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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


9. Februar 2012

Aktuelle Entscheidungen zur Meinungsfreiheit

Die beiden niederländischen Journalisten, die einen SS-Veteranen mit versteckter Kamera gefilmt und seine Worte mitgeschnitten haben, wurden heute von einem deutschen Gericht freigesprochen.

Der EGMR hat heute die Verurteilung eines national eingestellten Schweden bestätigt, der Schüler mit seinen homophoben Ansichten genervt hat.

Diese Woche hatte der EGMR einen einst koksenden Schauspieler in Sachen Persönlichkeitsrecht auf Entzug gesetzt. Der hatte 2005 die BILD-Zeitung verklagt – natürlich in Hamburg. Die Urteile wurden kassiert, der deutsche Staat darf jetzt 50.000 Flocken an Axel Springer zahlen. (upgedatet)

Apropos Koks: Benjamin von Stuckrad-Barre fällt gerade wegen seiner alten Angewohnheit auf, anderen den Mund verbieten zu wollen. Der Mann ist ja selbst alles andere als schüchtern. Seinen Film werde ich mir jedenfalls dann doch nicht ansehen.

Auch ein gewisser Herr Bismarck hat Schande über seine bekannte Familie gebracht, weil er sich gerade von einem Herrn Schädel mit einem schönen Prozesstrick hat hereinlegen lassen. Ein andermal mehr dazu.

Hier noch ein Hinweis auf den SPD-Entwurf zu einem Whistleblower-Schutzgesetz.

3. Februar 2012

Bettina Wulff geht in die Offensive

Bereits länger schwirrten in Journalistenkreisen Gerüchte über Pkw-Geschäfte des Hauses Wulff. Die erste dieser Meldungen hat nun die Frankfurter Rundschau gedruckt. Dagegen hat sich nun die First Lady juristisch gewehrt. Schade, eine TV-Befragung nun auch der Präsidentengattin wäre sicherlich unterhaltsam geworden.

Wenn die Wulffs nun vermehrt das Presserecht bemühen, hat die aktuelle Ausgabe der TITANIC gute Chancen, ein Klassiker zu werden. ;)

2. Februar 2012

Bohlens Baby

Dieter Bohlens Anwälte starteten vor einem Jahr eine unfassbare Abmahnwelle gegen etliche Publikationen, die eine Agenturmeldung über die Schwangerschaft seiner langjährigen Lebensgefährtin verbreiteten. Das Persönlichkeitsrecht des Barden sei hierdurch verletzt worden. Da etliche Medien nicht einsehen wollten, warum der Mann, der seinen Penis-Bruch zu Sachbuch-Literatur verarbeitet und die Persönlichkeitsrechte seiner Partnerinnen und Freunde mehr als jeder deutsche Promi vor ihm verwertet hatte, nun plötzlich Theater macht, weil über den Landeanflug seines fünften Kindes berichtet wurde, flutete Bohlen das Landgericht Hamburg mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen.

Nun wäre es ja verständlich, wenn eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft ihr Glück nicht mit der Welt teilen will, weil noch allerhand passieren kann. Auch könnte sich ein Mann von hoher Moral verbitten, zum Vater eines möglicherweise unehelich gezeugten Kindes ausrufen zu lassen, zumal man bei Schwangerschaften ja ohnehin nicht so genau weiß, wer den Anstoß hierzu gegeben hat. Da zumindest die Initialphase einer Schwangerschaft die Sexualsphäre betrifft, dürfte über diese grundsätzlich mal gar nicht berichtet werden.

Doch im Falle Bohlen lagen die Dinge anders: Der gute Mann hatte jahrelang und bereits während der Beziehung zu Kindsmutter seinen Kinderwunsch in Talkshows usw. öffentlich gemacht. Während eines Urlaubs posierte er gemeinsam mit seiner Partnerin für die Presse sogar fröhlich im Hotelbett. Da die neue Frau Bohlen im März ihr Kind bekommen hatte, darf man vermuten, dass die Schwangerschaft im vorangehenden Januar bei einer Bohlen-Partnerin, die sich standesgemäß figurbetont zu kleiden hat, nur schwer zu verbergen gewesen war. Und warum das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen tangiert worden sein soll, der nun einmal auch in Unterleibsangelegenheiten keine allzu große Öffentlichkeitsscheu bewies, das verstand so recht niemand, denn eine Schwangerschaft ist insbesondere für einen Mann reiferen Alters doch eher ein Kompliment.

