Das hatten sich die Medienrechtler so vorgestellt: Nachdem Schälike die Mediengerichte in Hamburg und Berlin überwacht, hielten sich namhafte Kanzleien für clever, die Zensurbegehren ihrer Mandantschaft lieber in Köln zu verhandeln.
Der Schuss geht jedoch zumindest an den Tagen nach hinten los, wenn Schälike selbst in Köln vor den Kadi gebeten wird, denn wenn Schälike schon mal eine Pressekammer aufsucht, harrt er dort grundsätzlich den ganzen Prozesstag aus – und bloggt und twittert, was eigentlich depubliziert werden sollte.
Ein grandioses Eigentor schoss gestern der Promianwalt Dr.S.-Zögling Rechtsanwalt H., der Dr. S. in der Fehde Dr. S. ./. Schälike vertrat. Weil Dr. H. auch andere Fälle in Köln verhandelte, terminierten die Kölner ebendiese Fälle ebenfalls gestern, damit Kollege H. nicht jedesmal neu kommen muss. Da also auch zwei Schälike-Fälle dabei waren, hatte Kollege H. sich den Anwaltsschreck quasi frei Haus bestellt, die Reisekosten und die Entschädigung für den Zeitverlust übernommen und musste ertragen, dass dieser auch über seine anderen Prozesse berichtete – die H. überwiegend verlor.
So richtig demütigend muss es aber gewesen sein, dass Schälike seine Fälle gewann – und zwar ausgerechnet auch den Prozess, in dem es darum ging, ob Schälike Prozesse auflisten darf, die Dr. S. gegen Schälike häufig verloren hatte! :-P Bei dieser Gelegenheit sei auf Schälikes Twitter-Service hingewiesen! ;-)
Auch die Kanzlei des prominentesten deutschen Presserechtlers hatte ihren Vertreter extra von Hamburg nach Köln gesandt, wo man über Schälike Anwesenheit wohl alles andere als glücklich war.
Der Deutsche Presserat als Reaktion auf die nicht selten misslungene Berichtersattung über den Amoklauf von Winnenden einen Leitfaden erstellt, wie mit solchen Themen umzugehen sei.
Jeden Morgen beim Aufstehen ist mein erster Gedanke: Respect, Sabrina Setlur, welche wichtigen Kulturgüter Du geschaffen hast! Du solltest nie wieder arbeiten müssen, damit wir Dir für das Erschaffen Deiner Werke hinreichend Respekt erweisen! Statt Deiner bislang nur zwei Millionen verkauften Tonträger sollen es zwei Milliarden sein!
Übrigens: Setlur wurde seinerzeit von den Typen produziert, welche später die streitbare Firma „Digiprotect“ aufzogen, die ihren Schnitt mit Filesharing-Abmahnungen macht. Moses P. erregte auch einmal Aufsehen, als er Stefan Raab mit einem Kinnhaken den Unterkiefer brach.
Vielleicht liegt Dein Gejammer über die Filesharer aber auch nur daran, dass Dein letztes Album ein Flop war, Du Deine Gewinne offenbar längst verjuxt hast und Dich in billigen Privat-TV-Shows rumdrückst, die selbst dem anspruchslosen Zielpublikum zu doof waren.
Dann jammer mal schön weiter! Aber bitte in Rap-Form …
Dass Setlur und Pelham, wenn es um den eigenen Profit geht, den Respekt vor dem Werk anderer Künstler durchaus vermissen lassen, belegt das nicht autorisierte Sampling des Kraftwerkstücks “Metall auf Metall” für einen der vielen belanglosen Setlur-Songs. Pelham und Setlur sind Steinewerfer im Glashaus.
Mir sind von Pocher bislang nur eine Sternstunde, aber viele eher schwache Leistungen bekannt, weshalb ich diesen Künstler nicht weiter verfolge. Sein heutiger Guerilla-Auftritt als Jörg Kachelmann vor dem Landgericht Mannheim war dann wohl auch wieder eher etwas für seine pubertäre Zielgruppe.
Witzig fand ich allerdings das Detail, auch einen Doppelgänger des Kollegen RA Birkenstock zu inszenieren, der wie bei der Haftentlassung den Chauffeur gibt.
UPDATE: Kommentar des Kollegen Jan Mönnikes zur fragwürdigen Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften im Deutschlandfunk. Mönnikes war auch Anwalt von Tauss.
