Die USA hatten immer Sympathie für Amnesty International gezeigt, die in Kampagnen politische Gefangene durch Briefeschreiben und Solidaritätsbekundungen befreien wollten.
Nun gibt es politische Gefangene im eigenen Land, insbesondere einen. Es ist an der Zeit, der US-Regierung sehr deutlich zu sagen, was man von diesen Zuständen hält.
Doch anscheinend gibt es für wackere Anwälte, die in mündlichen Verfügungsverhandlungen mit Schriftsätzen der Gegenseite überfallen werden, nun in Hamburg einen neuen Trick, um Zeit zu gewinnen: Man kann sich eine Schriftsatzfrist gewähren lassen. Ja, Sie haben richtig gelesen. „Schriftsatzfrist im Verfügungsverfahren“. Diese unerwartete Wohltat erfährt man aber offenbar nur in der ZK 12, die ausgerechnet für Wettbewerbssachen zuständig ist – also dem Rechtsgebiet, wo eigentlich der Wind am rauesten weht.
Falls aber irgendwelche Hartz 4er in der ZK 25 wegen angeblichen Andeutungen angeblicher Tatsachenbehauptungen, die angeblich unwahr seien, dann wird ihnen der gesamte Dreck prozessrechtlicher Hürden und Härten des Verfügungsverfahrens zugemutet. Selbst dann, wenn der Antragsteller vier Monate Zeit hatte, darf er in der mündlichen Verhandlung mit einem Waschkorb an Schriftsätzen den Gegner überfallen, ohne dass man in Hamburg derartige Manöver als unredlich empfindet – außer der ZK 12.
Doch es gibt Genugtuung auf der Langstrecke: Derartige Methoden sprechen häufig für eine Querulanz des Antragstellers, der sich ein entsprechend schlechtes „Karma“ einfängt. Bei solchen Leuten ist es nur eine Frage der Zeit, bis sie über die eigenen Beine stolpern.
Es versteht sich von selbst, dass dieser kursorische Streifzug nur eine subjektive Auswahl darstellt.
Bei der TELEPOLIS-Party am Samstag in München erinnerte TAZ-Mitbegründer Matthias Bröckers daran, dass ihn die Mainstreampresse vor knapp einem Jahrzehnt mit dem Argument bashte, er nutze zum Recherchieren das Internet, ein damals pauschal als unseriös geltendes Medium. Sein Buchverleger hatte ihn seinerzeit aufgefordert, den Lesern zu erklären, was Google sei. Heute hingegen markiert das Internet die Minimal-Anforderung für einen Artikel. Mir gegenüber klagten Publizisten sogar, Journalisten würden heute keine Bücher mehr lesen – sie hätten doch Google …
Im Internet werden allerdings lieber Tweets als lange Texte konsumiert. Wie ich auf der Party feststellen musste, haben selbst treue Leser meiner Beiträge meine Lemnitzer-Bio nicht gelesen, weil sie so lang sei. Tragisch, denn ich betrachte sie als meine bisher anspruchsvollste Arbeit für Telepolis.
Letztes Jahr hatte mir Jens Kubiziel sein Buch „Anonym im Netz“ zwecks Rezension zugesandt. Ich hatte das Werk überflogen und einen sehr guten Eindruck gewonnen, den ich bei Gelegenheit und Rücksprache mit Hackern in eine vernünftige Rezension umsetzen wollte. Leider hatten über ein Jahr hinweg andere Sachen Priorität, und bis ich endlich zur Rezension Zeit finden werde, ist der Inhalt vielleicht schon überholt. Daher möchte ich meine Blogleser, die Kontakte mit Filesharing-Jägern, Geheimdiensten und sonstigen Schnüfflern vermeiden wollen, auf diesen praktischen Leitfaden hinweisen.
