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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


28. April 2010

Ehemaliger Odenwaldschüler soll schweigen

Das Landgericht Darmstadt hat seine einstweilige Verfügung bestätigt, die einem ehemaligen Schüler der Odenwaldschule Vorwürfe gegenüber einem Lehrer verbietet.

Sicherlich hat der gute Mann diese Vorwürfe nur aus Langeweile und Böswilligkeit erhoben.

Der ehemalige Schüler hat zur Hauptsacheklage aufgefordert. Er hatte den aktuellen Skandal mit ins Rollen gebracht.

27. April 2010

107.Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit

Über die oben genannte Tagung findet sich ein lesenswerter Bericht in der FAZ, der viele Themen im Konfliktfeld zwischen Staat und Presse streift.

Mir hat am besten der Schluss gefallen:

Im Übrigen, so Degenhardt, sei „angesichts aktueller Ereignisse“ zu fragen, „ob wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schon längst einen mittelbar staatlichen Rundfunk haben“. Die verfassungsrechtliche Brisanz des Falles Brender liege schließlich nicht in der Zusammensetzung der Anstaltsorgane, die noch den Karlsruher Vorgaben entsprechen dürfte. Vielmehr mache der Fall „eine systemimmanente Schwäche des Anstaltsfunks“ deutlich: das „symbiotische Abhängigkeitsverhältnis von Staat und Anstalten mit seinem stillschweigenden Agreement: publikumswirksame Darstellung und auch sonst mediales Wohlverhalten gegen großzügige Gebührenalimentation, milde Aufsicht und plein pouvoir für Online-Medien“.

Für Kirchen – Stichwort Missbrauch – gilt der Auskunftsanspruch des Einzelnen übrigens nicht; sie haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung. Doch Degenhardt nannte wohl nicht ohne Grund die Rundfunkanstalten und die Kirchen „öffentlich-rechtliche Dinosaurier“.

26. April 2010

RTFGG – Read The Fucking GrundGesetz!

Read The Fucking GrundGesetz

Der in seiner Wortwahl sehr deutliche Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde 1BvR 1891/05 ist nunmehr online bei einem liebenswerten Presserechtsexperten nachzulesen.

„Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“

Warum die sehr eindeutige Haltung der Karlsruher Richter zu Art. 5 GG in Hamburg nahezu völlig ignoriert wird und sich jeder seine Meinungsfreiheit selbst in Karlsruhe erstreiten muss, sollen andere erklären. Wie das Video hier zeigt, wohnen in Hamburg auch vernünftige Leute.

Bild oben: Hier geklaut.

Verhöhnung einer einstweiligen Verfügung

Ein sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung „verhöhnt“ haben soll. Hört, hört!

Selbst dem Landgericht Hamburg war das zu doof.

Doch am Landgericht Hamburg entwickelt sich im Bezug auf Berichterstattung über einstweilige Verfügungen gerade eine Posse, über die noch zu berichten sein wird … ;-)

25. April 2010

Heesters schließt Vergleich

Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)

Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.


Wetten Dass – Johannes Heesters (13.12.2008) – MyVideo

24. April 2010

Wochenendrätsel: Wer erkennt die meisten Fehler?

Bommes ./. Rose

Der Journalist hätte sich mit der Pressesprecherin ruhig etwas ausführlicher unterhalten können … ;-)

INRI ./. Titanic

Die StA hat höflich die Leute ein paar Tage lang ihr Mütchen kühlen lassen, bis das Thema durch war, um dann bekannt zu geben:

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Einleitung eines Strafverfahrens gegen das Satire-Magazin „Titanic“ abgelehnt.

Man muss diese INRI-Leute wirklich rügen, wenn sie bei der Abbildung des Zurechtrückens eines Lendenschurzes Unflat fantasieren. Ab zur Beichte!

23. April 2010

SPON ist ja gar nicht soooo schlecht

In den letzten Wochen hatte ich ein bisschen auf den SPIEGEL gekloppt, aber irgendwie haben die sich offenbar berappelt. So haben die das fefe-Thema mit der Google-Zensur aufgegriffen, bringen heute einen überfälligen Artikel über die grotesken Verhältnisse in der Wikipedia und gestern thematisierten sie die RJAN-Krise und Stanislaw Petrow, den ich inzwischen zu meinen persönlichen Freunden zählen darf. Und sie zitierten den Rechtsanwalt Markus Kompa zu einem Rechtsstreit von Wikimedia Deutschland. Eigentlich doch nicht so schlecht, der SPIEGEL … ;-)

UPDATE:

Wie ich gerade lese, hat SPON offenbar etwas durcheinandergebracht:

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Markus Kompa als zwischenzeitlicher Anwalt von Wikimedia Deutschland bezeichnet. Nach Auskunft von Wikimedia Deutschland war Kompa jedoch nie als Anwalt der Organisation tätig.

Ne, also Wikimedia werde ich definitiv nicht vertreten. Im Gegenteil

22. April 2010

Gott&Sohn möchten nicht in den SPIEGEL schauen – und über Schweigegeld lieber schweigen

Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.

Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.

Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.

Unternehmer Marco Hahn mag keine Gerichtsöffentlichkeit und keine Taschenpfändung im Gerichtssaal

Aus einem Schriftsatz des Investors Marco Hahn:

„Die Durchführung der mündlichen Verhandlung im hiesigen Nachverfahren dient aus Klägersicht (Dirk Kessemeier, Anmerkung der Redaktion) voraussichtlich allein dazu, medienwirksam eine weitere Taschenpfändung über 20 Mio., so wie bereits in Flensburg geschehen, durchführen zu lassen oder auf andere Art und Weise, jedenfalls unter Mithilfe mehr oder weniger willfähriger Presse derart unsauber über den Beklagten (Marco Hahn, Anm. d. Red.) Bericht zu erstatten, dass es sodann mühelos gelingt, mittels einstweiliger Verfügung die weitere Berichterstattung zu unterbinden, dass aber natürlich erst, nachdem – bedauerlicherweise – die angreifbare Berichterstattung durch die Presse veröffentlicht war.“

Bislang war mir der SHZ-Verlag vor allem dadurch aufgefallen, dass er politischen Parteien außerhalb des etablierten Spektrums nur widerwillig Aufmerksamkeit schenken mochte. Nun scheinen sie, ihren Presseauftrag ernst zu nehmen und wagen sich auf die insoweit gefährlichste Spielfläche: das Landgericht Hamburg.

UPDATE: 324 O 568/09 Maco Hahn gege Kessemeier wurde abgewiesen.