13. April 2011
Seine Durchlaucht Graf von Krockow, hochwohlgeborener Bankier der (*hüstel*) Bank für Superreiche Oppenheim, war bei einem Prozess zwecks Verbietung eines Buches dann wohl doch ein bisschen freigiebig mit einer eidesstattlichen Versicherung. Muss ein Scherz gewesen sein, denn erstaunlicherweise wurde eine entsprechende Strafanzeige „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt.
Der Kollege Reinecke aus Köln berichtet.
Auch ich hatte mich mal vor ein paar Jahren Beweisschwierigkeiten gesehen, weil ein Firmenboss seinen Hamburger Nobel-Hobel-Advokat in Marsch setzte und dieser ihm ebenfalls zu einer fragwürdigen eidesstattlichen Versicherung geraten hatte. Meine Informationslage war allerdings besser …

admin •

12:50 •
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Ich wollte eigentlich noch etwas Erbauliches zu den nunmehr veröffentlichten Urteilsgründen in Sachen Musikindustrie ./. Heise-Verlag schreiben. Der 1. Senat des BGH hatte ein pressefeindliches Verbot aufgehoben, in einem Beitrag auf einen Website zu verlinken, die der Content-Industrie nicht gefiel.
Aber alles, was zur Pressefreiheit zu kommentieren ist, hat der Kollege Stadler bereits 2005 in JurPC ab Absatz 18 ff. geschrieben.
Zu ergänzen wäre allenfalls die Hintergrund-Info, dass die Musikleute ursprünglich sogar ein Totalverbot des Heise-Artikels verlangt haben. Verständlich, weil sich dann jeder den Link hätte ergooglen können. Aber unverständlich, weil das nun einmal Zensur wäre. Und aus diesem Grund spiele ich oben mit speziellem Gruß an die Musikindustrie das „Lied gegen Zensur“!
Ich selber bin ja bekanntlich neulich von einem freundlichen Kollegen wegen einer Einbindung eines Youtube-Videos abgemahnt worden, dessen Inhalte seinem Mandaten nicht gefielen. Technisch gesehen ist diese Einbindung eigentlich nichts anderes als ein Link. Und wenn man ein fremdes Presseerzeugnis zur Diskussion stellt, macht man sich nicht dessen Inhalte zu Eigen. In Hamburg muss man allerdings mit so etwas vorsichtig sein … ;-)

admin •

09:44 •
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12. April 2011
WikiLeaks dominierte die Motive der diesjährigen Preisverleihung für politische Karikatur.
Humor, insbesondere gezeichneter, ist eine der besten Waffen gegen Zensur. Insbesondere mit Ironie können Gegner nur sehr schwer umgehen. Die Anzahl an Fotomontagen und Karikaturen, die in denen Jahren von deutschen Gerichten verboten wurden, ist sehr gering.
Seit der Farce um Ron Sommer sollte man allerdings darauf achten, dass eine gefotoshopte Fotomontage oder Verfremdung als solche zu erkennen ist, weil ansonsten ein rechtswidrige Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angenommen werden kann. Sommers Kopf war auf einen eine Spur kleineren Körper montiert worden, was ihn sehr gekränkt haben muss. Herrschaften, die wegen so etwas vor dem Kadi ziehen, sind allerdings Realsatire, so dass eine Karikatur dann wenigstens insoweit ihren pädagogischen Auftrag erfüllt.

admin •

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10. April 2011
Internetaktivist Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat für Mittwoch die Vorstellung eines Vereins „Digitale Gesellschaft“ angekündigt. Man darf gespannt sein.
Bislang wurde die Stimme der Internetnutzer vornehmlich vom zur Bürgerrechtsbewegung gereiften Chaos Computer Club wahrgenommen, der sich zu gesellschaftlichen Themen der digitalen Welt äußert. Allerdings erlegt sich der Club gelegentlich Neutralität auf, um etwa seine Autorität als Sachverständiger zu wahren.
Keine Ahnung, was genau Markus Beckedahl vorhat, aber es hat mit Sicherheit Taug. Aus meiner Sicht als Medienprivatrechtler bräuchten wir dringend eine Organisation, die Bloggern etc. die unsäglichen Prozesse finanziert, die ihnen am Landgericht Hamburg zugemutet werden, bis sie in Karlsruhe zu ihrem Recht kommen. Ohne eine Bloggersolidarität kann man sich als Privatmann Meinungsfreiheit kaum leisten, solange der fliegende Gerichtsstand dazu führt, dass man vor das Landgericht Hamburg geschleppt wird, dem vor einem Jahr das Bundesverfassungsgericht ein „Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“ vorwarf.
