28. Juli 2014
Heute habe ich in einer Glosse auf TELEPOLIS unsere Spitzenjournalisten an die Front geschickt und dabei die Geschichte von Zeitungsmagnat William Randolph Hearst projiziert, der die USA 1898 in den Spanisch-Amerikanischen Krieg führte. In einer Kampagne portraitierte er die Spanier auf Kuba als faul und gewalttätig, stilisierte eine inhaftierte Mörderin zu „Kubas Rose“ und stellte das vor Havanna wohl aufgrund eines Unfalls explodierte Kriegsschiff USS Maine als Ziel eines terroristischen Anschlags hin. Die Leser glaubten ihrer Zeitung, die USA begannen fortan mit Imperialismus und sackten Kuba, die Philippinen und Puerto Rico ein.
Vieles an der Propaganda um die Maine, die Hearst patriotisch in Liedern besingen ließ, erinnert an den reflexhaften Umgang von SPIEGELBILD mit dem Abschuss des malaysischen Flugzeugs über der Ukraine und die bemerkenswert einseitige Schuldzuweisung an Russland. Auch nach 116 Jahren hat man offenbar auf Journalistenschulen nichts dazugelernt.
27. Juli 2014
Bekanntlich befasse ich mit der Geschichte des Kalten Kriegs. Diese ist insoweit meine eigene, weil ich in den 1980er Jahren das, was ich im TV sah, für die Realität hielt. Nach Abgleich der historisch gesicherten Fakten war die westliche Darstellung des Kalten Kriegs etwas …, ähm …, nun ja …, „einseitig“.
Seit ich mich mit Medienmanipulationen und politischer PR („Propaganda“) befasse, hat sich mein Blick ein wenig geschärft. Dass es aber ausgerechnet in Zeiten von Internet, in dem die Bedeutung des Medienkartells eigentlich gebrochen sein sollte, noch möglich wäre, dass sich unsere Redaktionen so plump und durchschaubar gebärden, ernüchtert.
Obwohl es für Moskau nicht das geringste schlüssige Interesse geben kann, zivile Passagiermaschinen vom Himmel zu holen oder Verbündete bei derartigem Terrorismus zu unterstützen, titeln unsere deutschen „Qualitätsmedien“ unisono gegen Putin. Nun bin ich gewiss kein Freund totalitärer Staatsformen, und gegen den Ex-Geheimagent und Ex-General Putin persönlich gibt es gewiss viel zu sagen. Aber was wir da gerade an „Expertise“ geboten bekommen, ist kaum geeignet, dass nachhaltig angeschlagene Vertrauen hierzulande in die „unabhängigen“ Medien zu stärken.
Umso dankbarer bin ich, dass etwa der Heise-Verlag mit TELEPOLIS besonneneren Stimmen Raum gibt. So hat gestern der ehemalige verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU und Ex-Vizepräsidenten der OSZE zur westlichen Propaganda im Ukraine-Konflikt deutliche Worte gefunden.
Noch feister hetzen die US-Medien. Putin scheint es gelassen hinzunehmen. In der Pressekammer des Landgerichts Hamburg habe ich noch keine Putin-Anwälte gesehen (aber die von Westerwelle, Schröder, Gabriel, Wulff …).
Spannend finde ich übrigens die „Hellsichtigkeit“ Hollywoods, wo man das Böse aus Moskau schon vor ein paar Jahren erkannt hat. So spielen die Fortsetzungen von „Mission Impossible“ (Teil 4, 2011), „Stirb Langsam“ (Teil 5, 2013) und „Jack Ryan“ (Teil 5, 2014) in Moskau, wobei jeweils CIA-Leute zu edelsten wie unkaputtbaren Helden stilisiert werden. In den beiden letztgenannten Streifen werden die Russen als abgrundtief böse dargestellt und dürfen wie wilde Tiere hemmungslos abgeballert werden. Für das deutsche Publikum spricht, dass diese beiden im Vergleich zu den Vorgängern ausgesprochen langweiligen Filme nach wenigen Wochen wieder aus den Kinos verschwunden waren.
