Das scheint ein ganz interessanter Politfilm zu sein: 8 Wonderland.
Das scheint ein ganz interessanter Politfilm zu sein: 8 Wonderland.
Das meint zumindest BUNTE-Chefin Patricia Riekel. Wer sich für das geheimnisvolle Privatleben des Herrn Ballack interessiert, dem sei die heutige BILD oder BILD-online empfohlen, wo man sich in Andeutungen ergeht. Auch im FOCUS werden Boulevard-Leser bedient.
BUNTE und FOCUS gehören übrigens zum BURDA-Verlag, dem gerade Spekulationen zum beruflichen Karriereende von Ballack verboten worden waren. Daher ist man natürlich vorsichtig mit Spekulationen zu Ballacks Karriere in Herzensangelegenheiten. Da aber in Hamburg auch die Mitteilung wahrer Tatsachen verboten wird, wenn hierdurch ein unerwünschter Eindruck erweckt werden könnte, bewegt sich Frau Riekel auf gefährlichem Terrain.
Wie nach Auffassung des Landgerichts Hamburg künftig kommuniziert werden darf, ist Spekulation. Sicherheitshalber distanziere ich mich von Frau Riekels Äußerungen, sowohl hinsichtlich der Tatsachen, als auch der Schmähung als „Schuft“.
Der Pechvogel, der zufällig genauso hieß wie ein vom SPON erdachtes Pseudonym, war am Landgericht Hamburg gescheitert.Doch das war nicht Niederlage genug. Bei Anträgen auf Erlass von einstweiligen Verfügungen kann man es so oft probieren, wie es Landgericht in Deutschland gibt. Was im Norden nicht geklappt hat, könnte ja im Süden funktionieren:
So schreibt denn nun die Süddeutsche, dass er es (auch) in München probiert hat – mit dem gleichen Misserfolg.
Doch ein echter Kämpfer gibt sich nicht so schnell geschlagen:
Ronny F. will trotzdem weitermachen. „Die Presse muss sich dieser hochbrisanten neuen Gefahrenlage anpassen“, meinte sein Anwalt – „und die Rechtsprechung auch“
Dass selbst Buske über den Mann spottete und vorschlug, einen Taliban als Zeugen zu vernehmen, kann den Mann nicht irritieren, was wiederum das BILDblog neulich aufgegriffen hatte. Bald wird denn auch der letzte wissen, wer Ronny F. ist und welches Problem er in Afghanistan hat.
Erst in der heute Nacht erschienenen Ausgabe von Telepolis kam mein Beitrag zur aktuellen Farce bzgl. des irrtümlichen Notice-and-Takedown-Verfahrens gegen Beiträge von Mario Sixtus und Alexander Lehmann.
Heute haben die Übeltäter eine neue Pressemitteilung herausgegeben.
Die Ursache für die versehentliche Löschungsaufforderung wurde gefunden. Dazu Petur Agustsson, Technischer Leiter bei OpSec Security: „Es handelt sich um einen Fehler im Abgleich-Modul, welches im Rahmen der Zuordnung der gefundenen Links zu den urheberrechtlich geschützten Titeln der Rechteinhaber zum Einsatz kommt. Dieser Abgleich hatte in diesem Fall nicht funktioniert. Der Fehler konnte behoben werden.“
„Abgleich-Modul“? Also sitzen da gar keine Menschen mehr, die solche Aufforderungen verschicken, oder was? Das kann ja heiter werden, wenn die Internetsperren auch so gehandhabt werden.
Und wieder ein sensibler Fußballer:
Lukas Podolski war bei der vormaligen WM mit seinen Attacken gegen die WDR-Radio-Comedy „Lukas‘ WM-Tagebuch“ am Landgericht München gescheitert. Nun wird vermeldet, dass sein Promianwalt Dr. S. mit einer einstweiligen Verfügung gegen eine bestimmte Folge am Landgericht Köln erfolgreich war. Ganz großer Sport!
