Zu den Menschen, die sich über die Resonanz der Aktion Klehranlage freuen, gehört auch der britische Wissenschaftsjournalist Simon Singh, dem etwas ganz ähnliches passierte. Singh gewann nicht nur am Ende seinen Prozess, sondern initiierte eine Gesetzesreform. Hierzulande wäre bereits viel erreicht, wenn der „fliegende Gerichtsstand“ im Medienrecht endlich abgeschafft würde und die Hamburger künftig unter sich bleiben.
Der WISO-Detektiv, dessen Klehr-Video vor einem Jahr vom sympathischen Krebsbehandler Herrn Dr. Nikolaus Klehr einstweilen dem ZDF und mir verboten wurde, ist heute wieder im Netz aufgetaucht. Auch Youtube hatte das Video entfernen müssen und war von Klehr ebenfalls in die Hamburger Pressekammer gebeten worden, weil Youtube die Rechtsauffassung der Hamburger nicht akzeptiert. Die Rebellen der kontroversen Website esowatch, von denen ich mich voller Entrüstung distanzieren muss, verbreiten das Video nun auf ihrer Website. Ich werde es aus naheliegenden Gründen nicht verlinken …
Man kann auf dem Video durchaus erkennen, dass einige Aufnahmen wohl mit verdeckter Kamera gemacht wurden. Es ist jedoch nichts wesentliches zu sehen, alle Gesichter sind unkenntlich gemacht. Warum § 201a StGB hier greifen sollte, ist vermutlich nur in Hamburg nachvollziehbar, denn ersichtlich wird kein „höchstpersönlicher Lebensbereich“ des Herrn Dr. Klehr verletzt.
Was der Klehr-Anwalt aus den Sätzen über das Charité-Papier an Persönlichkeitsrechtsverletzungen herleiten will, ist schwer nachvollziehbar. Für einen außenstehenden Blogger schon gar nicht.
Ausdrücklich wird nicht einmal behauptet, Herr Dr. Klehr gebe etwas an seine Patienten aus seiner Münchner Praxis.
Gegen den eigentlichen Vorwurf, nämlich die Zweifel an den Heilkünsten des Herrn Dr. Klehr und das Ausnehmen todkranker Krebspatienten, scheint der gute Mann ja gar nicht vorzugehen. Offensichtlich hatte der Klehr-Anwalt also den Auftrag, irgendwas zu finden, womit man Kritiker gängeln kann. Der Kollege darf stolz auf sich sein.
Die letzten 48 Stunden haben mich emotional doch ein bisschen berührt.
Da klingelte etwa gestern Mittag ein unerwarteter Besucher und meinte, er gehöre zu „Fefes menschlichem Botnet“, dem aufgetragen worden sei, 20 Euro zu spenden, was er auch in bar tat!
Heute ging wieder eine Vielzahl an 20ern ein, darüber hinaus wie schon gestern ein vierstelliger Betrag. Ich weiß noch nicht, ob ich die hohen Beträge wirklich annehmen kann.
Jedenfalls ist das Verfahren nunmehr einschließlich Zeugenladungen bis zum Bundesgerichtshof vollständig finanziert! Danke!
Ich bin von euch überwältigt! Die weiteren Klehranleger werde ich noch auflisten. Nunmehr ist es möglich, die Berufung am OLG Hamburg kaltblütig möglicherweise zu verlieren, und es dann eben in Karlsruhe zu versuchen.
Inzwischen ist das Thema auch von den Medien aufgegriffen worden. SPIEGEL Online differenziert zwischen Verlinken und Einbetten, obwohl es darum gar nicht ging. Dem Landgericht Hamburg war die Art des Zugänglichmachens einerlei, und es geht hier auch nicht um Urheberrecht, sondern Persönlichkeitsrecht. Technisch wäre es auch anachronistisch, zwischen Verlinken und Einbettung zu unterscheiden, denn häufig werden Youtube-Links automatisch in Einbettungen umgewandelt, etwa auf Facebook, Twitter, durch manche Blogsoftware usw. Auch Google-Mail identifiziert entsprechende Links und bietet dem Empfänger ein Vorschaubild, sogar RSS-Feeds wandeln selbständig um. (Zur Nichthaftung von RSS-Feeds siehe auch dieses aktuelle BGH-Urteil.) Den Leuten ist auch klar, dass die Videos bei Youtube rumliegen und nicht beim Blogger. Die Meinung, ein Blogger müsste für jede noch so verdeckte oder an den Haaren herbeigezogene angebliche Schwachstelle eines seriösen Berichts haften, ist absurd.