admin •
10:59 •
Allgemein,
Beweise,
Bildnis,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Überwachung,
Zensur •
Comments (0)
20. Juli 2014
Wie man in 30 Jahren über das in der Ukraine abgestürzte Flugzeug berichten wird, kann man sich anhand der aktuellen „historischen“ Berichterstattung über den Abschuss von KAL- 007 von 1983 ausmalen. So „informiert“ das Hamburger Infotainmentmagazin SPIEGEL online über KAL 007, wobei der Spin natürlich klar gegen Russland geht. In dem „Bericht“ vergisst SPON allerdings ein ganzes Flugzeug, nämlich ein US-Spionageflugzeug RC-135, das aus ungeklärten Gründen den Radarschatten passierte. Außerdem scheint SPON nicht bekannt zu sein, dass damals Luftraumverletzungen durch die USA zum Zwecke der Provokation und Spionage zum Alltag gehörten. Vor ein paar Jahren habe ich den Fall mal bei TELEPOLIS in meiner Rupp-Bio nachgezeichnet.
Die Propaganda der USA wegen des Abschusses hörte es auf, als die USA versehentlich Iran-Air-Flug 655 abschossen. Die USA haben sich dafür nach Art des Hauses bis heute nicht entschuldigt, sondern die Schuldigen befördert. Spannend finde ich, dass der SPIEGEL-Autor zwar noch in der Geschichte weiter geht und den versehentlichen Abschuss der Sibir 1812 durch die Ukraine erwöhnt, aber besagten Flug 655 „vergisst“. Nicht wenige in meinem Bekanntenkreis nennen den SPIEGEL nur noch „das ehemalige Nachrichtenmagazin“.
Dem SPIEGEL ist es durchaus erlaubt, kritisch über die USA zu berichten, um Glaubwürdigkeit zu erwerben. Aber wenn es um Kriegspropaganda geht, hat der SPIEGEL gefälligst stramm zu stehen. Damals wie heute sind „die Russen“ die Bösen. Man muss Wulff nicht mögen, wegen seiner Freundschaft zu Maschmeyer kann man ihn sogar verachten, aber mit seinen aktuellen Anschuldigungen zu den deutschen Leitmedien hat er nun einmal nicht unrecht.
admin •
20:43 •
Allgemein,
Beweise,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (0)
16. Juli 2014
Dr. Nikolaus Klehr und sein tapferer Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger haben am Hanseatischen Oberlandesgericht gegen das ZDF verloren. Klehr hatte 18.01.2011 am Landgericht Hamburg gegen das ZDF eine einstweilige Unterlassungsverfügung wegen eines angeblich rechtswidrigen Beitrags in WISO über die fragwürdige Praxis des selbsternannten Krebsbehandlers erwirkt. So wehrte sich Klehr gegen angeblich aufgestellte Behauptungen und die (gesichtsverpixelte) Aufnahmen aus seiner Praxis.
Das ZDF ließ sich nicht lumpen und wehrte sich zunächst erfolglos am Landgericht Hamburg. Weil es den Beitrag auch auf YouTube zu sehen gab, nahm Klehr auch Google (YouTube) und einen Blogger in Anspruch, der das Video über einen Link embedded hatte.
Nach über drei Jahren ertrotzter Unterlassungsverfügung hob im Mai 2014 das Oberlandesgericht Hamburg das Verbot gegen das ZDF auf. In der Zwischenzeit nämlich war der Bundesgerichtshof Ende 2012 mal wieder mit den Hamburgern hart ins Gericht gegangen und hatte den Hanseaten in einem anderen Fall, bei dem ebenfalls Klehr-Anwalt Dr. Krüger die Presse gegängelt hatte, mit sehr deutlichen Worten den ><((((*>
gezeigt:
„Die von ihm vorgenommene Deutung der in den Akten des MfS verwendeten Begriffe ist weit hergeholt und mit dem natürlichen Sprachempfinden kaum in Einklang zu bringen. Darüber hinaus hat das Berufungsgericht die Anforderungen an die richterliche Überzeugung überspannt. Das Berufungsgericht hat auch zu Unrecht die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung verneint.“
BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 – VI ZR 314/10.
Das hat offensichtlich gesessen. Der Hamburger Pressesenat, dem inzwischen der mir so ans Herz gewachsene Richter Buske vorsitzt, bezog sich ausdrücklich auf dieses BGH-Urteil. Die Karlsruher Kritik an den Hanseaten hat eine lange Tradition.