In Einzelfällen wie bei „Regensburg Digital“ oder bei Jens Weinreich hatte sich die Internetgemeinde solidarisch gezeigt und für Verfahrenskosten gespendet. Ein Fonds „Landgericht Hamburg-Hilfe“ oder so wäre hilfreich.
6. April 2011
Nachdem wir den Politikern das mit den AKWs erklärt haben, zu Guttenberg und weitgehend Westerwelle unschädlich machten, und Berliner Politstrategen (wiki)leakten, dass das Internet im wahrsten Sinne des Wortes ein „revolutionäres“ Medium ist, haben die Altparteien langsam erkannt, dass man uns nicht beliebig lange für dumm verkaufen kann.
Wir sind die alten Lügen satt! Wir wollen neue Lügen!
5. April 2011
Der niederländische Hacker Rop Gonggrijp, dessen Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ die dortigen Wahlmaschinen als unzuverlässig enttarnte und deren Abschaffung bewirkte, hat nun ein ähnliches Problem wie Julian Assange: Die Amerikaner möchten ihn wegen seiner Arbeit für WikiLeaks gerne in ihr schönes Land einladen, wo bereits an Bradley Manning vorgeführt wird, wie man mit Unverurteilten in einem Rechtsstaat umzugehen hat.
Zwar ist Rop ein Hacker-Veteran, aber in Sachen WikiLeaks hatte er wohl nur technischen Support bei der Filmqualität des „Collateral Murder“-Videos geleistet. Entgegen einem sorgsam gepflegten Mythos war das Ding nämlich bereits entschlüsselt. Nun erwägt der niederländische Außenminister tatsächlich, den Amerikanern, die den ausgerechnet in Den Haag sitzenden internationalen Gerichtshof für ihre eigenen Leute nicht anerkennen, die Auslieferung in dieses Land mit archaischen Rechtstraditionen wie der Todesstrafe.
Dabei hat Rop nichts anderes getan, als der Welt zu zeigen, wie sich die US-Streitkräfte selber abbilden. Die Wahrheit aber ist in politischen Angelegenheiten unerwünscht. Es wird Zeit, gewissen rückgratlosen Politikern zu kommunizieren, dass das, was in der arabischen Welt kurzfristig möglich war, vielleicht auch in Europa stattfinden könnte.
Nunmehr wurden die Urteilsgründe zur Entscheidung des OLG Köln vom Januar veröffentlicht, das die Beanstandungen der Vorinstanz an einem Artikel über die Filesharing-Abmahnszene nicht so recht zu teilen vermochte.
Ein freundlicher Kollege, der häufig für Rechteinhaber ihr wertvolles Urheberrecht gegen skrupellose Filesharer verteidigt, hatte in einem Beitrag einer Zeitschrift „Die Abmahninustrie“ eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts gewähnt und in erster Instanz Recht bekommen. Das Landgericht Köln bezog abstrakte Äußerungen im Text auf den tapferen Anwalt, weil dessen Künste in einem Kasten unter namentlicher Identifizierung gewürdigt wurde:
„Der Kläger ist aktivlegitimiert. Sein Persönlichkeitsrecht ist geschützt. An dem durch Art. 2 Abs.1 GG geschützten Persönlichkeitsbereich nimmt der Kläger auch insoweit teil, als er in seinem sozialen Geltungsbereich als freiberuflicher Rechtsanwalt und Einzelunternehmer betroffen ist. Bei der Frage, wie der Kläger seine Honorierung mit seinen Mandanten im Bereich seiner Abmahnungstätigkeit ausgestaltet, werden seine unternehmerischen Interessen berührt. Denn die Betroffenheit setzt nur voraus, dass sich die Behauptung in individueller, seine Interessensphäre berührender Weise auf den Anspruchssteller bezieht (Wenzel/Burkhardt, 5.Auflage 2003, Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 11.77 m. w. N.). Die Betroffenheit kann daher schon vorliegen, wenn die Darstellung der Verhältnisse anderer auf die eigenen ausstrahlt, nicht ausreichend ist hingegen die Betroffenheit als Gruppenangehöriger (Wenzel/Burkhard, a. a. O. und 11.81).“