Stiftung oder Verein
Ich führe inzwischen erste Gespräche, wie man einen Verein oder eine Stiftung aufziehen könnte, die es künftig Bloggern und Whistleblowern ohne Kriegskasse ermöglicht, wichtige Dinge zu sagen oder juristische Attacken auf die Struktur des Internets abzuwehren.
rechtlicher Hintergrund
Einstweilige Verfügungen Hamburger Style laufen normalerweise so ab, dass der angreifende Anwalt einseitige bis gelogene Antragsschriften verfasst, zu denen der Gegner nicht gehört wird. Falls die Anträge nicht rund sind, telefoniert der Richter mit dem Anwalt ein bisschen, und dann bekommt der Gegner eine einstweilige Verfügung zugestellt. Saftiger Kostenfestsetzungsbeschluss folgt, sofort vorllstreckbar.
Der Idee nach ist das nur eine vorläufige Entscheidung. In der Hamburger Praxis gibt es jedoch eine „Prägungswirkung“: Ist eine einstweilige Verfügung erst einmal ergangen, auf welcher Grundlage auch immer, so gebietet es die „Tradition der Kammer“ (O-Ton), dass diese wenn irgendwie möglich verteidigt wird. Man hat also nicht nur den Abmahner, sondern tendenziell auch das Gericht gegen sich, das seine Autorität nicht dadurch infrage stellen möchte, indem es eigene Fehlentscheidungen revidiert. Zwar kommt es durchaus vor, die Regel ist jedoch unverkennbar. Die schönste Begründung auf die Frage, was für eine Unterlassungsverfügung spräche, lautete wörtlich: „Dass wir sie erlassen haben!“
Auch in unserem Fall stand das Ergebnis bereits vor der mündlichen Verhandlung felsenfest. Die haben sich im Urteil gewunden, um auf unsere Schriftsätze nicht wirklich eingehen zu müssen. Wir meinen, dass das in Karlsruhe anders gesehen wird. Und da gehen wir jetzt hin. In Karlsruhe hat der Name Klehr schon lange keinen guten Klang
By the way: In Hamburg nehmen die Richter der Hamburger Pressekammer das Internet übrigens durch Internetausdrucke wahr, die ihnen die Anwälte unterjubeln. In Raum B 335 haben sie zwar einen Leuchtkasten, mit dem sie Bilder betrachten könnten, aber einen Rechner hat dort lediglich die Protokollführerin. Entsprechend weltfremd geraten dann manchmal die Ausführungen.
Ausgewählte Beiträge zur Hamburger Unrechtssprechung
Ihr habt mich sprachlos gemacht (in Eingangsreihenfolge):
Ruhrfotograf
Anonym +
Anonym
Quirlsen
Kellerkaleu
Thorsten Fenk
Thomas Paul Mainka
Roland Gaida
Anonym
Sebastian Burkhard
Alexander Distler
Anonym +
Anonym
Stephanos Kontos
Kristian Lutz
HPK42
Mathias Bender
JB
Julian Pintat
Anonym
Christian Marx
Sunjaan
Wululululu
Stefan Schweter
Wolfgang Geiss
Anonym
Knaschat
Florian Wolfahrt
Sara Marburg +
Dafloh
Anonym +
Christian Haaser
Mirko Schmidt
Leonie Singer
E.Z. +
Anonym
Ungebeten
Marcus Juengling
Felix Nagel
Anonym
Yoshi5534
Anonym
Anonym
Evisell
Anonym
Stefan Heid
Lukas Barth
Bernhard Heinz +
Anonym
Christian Ullrich
Boris Kolman
www.felix.bz
Marcel Kilgus
Markus Pioch
Marco Markgraf
Anonym +
Anonym
Amenthes_de
Dirk Haun
Anonym
Anonym
Joerg B.