Vor ein paar Jahren lernte ich eine unglaublich charmante Frau kennen, die wie die wie die meisten anderen Partygäste auch den Eindruck erweckte, sie wäre eine Führungskraft des Bundeskriminalamts. Erst später wurde mir klar, dass das eine Coverstory war, denn ihren tatsächlichen Dienstherren durfte sie mir gar nicht offenbaren – die Dame arbeitete beim Bundesnachrichtendienst.
An diese Begegnung musste ich denken, als ich neulich zu meinem aktuellen Telepolis-Beitrag über „Honigfalle“ recherchierte. Vielleicht gibt es über den BND ja noch Unbekanntes in diesem Bereich zu erzählen …
Die BILD-Zeitung positioniert sich in ihrer heutigen Ausgabe als Volkstribun für Meinungsfreiheit und kommentiert Äußerungen von Sarrazin, die man womöglich „nicht sagen dürfe“.
Ich habe die Sarrazin-Kontroverse nur sehr am Rand verfolgt und habe derzeit leider nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen, was genau wer wann gesagt hat und möchte daher keine keinerlei Stellung beziehen. Spannend finde ich den nicht notwendig populären Eingriff der BILD-Zeitung jedoch in jedem Fall.
Meinungsfreiheit ist eine prinzipielle Angelegenheit, die gegenwärtig auf vielfache Weise unterhölt wird. Wenn ich allein an die Post denke, die ich diese Woche aus Hamburg erhielt, kriege ich das kalte Kotzen.
Weder durch grundgesetzverachtende Richter, noch durch ein Kartell an Political Corectness in den Medien sollte dieses fundamentale Prinzip der Meinungsfreiheit infrage gestellt werden. Durch Verbote und Denkverbote wertet man Rechtspopulisten ohnehin nur auf. Mir imponieren in den USA die jüdischen Anwälte der ACLU, die Neonazis verteidigen, weil für sie die Meinungsfreiheit ein höheres Gut ist als ihre persönliche Befindlichkeit.
„Nein zum Krieg“ hatte ein Betriebsrat 2003 anlässlich des (wie jeder Krieg auf Lügen basierenden) Irak-Kriegs auf einem Plakat ausgehängt und 2007 zur Beteiligung an einem Volksentscheid in Hamburg aufgerufen.
Gut, es ist nicht die primäre Aufgabe eines Betriebsrats, allgemeinpolitische Stellungnahmen zu formulieren, zumal sich ja auch nicht alle mit der Meinung des Betriebsrats notwendig identifizieren müssen. Wenn der Betriebsrat seine Grenzen überschreitet, gibt es durchaus Wege, das zu sanktionieren, ihn unter gewissen Voraussetzungen auflösen lassen.
Aber Äußerungsrecht gehört nicht dazu. Denn mangels Vermögen könnte man Unterlassungsverfügungen nicht sanktionieren, also nicht vollstrecken. Die entsprechende Klage, die es bis zum Bundesarbeitsgericht brachte, war daher zum Scheitern verurteilt. Außerdem sahen die Richter keine Wiederholungsgefahr eines Antikriegsaufrufs, was für eine Unterlassungsverfügung erforderlich gewesen wäre. Warten wir doch mal ab, was sich im Iran tut.
Wie SPON meldet, hat der BGH das Tauss-Urteil bestätigt.
Bei Spin SPON kann man das lesen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 56-Jährige sich zwischen Mai 2007 und Januar 2009 vor allem kinderpornografisches, aber auch jugendpornografisches Material aus privaten Gründen beschafft hatte.
Haben die Richter das wirklich „als erwiesen“ angesehen? Meiner Erinnerung nach hielten die Richter diese Frage schlichtweg für irrelevant, weil der (stets unstreitige) Besitz von KP als solcher strafbar ist, das Motiv zum Besitz grundsätzlich für den zu beweisenden Tatbestand keine Rolle spielt.
Tauss Rechtfertigung ließ man daher von Vorneherein nicht gelten, unabhängig davon, ob sie glaubhaft ist, oder nicht. Ach, SPON …
„Perfektes Hauptquartier für einen James Bond-Schurken“ wird dieses unterirdische Daten-Center in Stockholm oft genannt. Zu Recht. Die Server sind da jedenfalls vor physischer Gefahr sicher.
Politiker, Juristen und staatliche Hacker haben hier ihre Macht jedoch noch nicht verloren.