Anonymität im Internet ist prinzipiell legitim und wertvoll. Nicht von ungefähr betreue ich etliche Mandate im Dunstkreis von anonymen Websites, die über gesellschaftlich wichtige Themen informieren, ohne vom Landgericht Hamburg belästigt zu werden.
Derzeit allerdings macht die anonyme Website „isharegossip“ von sich reden, die internetfeindlichen Politikern wieder in die Hände spielt. (Damit nicht genug, hat sich gerade ein selten dämlicher Trittbrettfahrer im TV profiliert, dessen gelockerte Anonymität nicht überzeugte …) Anonymität verführt mangels sozialer Kontrolle zu Grenzüberschreitungen. Auch, wenn ich tendenziell für die Meinungsfreiheit eintrete und die juristische Ausuferung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nachhaltig kritisiere, verabscheue ich psychische Gewalt und Mobbing. Die zynische Website isharegossip halte ich nicht für einen gesellschaftlichen Fortschritt, sondern für kriminell.
Seit einem Jahr wird Private Bradley Manning in Einzelhaft gehalten, offenbar, weil er aufgrund einer moralischen Entscheidungen versuchte, das Orwellsche Lügenkartell des Pentagons zu durchbrechen.
Es wird Zeit, dass er nicht nur aus der Netzgemeinde Anerkennung erfährt. Unsere Politiker, die sich „Humanität“ und ähnliches auf die Fahnen schreiben, aber auch die Medien, die von den WikiLeaks-Dokumenten profitierten, könnten sich ruhig einmal etwas lauter äußern.
SPIEGEL online hat einen brauchbaren Bericht über den zensurfreudigen Balltreter, der verbieten will, was jeder weiß. Sein insoweit wohl ehrgeizigster deutscher Kollege dürfte wohl Oliver Kahn sein, dessen Liebeleien, Ableger und Abgelegte die Hamburger Pressekammer in Atem halten.
In obigem Video ist auch die zur Zensur hilfreiche Perücke abgebildet … ;-)
Die TAZ berichtet über die per Twitter ausgehebelte Super Injunction eines Fußballers.
Der Anwalt des superberühmten und zunehmend ungeheimen Mannes (ob er nun wirklich den ehelichen Treueschwur gebrochen hatte oder nicht, scheint nun nichts mehr zur Sache zu tun) wollte sowohl den Kurznachrichtendienst als auch alle User verklagen, die den Namen seines Mandanten nannten. Schließlich gab es ja die gerichtliche Anordnung, und diese verbat eben auch das digitale Lästern.
Das wären also über 75.000 einzelne Klagen. Der Mann hätte sich anschließend zur Ruhe setzen können … ;-)
Der Verein Wikimedia e.V. wird alljährlich von einer Spendenflut überrollt, wohl deshalb, weil er von den Spendern ganz überwiegend mit der Wikipedia identifiziert wird. (Nach eigener Darstellung hat man mit Wikipedia nur am Rande zu tun, denn die wird in den USA von jemand anderes gehostet, Verantwortung für Wikipedia-Inhalte und Community lehnt man ab, hat angeblich keinen Einfluss auf diese.)
Geld schafft bekanntlich Begehrlichkeiten. Damit das viele Geld, dass man ja für die Wikipedia gar nicht benötigt, nicht auf den Konten rumschimmelt, hatte man zunächst damit begonnen, lauter Pöstchen zu schaffen. Inzwischen gibt es sogar einen Assistenten der Pressesprecherin usw., obwohl die Pressekontakte jetzt nicht als sooo häufig erscheinen, als dass man überhaupt jemanden Spezielles dafür bräuchte. Nachdem die Personaldecke jetzt offenbar gesättigt ist, hat man nun eine Möglichkeit geschaffen, das schöne Geld mehr oder weniger unter die Wikipedianer zu bringen:
Mit dem Community-Projektbudget stellt Wikimedia Deutschland 200.000 Euro für die Umsetzung von Ideen zur Verfügung, die aus der Wikimedia-Community kommen und geeignet sind, Freies Wissen und dabei insbesondere die Wikimedia-Projekte zu unterstützen und zu verbessern.