Das OLG Hamburg befand nun, dass das ZDF inzwischen für seine Behauptung über eine in Deutschland rechtswidrige Arbeitsweise Klehrs genug Glaubhaftmachung aufgeboten hat. So hatte Klehr zunächst das ZDF der Lüge geziehen und mit eidesstattlichen Versicherungen seiner „Klehriker“ in Beweisnöte gebracht. Da aber die Version des ZDF von so vielen unabhängigen Zeugen plausibel gestützt wird, sieht auch der Senat „keine durchgreifenden Zweifel“ mehr:
„Unter Zugrundelegung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze für die Überzeugungsbildung, nach denen eine von allen Zweifeln freie Überzeugung nicht gefordert werden darf, sondern sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen muss (BGH, Urt. v. 11. 12. 2012, NJW 2013, S. 790 ff., 791), sind die von der Antragsgegnerin vorgelegten Glaubhaftmachungsmittel daher auch unter Berücksichtigung der von dem Antragsteller vorgelegten Glaubhaftmachungs- und Beweismittel ausreichend, um ihren Vortrag als glaubhaft gemacht anzusehen.“
OLG Hamburg, Az.: 7 U 47/12, Urteil vom 06.05.2014, Rechtskraft nicht bekannt.
War das jetzt wirklich so schwer?
Auch die mit versteckter Kamera hergestellten Aufnahmen in der Azrtpraxis waren zulässig, weil diese in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der nunmehr als wohl doch nicht so falschen Behauptung stehen und der gute Herr Dr. Klehr durch deren Verbreitung demgegenüber nicht schwerwiegend in seinen Rechten verletzt wird, da die Praxisräume ohnehin einem größeren Personenkreis einsehbar sind und er nur in seiner Berufssphäre betroffen ist. Auch dazu hatte der BGH schon 2006 etwas gesagt, was längst herrschende Meinung ist – außerhalb des Landgerichts Hamburg, das immer wieder eine Nachhilfe aus Karlsruhe benötigt.
Damit darf das ZDF den Beitrag wieder zeigen. Gewonnen hat aber vor allem das Team Dr. Klehr/Dr. Krüger, denn über drei Jahre lang konnte das ZDF Krebspatienten im Endstadium nicht vor Klehrs möglicherweise doch nicht so hilfreicher, dafür aber schweineteuren Behandlung warnen. Auch die Hamburger Pressekammer darf stolz auf sich sein. Die Prozesskosten bezahlt Klehr, der von todkranken Krebspatienten für seine Künste exorbitante Honorare nimmt, aus der Portokasse.
Vermutlich wird auch YouTube/Google in gleicher Sache obsiegen. Und vielleicht darf irgendwann dann auch der Blogger wieder das Klehr-Video verlinken. Hätte der finanziell nicht so gut wie das ZDF und Google aufgestellte Blogger aus Kostengründen die Notbremse gezogen und auf die Berufung verzichtet, so wäre das Verbot längst rechtskräftig. Seit über zwei Jahren wartet der Blogger auf den Termin zur Berufungsverhandlung. Der Prozess mit einer schlussendlich drohenden Kostenlast von 20.000,- € wurde durch die „Klehranlage“ finanziert. Weit über 1.000 Menschen haben den Hamburger Landrichtern gezeigt, was sie von dem weltfremdem Umgang mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit halten.
Ach so: Der Blogger bin ich. Danke an euch Klehranleger! Venceremos! :)
admin •
11:53 •
Abmahnung,
Allgemein,
Beweise,
BGH,
Die lieben Kollegen,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Pressefreiheit,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur,
Zeugen •
Comments (1)
11. Juli 2014
Die „Berichterstattung“ über die Reaktion der Bundesregierung auf den jüngsten Spionageskandal zeigt einmal mehr, wie unbrauchbar unsere eingetaktete politische Journaille arbeitet. Von mir aus könnte man die meisten Hauptstadtjournalisten gleich mitausweisen.
Da wird gejubelt, dass endlich mal – erstmals seit 70 Jahren Kolonialismus – ein CIA-Resident faktisch des Landes verwiesen wird. Angeblich sei man in Washington peinlich berührt. Es wird kritiklos berichtet, dass Deutschland die Zusammenarbeit mit der NSA erst einmal auf Eis lege.
B*******!