Als wäre der Fall nicht schon skurril genug, erreichten die Antragsflut die Hamburger Pressekammer in einer Phase, in der sie arbeitsüberlastet war. Die zumindest im von mir in der Abwehr betreuten Fall beantragte Unterlassungsverfügung konnte nicht mehr rechtzeitig erlassen werden, weil inzwischen das Bohlen-Baby geschlüpft war und sich der stolze Vater zu seinem Werk bekannt hatte. Damit implodierte das Rechtsschutzbedürfnis für etliche Bohlen-Anträge auf Unterlassungsverfügungen. Die Rechnung zahlt Herr Bohlen.

21. Januar 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (14)

Mein aufmerksamer Blog-Leser Dr. Nikolaus Klehr, der mich gegenwärtig auch persönlich am Landgericht Hamburg verklagt, beschäftigt sich auch mit Strafrecht. Am Landesgericht Salzburg ist er wegen des Verdachts auf Betrug angeklagt, weil seiner teuren Therapie der eine oder andere die Wirksamkeit abspricht. Doch Herr Dr. Nikolaus Klehr will weder Heilung versprochen haben, noch möchte er sich nachsagen lassen, sein Zeugs wirke nicht.

So hat der Mann nun angekündigt, seine „Erfolgsfälle“ zu präsentieren:

Doch es gebe eben nicht immer für alles wissenschaftliche Beweise, sagt der Angeklagte. Er habe auch viele Erfolgsfälle vorzuweisen, mindestens 20. Die werde er präsentieren, er sei jedenfalls kein Betrüger.

Falls er damit den Kram meint, den er am Landgericht Hamburg in einem von mir betreuten Fall aufgeboten hat, um die behauptete Wirksamkeit seiner Heilkünste darzulegen, dann könnte man beinahe lachen – wenn die ganze Angelegenheit nicht so unsäglich abstoßend wäre …

19. Januar 2012

PETA ./. CIRCUS KRONE

Das Landgericht Hamburg hat dem Circus Krone die Äußerung zugestanden, dass PETA-Aktivisten „Straftaten nicht scheuen“. So hatten die Zirkusleute verlautbaren lassen:

„Diese sektenartigen Tierrechtsschutzorganisationen sind fanatisch agierende Aktivisten und scheuen sich nicht verbreitet sogar auf Straftatbestände zurückzugreifen, um ihre Ziele durchzusetzen […]“

Die Gutmenschen der radikalen Tierrechtsorganisation PETA haben eine gewisse Tradition darin, anderen Leuten die Meinungsfreiheit zu verbieten, die sie selbst jedoch offensiv beanspruchen. Diesmal hatten die sensiblen Hobby-Zensoren zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den Münchner Traditionszirkus erwirkt, der ein besonderes Gewicht auf Tierdressuren legt und über ein Jahrhundert Erfahrung in der mobilen Tierhaltung verfügt – natürlich in Hamburg.

Im PETA-Umfeld war es allerdings tatsächlich zu einer Anklage wegen Volksverhetzung gekommen, auch ist man dort nicht schüchtern mit Hausfriedensbruch. Die Zivilkammer 24 urteilte:

„Die bestehenden Anhaltspunkte dafür, dass Aktivisten … ‚Straftaten nicht scheuen‘, rechtfertigen eine kritische Auseinandersetzung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Pressemitteilung erfolgte“ und betont, dass der „Kern des Vorwurfs erkennbar der ‚fanatische‘ Tierschutz ist“.