Mein Vorschlag: Stellt endlich Mediatoren als spezielle Admins ein, die Konflikte neutral analysieren und mit den Parteien auf Augenhöhe auf eine Entscheidung hinwirken, anstatt wie Judge Dredd jedes Arbeitsklima zu sabotieren. Das wäre ein echter Seegen für die Community und könnte diese für die nachhaltig vertriebenen Akademiker, Experten und sonstige Wissenden attraktiv machen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Vorschlag umgesetzt werden wird, tendiert jedoch gegen Null, denn unter den drei Leuten, die über das Projektbudget entscheiden dürfen (zwei davon übrigens vom Wikipediastammtisch Hamburg), befindet sich ein Zeitgenosse, der die wohl zweitschlechteste Kinderstube unter den etablierten Wikipedianern genossen hat. Als Kandidaten für diesen Wikimedia-Geldverteil-Ausschuss hat man übrigens Leute akzeptiert, die nur unter ihrem Wikipedia-Kampfnamen bekannt sind.
Die Frist, um Anträge zum Geldverbrennen abzugeben, läuft noch bis zum Monatsende.
Die StA Darmstadt hat zur (offenbar untauglichen) Suche nach einem französischen Kuckucksei, das auf auf einem Server der Piratenpartei liegen soll, den Provider aufgesucht – und dann mal eben die digitale Identität und Kommunikationsplattform der Priratenpartei Deutschland abschalten lassen.
Wow! Wer hätte gedacht, dass man die derzeit sechstgrößte Partei Deutschlands zwei Tage vor der Bremen-Wahl durch den Federstrich irgendeiner Staatsanwaltschaft einfach abschalten kann? Verfassungsrechtlich ist dieser Eingriff in die Funktionalität einer im Wahlkampf befindlichen Partei höchstbedenklich, zumal auch das politische Medium, das Piratenblog, abgeschaltet war. Zur Unverhältnismäßigkeit siehe auch Udo Vetters Kommentar.
Auf technischer Ebene sollte darüber nachgedacht werden, die Serverstrukturen zu dezentralisieren und diversifizieren, damit die piratigen Infrastrukturen nicht so einfach sabotiert werden können. Hier in Münster war die Piratenpartei stets online.
Auch bei der Presse ist mal wieder Totalversagen: Statt die Brisanz dieser Angelegenheit zur erkennen, verdrehen etliche Medien die Tatsachen und liefern Überschriften wie „Durchsuchung bei der Piratenpartei“. Bei der Partei selbst gab es keine Durchsuchung, ein untergeschobenes französisches Kuckucksei ist auch keine Rechtfertigung für eine kriminalisierende Berichterstattung. Genauso gut könnte man im Forum von SPIEGEL online eine Aufforderung zu einer dDOS-Attacke platzieren und dann den SPIEGEL in ein schlechtes Licht rücken. Schwache Leistung …
Kein Witz: Das Amtsgericht Hamburg schließt sich in Internet-Krawallfällen der Meinung des Amtsgerichts Charlottenburg an und will § 32 ZPO nur noch bei örtlichem Bezug anwenden.
Der entsprechende Amtsrichter und bereits sein Vorgänger waren stets durch Vernunft und Augenmaß für Hamburger Verhältnisse aufgefallen. Doch obwohl man in der gleichen Kantine isst, hat mich neulich ein gewisser Hamburger Landrichter wissen lassen, er werde am fliegenden Gerichtsstand festhalten. Auch das Landgericht Berlin ist noch nicht zur Vernunft gekommen. Da es im Medienrecht keine Kunst ist, den Streitwert jenseits der 5.000,- Euro zu treiben, wird sich die Meinung des Amtsgerichts kaum praktisch auswirken. Der Moral allerdings tut solch eine Haltung gut!