- Ob der örtliche CIA-Aufseher bleibt oder ausgetauscht wird, spielt nicht die geringste Rolle. Das ist nichts weiter als psychologisches Symboltheater.
- Solange im Dagger Complex über 1.000 SIGINT-Spione weiterhin ihre Arbeit verrichten und in Wiesbaden mit deutschen Steuergeldern(!) ein neues NSA-Abhörzentrum errichtet wird, ändert sich an der Überwachungspraxis genau gar nichts.
- Angesichts der „Abhängigkeit“ deutscher Behörden vom Schatz der NSA und der im NATO-Statut verbrieften „Sicherheitsinteressen“ der in Deutschland stationierten US-Truppen ist eine Abkehr von einer Zusammenarbeit mit US-Diensten faktisch ausgeschlossen.
- Die Behauptung eines Geheimdienstes, er würde dies und jenes nicht machen, ist ohne Überprüfbarkeit nichts wert.
- Gestern wurden wieder von einer Drohne aus sechs Menschen getötet, vermutlich vom Operationszentrum in Ramstein Airbase aus. Das ist nach wie vor eine (nicht rechtlich, aber der Rechtspraxis nach faktisch) „exterritoriale“ Kolonie der USA. Die sechs Toten haben es allerdings nicht prominent in die Nachrichten geschafft.
- In den USA interessiert sich für die deutschen Befindlichkeiten kein Mensch. Das US-TV berichtet über das Ausland nur, wenn dort irgendein Krieg ist.
Hinter den Kulissen geht die Arbeit weiter wie eh und je. Der CIA-Ami wird in seiner Community als Held empfangen werden, der patriotisch den Kopf hingehalten hat. Vielleicht bekommt er einen „Oliver North Orden“ oder so.
admin •
10:25 •
Allgemein,
Beweise,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
Comments (1)
8. Juli 2014
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=lq_Df0VMtfg
Letzte Woche war ich bei der 4. Netzpolitischen Soirée der GRÜNEN in Berlin, wo es um den NSA-Untersuchungsausschuss ging. Angekündigt waren u.a. der Präsident des Inlandsgeheimdienstes, der sich unseren Fragen auf einem Podium stellen sollte. Allerdings mussten er sowie Konstantin von Notz wegen einer überraschenden Sitzung im Parlamanetarischen Kontrollgremium kurzfristig absagen – am Folgetag erfuhren wir, worum es wohl gegangen sein dürfte, nämlich den CIA-Maulwurf, der ebenfalls Interesse am NSA-Ausschuss hatte.
Die Programmänderung hatte jedoch den Vorteil, dass Whistleblower William Binney nun die ungeteilte Aufmerksamkeit erfuhr. Binney ist nichts weniger als einer der Architekten der heutigen NSA. Er gilt als einer der besten Codeknacker der Welt und hatte 6.000 NSA-Techniker unter sich. Binney schätzt den aktuellen SIGINT-Etat auf etwa 100 Milliarden – und hält die NSA zur Terrorbekämpfung nahezu für sinnlos, allerdings für totalitär. Es dürfte schwierig sein, einen solch hochkarätigen Zeugen als „antiamerikanisch“ oder als „Verschwörungstheoretiker“ abzutun.
Unmittelbar vor der Veranstaltung sagte Binney im NSA-Ausschuss aus, wo es die Christdemokratien fertig brachten, den erhofften Stream aus dem NSA-Ausschuss zu zensieren. Umso mehr Aufmerksamkeit möge daher dem obigen Video zuteil werden. ;)
admin •
17:51 •
Allgemein,
Beweise,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Politik,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur,
Zeugen •
Comments (0)
29. Mai 2014
Vor ein paar Jahren wurde mir zugetragen, was Geheimdienste so alles mit Handys anstellen könnten. Das klang damals alles ein bisschen nach Verschwörungstheorie. Experten bestätigten mir aber, dass sie keine Zweifel daran hätten, dass damals etliche Markenhandys serienmäßig mit einer heimlich eingebauten Backdoor ausgestattet waren. Es soll sogar möglich sein, dass man mit Eingabe einer bestimmten Telefonnummer innerhalb einer Funkzelle von jedem Handy aus entsprechende Handys abhören könnte, ebenso über das Mikrofon in der Umgebung geführte Gespräche. Da ich das nicht nachprüfen konnte, habe ich nicht darüber geschrieben.
