Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. Mai 2010

Kölner Unternehmer Esch ./. WDR („die story“): Reportage war zulässig

Wie man in Köln den großen Reibach macht, weiß der umtriebige Unternehmer Unternehmer Esch. Nachdem der WDR über die Karstadt-Pleite berichtet hatte, war Esch mit seiner Darstellung nicht glücklich. Doch der WDR hatte solide Arbeit geleistet, der Schuss ging nach hinten los:

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung haben sich Esch und Dix zudem verpflichtet, die Behauptung zu unterlassen, im WDR-Film sei als Beleg für eine Geheimvereinbarung zur Aktienmanipulation zum Nachteil der Karstadt Quelle AG eine nachträglich manipulierte Version anstelle des Originaldokuments präsentiert worden.

18. Mai 2010

Fall Tauss als Lackmustest für Qualitätsjournalismus

Zur Frage, wie tendenziös unsere Qualitätsmedien sind, lohnt ein Vergleich der Berichterstattung über den Fall Tauss.

Unstreitig hat er kinderpornographisches Material besessen, streitig, zu welchem Zweck. Unerheblich ist jedoch, welcher Dreck konkret dort zu sehen ist. Solche unappetitlichen Details müssen zwar in einem Strafverfahren protokolliert werden (wenn auch nicht unbedingt in dieser Breite), sie haben aber mit der eigentlichen Problematik des Falles nichts zu tun. Im Gegenteil müssen sich Journalisten, die entsprechende Details kolportieren, fragen lassen, ob sie nicht selbst den Verbalpornographen zugerechnet werden möchten.

Trotzdem meinen der stern und die WELT, ihre Artikel gleich zu Beginn mit entsprechenden Einzelheiten anreichern zu müssen, um den Spin zu setzen. Die WELT-Überschrift scheint von der ebenfalls zur Springerpresse gehörende BILD-Zeitung geliehen zu sein –  die allerdings ironischerweise sogar recht fair berichtet! (Die BILD-Zeitung hat allerdings bei Tauss auch etwas gut zu machen …) Der SPIEGEL, der sich im Fall Tauss eher mit zweifelhaftem Ruhm bekleckerte, bleibt sich treu und berichtet von einer „fürchterlichen Anklage“ und einer „blonden Juristin“. Wie gesagt, nicht mal die BILD-Zeitung hatte sich auf dieses Boulevard-Niveau herab begeben. FOCUS verkürzt ein Zitat von Tauss in der Überschrift auf „Herr Tauss im Schweinestall“. Dass der FOCUS es eigentlich auch sachlich kann, hatte er noch gegen Mittag bewiesen.

14. Mai 2010

Von einem, der auszog, von BILD Schadensersatz zu erhalten …

Während Unterlassungsverfügungen gegen die Presse relativ leicht zu bekommen ist, tun sich die Gerichte schwer, wenn sich jemand an einer Zeitung finanziell gesund stoßen will. Wie sehr ein solcher Prozess zeitlich und wirtschaftlich aus dem Ruder laufen kann, zeigt der seit fünf Jahren andauernde Prozess gegen den Axel Springer-Verlag wegen einer unappetitlichen, aber boulevardesk brauchbaren Story der BILD-Zeitung über eine Belanglosigkeit im Rotlichtviertel von Bangkok, deren Wahrheitsgehalt nicht überbewertet werden sollte.

Wie sich der kaputte Fall entwickelte und was es dem Kläger (nicht) gebracht hat, weiß unser Mann in Hamburg.

8. Mai 2010

FOCUS darf Steinmeier-Spezie nicht mehr Arbeit für östlichen Geheimdienst vorwerfen.

Das Landgericht Köln hat dem FOCUS (der ja eigentlich in München erscheint) eine Verdachtsberichterstattung verboten:

Das Magazin «Focus» darf nicht mehr behaupten, der Berater von SPD-Fraktionschef Steinmeier, Medienunternehmer Detlef Prinz, habe früher für einen östlichen Geheimdienst gearbeitet. Das Landgericht Köln erließ eine Einstweilige Verfügung. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Der FOCUS hatte berichtet:

(…)

Agent der höchsten Kategorie

Laut den Unterlagen stand Prinz im Zentrum einer mindestens zehn Jahre laufenden Geheimoperation, die klar definierte Ziele hatte: das systematische Ausforschen der SPD-Führungsriege, Spionage gegen US-Einrichtungen in Deutschland, gegen das deutsch-amerikanische Forum „Atlantik-Brücke“ sowie gegen den damaligen US-Botschafter Richard Burt. Der Akte zufolge wurde Prinz im Oktober 1986 in Prag angeworben und als Agent der höchsten Kategorie „A“ eingestuft. Ein Kontakt der Tschechen zu Prinz hatte bereits seit 1981 bestanden. Nach 1986 traf sich „Erwin“ laut Akte mindestens 30-mal mit seinen Führungsoffizieren. Davon alleine zehnmal nach dem Mauerfall. Am 27. August 1990 wurde der mutmaßliche Spion von den Tschechen abgeschaltet. (…)

