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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Januar 2022

OLG München: Wikipedia-Serienrufmörder „Feliks“ durfte mit Klarnamen genannt werden

Unter seinem Pseudonym „Feliks“ missbrauchte ein in der Linkspartei vor einem Jahrzehnt gescheiterter Politiker die Wikipedia, um dort die Biographien von über 200 Personen seinem extremen Narrativ entsprechend zu manipulieren.

Hierzu legte er seinen Medienopfern u.a. erfundene Äußerungen in den Mund und erweckte den Eindruck politisch fragwürdiger Positionen, die notwendig zu politischer Ächtung und sozialer Ausgrenzung führten. Bücher der von ihm diskreditierten Autoren hatte Feliks nicht einmal gelesen. In einem anderen Rechtsstreit räumte er sogar seinen Vorsatz sein, Leser von der Beschäftigung mit der von ihm geächteten Person abzuhalten, da dieser kein anderer als ein schlechter Ruf zustehe.

Etliche Journalisten und Politiker gingen Feliks auf den Leim und beteiligten sich an Hexenjagden. Selbst Rechtsanwälte verweigerten einem von Feliks‘ Medienopfern ihr Ohr, obwohl unvoreingenommener Kontakt gerade mit schwierigen und gestrauchelten Menschen deren professionelle Aufgabe gewesen wäre.

Die eigene Medizin, nämlich das Licht der Öffentlichkeit, schmeckte Felix offenbar nicht, und er entdeckte vor dreieinhalb Jahren plötzlich das allgemeine Persönlicheitsrecht.

Bereits das Landgericht München, das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg hatten entschieden, dass man den politisch extrem einseitigen, selektiven und fälschenden Wikipedia-Autor Feliks beim Klarnamen nennen darf. Dem hat sich jetzt auch das Oberlandesgericht München in einem ausführlich begründeten Hinweisbeschluss angeschlossen:

„Ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an derjenigen Person, die sich hinter dem Pseudonym „Feliks“ verbirgt, ist jedenfalls deshalb anzuerkennen, weil der Beklagte nach den Feststellungen des Landgerichts bei der von ihm vorgenommenen Bearbeitung der vier Beiträge diejenige Objektivität der Darstellung hat vermissen lassen, die der verständige und unvoreingenommene Leser von einer Kurzbiographie auf „Wikipedia“ erwartet und auch erwarten darf. In allen vier Fällen hat sich der Beklagte dabei ersichtlich davon leiten lassen, dass er die von den Betroffenen vertretenen Positionen zum Nahostkonflikt ablehnt. Er hat sich mit diesen Positionen aber nicht in der Sache kritisch auseinandergesetzt, sondern den Betroffenen pauschal – und zum Teil auf recht dürftiger Tatsachengrundlage – den Stempel des „Antizionismus“ aufgedrückt.“

Die Strafverfolgungsbehörden sahen übrigens keinen Anlass, um gegen die üble Nachrede und Verleumdung einzuschreiten. Damit bleibt Medienopfern nur der Zivilrechtsweg.

20. Januar 2022

Amtsgericht Frankfurt am Main: Creative-Commons-Abmahnung von Wladyslaw Sojka, vertreten von Rechtsanwältin Katharina Salzer, war rechtswidrig

Zu den eifrigsten Lizenzforderern und Abmahnern wegen unterlassener Namensnennung bei kostenlosen Creative Commons-Lizenzen gehört seit langem auch der Fotograf Wladyslaw Sojka. Freigiebig streut er seine Werke in der Wikipedia, wo bei Nutzung in den Artikeln keine Urheberbenennung erfolgt und viele Nutzer die Werke für „frei“ halten.

Obwohl Herr Sojka aus diversen Prozessen wissen muss, dass er keine Ansprüche für Lizenzschäden hat, kann auch er es nicht lassen. Außerdem wollte er Abmahnkosten für eine Anwältin, die er angeblich kostenpflichtig beauftragt hat. Seltsam ist, dass die Kollegin in ihren Abmahnungen seit Jahren die gleichen Fehler mit der Kostenfolge des § 97a Abs. 4 UrhG macht, in mündlichen Verhandlungen aber der Mandant sich stets selbst vertritt.

Auf die negative Feststellungsklage meiner Mandantin urteilte das Gericht:

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten kein Anspruch auf Lizenzkostenersatz in Höhe von 620,00 EUR gegen die Klägerin zusteht, wie er mit Schreiben der Rechtsanwältin Katharina Salzer aus Leipzig vom 21.11.2019 unter deren Aktenzeichen 270/19 geltend gemacht wurde.

