26. Juni 2017
Im Wahlkampf 2013 hatte ich die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses gefordert, der sich mit den Geheimdienstaktivitäten von USA und Großbritannien befassen sollte, die Snowden damals öffentlich gemacht hat. Tatsächlich wurde ein solcher Ausschuss eingerichtet und machte sich drei Jahre lang ein eigenes Bild vom Treiben des digitalen Spitzelns. Dabei lud man etliche Geheimdienstchefs etc. in den Zeugenstand.
Nunmehr liegt auch der 1822 Seiten-starke Abschlussbericht vor – überraschenderweise nahezu unzensiert. Letzteres verdanken wir einem unfreiwilligen Leak der Generation „Internetausdrucker“: So waren Patrick Sensburg oder dessen Mitarbeiter offenbar damit überfordert, in PDFs geheime Stellen so zuverlässig zu schwärzen, dass der Prozess nicht rückgängig gemacht werden kann.
Genau das taten die Kollegen von netzpolitik.org. Kommentiert habe ich diese hochnotpeinliche Farce bei Telepolis.
11. Juni 2017
Jörg Kachelmann hat auf der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche e.V. ein Interview zu seinen Erlebnissen mit ideologischer Berichterstattung und Rudeljournalismus gegeben.
Am meisten fasziniert mich die Sache mit dem angeblich brüllenden, auf den Tisch schlagenden Verteidiger. Den hatte es nämlich nur in einem Boulevardblatt gegeben, dennoch schrieben den Quatsch etliche Gerichtsberichterstatter ab, obwohl sie die Verhandlung verfolgt hatten.

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1. Juni 2017
Der BGH hat heute zwei urheberrechtliche Rechtsstreite zum Europäischen Gerichtshof geschickt:
So lösten die BGH-Richter Moses Pelham ein Ticket im Trans-Europa Express, um zu erfahren, ob man Tonfetzen tatsächlich ohne Einwilligung samplen darf, wie das Bundesverfassungsgericht meint.
-> Kraftwerk ./. Machwerk – Trans-Europa Express fährt zum Europäischen Gerichtshof
Auch die Frage, ob die Enthüllung der Afghanistan Papers im Wege des Leakens presserechtlich zulässig war, oder ob stattdessen das Urheberrecht der uniformierten Urheber überwiegt, wie die deutschen Gerichten es bislang meinen, wird nun europarechtlich geklärt.
-> Künstler-Kompanie marschiert nach Europa – Rechtsstreit um Afghanistan-Papiere beschäftigt Europäischen Gerichtshof

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13:35 •
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31. Mai 2017
Die Telekom gefährdet mit ihrem Tarif „StreamOn“ die Netzneutralität. Die Kritischen Aktionäre haben bei der heutigen Aktionärsversammlung per Aktienbesitz einen Slot für Thomas Lohninger organisiert, der dort diese Rede halten wird.
19. Mai 2017
Der Interneterklärer Sascha Lobo hat eine bemerkenswerte Doku über den Herdentrieb in Social Meedia und die Ausnutzung preisgegebener Daten durch PR-Strategen vorgelegt. Die geschilderten Techniken werden auch in Wahlkämpfen eingesetzt.
(Manipulation von Wahlkämpfen in Social Media waren auch ein Thema meines Romans „Das Netzerk“.)
8. Mai 2017
Am Oberlandesgericht Hamburg erwirkten der Verlag des stern sowie ein stern-Autor eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen einen Blogger, weil dieser dem Blatt u.a. das Verbreiten einer offenkundigen Lügengeschichte vorwirft.
Challenge accepted.

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10:22 •
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31. März 2017
Was ich zu den Entwürfen eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes sagen möchte, mit dem der Berufspolitiker Heiko Maas gerade hausieren geht, könnte vermutlich selbst als Hatespeech angesehen werden. Daher lasse ich anderen den Vortritt:
Prof. Thomas Hoeren etwas weist nach, dass der Bundesjustizminister offenbar nicht so recht über Europarecht orientiert ist. Das schmerzt in mehrfacher Hinsicht, beherbergt doch Maas‘ alma mater in Saarbrücken das Europa-Institut, wo man so etwas hätte erlernen können. Oder Maas hätte einen seiner über 700 Untergebenen fragen können. Oder irgendwen halt.
Prof. Nico Härting warnt berechtigt vor den Plattformen induzierter Zensur.
Die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) e.V. weist neben verfassungsrechtlichen Bedenken auch auf die fragwürdigen Eingriffe in den Datenschutz hin.
So viel zu Maas und seinem handwerklich unqualifizierten Vorhaben. Bei seiner Klientel wird er als Kämpfer gegen Hatespeech vermutlich dennoch glänzen.
Erwartungsgemäß wettert natürlich auch YouTube-Managerin Susan Wojcicki gegen die Kollateralschäden solcher Eingriffe. Ich vertrete allerdings Mandanten, an denen via Google bzw. YouTube massiver Rufmord verübt wurde. Das Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte der Plattformen teile ich eher nicht. Die US-Konzerne sind nun einmal eher der sehr weitgehenden US-amerikanischen Auslegung von Meinungsfreiheit verpflichtet. So sympathisch mir die umfassende Meinungsfreiheit in den USA auch sein mag, so wenig kann ich die aktuellen politischen Verhältnisse im Weißen Haus mit einer aufgeklärten Informationsgesellschaft assoziieren …

