In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von
Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.
Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.
Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..
Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.
Vor ein paar Jahren führte ich einen erbitterten Kleinkrieg gegen Teile der deutschen Finanzindustrie. Zum Thema Finanzvertriebe hatte ich die Website finanzparasiten.de gebaut, die mir 2006 meine erste persönliche Einladung zur Hamburger Zivilkammer 24 einbrachte. Mit meinem Münsteraner Kollegen Kai Behrens zog ich damals das Handelsvertreter-Blog auf, welches insbesondere das Schicksal der Menschen in Finanzstrukturvertrieben beleuchtet, in die man als mündige Person hinein gelangt, mit allerhand Psychologie in ein Monster verwandelt wird und die man dann häufig überschuldet verlässt.
Kai Behrens ist der Angstgegner der DVAG, dem größten Anbieter in diesem Bereich. Während letztes Jahr viel auf den AWD gekloppt wurde, scheint uns die DVAG der mächtigere und widerwärtigere Mitbewerber zu sein, eine Doku über die DVAG war mehr als überfällig. Facetten gibt es genug. Letzte Woche war es soweit, das ZDF brachte eine Sendung, die wegen der DVAG-Anwälte bis zum Tag ihrer Ausstrahlung nicht angekündigt wurde. Kai Behrens hatte einen Gastauftritt.
Ebenfalls in dem Beitrag erschien Herr Müssig, den ich vor ein paar Jahren bei einem Prozess in Frankfurt kennen gelernt hatte. Ich vertrat damals seinen Kompagnon, mit dem er etliche Vermögensberater angeworben, „verwertet“ und wieder an die Luft gesetzt hatte. Dann waren Müssig und seinem Partner von einer Ebene höher exakt das gleiche passiert. Die DVAG macht einen auf Familie, organisiert den Vertrieblern sogar den Urlaub, aber wenn es nicht mehr läuft, kann man sich ein zynischeres Unternehmen schwerlich vorstellen.
Mich hat damals fasziniert, wie naiv Menschen sein können. Bei meinen Gesprächen mit aktiven DVAGlern musste ich erkennen, dass diese so im Glauben an ihre Firma gefangen waren, dass sie dem Image ihrer Firma eine höhere Überzeugungskraft beimaßen als uns Anti-DVAG-Anwälten, die meterweise Prozessakten mit Verfahren gegen die Ex-DVAGler haben und etliche Winkelzüge kennen.
Gerne würde ich den Beitrag des ZDV verlinken, er ist auch auf Youtube zu finden. Aber damit habe ich ja schlechte Erfahrungen gemacht … Daher nur den Link als solchen:
PS: In den letzten Jahren hatte ich leider nicht die Zeit, die Seite zu pflegen. Vieles müsste aktualisiert werden, auch müssten die ganzen Videos eingebaut werden. Hätte jemand Lust?
In Sachen Klehr ./. Kompa haben wir gestern die Berufungsbegründung eingereicht.
Bekanntlich habe ich mit der Vertretung den Kollegen Rechtsanwalt Stadler beauftragt, weil ich zu der Sache naturgemäß keine Distanz habe und es in Sachen Haftung im Internet kaum eine bessere Wahl gibt. Klehrs Anwalt wird eine harte Nuss zu knacken haben, und es wird spannend zu beobachten, welche Figur der Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts machen wird.
Herr Ratzinger, auch bekannt als Benedikt 16.0, empörte sich über eine Fotomontage des für seinen stilsicheren Geschmack bekannten Satire-Magazins TITANIC. Da die Spanische Inquisition keine Zuständigkeit mehr hat und auch die Exorzisten nichts ausrichten konnten, pilgerte seine Heiligkeit in das protestantische Hamburg, wo meine Lieblingskammer den Bann aussprach.Das gibt bestimmt einen Heidenspaß …! ;)
Aufgrund von Rückmeldungen möchte ich folgendes klarstellen:
Wir verwalten einen Rechtshilfefonds, der für alle Blogger etc. da sein soll, um die Korrektur fragwürdiger Urteile und einstweiliger Verfügungen zu finanzieren. Wir wollen vernünftige und angstfreie Kommunikation im Internet sicherstellen.
In unserem Entscheidungsgremium sitzen zwar vier Anwälte, welche als Experten die Erfolgschancen beurteilen sollen. Diese Anwälte sollen die geförderten Fälle jedoch nicht selbst vertreten, sondern sind nur ehrenamtlich tätig. Wer von einem meinungsfeindlichen Richterspruch betroffen ist, wird meistens bereits einen Anwalt haben, andernfalls soll er sich den fähigsten Anwalt aussuchen, den er kriegen kann. Falls einer von uns vier Anwälten mit einem Fall auch professionell befasst sein sollte, dürfte er wegen Befangenheit nicht an der Entscheidung mitwirken, ob wir seinen Fall fördern oder nicht.