Es wird ferner festgestellt, dass dem Beklagten kein Anspruch auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 347,00 EUR gegen die Klägerin zusteht, wie er mit Schreiben der Rechtsanwältin Katharina Salzer aus Leipzig vom 21.11.2019 unter deren Aktenzeichen 270/19 geltend gemacht wurde.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 413,90 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2020 zu zahlen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.01.2022, 30 C 4113/20 (47) (nicht rechtskräftig).

27. Dezember 2021

Cryptoleaks beim CCC

Heute sendet zdf.info einen Dreiteiler über die Geschichte des Bundesnachrichtendienstes. Autor Peter F. Müller hatte mit seinen Co-Autoren bereits vor zwanzig Jahren das Standardwerk Gegen Freund und Feind. Die Geschichte des BND verfasst. Nunmehr konnten er auch auf die Erkenntnisse der Unabhängigen Historikerkommission zurückgreifen, die Zugriff auf die Akten der ersten Jahrzehnte des BND bekam. Die Folgen sind bereits in der Mediathek.

Letztes Jahr hatte Müller die Operation Rubikon enthüllt, bei der BND und CIA ein halbes Jahrhundert die Welt mit manipulierten Chiffriermaschinen hereingelegt hatten, in deren Code Hintertüren eingebaut waren. Da dieses spannende Thema alle Kernthemen des Chaos Computer Clubs streifte, hatte ich Müller für einen Talk beim jährlichen Chaos Communication Congress gewonnen, der 2020 online stattfand. Er brachte auch die Leute vom Cryptomuseum mit ihren Kisten mit, die u.a. eine Enigma demonstrierten.

Leider hatte praktisch niemand diesen einzige Beitrag zu dem spektakulären Thema Rubikon gesehen. Der CCC hatte nämlich außer im „Fahrplan“ neben tausend anderen Events nirgends auf den Talk hingewiesen. Dies erwies sich nachträglich als Glücksfall, denn die Videoinfrastruktur litt unter DDOS-Angriffen, ohne dass eine Fallback-Lösung möglich war. Einen Monat nach der Veranstaltung gelang es, einen Mitschnitt ins Netz zu stellen.

14. Dezember 2021

Amtsgericht Frankfurt am Main: Abmahnung von Wikipedia-Fotograf Ralf Roletschek war vorsätzlich sittenwidrige Schädigung – Creative Commons Abzocke

Der Wikipedianer Ralf Roletschek streut seit Jahren etliche Fotos in der Wikipedia unter kostenlosen Creative Commons-Lizenzen. Wer diese komplizierten Bedingungen nicht versteht oder schlicht vergisst, den werten Namen des Herrn Ralf Roletschek usw. anzugeben, bekommt eine „rechtsfreundliche“ Abmahnung des Österreicher Rechtsanwalts Herrn Magister Kurt Kulac – zufällig voriger ehrenwerter Obmann von Wikimedia Österreich (der etliche andere vorgeblich professionelle Wikipedia-Fotografen vertritt).

Kulac droht regelmäßig Abgemahnten mit Klagen in Österreich, die dort wegen des durchaus berechtigten Unterlassungsanspruchs und aberwitzigen Kostenrechts sehr kostspielig werden können. Aus diesem Grund sollte man eine brauchbare Unterlassungserklärung abgeben, aber jegliche Zahlung ablehnen und einer Klage in Österreich sofort durch eine negative Feststellungsklage in Deutschland zuvorkommen. Wenn man eine solche Torpedoklage fachmännisch führt, muss Roletschek nämlich sämtliche Kosten tragen.

Das Amtsgericht Frankfurt hat sich über dieses Geschäftsmodell sehr eindeutig geäußert. Wer Abmahnungen für Bilder versendet, die gar keinen wirtschaftlichen Wert haben, handelt vorsätzlich sittenwidrig. Das gleiche gilt, wenn jemand seinen Abmahnanwalt gar nicht bezahlt, sondern etwa mit einem Erfolgshonorar vergütet. Wer Aufwendungsersatz für einen Schaden verlangt, den er in Wirklichkeit gar nicht hatte, handelt vorsätzlich sittenwidrig iSd § 826 BGB.