NBC-Journalist Brian Williams befragte nun Edward Snowden, inwiefern etwa der russische Geheimdienst in sein iPhone eindringen könnte, etwa während des Besuchs der Winter-Olympiade in Sotschi. Snowden bestätigte, dass der Zugang zum angreifenden Telefonnetz ausreiche, um im selben Moment das Gerät zu „ownen“, also zu hacken und zu kontrollieren. Gut aufgestellte Geheimdienste wie die von Russland, China oder eben der USA könnten die Geräte sogar selbst anschalten. Ist ein Gerät erst einmal unter Kontrolle, kann der Angreifer selbstverständlich besuchte Websites nachvollziehen, Passwörter auslesen, Terminkalender ansehen …
Während früher die Geheimdienste das Problem hatten, ihre Wanzen über längere Zeiträume mit Strom zu versorgen, sind wir so hilfsbereit und laden unsere Smartphones regelmäßig auf. Und wir bezahlen auch noch selber für unsere mobile Überwachungswanze, die uns bis in die Schlafzimmer überwacht.
Ich kenne etliche Internetaktivisten, die aus Prinzip keine Handys benutzen. Das Minimum aber ist ein Aufklerber über der neuigierigen Kamera. In etlichen Ministerien müssen Handys am Eingang abgegeben werden. Selbst das Entfernen von Akkus wird nicht als ausreichend betrachtet.
Apropos: Liebe NSA, der aktuelle Akku meines Samsung macht es nicht mehr lange. Es wäre doch nur fair von euch, wenn ihr euch an den Kosten für einen neuen beteiligt. ;)
28. Mai 2014
Das ZDF zeigte gestern den ersten Teil einer eingängigen Doku über den NSA-Skandal. Nachdem Generalbundesanwalt Runge – taktisch geschickt nach der EU-Wahl -nun bekannt gegeben hat, dass er nicht einmal Ermittlungen anstellen werde, fällt es selbst gestandenen Juristen schwer, die Contenance zu bewahren. Der Kollege Udo Vetter, den sonst wirklich nichts, aus der Ruhe bringt, benutzt sogar Kraftausdrücke. Ich selbst habe mich auf Telepolis in die Satire geflüchtet und sarkastisch eine Legalisierung des Rechtsbruchs angekündigt, die leider näher an der Realität ist, als einem lieb sein kann.
Letztes Jahr hatten Udo Vetter und ich in Berlin über die mögliche Kontrolle von Geheimdiensten in einem parlamentarischen Untersuchungsausausschuss gesprochen, den es nun inzwischen gibt. Gerne hätte wir dabei kompromisslos mitgewirkt. Der Kollege Prof. Härting greift heute am Bundesverwaltungsgericht die Mitteilungsfreudigkeit des BND an – ein spannender Test, ob die politischen Blockaden durch rechtsstaatliche Verfahren gebrochen werden können.
Inzwischen hat das ZDF berichtet, dass die enge Kooperation des BND mit der NSA seit 1974 besteht und beruft sich hierzu auf Informationen aus dem Nachlass von Ex-BND-Vizepräsident Dieter Blötz. Als das Material von Blötz vor Jahren aufgetaucht war, hatten die angefragten Journalisten abgewinkt. So diente es schließlich dem BND-Forscher Erich Schmidt-Eenboom als Fundgrube für seine Bücher, die ihm seinerseits die Überwachung durch den neugierigen Dienst einbrachte. Heute sendet das ZDF um 22.45 Uhr die Fortsetzung.
admin •
17:12 •
Allgemein,
Beweise,
Die lieben Kollegen,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur,
Zeugen •
Comments (1)
21. Mai 2014
Wer sich ein realistisches Bild zur Mentalität der US-Geheimdienste machen möchte, sollte unbedingt dieses aktuelle Interview mit William Binney in der taz lesen.