Wir werden nicht jeden fördern, der sich die Meinungsfreiheit auf die Fahnen schreibt. Religiöse Fanatiker, Rassisten usw. müssen sich vermutlich andere Partner suchen. Wir achten insbesondere auch die Persönlichkeitsrechte usw., allerdings orientieren wir uns an den Maßstäben von Karlsruhe, nicht an denen des Landgerichts Hamburg etc..
Damit wir Anwälte die eingereichten Fälle nicht nur nach juristischen Gesichtspunkten beurteilen, sitzen vier Nichtjuristen im Gremium, die uns Fachidioten ggf. wieder auf den Teppich zurück holen. Langfristig werden wir wohl das Entscheidungsgremium auf Leute ausdehnen, die nicht zufällig auch Piraten sind. Unsere Stärke ist die Vernetzung!
Derzeit arbeite ich an einem Konzept, wie man durch Vernetzung Blogger etc. vor den Auswüchsen weltfremder Rechtsprechung schützen kann.
Ein ähnliches Anliegen verfolgt Hardy Prothmann, der einen Verein gegen den Abmahnwahn gründen will. Prothmanns Heddesheim-Blog ist vor allem durch den juristischen Amoklauf des GRÜNEN-Politikers Ströbele in Erinnerung, dessen Ehefrau mit Fischfutter attackiert wurde. Prothmanns Idee ist so eine Art „ADAC“, bei der Mitgliedern Rechtsberatung vermittelt und ggf. finanziert wird und Gängel-Abmahner transparent gemacht werden.
Bei meinem Projekt geht es mehr darum, dass konkrete Urteile aus den unteren Instanzen, die von der meinungsfreiheits-freundlichen Linie von BGH und Bundesverfassungsgericht abweichen, durch Finanzierung des Rechtswegs korrigiert werden. Die Mitgliedschaft in einem Verein wäre hierfür keine Voraussetzung, die Förderung würde allerdings erst im Prozessstadium Stadium ansetzen.
Sinnvoll wäre eine Kombination beider Anliegen. Den Projekten ist gemein, dass ein Gremium an Juristen und Publizisten benötigt wird, die über förderungswürdige Fälle entscheiden.
Was mein Projekt betrifft, werde ich kommende Woche die Entscheidungen über die Rechtsform treffen. Kritik, Anregungen und Partner sind willkommen!
Ich bin der Meinung, dass man die Kontrolle der Meinungsfreiheit nicht Lügnern überlassen sollte. Dieser Befund entspricht allerdings den gegenwärtigen Verhältnissen im Presserecht, wo Anwälte und Richter willkürlich Meinungsäußerungen in Tatsachenbehauptungen umdeuten und die Beweislastumkehr für solche in absurder Weise auf die Spitze treiben. Nicht nur das Äußern ungeliebter Meinungen ist inzwischen eine heroische Tat, sondern bereits das Verlinken von Videos, die irgendwelche Nebensächlichkeiten enthalten, die zu beweisen wären. Die Missstände sind u.a. Folge asymmetrischer „Kriegskassen“, mit denen Industrie, Politiker und Scharlatane ihre Kritiker juristisch mundtot zu machen pflegen. Es wird Zeit, die willkürliche Missachtung der Rechtsprechung aus Karlsruhe durch die Instanzgerichte zu beenden.
Mein Konzeptvorschlag für die Kriterien einer „Stiftung Bloggerhilfe“ (Arbeitstitel):
Der Rechtshilfefonds soll den Rechtsweg gegen meinungsfreiheitsfeindliche Rechtsprechung aus den unteren Instanzen finanzieren.
Grund: Urteile aus den Instanzgerichten, die im Widerspruch zur Rechtsprechung aus Karlsruhe stehen, führen zu Rechtsunsicherheit und Selbstzensur. Meinungsfreiheit ist für Privatpersonen nicht finanzierbar, wird von keiner Rechtsschutzversicherung gedeckt und nur selten von Prozesskostenhilfe unterstützt.
Gefördert werden nur Fälle, in denen bereits ein Gericht befasst ist (einstweilige Verfügung, Klage).
Grund: Der Großteil aller Abmahnungen ist ohnehin Bluff. Der Rechtshilfefonds soll keine anwaltliche Beratung ersetzen, sondern die Finanzierung von Maßnahmen gegen konkrete Rechtsprechung ermöglichen.