Vorliegend gelang es Roletschek nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass er Herrn Mag. Kulac ein Honorar gezahlt hätte. Das wäre auch lebensfremd, denn beib einer Vielzahl an Abmahnungen müsste Roletschek ja auch das Ausfallrisiko tragen. Das macht aber nur jemand, der ernsthaft ein Geschäftsmodell schützen müsste. Dass Roletschek mit seinen Fotos auf konventionelle Weise nennenswert Geld verdient, konnte er ebenfalls nicht nachvollziehbar darlegen.

Amtsgericht Frankfurt am Main vom 18.11.2021 – 32 C 2934/21 (84) – nicht rechskräftig.

Wikimedia Österreich legt wert auf die Tatsache, dass Mag. Kurt Kluac inszwichen nicht mehr Obmann von ist. Sein einstiger deutscher Amtskolle Olaf Kosinsky wurde neulich wegen käuflicher Einträge in Schande bei Wikimedia gesperrt.

27. November 2021

Fake News der Medienwächter – Ist die ZAK wirklich auf zack?

Vor einem Jahr trat der Medienstaatsvertrag inkraft, der in §§ 19, 109 MStV den Landesmedienanstalten und damit dem Staat erstmals seit 1945 das Recht verleiht, unerwünschte Nachrichten politisch zu verbieten:

Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen.

Die eigentliche Entscheidung, was genau nicht den anerkannten journalistischen Grundsätzen entsprechen soll, treffen aber nicht etwa die einzelnen Landesmedienanstalten, sondern die aus deren 16 Direktorinnen und Direktoren gebildete Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Bislang hat die ZAK bundesweit genau einem einzigen Blogger eine Unterlassung aufgegeben und Verwaltungskosten diesbezüglich aufgebrummt, weil dieser einen Sachverhalt so zugespitzt hatte, dass er einen falschen Eindruck erweckt haben soll. Daher hätte er gegen die Sorgfaltspflichten der Presse verstoßen. Das ist schon deshalb aberwitzig, weil die konventionelle Presse das ständig tut, aber Pressefreiheit genießt.

Der Gängelung durch die ZAK können sich etwa Online-Medien nur entziehen, wenn sie sich dem privaten Lobby-Verein Deutscher Presserat unterwerfen und an diesen Jahresgebühren bezahlen. Die Ausübung von Grundrechten wie Meinungs- und Pressefreiheit kostet also inzwischen Geld.

Allerdings ist der Presserat wählerisch bei der Akzeptanz seiner Vertragspartner und würde derzeit Blogger nicht ohne weiteres akzeptieren. (Diese Praxis ist nicht zuletzt deshalb fragwürdig, weil ohne Akzeptanz des Presserats im Online-Bereich keine Sonderrechte für Journalisten iSd DSGVO gelten.) Der hier betroffene Blogger hätte auch an einer Zusammenarbeit mit dem Presserat kein Interesse, da er mit dessen Kompetenz zu Fake News schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Der von § 19 MStV benutzte Begriff „journalistischer Sorgfaltspflichten“ stammt eigentlich aus dem Zivilrecht und spielt bei Verdachtsberichterstattung eine Rolle, die nur dann zulässig ist, wenn sauber recherchiert und nicht einseitig dargestellt wird. Gegen eine unzulässige Verdachtsberichterstattung können sich Betroffene ggf. zur Wehr setzen, zivilrechtlich und ggf. sogar strafrechtlich. Aber das war bislang Sache der Betroffenen, nicht des Staates.

Nun machen die Länder Anstalten, selbst darüber zu befinden, was wahr ist und geschrieben werden darf. Dabei verweisen Sie auf den streitbaren Pressekodex des Privatvereins Deutscher Presserat und definieren auf der ZAK-Homepage die anerkannten journalistischen Sorgfaltspflichten wie folgt:

Die ZAK vertritt also allen Ernstes die Rechtsauffassung, dem Presserat angeschlossene Medienhäuser und andere dürften „nicht einseitig berichten“.

Derartiger Unsinn steht nicht einmal im Pressekodex. Ein solches Postulat wäre auch mit der von Grundgesetz und Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Presse- und Meinungsfreiheit fundamental unvereinbar, die nun einmal den Medien und Meinenden eben genau die Freiheit garantiert, einen Sachverhalt so zu sehen und zu berichten, wie sie ihn sehen oder es ins erwünschte Narrativ passt. Würde man von Redaktionen verlangen, dass sie ausgewogen berichten und falsche Eindrücke vermieden, wäre der Kiosk ab morgen leer.