Das OLG Köln hob die Entscheidung auf, denn es sah den Anwalt jedoch nur als einen von mehreren, ohne, dass ihm insoweit konkret der Vorwurf zugeordnet wurde:
Die Kanzlei des Klägers wird neben anderen Rechtsanwälten in einem davon klar getrennten Abschnitt unter der eigenständigen Zwischenüberschrift „Kurze Wege“ erwähnt. Bei den Zwischenüberschriften „Gebührenfalle“ und „Kurze Wege“ handelt es sich um verschiedene Aspekte unter dem Hauptthema des Artikels „Abmahn-Industrie“. Dementsprechend wird die Kanzlei des Klägers nicht als Exempel für ein Anwaltsbüro angeführt, das unberechtigte Forderungen geltend macht, sondern als Exempel der zur Abmahn-Szene gehörenden Anwaltschaft. Diese wird als eine von mehreren Protagonisten der Abmahn-Szene beleuchtet, zu der die Kanzlei des Klägers auch unstreitig gehört, und es wird unter Beigabe eines Bildes von dem gemeinsamen Eingang von der Kanzlei mit der Firma F. GmbH & Co. KG berichtet, dass sich diese Firma auf die Täterrecherche in Tauschbörsen spezialisiert hat und auf dem Klingelschild dieses Unternehmens steht: „Bitte bei O. + M. klingeln“. Der Sinngehalt dieses Artikels beschränkt sich insoweit auf die – insoweit auch unstreitig richtige – Aussage, die Kanzlei des Klägers betätige sich wie viele andere Rechtsanwälte in der Abmahn-Szene. Selbst wenn man eine Verbindung zu dem vorausstehenden Absatz unter der Zwischenüberschrift „Gebührenfalle“ sehen wollte, würde sich dieser auf den Sinngehalt beschränken, dass bezogen auf die in der Abmahn-Szene tätigen Rechtsanwälte unter Einschluss der Kanzlei des Klägers bei einem geringeren Teil von diesen laut Expertenerklärung mit rechtswidrigen Gebührenforderungen zu rechnen sein könne. Bezogen auf die Kanzlei des Klägers werden nur unstreitige Umstände, die auf eine besonders ausgeprägte effiziente Abmahntätigkeit hindeuten, vor Augen geführt. Soweit es am Ende desselben Abschnitts, der „unterbrochen“ wird durch eine Berichterstattung außerhalb des „L. Klüngels“, es bleibe in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass Text-Guard mit Sitz in I. ein „Geschäftsbereich“ der N. GmbH ist, die wiederum ebenfalls ihren Sitz im Bürogebäude der Kanzlei des Klägers hat, kommt auch diesen Ausführungen der vorbeschriebene Sinngehalt zu, ohne dass gegenüber der Kanzlei des Klägers irgendein Vorwurf illegalen Verhaltens zu erkennen ist. Die der Wahrheit entsprechende Berichterstattung über eine intensive Abmahntätigkeit im Zusammenwirken mit einem in der Täterrecherche tätigen Unternehmen stellt keine das (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht beeinträchtigende Äußerung dar.
Das Urteil dürfte in seiner Tendenz ein Schritt gegen die in den letzten Jahren zu beobachtende Ausweitung der Andeutungs-Rechtsprechung darstellen, in denen Kläger durch Umkehrschlüsse etc. geltend machen können, dass unstreitig zutreffende Berichte einen angeblich falschen (=vom Äußernden zu beweisenden) Eindruck erwecken. Die Beliebigkeit, mit welcher findige Anwälte und Kläger mit gefüllter Kriegskasse auf diese Weise die Meinungsfreiheit einschränken können, ist besorgniserregend. Diesen rechtsfreien Raum hat nunmehr das OLG Köln ein Stück weit eingedämmt.
