, wer da Hure und wer Drübersteiger ist?“
Der Vergleich ist zwar deftig, aber eine Persönlichkeitsrechtsverletzung Sarrazins, dessen Funktion in der Medienlandschaft mit dem Bild treffend umschrieben wird, vermag ich nicht zu erkennen. Beleidigt dürften sich allenfalls betagte Sexarbeiterinnen fühlen, wenn man sie mit Sarrazin vergleicht …
Die Hamburger Humorwächter vom Land- und Oberlandesgericht haben letzten Samstag Kurt Krömer gewähren lassen, der den katholischen Dampfplauderer Herrn Matthias Matussek in seiner Satire-Sendung in Minute 20 als „Pöbelhans“, „Pöbler“ und „hinterfotziges Arschloch“ begrüßte. Medienprofi Matussek hatte daraufhin zunächst mitgeblödelt und versucht, für sein neuestes überflüssiges Prozess „Schleichwerbung“ (Krömer) zu machen. Matussek hatte sich vom Showmaster zur Reaktion „Blöde Sau“ provozieren lassen. Als Matussek das Thema „Rotlicht“ vorgab, fragte Krömer, ob Matussek „Puffgänger“ sei. Krömer outete sich als Puffgänger und vereinbarte mit Mary Roos einen gemeinsamen Puffbesuch nach der Aufzeichnung. Dann setzte er noch eins drauf und behauptete, in Matusseks Buch stünde, dieser sei ein „regelmäßiger Puffgänger“. Auch über Gott entspann sich ein frommer Dialog.
Matussek konterte dies mit „Unverschämtheit“ war daraufhin zur Hamburger Pressekammer gepilgert, die sich letztes Jahr in Sachen Papst ./. Titanic lächerlich machte. Doch weder die Käfer-Kammer, noch der Buske-Senat gaben dem Journalisten eine einstweilige Verfügung. Das ist auch völlig klar, denn 750 m vom Westflügel des Landgerichts Hamburg, wo die Pressekammer untergebracht ist, stößt man auf die Reeperbahn, wo regelmäßige Puffgänger anzutreffen sind. Außerdem liegt Hamburg im protestantischen Norden, da hätte der katholische Frömmler sich besser woanders hin gewendet.
UPDATE: Eine Entscheidung hat das OLG wohl erst am Mittwoch, den 14.08. getroffen. Hätte das OLG zu einer andere Rechtsauffassung tendiert, so wäre es vermutlich schon vor Ausstrahlung eingeschritten.
Zu empfehlen ist insoweit das katholische Bayern, wo Kirchenexperte der SÜDDEUTSCHEN Matthias Drobinski eine einstweilige Verfügung gegen die Satire-Zeitung „Eulenspiegel“ erwirkte. In einer Satire „Sackrileck“ über die Schwulen-Lobby im Vatikan hatte das Blatt ihn und seinen Kollegen von der BILD irgendwie nicht nett bezeichnet. Selbst Heribert Prantl, der sich ganz gerne einmal für die Pressefreiheit stark macht, ermutigte Drobinski, sein Persönlichkeitsrecht zu wahren. Es scheint sich tatsächlich eher um Pennälerhumor gehandelt zu haben. Eulenspiegel-Chef Gregor Füller kommentierte lässig:
„Im Nachhinein muss ich gestehen, dass es natürlich aus Marketinggründen schöner wäre, wenn ich einen anderen Namen gewählt und sich dadurch eine wichtige Persönlichkeit verletzt gefühlt hätte statt Herr Drobinski“, sagt Füller.
Am Sonntag startet um 16.00 Uhr in der NRW-Wahlkampfzentrale, Suitbertusstr. 149, 40223 Düsseldorf, eine Vortragsreihe der NRW-Piraten über Überwachung, die jeweils von einer Kryptoparty ergänzt wird.
Ich werde dort über die Geschichte des Abhörens in Deutschland sprechen, die dank der Recherchen von Prof. Foschepoth für Westdeutschland neu geschrieben werden musste. Derzeit ändert sich der Forschungsstand täglich. So wurden letzte Woche die von Foschepoth entdeckten Verwaltungsvereinbarungen zum G-10-Gesetz von 1968/69 gegenüber Großbritannien und den USA gekündigt, Anfang dieser Woche gegenüber Frankreich. Damit haben die drei Siegermächte scheinbar keine eigenen Überwachungsansprüche und -Rechte.
Die Realität sieht allerdings anders aus, denn einerseits waren diese Abkommen seit Jahrzehnten u.a. technisch überholt, andererseits haben die Siegermächte aufgrund des nach wie vor gültigen Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Anspruch auf engste Kooperation. Nach Foschepoth ändert sich daher nichts.