Seinen Anwalt wählt der Betroffene.
Grund: Das ist nun einmal das gute Recht eines Beklagten.
Über die Förderung eines Falles entscheidet ein Gremium an Experten (Anwälte etc.).
Grund: Die Mittel sollen gezielt für wichtige Anliegen der Meinungsfreiheit im Internet eingesetzt werden, um ggf. Grundsatzurteile zu erstreiten. Aufgrund der Vielzahl an Fallgestaltungen und unbekannten Entwicklungen wäre eine enge Definition förderungswürdiger Fällen nicht sachgerecht.
Das Experten-Gremium wird umfassend in die Rechtsverteidigung eingebunden. Alle kostenauslösenden Schritte werden mit dem Experten-Gremium abgestimmt.
Grund: Es geht um Geld.
Soweit mein grober Vorschlag. Erste Kollegen haben bereits Interesse an der Mitwirkung signalisiert. Wer wäre noch bereit, ehrenamtlich in einem Expertengremium mitzuwirken?
Derzeit arbeite ich daran, die aus der Klehranlage hervorgegangene Initiative in eine brauchbare Form zu bringen. Bei dem Rechtshilfefonds gibt es jedoch vor allem zwei bislang ungelöste Herausforderungen:
1. Wer entscheidet, welche Fälle gefördert werden?
Rechtsstreite, die einen nichts kosten, wird vermutlich jeder führen wollen, der eine Abmahnung erhält. Nach welchen Kriterien sollen Prozesse gefördert oder abgelehnt werden?
2. Wer entscheidet, welcher Anwalt mandatiert wird?
Auch hier sind Neid und Missgunst vorprogrammiert. Honorare müssen die jeweils beauftragten Anwälte für Gerichtsverfahren nun einmal nehmen. Erfolgshonorare sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Weil medienrechtliche Fälle einen exorbitanten Arbeitsaufwand verursachen können, würde ich auch in den seltensten Fällen einem Kollegen Erfolgshonorare zumuten wollen.
Insbesondere hätte es ein Geschmäckle, wenn ich aus selbst akquirierten Spendengeldern Aufträge an mich selbst vergeben würde. Andererseits gibt es nicht so viele Anwälte, welche die Hamburger Verhältnisse kennen und bereit sind, nach RVG abzurechnen. (Ans-tändige Hamburger Anwälte rechnen gerne nach S-tundenlöhnen von bis zu 800,- € s-tatt nach RVG ab.) Also muss ein Verfahren entwickelt werden, dass gewissen Selbstansprüchen gerecht wird.
In jedem Fall benötigen wir einen unabhängigen Beirat, der die beiden genannten Fragen jedenfalls vorab prüft und ggf. in eine Form bringt, in welcher die Klehranleger etc. demokratisch abstimmen können. Auch insoweit ist noch vieles unklar.
Wie auch immer, die Stiftung sollte möglichst schnell arbeitsfähig werden, denn wenn tatsächlich der aktuelle Entwurf eines Leistungsschutzgesetzes kommt, dann ist der Bedarf dringender denn je.
Wenn sich windige Finanzjongleure gegenseitig verprellen, so ist das Musik in meinen Ohren.
Auf SPON kann man heute über einen Streit von Middelhoff mit seinem vormaligen Vermögensberater Esch lesen. Ja, das ist DER Esch, der mit der ins Schlingern geratenen und dann von der Deutschen Bank geschluckten Privatbank für die Superreichen Sal. Oppenheim zu tun hatte. Die Beteiligten sind treue Kunden der Hamburger Pressekammer.
Sal. Oppenheim hatte einst am Landgericht Hamburg fragwürdige Maulkörbe erstritten, die beim Bundesverfassungsgericht keinen Anklang fanden. Auch Herr Esch war dieses Jahr schon in der Hamburger Zivilkammer 24 zu Gast, unterlag bei der Pflege seines Persönlichkeitsrechts allerdings kläglich gegen das „manager magazin“. Vor allem Herr Middelhoff beschäftigte die Pressekammer mit seinen Wünschen an die öffentliche Wahrnehmung.
Die obige WDR-Doku von 2005 verlinke ich nur zur Illustration und distanziere mich von allen enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder enthaltenen falschen Eindrücken.
Am besten also die Fußballvideos mit LEGO-Männchen nachstellen, wie es Fabian von Bricksports.de vormacht. Hoffentlich sehen LEGO und die anderen Markenrechtsinhaber keine Rechte verletzt. Falls sich ein bekannter Star durch Nachbildung von Szenen wiedererkennt und in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, kann das auch teuer werden.