Schlagwörter:
OLG Köln 15 U 130/10
3. April 2011
Zum 2. Mal trafen sich die IT-Juristen zum Barcamp im Frankfurter Skyper, wo diesmal der Datenschutz die Themen beherrschte, wo natürlich insbesondere Peter Schaar nicht fehlen durfte. Wie schon im letzten Jahr fanden sich überwiegend Praktiker aus Firmen und Institutionen ein. Vielleicht war es dem frühlingshaften Wetter geschuldet, dass diesmal die Anzahl der sichtbaren Krawatten in erfreulichem Maße rückläufig war – in IT-Kreisen wird über „Schlipsträger“ nämlich mitleidig gespottet… ;)
Ein ca. einstündiges spontanes Rededuell zwischen dem Kollegen Stadler und einem bekannten Fliesharing-Abmahnanwalt habe ich leider verpasst. Ein Vertreter der Musikindustrie gab die Zahl von 700.000 entsprechenden Abmahnungen im letzten Jahr aus.
1. April 2011
Die Hauptversammlung der Admins der deutschsprachigen Wikipedia hat aufgrund des notorischen Neu-Autorenmangels nunmehr die Ausarbeitung einer von Fachleuten als „überfällig“ geforderten Reform der Wikipedia-Regeln beschlossen. Zwar betonte man anlässlich des jüngsten Treffens international Wikipedia-Aktivisten in Berlin, dass sich der Mangel insbesondere an Fachautoren als internationales Phänomen darstelle und keineswegs ein deutsches Problem sei, jedoch wolle man als zweitgrößte Wikipedia-Community insoweit eine Vorreiterrolle spielen.
Viele Neu-Autoren verlassen das Projekt nach kurzem Gastspiel, weil sie von dem nicht durchgehend akademischen Gesprächsklima sowie der oft als willkürlich handelnd empfundenen Administration abgeschreckt würden. Ihr Leid klagen die verprellten Autoren unter anderem in Meinungsforen, etwa dem Heise-Forum, wo nahezu jeder Beitrag über die Wikipedia zu entsprechender Kundgabe stimuliert.
„Wikipedia-Gesetzbuch“
Die Wikipedia-Admins wollen nun ein verbindliches Regelwerk aufstellen, welches sowohl den Autoren nachvollziehbar und transparent ihre Rechte und Pflichten erläutert, als auch den Admins. Neben den für Adminentscheidungen verbindlichen Regeln wird für jede einzelne Vorschrift ein Unterartikel angelegt, in dem entschiedene Fälle gesammelt werden, um die Rechtsentwicklung in diesem Part zu dokumentieren und ggf. eine Evaluation der jeweiligen Regel zu ermöglichen.
Willkür soll vermieden werden. Die Verhängung einer Sperre etwa soll künftig nicht als Mittel der Auseinandersetzung missbraucht werden, sondern als ultima ratio nur dann erfolgen, wenn sich eine Angelegenheit nachweislich nicht kommunikativ beilegen lässt. Sperren müssen – abgesehen von Evidenzfällen (Vandalismus, Pöbelei, Trollerei) – künftig von mindestens drei Admins bestätigt werden, bevor diese technisch wirksam werden. Auch die bislang plebiszitär-plutokratische Praxis in der sogenannten „Löschhölle“ soll in geordnetere Bahnen gelenkt und ein sozialüblicher Arbeitston forciert werden.
„Wikipedia-Prozessrecht“
Die bislang nach häufig nach Gutsherrenart durchgeführten Administrationsentscheidungen, die nicht selten durch Konspiration im Chat oder sonstiger Weise beeinflusst wurden, soll nun durch ein geordnetes Verfahren ersetzt und damit erstmals verrechtlicht werden. So soll etwa künftig die Zuständigkeit vom Admins im Vorhinein geregelt sein, während sich bislang persönlich bekannte Admins willkürlich für zuständig erklären konnten. Die essentiellste Forderung, nämlich ein Verbot von Administration bei Befangenheit (z.B. Freundschaft mit einer der Parteien), soll für den jeweiligen Admin sogar mit sofortigem Verlust des Amtes sanktioniert werden. Bislang wurden parteiische Admins nicht als anstößig angesehen, obwohl nahezu jede andere Rechtsordnung der Welt für öffentliche Aufgaben unparteiische Entscheidungsträger verlangt.
Unsachliche Faktoren wie langjährige Projektzugehörigkeit und sonstiger „Stallgeruch“ sollen in Sachentscheidungen möglichst keine Rolle mehr spielen. Admin-Abuse wie unsachlichem Verhalten und unsäglicher Kommunikation soll durch eine Beschwerdestelle effizient entgegengewirkt werden.
Edit-Wars werden künftig durch geordnetes Verfahren behandelt, bei dem sowohl die Parteien sinnvoll angehört, als auch Fachleute zugezogen werden. Das unproduktive Brachliegen gesperrter Wikipedia-Artikel soll vermieden werden.