Wenn aber die Häuptlinge der Landesmedienanstalten, die anderen Fake News verbieten wollen, hier selbst Fake News in die Welt setzen, stellt sich die klassische Frage: Wer bewacht die Wächter?

28. Oktober 2021

USA vs. Julian Paul Assange

Da die Berichterstattung über Julian Assange erfahrungsgemäß unzuverlässig und politisch gefärbt ist, bin ich zum Berufungsverfahren der USA gegen die Ablehnung des Auslieferungsgesuchs persönlich nach London gefahren, um mir ein eigens Bild zu machen.

Dem Angeklagten, den die USA für sein restliches Leben wegsperren oder dieses beenden wollen, wurde die Teilnahme am Prozess offenbar gegen seinen Willen verwehrt. Auf einem Video, das uns kurz gezeigt wurde, konnte man ihn im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sehen.

Den Prozessbeobachtern wird überwiegend auch nur ein Stream etwa im Nebenraum gewährt. Die Qualität unterschreitet den Standard, den deutsche Gerichte bei Online-Verhandlungen einhalten. So sieht man nur zwei Kameras aus der Totalen von hinten, und kann allenfalls erahnen, wer gerade spricht.

Das Absurde ist, dass Assange jahrelang von Schweden eine Online-Befragung zu den damaligen Vorwürfen verwehrt wurde. Video sei zur Vernehmung nicht gut genug. (Tatsächlich wird derartiges bei grenzüberschreitenden Vernehmungen offenbar schon lange gemacht.)

Das Auslieferungsbegehren der USA war einzig aus humanitären Gründen abgelehnt worden, das Suizidgefahr zu befürchten sei. Bei der gestrigen Verhandlung wurde darüber gefeilscht, wie suizidgefährdet und psychisch krank Assange wirklich sei. So könne er nach Meinung des US-Vertreters nicht autistisch sein, da er ja Beziehungen eingegangen sei und Kinder gezeugt habe. Wer autistische Freunde hat, kommt vermutlich zu anderen Ergebnissen.

Hier ist mein Bericht vom ersten Tag. Die Anhörung wird nunmehr fortgesetzt.

24. Oktober 2021

Berufung USA vs. Julian Assange

Kommende Woche wird in London die Berufung der USA gegen Julian Assange verhandelt.

Die schwache und zum Teil erstaunlich tendenziöse Berichterstattung hat auch in der deutschen Öffentlichkeit massive Vorurteile geschürt. Ausgerechnet die BILD-Zeitung, deren eigene Chefetage sich wegen hauseigenen Sex-Skandalen zu lichten pflegt, berichtete ausgiebig über die inzwischen obsoleten Vorwürfe angeblicher Sexualdelikte.

Ähnlich pikant ist die unterberichtete Tatsache, dass ausgerechnet der Hauptbelastungszeuge des FBI, Sigurdur Thordarson, ein tatsächlich überführter Sexualstraftäter ist, der eine Vielzahl an Kindern missbrauchte und im Austausch für Straffreiheit Lügen gegen Assange fabrizierte.

Für die deutschen Medien, die einst von WikiLeaks profitierten, ist der infame Prozess gegen Assange eher ein Randthema. Auch die inzwischen vom Ex-CIA-Chef mehr oder weniger eingeräumten Pläne, Assange aus der Londoner Botschaft zu entführen, lösten hierzulande keinen sonderlich großen Aufschrei aus.

Ungleich nobler scheint für die Qualitätsmedien der Rechtsextremist Nawalny zu sein, dessen Inszenierung das gewünschte Feindbild bedient. Auch vier Jahre Trump haben der transatlantischen Ausrichtung der angeblich so unabhängigen deutschen Presse nicht geschadet.

Es bedurfte erst der Expertise des UN-Experten für Folter Prof. Dr. Nils Melzer, um der schreibenden Zunft aufzuzeigen, dass der Prozess und die Haftumstände eher nicht dem Standard entsprechen, den man in einer Zivilgesellschaft erwarten möchte.

Praktisch der einzige qualifizierte deutsche Beobachter vor Ort ist der Büroleiter des Satirikers Martin Sonneborn.