Der Circus Krone sieht sich übrigens nicht nur seinen Tieren in besonderem Maße verbunden, sondern auch den Artisten. So betreibt man über eine gemeinsame Stiftung mit der Abendzeitung am Viktualienmarkt einen Wohnstift für alte Artisten, die mittellos geworden sind. Der Pressechef von Krone brachte dort persönlich den seinerzeit bedeutendsten deutschen Zauberkünstler Marvelli unter, der nach einem gesundheitlichen Zwischenfall Vermögen und Arbeitsfähigkeit verloren hatte. Sein letztes Jahrzehnt konnte er in Würde verbringen. Marvelli war übrigens mein erster Mandant. Die Klage um die Domain marvelli.de war erfolgreich …

12. Januar 2012

Wallraff unplugged

Der Buskeismus.de-Betreiber Rolf Schälike, bekannt für seine emprischen juristischen Studien, hat sich letzten Freitag in die drei Wallraff-Verhandlungen am Landgericht Köln eingeschlichen. Wie Wallraff benutzte der Blogger gewiefte Tarnung und verkleidete sich geschickt als Markus Kompa. Hier nun die ganze Steno-Wahrheit:

  1. Verhandlung gegen Wallraff
  2. Verhandlung gegen Wallraffs Kollegen
  3. Verhandlungen gegen den SWR mit Gaststar Wallraff als „Zeuge“

Die dritte Verhandlung hat fast Theater-Qualität. Vielleicht spielt es ja irgendeiner mal nach oder so …

UPDATE: Sicht des Verfügungsklägers via Höcker Rechtsanwälte

5. Januar 2012

Höckers Brötchengeber ./. Günter Wallraff

Der Grandseigneur der Enthüllungsjournalisten, der Presserechtsgeschichte geschrieben hatte, Günther Wallraff himself muss mal wieder vor den Kadi, diesmal in Köln. Die Klägerseite, die große Brötchen backt, wird von Promi-Anwalt Ralf Höcker vertreten. Am Freitag ist in Köln Showdown.

Wird es dem Kollegen Höcker gelingen, die Serie erfolgreicher Zensurabwehr zu beenden?

28. Dezember 2011

Der Kuss des Prinzen

In Hannover residierten nicht nur Maschi, Wulff, Schröder und Käßmann, sondern auch ein weiterer Zeitgenosse, der ganz gerne mal aus der Prinzenrolle fällt und Klatschspalten beliefert. So beliebten es Durchlaucht ins Wasser zu hüpfen und dort eine Kröte zu küssen. Überraschend verwandelte sich diese im gleichen Moment in eine Prinzessin bürgerliche Frau. Erst jetzt kam ein Paparazzo dazu und missinterpretierte die prinzliche Tierliebe. Aus irgendwelchen Gründen fand der Prinz, dass seine Küsse Privatsache seien und klagte wegen der Abschussfotos und einer Interpretation des Geschehens, die seiner monegassischen Gemahlin missfallen dürften. (Das ist die, die ihre Skier selber trägt …) Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und auch das Kammergericht wird wohl seiner Linie treu bleiben. Damit wird der Kuss des Prinzen dann wohl den BGH, das Bundesverfassungsgericht und ggf. wieder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigen.

15. Dezember 2011

Die Mailing-Liste der Schrumpfgermanen

Die Vertreter der „Neuen Germanischen Medizin“ hatten darüber gejammert, dass jemand ihre Mailing-Liste veröffentlichte und damit das Landgericht Stuttgart erstinstanzlich von einem Persönlichkeitsrechtsverstoß überzeugen können. Die dann von meiner Wenigkeit vertretene Berufung zum OLG Stuttgart hatte Erfolg. Die Entscheidung hatte in der Fachpresse und bei investigativen Journalisten ein gewisses Echo gefunden.

Der von mir verehrte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, den Fall nicht zur Revision anzunehmen. Fall erledigt!

(Danke an alle Journalisten, die uns mit Material versorgt haben!)

 

7. Dezember 2011

Glosse zur Versteigerung der Filesharing-Ansprüche

Meint Rant auf die aktuelle Online-Versteigerung der Filesharing-Ansprüche jetzt auf TELEPOLIS.