SOY
Anonym
Anonym
TDMFRAGGLE
Marco Hueg
Anonym +
Mike Roetgers
Satans Keksdose
Fuxx
Anonym
Dr. Uwe Stange +
Lanroamer
Presseschauer
Anonym
Anonym
Anonym
Tim Turbo
Sebastian Schaefer
Toscho
Patrick Zimmer
Anonym
Atoth
Anonym +
Andreas Maurer +
Jakob Erdmann
Anonym
Konrad Kissener
Daniel Demmler
Anonym
Ronny Kanzler
Stoertebecker480
Ronny Michael Radke
Rookie
Jan-David Freund
E5
Gregor Nathaniel Meyer
Daniel Marohn
Patrick Koppers
Anonym
Mathias Weber
Anonym
Anonym
Paztrick Koldziej +
Rudolf Bambach
Yosh
Daniel Dormann
Christian Hammer Dan-Dan Hammer Zheng
GL +
Stephan Lentzen
Von Baxter +
AGISP
Thomas Schweden
Joerg Bernhard Lange
Oliver Boghdan
Holgi
Thomas Baur
Manuel Dejonghe
JNIEVELE
Jochen Vortkamp +
Simon Moenkebuescher
LMVBLUME
Anonym
Anonym
Mirko u. Judith Kloppstech
Zwackelmann
Anonym
Bielefeld
Dr. Martin Fluch
Viktor Dick
Dr. Ralf Petring
Renke
1977er
Anonym +
Markus Schiefer
Dr. Sebastian Pado
Oliver und Miriam Schwinn
Anonym
Gregor Kopka
Anonym
Prestafrosch
Anonym
Anonym
Lars Wagner
@Sicarius
TH
Anonym
Anonym +
Anonym
Anonym
Anonym
Für die Freiheit +
Markus Nentwig
Mathias Strauss
Anonym
@Galgenstrick
Anonym
Hajo Kessener
Anonym
Tim Pritlove
Oliver Loesch +
Faniel
Fefes Zeitbinder Botnet +
Sonne
Anonym
Daswasda
Michael Hartmann
Scus
Tim Strazny
Anonym
Ingo Beer +
Andreas Wessel
VSNFD
Thorsten Kamp
Informaficker
Anonym
Sergio Grimbs
Rogerg
Daniel Buendgens
Anonym
Anonym
Pieps
Anonym
Erdgeist
Räuber Plüsch +
Carsten Orthband
Anonym
Silentreader
Anonym
Anonym
Merten Peetz
Anonym +
Anonym
Che-Loggi-Leaks +
Anonym
@Nxthor
Anonym
Markus Schomisch
Kladsdot
Anonym
Marton Danoczy
Anonym +
Angryelmarqu.es
Ezequil
Dirk Ewald
Anonym
Nils von Brevern
@Wissmann
Georg Behr
Peter Ritter
Gegenglück
Volkerb
Jan Stolzenburg +
Anonym +
Michael Thrun
Wildwelle +
Anonym
Anonym
Anonym
Anonym
Rolf Schälike
Frank Delventhal
Martin Sattler
Bahram Nikpur
Anonym
Marcus Jaschen
Ampaze
Andy Dunkel
Gabriel Schreiber
Oliver Maerkl
Anonym
Eric-Alexander Schäfer
Anonym
Anonym
Jan Benedict Glaw +
Anonym +
Andreas Levers
SVWZ
Thomas Alexander
Thomas Schumacher
Sebastian Werner
@Uebermarkus
Torsten Glose
Anonym
Fedja Farowski
Anonym
@Rainpmv
Anonym
Halbstarkn +
Einige der Klehranleger haben überraschend höhere Beträge als 20,- € überwiesen. Weil ich einen „Wettbewerb“ vermeiden will und jeden einzelnen Spender achte, habe ich die höheren Beträge nicht angegeben, sondern mit einem „+“ markiert.