19. Oktober 2021

Anmerkungen zu #Reichelt

Den Namen Julian Reichelt hörte ich das erste Mal, als ich auf einer journalistischen Veranstaltungen mit ihm in einer Diskussionsrunde zu diesem Thema saß. Reichelts Äußerungen offenbarten nicht nur einen stramm transatlantischen Kompass, sondern auch eine erstaunliche Naivität zur Zuverlässigkeit von Kriegsberichterstattung. (Jeder, der hierzu auf Augenhöhe mitreden möchte, sollte mindestens Phillip Knightley: „The First Casualty“ gelesen haben.)

Umso erstaunter war ich, als ich erfuhr, dass der mir als journalistisches Greenhorn erscheinende Reichelt einmal ausgerechnet Kriegsreporter gewesen sein soll. Da ich BILD allenfalls aus beruflicher Veranlassung lese, ist mir Reichelts literarisches Schaffen praktisch nur aus Tweets bekannt. Als Reichelt ausgerechnet zum Häuptling der BILD befördert wurde, sagte das eigentlich alles.

Statt über seine überschaubaren journalistischen Fähigkeiten stolperte Reichelt nunmehr (erneut) über sein Privatleben, das er mit seiner beruflichen Position in einer Weise verquickte, wie es in den 1960er Jahren akzeptiert gewesen sein mag. Die beißende Pointe – auf die im Gegensatz zu deutschen Redaktionen nur die im prüden Amerika ansässige New York Times anspielt – ist die delikate Tatsache, dass Friede Springer ihre Verlegerinnen-Karriere in ähnlicher Weise wie Reichelts Affären mit Untergebenen begann, nämlich als Kindermädchen bei Axel Springer.

Die New York Times berichtet außerdem von angeblich gefälschten Scheidungspapieren, die Reichelt vorgelegt haben soll. Urkundenfälschung zählt bei Strafverfolgungsbehörden nicht zu den Kavaliersdelikten und erlaubt, wenn sich der schwerwiegende Vorwurf als zutreffend herausstellen sollte, Rückschlüsse auf Reichelts Integrität. Wenn man es mit Lug und Trug zu Deutschlands vermutlich mächtigstem Chefredakteur bringen kann, wenn man denn nur den richtigen Leuten nach dem Mund redet, wäre das Anlass zur Besorgnis.

Die Recherche zu Reichelt ist presserechtlich problematisch, da sensible Dokumente aus einem Compliance-Verfahren durchgestochen wurden, bei dem die Beteiligten zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Verlag hat eine entsprechende Untersuchung angekündigt. Die Beurteilung wird sich nach der Wallraff-Rechtsprechung richten: Ähnlich wie beim Redaktionsgeheimnis und dem Anwaltsgeheimnis muss es bei interner professioneller Kommunikation geschützte Räume geben, in denen man offen sprechen kann. Kann jedoch ein gesellschaftlich erheblicher Missstand nicht anders recherchiert werden, darf bei überwiegendem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit ausnahmsweise auch rechtswidrig beschafftes Material verwendet werden.

Eine andere Frage ist, ob sich die Hinweisgeber durch ihre Indiskretion strafbar gemacht haben. Davon wird auszugehen sein.

23. Juli 2021

Wikimedia erkennt Rufmord-Klage an

Ein Mandant, der vor Jahren in einen falschen Verdacht geraten war und sich damals hiergegen erfolgreich gewehrt hatte, wurde in der deutschsprachigen Wikipedia als Schuldiger dargestellt, dies mit despektierlichen und sarkastischen Formulierungen, die in einer Enzyklopädie nichts zu suchen haben und Pseudozitaten. Die vorverurteilende Darstellung entsprach weder den Wikipedia-Regeln noch ansatzweise den strengen Anforderungen der Rechtsprechung an zulässige Verdachtsberichterstattung.

Wikimedia erkannte heute die Klage in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg an, da die Sach- und Rechtslage eindeutig war. Das war sie aber schon vor einem Jahr, als wir die Klage erhoben.

Entgegen der PR, die im Bezug auf das für einen anderen Mandanten erstrittene Schmerzensgeldurteil gegen Grünewald am Landgericht Koblenz verbreitet wurde, kümmern sich weder der deutsche Wikimedia-Verein noch die Wikipedia-Admins um Eingaben, die auf offiziellem Wege eingehen.