Money Quote:
„Ich würde keiner einzigen Botschaft trauen.“
„Sie würden wahrscheinlich versuchen, ihn zu entführen. Das haben sie immer wieder gemacht – egal in welchem Land.“
„Ich bin mir nicht sicher, ob sie das stört. Unsere Arroganz ist derzeit so unglaublich groß. Wir töten wahllos Menschen mit Drohnen.“
„Wie soll man einem notorischen Lügner vertrauen?“
„Ihnen gehört das Netz.“
„Mit unserem [von Binney Anfang der 1990er Jahre vorgeschlagenen] System wäre Snowden sofort aufgeflogen. Im Moment, in dem er die erste Datei heruntergeladen hat.“
Binney war technischer Direktor der NSA, gilt als einer der besten Codeknacker der Welt und wurde Whistleblower aus Empörung darüber, dass der Geheimdienst die gegen die Sowjetunion entwickelten Instrumente gegen die eigenen Leute einsetzte. Hier ein aktuelles Portrait des ZDF.
Meine morgentliche Maximal-Dosis an US-amerikanischem Kulturkreis wurde heute durch die Nachricht erreicht, dass Facebook einen Acoount wegen diesem Foto hier suspendiert hat.
Ob das mit TTIP wohl wirklich eine so gute Idee ist …?
admin •
09:14 •
Abmahnung,
Allgemein,
Beweise,
Internet,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
Pressefreiheit,
Überwachung,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur,
Zeugen •
Comments (0)
8. Mai 2014
Am 163. Verhandlungstag des Luxemburger Bombenleger-Prozesses über die geheimnisvolle Bombenserie zwischen 1984 und 1986 wurde gestern der vormalige Direktor des Luxemburger Gheimdienstes SREL, Marco Mille, vernommen. Mille hatte aufgrund des Buchs von Dr. Daniele Ganser über Stay Behind „NATO-Geheimarmeen in Europa“ (vulgo „Gladio“) nach einer möglichen Verbindung des vom SREL koordinierten Luxemburger Stay-Behind-Netzwerks „Le Plan“ zu den Anschlägen gesucht. Die allerdings waren in erster Linie für das Nachrichtenwesen und Ausschleusungen ausgebildet, nicht aber für Kampfeinsätze.
Nachdem Mille aus Gründen des Staatsschutzes vergeblich den Ausschluss der Öffentlichkeit gefordert hatte, legte er schließlich seine These offen. Mille vermutet, dass hinter den Bombenlegern ein gut organisierte Gruppe stehe, die unter Protektion des Nationalhelden und Armeeministers Emile Krieps gestanden habe. Tatsächlich würde ein solches Unternehmen denkbar gut zu Krieps Biographie passen: Krieps hatte im Zweiten Weltkrieg gegen die Nazis den Widerstand aufgebaut, in Großbritannien eine Ausbildung zum Geheimagent absolviert und war offenbar 1946 in einen drohenden Militärputsch gegen die Luxemburger Regierung verwickelt.
Nach einer Karriere beim Militär wechselte Krieps 1968 in die Politik und fungierte zwischen 1974 und 1984 als Verteidigungsminister. Wie das Luxemburger Wort berichtet, soll Krieps später versucht haben, die politische Kontrolle über den Sicherheitsapparat mit allen Mitteln zu festigen. Mille vermutet, dass Krieps eine paramilitärische Struktur aufbaute, die er selbst dem 1960 gegründeten zivilen Geheimdienst SREL verheimlichte, um im Falle eine eines Angriffs wie schon gegen die Nazis einen Partisanenkrieg führen zu können.
Auffällig ist, das die offensichtlich mit Insiderwissen durchgeführte Attentatsserie 1984 begann, nachdem Krieps infolge einer Wahlniederlage keine politische Kontrolle mehr auf den Sicherheitsapparat ausüben konnte. Gleichzeitig hatte auch der offenbar von ihm protegierte Elitepolizist Ben Geiben, der eine Antiterroreinheit im Stil der GSG9 aufgebaut hatte, überraschend seinen Hut genommen. Geiben gilt vielen als die ausfühende Hand der Anschläge. Durch diese wurde die Politik gezwungen, in den Sicherheitsapparat zu investieren, was Krieps zweifellos gefallen haben dürfte. Alles in allem bislang nur eine Verschwörungstehorie, allerdings aus der Feder eines Profis.
Der Prozess, der Luxemburg umkrempelt, ist das Spätwerk des Strafverteidigers Dr. Gaston Vogel, der schon seit langem in Luxemburg mit der Monarchie, der Kirche, dem Staat und vor allem aber den USA abrechnet.