Zwei Eingänge lagen in einer Größenordnung, die ich nicht erwartet hätte und nach Rücksprache ggf. gesondert bekannt gebe.
Viele haben spontan im Überweisungsfeld angegeben, dass sie den Betrag ggf. als Spende für einen entsprechenden Verein oder eine Stiftung verwendet sehen möchten.
Ich bedanke mich herzlich bei jedem und hoffe, das irgendwann mal per Handschlag tun zu können. Ihr habt mich beeindruckt.
Der notorisch klagewütige Gegner ist der selbsternannte „Krebsheiler“ Herr Dr. Nikolaus Klehr, der es bereits in den 90ern zu exorbitantem Reichtum gebracht haben soll. (Spekulationen über das Ausmaß seiner Millionen lässt er anwaltlich abmahnen.) Ein ernstzunehmender Beweis dafür, dass Klehr jemals einen Menschen von Krebs geheilt hätte, ist mir nicht bekannt, obwohl er mir dicke Schriftsätze schickt. Zweifel an seinen Heilkünsten pflegt Herr Dr. Nikolaus Klehr juristisch zu beantworten, wobei wegen der Beweislastumkehr im Äußerungsrecht quasi ein Gottesbeweis geführt werden müsste.
Einen Einblick in die eigenartige Person des Gegners erlaubt ein Mitschnitt eines Beitrags von PANORAMA (ARD) aus den 90er Jahren, der vermutlich rechtswidrig unter der anscheinend anonymen URL http://www.esowatch.com/media/Klehr/panorama%20-%20Klehr-Reportage%20%28ard%29.wmv abrufbar ist. Gegen diesen Beitrag ging Dr. Klehr massiv vor, insbesondere wegen dem dortigen Test mit dem angeblich gesunden Blut. Mangels Beteiligung an dieser Reportage distanziere ich mich daher von diesem Test, der bestimmt von böswilligen Journalisten unanständig verfälscht wurde, oder so. Klehr verklagte etliche Zeitungen, TV-Sender und Blogger, wettert gegen die Wikipedia mit einer Seite http://wikipedia-warnung.de und räumt derzeit Youtube leer.
Seit Ende 2010 klagt Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen einen Mandanten von mir u. a. deshalb, weil dieser angeblich wahrheitswidrig behauptet haben soll, Herr Prof. Dr. Hans Hege von der Bayrischen Landesärztekammer habe Herrn Dr. Klehr ein „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ genannt – was er offensichtlich in dem bezeichneten PANORMA-Beitrag tat, was Dr. Klehr auch aus anderen Gründen bekannt sein müsste. Ich distanziere mich natürlich von Herrn Prof. Dr. Heges Bezeichnung, vielmehr ist Herr Dr. Klehr ein sympathischer Menschenfreund, der einem ehrenwerten Beruf nachgeht.
Das Problem
Eine Verlinkung des eben genannten Links auf den PANORAMA-Beitrag, den jedermann in seinen Browser kopieren könnte, kann ich leider nicht vornehmen, weil das Landgericht Hamburg im Ergebnis die erstaunliche Ansicht kultiviert, eine Verlinkung auf fremde Youtube-Videos begründe eine Verantwortlichkeit für den Inhalt. Damit haftet jeder, der ein Youtube-Video verlinkt oder einbettet für mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen, und zwar selbst dann, wenn diese ein erfahrener Medienanwalt in einem von der Rechtsabteilung eines großen deutschen Senders geprüften Beitrag nicht erkennen kann. Nach der Konzeption der Hamburger hätte ich vor dem Verlinken den Krebsheiler befragen müssen.