Der Stern war vorsichtiger:

(…) Belege für einen solchen Verdacht gibt es bisher freilich nicht. Nach einem Bericht des Magazins „Focus“ soll Prinz allerdings angeblich verdächtig sein, von 1986 bis 1990 unter dem Decknamen „Erwin“ Interna aus der SPD an den damaligen tschechischen Geheimdienst geliefert zu haben. Prinz räumte ein, einen der beiden tschechischen Vertreter zu kennen, die laut „Focus“ für den Prager Dienst arbeiteten. Der Verleger und Unternehmensberater bestritt aber jede Agententätigkeit. Er habe „weder je für einen Geheimdienst gearbeitet“, noch sich „in irgendeiner Form hierzu verpflichtet“, sagte er der „Bild am Sonntag“. (…)

3. Mai 2010

Wir sagen NEIN zum Kindernet

Was man zum Jugendmedien-Stasi-Vertrag wissen muss, erläutert Holger Bleich. (via netzpolitik.org)

30. April 2010

Frau W. gewinnt gegen BND!

Im August hatte ich bei Telepolis über das Verfahren von Gaby Weber gegen den BND berichtet, der mit allerhand Ausreden der Journalistin Zugriff auf eine betagte, aber wohl brisante Akte verweigern wollte. Wie Geheimdienste halt so sind. Es geht um die Nachkriegsrolle von Adolf Eichmann, die sich wohl etwas anders gestaltete, als man es uns so erzählt. Im September dann gab das Bundeskanzleramt sogar eine Sperrerklärung ab.

Nunmehr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Sperrerklärung der Kanzlerin und ihrer Spione für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss kann bei Lexis Nexis nachgelesen werden. Nunmehr berichtet auch die konventionelle Presse über die Sache, etwa SPIEGEL online.

Als Zaungast hatte ich den Prozess mitverfolgt und sage nur: Herzlichen Glückwunsch und gut, dass es hartnäckige Journalisten wie Gaby Weber gibt, die ihren Job ernst nehmen. Vergangene Woche starb Paul Schäfer, in dessen Colonia Dignidad sich Gaby Weber seinerzeit undercover eingeschlichen hatte. Ich bin gespannt, welche Geheimnisse sie aus der Akte fördert.

28. April 2010

Ehemaliger Odenwaldschüler soll schweigen

Das Landgericht Darmstadt hat seine einstweilige Verfügung bestätigt, die einem ehemaligen Schüler der Odenwaldschule Vorwürfe gegenüber einem Lehrer verbietet.

Sicherlich hat der gute Mann diese Vorwürfe nur aus Langeweile und Böswilligkeit erhoben.

Der ehemalige Schüler hat zur Hauptsacheklage aufgefordert. Er hatte den aktuellen Skandal mit ins Rollen gebracht.

25. April 2010

Heesters schließt Vergleich

Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)

Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.


Wetten Dass – Johannes Heesters (13.12.2008) – MyVideo

22. April 2010

Gott&Sohn möchten nicht in den SPIEGEL schauen – und über Schweigegeld lieber schweigen

Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.

Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.

Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.

Unternehmer Marco Hahn mag keine Gerichtsöffentlichkeit und keine Taschenpfändung im Gerichtssaal

Aus einem Schriftsatz des Investors Marco Hahn:

„Die Durchführung der mündlichen Verhandlung im hiesigen Nachverfahren dient aus Klägersicht (Dirk Kessemeier, Anmerkung der Redaktion) voraussichtlich allein dazu, medienwirksam eine weitere Taschenpfändung über 20 Mio., so wie bereits in Flensburg geschehen, durchführen zu lassen oder auf andere Art und Weise, jedenfalls unter Mithilfe mehr oder weniger willfähriger Presse derart unsauber über den Beklagten (Marco Hahn, Anm. d. Red.) Bericht zu erstatten, dass es sodann mühelos gelingt, mittels einstweiliger Verfügung die weitere Berichterstattung zu unterbinden, dass aber natürlich erst, nachdem – bedauerlicherweise – die angreifbare Berichterstattung durch die Presse veröffentlicht war.“

Bislang war mir der SHZ-Verlag vor allem dadurch aufgefallen, dass er politischen Parteien außerhalb des etablierten Spektrums nur widerwillig Aufmerksamkeit schenken mochte. Nun scheinen sie, ihren Presseauftrag ernst zu nehmen und wagen sich auf die insoweit gefährlichste Spielfläche: das Landgericht Hamburg.

UPDATE: 324 O 568/09 Maco Hahn gege Kessemeier wurde abgewiesen.