Rechtlich verantwortlich ist die in den USA ansässige Wikimedia Foundation, welche die Datenbank betreibt. Diese veranlasste weder auf das anwaltliche Hinweisschreiben vom Juni 2020 noch auf die Klagezustellung, die COVID-bedingt erst am 24.12.20 erfolgt war, irgendetwas. Erst zwei Monate später wurden kommentarlos einige Einträge halbherzig geändert. Im Gegenteil wurde der Mandant sogar für den „Frevel“, dass er einen fairen Umgang mit der falschen Verdächtigung eingefordert hatte, durch Nachtreten bestraft. Die von Wikimedia beauftragte Kanzlei beantragte trotz der eindeutigen Rechtslage eine Fristverlängerung nach der anderen.

Dem betagten Mandant raubte die rufmordende Wikipedia damit ein ganzes weiteres Lebensjahr, was ihn u.a. an ehrenamtlicher Tätigkeit in der Öffentlichkeit hinderte. Die bittere Ironie an der Sache ist, dass die Wikipedia auf diese Weise ausgerechnet ein Engagement des Mandanten für ein Denkmal über die Bücherverbrennung sabotierte.

Meine vor 15 Jahren gebildete Meinung über die Mentalität der deutschen Wikipediaverantwortlichen wurde erneut zu 100 % bestätigt: Neureich, arrogant, selbstherrlich, verantwortungslos. Für eine Enzyklopädie mit der Alltagsbedeutung der Wikipedia möchte man sich Besseres wünschen, insbesondere endlich ein Verfahren, das sich wenigstens im Ansatz an Rechtsstaatlichkeit messen lassen könnte. Dazu würde auch eine Weisung an die eigenen Anwälte gehören, dass aussichtlose Rechtsstreite vor Gericht nicht um ihrer selbst Willen in die Länge gezogen werden.

17. Mai 2021

Die Völkerrechtlerin und das Gremium

Vorab: Für ein politisches Amt benötigt man keinen formalen Bildungsabschluss, weitaus wichtiger sind Auffassungsgabe, Teamfähigkeit und Charakter. Ich kenne Volljuristen, die zugleich auch Vollpfosten sind.

Wer aber mit einer geflunkerten Ausbildung renommiert, muss sich der Kritik stellen. Der Vorwurf, Kritik hieran sei perfide oder geschlechtsspezifisch, leuchtet nicht ein.

Annalena Baerbock gab 2013 auf dem Wahlzettel als Profession „Völkerrechtlerin“ an, auf der Website „Politik- und Jurastudium, Universität Hamburg (2000-2004)“. Dies erweckt den Eindruck einer beruflichen Tätigkeit oder akademischen Laufbahn, was schon deshalb beeindruckend wäre, weil Völkerrecht nicht zum regulären Prüfungsstoff gehört. Auch eine Promotion soll begonnen worden sein, die zumindest bei Rechtswissenschaftlern normalerweise ein Prädikatsexamen voraussetzt – Frau Baerbock hat keines der beiden Staatsexamina, die ein Volljurist benötigt.

Wenn eine „Völkerrechtlerin“ allerdings die UN-Charta als das wichtigste Gremium eigentlich international bezeichnet, also einen Gründungsvertrag für ein „Gremium“ hält, darf man schon die Frage nach der Qualität des „Politik- und Jurastudiums“ stellen.

Die Diskussion lenkt allerdings von einer weitaus größeren Fehlleistung ab: So bezeichnet die „Völkerrechtlerin“ als Inspiration Joschka Fischer – jenen grünen Außenminister, der Deutschland in einen völkerrechtswidrigen Krieg führte.

Man kann es natürlich auch wie Volker Beck machen, jener abgebrochene Philosophie-Student, der von den Medien unkritisch als Rechtsexperte akzeptiert wurde. Oder wie Anna Gallina, die ohne Jurastudium die Justizsenatorin gibt und ebenfalls mit fachlichen Fehlleistungen auffällt.

Was mich am meisten irritiert: 2012 wurde die Piratenpartei von den Medien in einer Weise seziert, als säßen sie bereits in der Bundesregierung. Jeder Tweet von Provinzpiraten wurde zu einem „Gate“ skandalisiert, man gewann beinahe den Eindruck, Querulanten und Quartalsirre seien ein Alleinstellungsmerkmal der neuen Partei. Jeden Tag wurde 2012 eine neue Sau durchs Dorf getrieben, bis niemand mehr etwas von den Piraten hören wollte, im Wahlkampf 2013 hatten sie keine Airtime mehr. Nicht einmal ein Jahrzehnt später nun soll Wahlkampf im Safespace stattfinden.