An Blogger, die Beiträge seriöser TV-Sender verlinken, werden damit die gleichen strengen Anforderungen gestellt wie an professionelle Journalisten großer Medienhäuser. Anders als diese haben Blogger aber keinen Einblick in die Herstellung eines Videos. Sie können auch nicht erkennen, ob Aufnahmen mit einer Kamera gemacht wurden, die versteckt war – so wie es bei einer Einstellung aus einem ZDF-Video über Klehr der Fall war, das ich in meinen Beitrag eingebettet hatte. In dem Video wurde auch irgendein Papier der Charité irgendwie bezeichnet, was irgendwie nicht korrekt gewesen sein soll.
Diese Rechtspraxis der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg („Pressekammer“) steht nach unserer Auffassung im Widerspruch zu den Vorgaben aus Karlsruhe und verstößt damit in schwerwiegender Weise gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die nicht durch überspannte Anforderungen eingeschnürt werden darf. Die Missachtung der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungericht hat in Hamburg eine gewisse Tradition.
Die Folge
Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten. Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden. Bei einer solchen Bedrohungslage setzt jedoch automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur.
Berufung
Dieses Schandurteil muss weg, schon allein wegen der psychologischen Wirkung. Ich werde daher gemeinsam mit dem Kollegen Thomas Stadler alles unternehmen, wobei aufgrund der Hamburger Verhältnisse der Gang zum BGH unumgänglich sein wird. Wir sind optimistisch, dass die Serie an Klatschen für die weltfremde Pressekammer des Landgerichts Hamburg um eine weitere Fortsetzung bereichert werden wird. Garantieren können wir jedoch einen Erfolg nicht.
Das Kostenrisiko in Höhe von ca. 20.000,- € ist ungedeckt und ich kann es leider nicht alleine schultern. Viele Menschen, denen die Kultur des Internets und der freie Informationsfluss etwas bedeutet, haben mir in den letzten Tagen spontan signalisiert, dass sie sich an den Kosten beteiligen würden, was mich sehr gerührt hat. Ich kann aber für meine rebellische Bloggerei nicht anderer Leute Geld riskieren, jedenfalls keine Beträge, bei denen ich im Falle des Unterliegens den Spendern nicht mehr in die Augen sehen könnte. Mir wurde auch von mehreren Leuten vorgeschlagen, eine Pledgebank zu nutzen, aber ich mache diesen Prozess nicht von eurem Leidensdruck abhängig, sondern muss ihn auf alle Fälle führen, wie auch immer.
Aktion „Klehranlage“
Da der Prozess aber nun einmal irgendwie finanziert werden muss, biete ich folgendes „Anlage-Modell“ an:
Wenn etwa jeder aus meiner Twitter-Timeline einen 20er spenden würde, wäre der Prozess bis einschließlich BGH spielend finanziert. Ein 20er entspricht in etwa den Kosten eines Abendessens in einem preiswerten Restaurant, zu dem mich vielleicht der eine oder andere sowieso einladen müsste, wenn mich Klehr plattklagt und ich dann auf der Strasse weiterbloggen muss. Man könnte einen 20er auch als Shareware-Honorar für meine über 1.000 Blogposts sehen, die offenbar viele Leser wenigstens unterhaltsam finden. Jedenfalls aber kann man 20,- € als Einsatz für einen Prozess, der wohl nicht ganz unwichtig ist, durchaus verschmerzen. Jeder 20er, der eingeht, ist auch ein Signal in Richtung Hamburg, dass diese unsägliche, das Grundgesetz verhöhnende Gängelei nicht „im Namen des Volkes“ geschieht.
Wer in die Klehranlage einzahlen möchte, überweist bitte 20,- € auf das folgende Konto
Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE nichts weiter angebt, erklärt ihr euch damit einverstanden, dass ich euch öffentlich namentlich danke.
Wenn ihr ein „A“ dahinter schreibt, bleibt ihr komplett anonym.
KLEHRANLAGE A
Wenn ihr hinter KLEHRANLAGE euren Nickname, Twitternamen oder sonstiges Pseudonym angebt, danke ich euch pseudonym.