„Wikipedia-Staatsanwalt“
Während man die zahlreichen Regelverstöße bislang als „private Angelegenheiten“ ansah, die nur dann zu Adminentscheidungen führten, wenn ein Admin nach eigenem Ermessen eingriff, werden künftig einige bestimmte Admins mit besonderen Kompetenzen ausgestattet sein, die sie bei Kenntnisnahme von Rechtsverstößen zum Handeln verpflichten. Jede Sperrprüfung, die nicht Evidenzcharakter hat, soll automatisch ohne besonderen Antrag auf Schlüssigkeit überprüft werden. Entgleisung und Admin Abuse aller Art soll durch diese speziellen Admins unbürokratisch und zeitnah bekämpft werden.
Diese neuen Admins, für welche die Community bislang noch keine Bezeichnung gefunden hat, sollen neuen Benutzern, die im Streit auf erfahrene Gegner stoßen, einen gleichfalls erfahrenen Mentor zur Seite stellen, der quasi anwaltliche Tätigkeit ausübt und zur Versachlichung meist persönlich aufgeladener Kontroversen beiträgt.
„Schreibwettbewerbe“ bleiben
Vorerst werden die umstrittenen Wettbewerbe wie „Exzellenzkandiaturen“ und Sachpreisauschreibungen beibehalten bzw. weiterhin toleriert. Jedoch zeichnete sich eine Mehrheit der Admins ab, welche diese als falsche Anreize bewerteten. Der Trend, dass langjährige Wikipedianer „ihre“ Wikipedia für sich gegenseitig schreiben, jedoch Bedürfnisse und Nutzen der Leser ausblendeten, habe zu Fehlentwicklungen geführt, welche der Attraktivität des Projekts schweren Schaden zugefügt hätte.
Der Verband Deutscher Internetbenutzer begrüßte die Neuerungen, der Chaos Computer Club wollte aus Gründen der Neutralität keine Stellung nehmen, während der mächtige Wikipedia-Stammtisch Hamburg bereits massiven Widerstand ankündigte. Man wolle sich die Wikipedia, die man als angestammtes Revier betrachte, nicht nehmen lassen.
UPDATE: War ein Aprilscherz …
31. März 2011
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger, nicht identisch mit anderen Sven Krügers,
schickt mir lästige Abmahnungen für seinen ehrenwerten, aber von vielen Medien, diversen Wikis und Privatpersonen angefeindeten Mandanten Herrn Dr. Nikolaus Klehr, München, bekannt als Krebsmediziner.
Von dem ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr habe ich erstmals erfahren, als ich neulich mit der Abwehr einer Klage des umstrittenen, aber zweifellos ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr beauftragt wurde. Herr Dr. Nikolaus Klehr begehrt in jener Klage eine Vielzahl von Unterlassungen, jedoch durchgehend ohne Erfolgsaussichten. Aber wir Anwälte verdienen ja in jedem Fall, weshalb ich dem Kollegen Herrn Dr. Krüger für diese lukrative ABM-Maßnahme sehr zum Dank verpflichtet bin. Sein betuchter Mandat hat es ja dicke.
Letzte Woche hatte mich der freundliche Kollege Herr Dr. Sven Krüger im Auftrag des nicht ganz so freundlichen, aber immerhin ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr abgemahnt. Zu den Mindestanforderungen einer Abmahnung gehört, dass der Abgemahnte erkennen kann, was von ihm eigentlich verlangt wird. Ich habe gewisse Zweifel, dass der Schrieb des ansonsten tüchtigen Kollegen Herrn Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger dieser Qualität genügt, denn nicht einmal die geforderten Unterlassungswünsche korrespondieren mit den zur Unterschrift vorbereiteten Unterlassungserklärungen.
Herr Kollege Dr. Sven Krüger hat es leider auch verabsäumt, nachvollziehbar zu erklären, was genau er an der Bezeichnung „Gutachten“ zu beanstanden hatte. Der Kollege vertritt anscheinend auch die Rechtsauffassung, ich müsste für irgendwelche Ungenauigkeiten im WISO-Beitrag des ZDF vom 06.12.2010 haften, die in einem Youtube-Video enthalten gewesen sein sollen. Unter Hinweis auf die Entscheidung BGH VI ZR 226/08 glaube ich nicht, dass ich mir durch das Einlinken eines Videos dessen Inhalte zu eigen gemacht hätte, schon gar nicht in diesem Detailreichtum. Hamburger Rechtsanwälte haben in der Ausweitung der Linkhaftung eine gewisse Tradition. Vielleicht fabriziert das Landgericht Hamburg dann wieder eine seiner skurrileren Entscheidungen, aber spätestens in Karlsruhe ist Schluss mit lustig.