Derzeit liegt der Schwarze Peter beim vormaligen Kanzleramtsminister und Schlapphutkoordinator Steinmeier, der 2002 im Zuge der 9/11-Paranoia ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND zu verantworten hatte. Dessen „Verdienste“ werden wiederum relativiert, weil man ja das Ausmaß nicht hätte absehen können, und hätte denn nicht jeder an seiner Stelle und überhaupt! Eine aktuelle verfassungsrechtliche Würdigung der politischen Fehlleistungen bietet der Kollege Prof. Nico Härting.
Was wir gestern von Edward Snowden gehört haben, sorgt unter den Hackern hier auf der OHM2013, wo ich mich gerade befinde, für angeregte Diskussionen. Während ein Großteil der technischen Möglichkeiten von Experten immer wieder berichtet oder geargwöhnt wurden, versteht keiner, wieso unser Staat seine Bürger (und politischen Entscheidungsträger!) so freiwillig und umfassend an eine fremde Macht verrät. Es ist noch viel zu ruhig. Bei weitem …
Vielleicht sind es tatsächlich diese Hacker hier, die Open Source Security entwickeln und uns damit unsere Privatsphäre und Unabhängigkeit wenigstens teilweise wieder zurückgeben. Wir leben in interessanten Zeiten.
Am 1. August tritt eines der überflüssigsten und unpraktikabelsten Gesetze in Kraft, das man sich ausdenken könnte: Das von Axel Springer der Koalition diktierte Leistungsschutzrecht. Mit diesem schwachsinnigen Video versuchten die Verleger letztes Jahr, mit Desinformation die Leute zu gewinnen. Da wird zum Beispiel die Behauptung aufgestellt, Firmen – gemeint ist in erster Linie Google News – würde mit Snippets Geld verdienen. Mumpitz: Auf Google News gibt es keine Anzeigen. Im Gegenteil macht Google für diese freiwillig ins Netz gestellte Beiträge Reklame … Weiter wird suggeriert, als würde den Verlagen durch die Snippets ein Schaden entstehen. Wie das gehen soll, ist nicht nachvollziehbar.
Gegen kommerzielle und sonstige eigenmächtige Verwertung durch Dritte kann man schon heute aus konventionellem Urheberrecht vorgehen. Was das mit dem Snippet zu tun haben könnte, leuchtet nicht ein, denn die wenigsten Snippets könnte man sinnvoll in andere Texte einbauen. Was der Vergleich mit den Rundfunksendern meinen könnte, habe ich trotz meiner medienrechtlichen Ausbildung nicht verstanden. Muss an mir liegen.
Google denkt verständlicherweise nicht daran, den Verlagen für die kostenlose Werbung auch noch Geld in den Rachen zu werfen und wird daher entsprechende Anbieter aus dem Suchindex entfernen. Eigentlich hatte ich mich ja schon gefreut, dass künftig viele Verlage bei Google rausfliegen, denn das begünstigt das Ranking meiner Artikel, die ich im Heise-Verlag publiziere. Der Heise-Verlag hat nämlich dem weltfremden Leistungsschutzrecht von Anfang an eine Absage erteilt.
Inzwischen ist den Verlagen aber leider aufgefallen, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich bei Google selbst aussperren. Deshalb haben sie Google erklärt, dass das ja wohl alles nicht so gemeint war, und die sollen doch mal ruhig weiter kostenlos Werbung für Artikel machen. Auf der Strecke bleiben kleine Anbieter wie Rivva, die nicht die Marktmacht von Google bieten können. Die haben bis Mittwoch viel Arbeit, um die ganzen Zeitungen aus ihrem Index zu puhlen.
Was das über die Internetkompetenz bzw. Unabhängigkeit der schwarz-gelben Regierung aussagt, liegt auf der Hand. Auch, wenn das Geschenk an die Verlage wirklich nichts wert war, wäre es unhöflich von den Verlegern, der Bundesregierung für diesen Liebesdienst im Wahlkampf nicht zu danken.
„Das Netzwerk“ (2011) von Alexander Lehmann
„Überwachungsstaat für Dummies – PRISM – Jeder ist im Fadenkreuz!“ (2013) von @Nukewalls
„Überwachungsstaat – was ist das?“ (2013) von @Manniac
Und leider noch immer aktuell: „Du bist Terrorist“ (2009) von Alexander Lehmann
Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.
Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.
Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.
Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?
Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.
Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.
Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=2mQB9ec3xXA
Markus Kompas Rede in Frankfurt:
Udo Vetters Rede in Bochum:
Marina Weisbands Rede in Münster:
Patrick Schiffers Rede in Aachen:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=z_ZRYLUGT6A
München:
Berlin:
Hamburg:
Bei Frau Merkels Wahlkreisbüro in Stralsund