KLEHRANLAGE [Nickname]
Jeder Anleger, der 20,- € unter dem Vermerk „Klehranlage“ überweist, investiert zunächst in den laufenden Prozess. Im Erfolgsfalle wird die Einzahlung nach Abschluss der juristischen Gefechte anteilig wieder erstattet werden. Wer eine Rückerstattung seines Restanteils möchte, möge mir dann, wenn es soweit ist, per E-Mail seine Bankverbindung mitteilen. Ich schlage jedoch alternativ vor, Überschüsse in eine längst überfällige Stiftung oder einen Verein zu überführen, welche die Abwehr von querulatorischen Eingriffen in die Meinungsfreiheit im Internet in vergleichbaren Fällen finanzieren. Die Klehranleger werden dann mit irgendwelchen Tools befragt, welche Anliegen sie unterstützen möchten. Wie wir den Verein oder die Stiftung aufziehen, müssen wir noch prüfen.
Ein Hautarzt, dem viele Krebspatienten im Endstadium ihr Geld anvertrauen, hat es zwar zu einem beträchtlichen Vermögen gebracht, dennoch versagt ihm die Fachwelt die Anerkennung. Seit Jahrzehnten pflegt Herr Dr. Nikloaus Klehr von der Lokalzeitung bis zum Fernsehsender etliche Kritiker zu verklagen. Gerade hat es das ZDF getroffen, im Juni hat der Bayrische Rundfunk Termin in der Hamburger Pressekammer.
Vor eineinhalb Jahren verklagte Klehr einen Mandanten von mir, dem er eine Vielzahl angeblich unwahrer Äußerungen nachsagte. Doch selbst der ehrwürdige Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer ließ im Termin wissen, dass diesen Äußerungen keine Unwahrheit auf die Stirn geschrieben sei. Dennoch ließ er Klehrs Anwalt wegen der für die Hamburger überraschenden Rechtsansicht einen Schriftsatz nach, den ich dort auf dem Foto abgebildet habe. Der Verfahren läuft immer noch.
Klehr hatte letztes Jahr eine einstweilige Verfügung auch gegen mich persönlich erwirkt, weil ich eine Dokumentation von WISO per Youtube eingelinkt hatte, bei der – für mich nicht erkennbar – mit versteckter Kamera der Flur einer Arztpraxis gezeigt wurde und andere Belanglosigkeiten. Weil die einstweilige Verfügung ohne schriftliche Begründung erlassen wurde und mir die Verantwortung für ZDF-Videos als aberwitzig erschien, habe ich mich gegen diese Beschneidung der Meinungsfreiheit entschieden gewehrt.
Weil dieser Fall juristisches Neuland bedeutet und für die Freiheit des Internet verheerende Folgen haben kann, habe ich aus Verantwortung den für solche Fälle wohl besten Kollegen angeheuert, nämlich den Kollegen Thomas Stadler, der die Problematik schon seit „Freedom for Links“ kennt. Der Vorsitzende Richter der Hamburger Pressekammer hat sich zum Jahreswechsel in einen Käfer verwandelt. Nicht wie bei Kafkas „Verwandlung“, vielmehr leitet nun die frühere Beisitzerin Frau Käfer die Zivilkammer 24. Vor Jahren war sie an einem Fehlurteil beteiligt, als die einem Betreiber eines Wikis dessen von fremden generierten Inhalt zurechnete, ohne dass dieser ihn kannte – eine inzwischen überwundene Hamburger Rechtsansicht.
Wie der Kollege Stadler gebloggt hat, sind wir erstinstanzlich gescheitert. Wir sind beide der Meinung, dass dieses internetfeindliche Urteil, das ab sofort von den entsprechenden Hamburger Anwälten zitiert werden wird, nicht bestehen bleiben kann. Faktisch bedeutet es nichts anderes als eine Renaissance der Haftung für Links. Was das Landgericht Hamburg da macht, lässt sich nicht mit der Rechtsprechung in Karlsruhe in Einklang bringen.