Aber da der ansonsten tüchtige Kollege Herr Dr. Krüger sich derzeit nicht dafür zu schade ist, für den anständigen Herrn Herrn Dr. Nikolaus Klehr derzeit sogar Google zu verklagen, weil Google ihm unerwünschte Suchergebnisse mit entsprechenden Kurztexten auswirft oder so, wird der Kollege Herr Dr. Krüger vermutlich auf Kosten seiner betuchten Mandantschaft feinsten Zuschnitts in jedem Falle klagen. Herr Dr. Nikolaus Klehr hat mit seinen Heilkünsten bekanntlich üppig verdient, da sollen die Anwälte ruhig auch was abbekommen.
Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hat seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.
Wegen der Lästigkeit hatte ich mich (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hierzu) für die Dauer der Rechtskraft der gegenwärtig einstweilig bestehenden Unterlassungsverfügung gegen das ZDF verpflichtet, nicht mehr solch scheußliche Eindrücke über den ehrenwerten Herrn Dr. Klehr zu verbreiten etc., wobei ich allerdings keinen Zweifel daran habe, dass das ZDF obsiegen wird. Ich hatte mir allerdings vorbehalten, auch weiterhin die fraglichen Fälle inklusive Wiedergabe des Verfügungstenors zu besprechen. Die Abgabe der weiteren geforderten Unterlassungserklärungen hatte ich dankend abgelehnt und die angeblich missverständlichen oder irreführenden Behauptungen klargestellt, sodass es an einer Wiederholungsgefahr fehlen dürfte.
Nun hat mir der freundliche Kollege am Mittwoch wieder eine Abmahnung geschickt! Damit er sich nicht nochmals fehlzitiert fühlen muss, hier zur Sicherheit als PDF für jeden, der sich für die Ehre des Dr. Klehr oder die Anwaltskünste des Kollegen Herrn Dr. Krüger interessiert.
Da nunmehr der Ehre des Herrn Dr. Klehr und seines tüchtigen hanseatischen Anwalts genüge getan sein sollte und zumindest außerhalb Hamburgs kein vernünftiger Anlass zur Annahme besteht, ich würde diese nun richtig gestellten Behauptungen etc. wiederholen und damit falsche Eindrücke produzieren, wären gerichtliche Schritte ein starkes Indiz für Querulanz, was im Fall des ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus jedoch ohne schwerlich abzustreiten wäre, hat er doch wesentlich wohl mehr Leute verklagt, als von Krebs geheilt. Wie dem auch sei, ich habe beschlossen, für solche Albernheiten dem ehrenwerten Herrn Dr. Klehr und seinem tüchtigen Advokaten Herrn Dr. Krüger gegenüber keine Unterlassungserklärungen mehr abzugeben. Sollte sich Herr Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger tatsächlich entblöden sollte, für solche Spitzfindigkeiten die Gerichte zu bemühen, dann wäre mir das was wert, dann haben wir hier in der Blogosphäre wieder was zu lachen. Zudem freue ich mich jedes Mal, den freundlichen Vorsitzenden der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu sehen, und noch mehr auf seine meist adretten Beisitzerinnen.
Meine Serie, verehrter Herr Dr. Klehr, wird weitergehen. Und bestellen Sie bitte beste Grüße an Ihren früheren Geschäftspartner mit dem lustigen Namen, den ich aus Gründen des Resozialisierungsgedankens hier nicht nennen möchte! Ich hoffe, dass es Ihrem alten Spezi bald gesundheitlich besser geht, damit er seine verdiente Haftstrafe möglichst lange absitzen kann.
Hinweis: Bei dem hier eingelinkten Video handelt es sich im Original um den Ausschnitt eines Werks des Künstlers Loriot. Das Vorhalten scheint ein hier dokumentiertes Urberrechtsdelikt zu sein, das ich aufs Schärfste verurteile.

admin •

15:16 •
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