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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


2. Februar 2012

Bohlens Baby

Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.

Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.

Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.

Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.

21. Januar 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (14)

Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.

So hat der Mann nun angekündigt, seine „Erfolgsfälle“ zu präsentieren:

Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …

19. Januar 2012

PETA ./. CIRCUS KRONE

Das Landgericht Hamburg hat dem Circus Krone die Äußerung zugestanden, dass PETA-Aktivisten „Straftaten nicht scheuen“. So hatten die Zirkusleute verlautbaren lassen:

„Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen […]“

Die Gutmenschen der radikalen Tierrechtsorganisation PETA haben eine gewisse Tradition darin, anderen Leuten die Meinungsfreiheit zu verbieten, die sie selbst jedoch offensiv beanspruchen. Diesmal hatten die sensiblen Hobby-Zensoren zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Traditionszirkus erwirkt, der ein besonderes Gewicht auf Tierdressuren legt und über ein Jahrhundert Erfahrung in der mobilen Tierhaltung verfügt – natürlich in Hamburg.

Im PETA-Umfeld war es allerdings tatsächlich zu einer Anklage wegen Volksverhetzung gekommen, auch ist man dort nicht schüchtern mit Hausfriedensbruch. Die Zivilkammer 24 urteilte:

„Die bestehenden Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten … ‚Straftaten nicht scheuen‘, rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte“ und betont, dass der „Kern des Vorwurfs erkennbar der ‚fanatische‘ Tierschutz ist“.

Der Circus Krone sieht sich übrigens nicht nur seinen Tieren in besonderem Maße verbunden, sondern auch den Artisten. So betreibt man über eine gemeinsame Stiftung mit der Abendzeitung am Viktualienmarkt einen Wohnstift für alte Artisten, die mittellos geworden sind. Der Pressechef von Krone brachte dort persönlich den seinerzeit bedeutendsten deutschen Zauberkünstler Marvelli unter, der nach einem gesundheitlichen Zwischenfall Vermögen und Arbeitsfähigkeit verloren hatte. Sein letztes Jahrzehnt konnte er in Würde verbringen. Marvelli war übrigens mein erster Mandant. Die Klage um die Domain marvelli.de war erfolgreich …

21. Dezember 2011

Michael Braun ist kein Lügner

Der fehlgestartete Berliner Ex-Justizsenator hat sich per einstweiliger Verfügung gegen die Behauptung gewehrt, er habe bei der Schilderung seiner Beurkundungen von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen gelogen. Und wie man das so macht als Berliner, man befasst damit natürlich das Landgericht Hamburg.

5. Dezember 2011

Breaking News: Buske wird befördert

Der mir in den letzten fünf Jahren so ans Herz gewachsene Vorsitzende Richter von Deutschlands wohl bedeutendster Pressekammer wird ab kommendem Jahr eine Hausnummer weiter im Hanseatischen Oberlandesgericht wirken. Statt in einem vergleichsweise schlichten Sitzungsraum wird er dort gediegenes Ambiente mit hölzernen Stehpulten etc. vorfinden. Es wird erwartet, dass er die Nachfolge der zeitgleich in den Ruhestand gehenden Senatsvorsitzenden Frau Dr. Raben antreten wird, die in letzter Zeit reihenweise die Urteile der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg aufhob. Auf Herrn Buske, der derzeit seinen Resturlaub abfeiert, wartet dort bereits Richter Dr. Weyhe, vormals sein Beisitzer in der ZK 24.

Die Personalentscheidung ist durchaus der Erwähnung wert, denn an Herrn Vorsitzenden Richter Buske schieden sich die Geister, waren sich aber jedenfalls darin einig, dass Entscheidungen der ZK 24 nur schwer einzuschätzen waren, sieht man einmal von der scharfen Hamburger Tendenz zum Verbot ab.

Richter Buske irritierte selbst seine Kritiker durch seinen jovialen Arbeitsstil. Souverän domptierte er die skurrilsten Verbieter, Krakeeler und Anwälte. Auch mit seinem hartnäckigsten Kritiker, den Betreiber der Website Buskeismus.de, pflegte er bis auf Ausnahmen einen gelassenen Umgang. Doch die Freundlichkeit des charismatischen Königs der Löwenmähne im Termin täuschte über seine gefährlichen Eingriffe in die Meinungsfreiheit, die viele Justizopfer in den Wahnsinn oder nach Karlsruhe trieb, wo man immer wieder von seinen Entscheidungen abwich.

Künftig nun wird der streitbare Richter also nicht mehr in der praktisch wichtigsten Eingangsinstanz ZK 24 wirken, die fortan von dem dort eingearbeiteten beisitzenden Richter Herrn Dr. Maatsch geleitet wird. Die Serie an die ZK 24 aufhebenden Urteilen am Sievekingplatz 2 dürfte jedoch bald beendet sein.

Freunde der Meinungsfreiheit sollten nicht zu früh jubeln: Als vor Jahren die ZK 25 einen Teil der Internet-Fälle übernahm, wurde es mit dem gleichfalls souveränen Vorsitzenden Richter Schulz noch schlimmer.

Bild: Lurusa Gross.

28. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (12)

Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.

Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.

Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)

25. November 2011

Armatix ./. ZDF: Wohl den Schuss nicht gehört …

Und das einst verbotene Video ist nun wieder da!

23. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (11)

Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen.

Herrn Dr. Nikolaus Klehr erzürnten Websites, die man bei Google-Suchen findet, weshalb er jemanden sowie Google verklagt. Nun ja, wenn man heute nach „Dr. Nikolaus Klehr“ googelt, findet man in der Top Ten nunmehr neue Seiten, die Herrn Dr. Nikolaus Klehr vermutlich nicht gefallen werden. Das haben Sie aber gut hingekriegt, Herr Doktor!

15. November 2011

ZDF darf kritischen Beitrag über Waffenindustrie zeigen

Das Landgericht Hamburg hatte 2009 wegen eines FRONTAL-Beitrags (sinngemäß) geurteilt:

1. Die Beklagte darf über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock nicht behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Werkzeug in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.

2. Die Beklagte darf nicht durch Äußerungen den Eindruck erwecken, die Landeskreditanstalt wäre an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.

Als Streitwert wurden üppige 200.000,- Euro ausgeworfen.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat der Berufung offenbar stattgegeben. Warum nicht gleich so?

Glückwunsch, die Herren Kollegen Dr. Lehr und Dr. Mensching!

Maximilian von Ah legt nach

Der als „Maximilian von Ah“ schreibende Buchautor und Blogger bezeichnet sich als den vielleicht einzigen ehemaligen Führungsmanager des AWD, der keine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet habe. Derartiges vereinfacht natürlich das Whistleblowing ungemein …

Von der Expertise des Insiders profitiert in Österreich auch der Verein für Konsumenteninformation, der eine Sammelklage organisiert hat, wie der ORF berichtet. Der in der Schweiz lebende „von Ah“, der seinerzeit 500 AWD-Strukkis unter sich gehabt zu haben scheint, stand dem VKI bei einer öffentlichen Veranstaltung Rede und Antwort zu den Praktiken des AWD. Eine besondere Rechnung hat der Mann mit Carsten Maschmeyer offen.

„Von Ah“ spricht sogar von „mafiösen Methoden“, wovon ich mich jedoch unbedingt distanzieren muss, denn vor fünf Jahren hatte ich einen Finanzvertrieb indirekt als „organisiertes Verbrechen“ bezeichnet. Diese Wortwahl brachte mir meine erste Dienstreise nach Hamburg ein und war der Beginn so mancher wunderbaren Freundschaft … ;)