Für das Gericht übrigens irrelevant war die Tatsache, dass das Video eingebettet war, was das Gericht in der mündlichen Verhandlung klarstellte. Im Übrigen wird bei Posten von Youtube-Links auf Facebook, Twitter und bei diverser Blogsoftware der Link automatisch in eine Einbettung umgewandelt. Es kann also jeden treffen, der Youtube-Links mit jemandem teilt.
Da der Berufungssenat am Hanseatischen Oberlandesgericht, der letztes Jahr viele Buske-Urteile aufhob, nunmehr von Herrn Buske geleitet wird, kann man sich einen Reim darauf machen, wie die Berufung ausgehen wird, zumal Klehr sehr prozessfreudig ist. Das Verfahren wird daher erst am BGH enden. Die Sache kostet in dem Fall etwas über 20.000,- €. Ich werde bis Mitte kommender Woche in Ruhe die Erfolgsaussichten prüfen und mir Gedanken machen, wie dieser Prozess finanziert werden könnte. Einige Leute haben hier spontan angerufen und gesagt, dass es ihnen etwas wert sei. Alleine werde ich es nicht stemmen können.
Letzte Woche hatte ich die Ehre, Dr. Simon Singh zu treffen, der 2010 nach zwei Jahren standhaften Widerstands die Zensurattacke der britischen Chiropraktiker-Organisation in London abwehren konnte. Ohne den finanziellen und publizistischen Support durch den PEN-Club und Künstler wäre die Verteidigung nicht möglich gewesen, Singh wäre schon wegen der asymmetrischen Kriegskasse gescheitert. Über das Verfahren hatte ich mehrfach hier im Blog berichtet
Doch Singh und seine Unterstützer blieben nicht auf halben Wege stehen, sondern sensibilisierten eine breite Öffentlichkeit für das Thema und setzten schließlich eine Änderung des mittelalterlichen Gesetzes durch, welche dieser Tage auf den Weg gebracht wurde. Schade, dass wir hier keine solche Leute haben. Singhs Leidensweg habe ich heute bei TELEPOLIS kurz skizziert.
Mir liegt seit gestern ein Urteil des Landgerichts Hamburg vor, das mich doch sehr an den Fall von Dr. Wilmhurst (ebenfalls im obigen Video) erinnert, der mehrfach von esoterischen Heilern verklagt wurde. Der vorliegend erstinstanzlich siegreiche Kläger ist eine Person, die ein Vermögen mit der – nennen wir es mal – „Behandlung“ von Krebskranken im austherapierten Stadium machte und seit zwei Jahrzehnten etliche Medien verklagt, die seine Künste in Zweifel zogen. Das Problem in dem aktuellen Fall ist, dass der Beklagte dort „Markus Kompa“ heißt. Und der hat leider keine Pressure Group, die für die Meinungs- und Pressefreiheit wichtige Prozesse deckt. Streitwert: 30.000,- €.
Vor einem Jahr hat ein Mandant von mir mit dem Landgericht Hamburg ein lustiges Experiment veranstaltet: Wo kriegt man die billigste Zensurverfügung?
Weil die aktuellen Bemühungen des Gesetzgebers, den fliegenden Gerichtsstand einzuschränken, leider das Presserecht ausnehmen, hole ich das Experiment aus meinem Giftschrank. Weiter bei TELEPOLIS.
Der Stellungskrieg Schertz ./. Schälike, in dem im wesentlichen ein Berliner Promi-Anwalt durch eine Vielzahl an Verfahren gegen presserechtskritische Berichterstattung des Betreibers der Datenbank „Buskeismus.de“ vorzugehen versuchte, darf inzwischen als entschieden angesehen werden. 113 Kerben darf Rolf Schälike inzwischen in sein virtuelles Kriegsbeil schlagen.