admin •

10:03 •
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22. März 2017
Eine feministische taz-Journalistin wollte über das Frauenbild des mächtigen Richters Thomas Fischer schreiben, der sich ihrer Wahrnehmung nach über Frauen despektierlicher äußere als über Männer. (Unstreitig schreibt er nicht durchgehend galant.) Sie nahm Fischers Gastfreundschaft in dessen Privathaus in Anspruch, änderte allerdings nachträglich das Format von Recherche zu O-Ton-Interview, das sie verschriftlichte und nach eigenen Vorstellungen kürzen wollte.
Da man das eigene Wort gegen sich gelten lassen muss, hat man jedoch Anspruch darauf, authentisch zitiert zu werden. Die Kürzungswünsche und neuen Textangebote Fischers harmonierten jedoch offenbar nicht mit der scripted reality der feministischen Enthüllungsjournalistin. Die wurde dann patzig und versuchte, ausgerechnet Fischer juristisch zu drohen. Als die naive Journalistin abgewiesen wurde, haute sie ihn mit einem schülerzeitungsmäßig geschriebenen offenen Brief endlich in die Pfanne, inklusive einer presserechtlich fragwürdigen Verdachtsberichterstattung.
Auch Richter Fischer griff zur Selbstjustiz und veröffentlichte nicht nur seine Wahrnehmung der Ereignisse, sondern eigenmächtig auch eine Entwurfsfassung für das Interview. Dies ist medienrechtlich auch nicht unspannend. So hatten Fischers Kollegen vom Landgericht Hamburg mal entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt (Landgericht Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12).
Mal sehen, wie das weiter geht. Sicherheitshalber habe ich den lesenswerten wie amüsanten Text mal abgespeichert …
Fischers Erfahrung mit der feministischen Journalistin erinnert mich an einen Shitstorm, den ich mir 2013 mit einer Kritik an der Arbeitsweise einer ähnlich begabten Journalistin einhandelte. Meine ursprüngliche Sympathie für Feministinnen ist seit diesem Shitstorm nicht mehr zurückgekehrt. Allerdings habe ich damals beobachtet, dass der im öffentlichen und digitalen Leben sehr präsente Feminismus im Alltag genau keine Bedeutung hat. Niemand benutzt Binnen-I, und insbesondere Frauen wollen sich nicht vor einen ideologischen Karren spannen lassen.
Mir ist jeder sympathisch, der sich für Benachteiligte einsetzt, aber gewisse Themen überlasse ich gerne anderen. Während etwa die Emma dem Missy-Magazin den wahren Feminismus erklärte und umgekehrt, habe ich meine Freizeit lieber für Salsa-Tanzen genutzt.

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11:18 •
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21. März 2017
Die Tagesschau meldet aktuell:
Falschmeldungen in sozialen Netzwerken, Spionageattacken – das sind nur einige Bedrohungen aus dem Internet, die Wahlen beinflussen könnten. Der Bundesnachrichtendienst ist besorgt, zumal ihm gute Nachwuchsspione fehlen: Der BND muss intensiv um junge Hacker werben.
Beinflussung von Wahlen durch Hacker? Geheimdienste hacken zurück? Das wäre doch Stoff für einen Politthriller …
Habe ich letztes Jahr geliefert. ;)

15. März 2017
In den Nachrufen auf Horst Ehmke habe ich seine Verdienste um die Geheimdienstkontrolle vermisst.
Als die Regierung Brand das Bundeskanzleramt übernahm, führte Ehmke als Chef des Bundeskanzleramts die Aufsicht über die Geheimdienste. Dabei stieß er auf eine Liste mit Vertrauensjournalisten in Medienhäusern vom TV-Sender bis zur Lokalzeitung, über die der BND Einfluss auf die öffentliche Meinung nahm. Der Öffentlichkeit wurde dies erst 1998 bekannt (TELEPOLIS):
Horst Ehmke, Kanzleramtsminister der sozialliberalen Regierung, bekam im März 1970 eine Liste zu sehen, „mit Namen und Summen, die mein Erstaunen hervorriefen.“ Erstellt hatte sie die BND-Dienststelle 923, die pro Jahr circa 250.000 Mark für Honorare, Prämien und Spesen für die journalistischen Quellen aufwandte – im September 1972 wurde sie auf Anweisung der Sozialdemokraten von BND-Präsident Gerhard Wessel aufgelöst und durch eine echte Pressestelle ersetzt.
230 Journalisten waren mit Deckname und „Presseverbindungsführern“ auf der BND-Liste registriert. Darunter Rowohlt-Verlagschef Michael Naumann (NORDDORF), die Herausgeberin der ZEIT Marion Gräfin Dönhoff (DOROTHEA), Stern-Gründer Henri Nannen (NEBEL), Ex-BILD-Chefredakteur und Kanzlerfreund Peter Boenisch (BONGERT), ZDF-Intendant Karl Holzamer (HUPPERZ), Springer-Kolumnist Mainhardt Graf Nayhauß (NIENBURG), Gerhard Löwenthal vom ZDF (LOEBEN) und der Intendant der Deutschen Welle Walther Steigner (STEFFEL).
Eingeteilt wurden die Journalistenkontakte je nach Grad ihrer Intensität und Qualität in drei verschiedene Kategorien:
I – voll tragfähige, regelmäßige oder häufige Kontakte
II – Formalkontakte, unregelmäßige Kontakte nach Bedarf
III – Zufallskontakte, Planung usw.
Auch sonst hatte Ehmke mit den Diensten, die man heute „tiefen Staat“ nennen würde, alle Hände voll zu tun.