Auslöser war die sexistische Äußerung des Imitators, Podolski solle bei Löw auch mal hinten aushelfen.
Viel effizienter dürfte allerdings Poldis Liebesentzug gegenüber dem WDR sein, der er seit vier Jahren kein Interview mehr gibt.
PS: Gefährlich an der hier verlinkten Folge ist jedenfalls der Kommentar über Ballack am Schluss … ;-)
Wie der Kollege Dr. Bahr mitteilt, hatte eine Kuh versucht, ihr Recht am eigenen Bild am AG Köln einzuklagen. Geldentschädigung musste dann auch noch gleich sein.
Persönlichkeitsrechte stehen indes nur Menschen (und nach einer vor allem an Hamburger Gerichten verbreiteten Irrlehre auch Firmen) zu.
Wie wir ja inzwischen wissen, wird der Afghanistan-Krieg ausschließlich aus humanitäre Gründen geführt.
Nunmehr tauchten in den WikiLeaks-Dokumenten für Fachleute erkennbare Hinweise auf den Einsatz von Streubomben auf. Für die USA nicht weiter ein juristisches Problem, denn man hatte als einer der wenigen das entsprechende völkerrechtliche Dokument gar nicht erst unterschrieben. Soll mal niemand sagen, God’s own country täte etwas ungesetzliches!
Al Libi entkam dem Angriff. Zurück blieben die Leichen von sieben Kindern – sogenannte „Noncombatants – Killed in Action“ und sechs Erwachsene, die die US-Streitkräfte in ihrem Bericht allesamt als feindliche Kämpfer bezeichneten.
Wie die TAZ berichtet, bestehen Zweifel, ob WikiLeaks in Schweden die Sonderrechte eines Medienunternehmens wahrnehmen kann.
Der WDR hat den betagten Wallfraff-Film „Informationen aus dem Hinterland“ nun doch freigegeben. Na bitte, geht doch!
Bislang galt eine Prognose als Musterbeispiel für eine Meinungsäußerung. Zwar beinhalten Prognosen Tatsachenbehauptungen, aber eben solche über die Zukunft, sind also spekulativ und damit von Elementen der Annahme und des Meinens geprägt. Meinungsäußerungen werden unmittelbar von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt, was bei Tatsachenbehauptungen ein bisschen komplizierter ist.
Die Super-Illu hatte über den Fussballer Michael Ballack getitelt, dessen Karriere sei zu Ende, ersichtlich im Zusammenhang mit dessen Verletzung. Statt seine Karriere fortzusetzen, schickte Ballack seine Anwältin auf ein Auswärtsspiel zum Landgericht Hamburg. Dort stritt man sich darüber, wie es denn um die Karriere des Ex-Chelsea-Spielers bestellt und die Äußerungen der Super-Illu aufzufassen seien.
Der Vorsitzende mochte der Zeitschrift zwar folgen, die Äußerung sei als Prognose einzustufen – aber eine Prognose, dass im September eine Bäckerei geschlossen habe, jedoch nicht wirklich endgültig, sondern während der Bäcker in Urlaub sei, sei ja auch nicht gut fürs Geschäft. Aha.
Selbstverständlich kann Super-Illu nicht wissen, ob die Karriere des Herrn Ballack zu Ende ist oder nicht vielleicht doch noch einen Schwung nach oben macht – jedem außerhalb der Pressekammer Hamburg dürfte klar sein, dass dies eine subjektive Wertung sein muss. In der mündlichen Verhandlung heute ließ die Kammer wenig Zweifel daran, dass sie die Äußerungen verbieten wird. Das ist aber nur eine Prognose, denn was das Landgericht Hamburg machen wird, entzieht sich jeglicher Möglichkeit einer zuverlässigen Tatsachenbehauptung. Meine ich.
Die Prognose, dass eine andere Einordnung spätestens in Karlsruhe wieder kassiert würde, darf hingegen Tatsachencharakter beanspruchen.