Herr Schälike und ich hatten vor Monaten gewettet, ob es ihm gelingen würde, den geschätzten Hamburger Kollegen Dr. Sven Krüger dazu zu provozieren, der neue „Schertz“ zu werden. Der geschätzte Kollege macht sich um das Persönlichkeitsrecht von dubiosen Krebsärzten, schillernden Klinikunternehmern und ähnlichen Lichtgestalten verdient, die u.a. das Internet von unliebsamen Informationen befreien möchten – Schälike spricht von „Zensur“. Schälike vollzieht konsequent den Streisand-Effekt und konterkariert damit die Arbeit solch tüchtiger Anwälte wie Herrn Dr. Sven Krüger. Dem Kollegen scheint der Gerichtsblogger großen Kummer zu bereiten, denn Herr Dr. Krüger sah sich jüngst veranlasst, seinen Schmerz in der „Deutschen Richterzeitung“ in einem langen, langen Beitrag über Amateurgerichtsberichterstattung von der Anwaltsseele zu schreiben.
-> DRiZ, März 2012, S. 77ff.
In der Freitagssitzung der Hamburger Pressekammer, wo sich der hanseatische Anwalt und der lästige Blogger regelmäßig begegnen, lief es heute für einen bemerkenswert klagefreudigen Krüger-Mandanten, der auch gegen Schälike persönlich vorgeht, nicht sonderlich gut. Wie Schälike berichtete, verlor der Kollege Dr. Krüger offenbar nicht nur die Prozesse, sondern auch die Contenance und nannte Herrn Schälike „geisteskrank“. Auf die nächste Eskalationsstufe darf man gespannt sein.
Mein vormaliger Prozessgegner Dieter Bohlen verklagt gerade die Bundesrepublik Deutschland, weil sie seinen unverschämten Zensurwünschen nicht nachgekommen ist. Die beißende Ironie an dieser Aktion besteht darin, dass es sich um eine Image-Werbung einer Zigarettenmarke handelte, die das Thema „Zensur“ satirisch aufgriff – ein Problem, mit dem ausgerechnet Kolportage-Autor Bohlen konfrontiert wurde. Im Gegenteil also ergriff die Anzeige eigentlich sogar für ihn Partei.
Bohlen hatte nun nichts Besseres zu tun, als wegen angeblicher Verletzung von vermögenswerten Bestandteilen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der besonderen Persönlichkeitsrechte wie des Namens und des Rechts am eigenen Bild eine fiktive Lizenzgebühr einzuklagen. Der Ärmste werde zu Werbezwecken ausgebeutet. Bohlen verstieg sich sogar zu der abenteuerlichen Argumentation, es entstehen der Eindruck, als identifiziere er sich mit dem beworbenen Produkt oder empfehle es.
Meine Freunde von der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg und ihnen folgend das OLG Hamburg hatten Bohlen tatsächlich 35.000,- € zugesprochen. Bohlen ist in Saal B 335 einer der ganz großen Dauerkunden, denn nur dort gewinnt „der durchschnittliche Leser“ Eindrücke, die sich Hamburger Anwälte ausdenken.
Nachdem die Karlsruher Richter über die Post aus Hamburg halbtot gelacht hatten, gingen sie erst einmal eine rauchen, um höfliche Worte zu finden, und taten dann das, was sie praktisch immer tun, wenn etwas die Marke „Zivilkammer 24“ trägt: Sie wiesen die Klage ab. Gebetsmühlenartig erklärten sie die Hamburgern, dass die Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten einerseits und dem Recht auf Meinungsfreiheit andererseits mal wieder misslungen war. Des Bohlens Persönlichleitsrechte hätten hinter der Satirefreiheit (ein Unterfall der Meinungsfreiheit) zurückzutreten. Eine Erörterung einer weiteren Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit war mithin entbehrlich.
Nun also folgt Bohlen der unverschämten Prinzessin Caroline nach und jammert vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte rum, obwohl man sich dort um wichtigere Angelegenheiten als die Eitelkeit eines Subjekts kümmert, das selbst die Persönlichkeitsrechte seiner Mitmenschen nur suboptimal achtet.
Meines Erachtens ist das ganze eine PR-Operation, von der beide Seiten etwas haben. Hätten Bohlen oder der Tabakverkäufer für diese Aufmerksamkeit Anzeigen schalten müssen, wäre das weitaus teurer gewesen. Beide Parteien sind in Sachen Negativ-PR bekanntlich äußerst erfahren.