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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


14. Mai 2011

Wird Julian Assange Sektenführer?

Ich hatte häufig positiv über WikiLeaks und solidarisch mit Julian Assange geäußert. Teilweise allerdings mit Bauchweh, denn als Anwalt seines früheren Partners Daniel Domscheit-Berg hatte ich hinter den Kulissen schon früh einen Einblick in die seelischen Abgründe des Julian Assange. Der einst als Rebell gegen Zensur angetretene Freiheitskämpfer („Information wants to be free!“) hat die gegenwärtige WikiLeaks-Generation von einem liebenswerten Projekt im wesentlichen zweier Freunde in eine straffe Organisation verwandelt, die genau jene Instrumente benutzt, die sie bei anderen kritisiert.

Ausgerechnet der Leaker-Papst will eigene Leaks um jeden Preis verhindern. Während das Anliegen der Geheimhaltung bei einem Projekt wie diesem durchaus nachvollziehbar ist, so ist die Methode der Durchsetzung diesbezüglich entlarvend: Er hat seiner Crew absurde Verträge gestellt, in denen sich diese für Verrat zu hohen Geldzahlungen von bis zu 12 Millionen Pfund verpflichten und auch hierüber nicht berichten dürfen. Ehrensache, dass einer der Leaker diese Farce geleakt hat. Erstaunlicherweise erhielt Assange für diesen Verrat an den eigenen Idealen etwa auf Twitter großen Zuspruch. Assange hat offensichtlich Jünger.

Aus Sicht von CIA & Co. ist das prima gelaufen: Assange diskreditiert sich selbst, die Feinde können die Hände in den Taschen lassen und sich vom Hochsitz aus amüsieren. Assange gehört nun einmal zu den Typen, die das, was sie mit den Händen geschaffen haben, mit dem Hintern wieder einreißen. Schade um eine großartige Idee.

12. Mai 2011

„Dass man aus Erfragtem, Erzähltem und Gelesenem eine Schilderung macht, ist absolut übliches journalistisches Handwerk“

Vorab: Bevor man dem Journalisten René Pfister den Egon Erwin Kisch-Preis aberkannte, hätte man ihn schon aus Prinzip anhören müssen. So geht man einfach nicht miteinander um, insbesondere dann, wenn man einander schwache Recherche vorwirft.

Dass man ihm diesen Preis aberkannt hat, halte ich für richtig. Zwar hat ein Journalist gewisse Freiheiten der Rhetorik, und es spielt auch keine wirkliche Rolle, ob er dem Seehofer beim Modelleisenbahnspielen zugesehen hat. Aber wer des wohl prominentesten Journalisten-Preises würdig sein will, muss seinem Handwerk nun einmal in gehobenem Maße huldigen.

Unsere „Qualitätsjournalisten“ machen es sich beim Durchreichen politischer PR häufig zu einfach. Vor knapp 10 Jahren hatte man uns das Märchen von Bin Ladens „Alpenfestung“ in den Tora Bora-Höhen erzählt. In einem deutschen Magazin der Qualitätspresse(?) sah ich damals diese Grafik, die wohl eher in einen James Bond-Film oder zu konventionellen militärischen Einrichtungen passen würde. Die „Hightech-Festung“ hatte nach Stand der Forschung wohl nicht einmal elektrisches Licht, auch von einer Camping-Toilette habe ich nichts gehört. Das waren lediglich ein paar Höhlen, die Keyhole 2 nicht checken kann.

Derzeit erzählt man uns, der „Terror-Fürst“ (vormals ganz offiziell leitender Außendienstmitarbeiter der CIA) sei in einem Haus aus 1000 und einer Nacht liquidiert und wie Optimus Prime im Meer entsorgt worden, was man beim SPIEGEL ernsthaft als Nachricht durchgehen lässt. Beißender Spott wie dieser hier hat mit Journalismus mehr zu tun als unkritisches Verbreiten von Propaganda.

Mit Blick auf Stuttgart 21 halte ich Politiker mit Eisenbahnen im Keller für suspekt. Wenn ein auf sein Image bedachter Politiker wie Seehofer sein Hobby „Modelleisenbahn“ in die Öffentlichkeit trägt, dann will ich im Zweifel wissen, ob er wirklich eine hat, oder ob es eine PR-Inszenierung ist. Journalisten, die etwa Politkern glauben, beherrschen ihr Handwerk nicht – jedenfalls nicht meisterlich.

UPDATE: Man hat mich darauf hingewiesen, dass nicht „Optimus Prime“ versenkt worden sei, sondern dessen Gegner „Megatron“. Mag sein. Rubrums-Verwechslung kommt bei Anwälten schon mal vor, wir sind ja nicht scharf auf den Kisch-Preis.

10. Mai 2011

Euroweb und Eurovision

Mein Kreuzzug für Gerechtigkeit im Internet führte mich diesmal nach Düsseldorf, wo die sympathische Firma Euroweb ihren Gerichtsstand hat. Der Ruf von Euroweb leidet an schlechter Presse, auch wenn es den Euroweb-Anwälten durchaus gelungen ist, im Internet dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht Geltung zu verschaffen. Dennoch halten sich kritische Websites wie Referenzkunden.info und referenzkunden.net – sowie Euronepp.de.

Euroweb wird nachgesagt, dass deren Werber mittelständische Betriebe aufsuchen, um den Inhabern als sogenannte Referenzkunden für einmalig z.B. 170,- Euro eine professionelle Webpräsenz anzubieten. Die unterschriebenen Verträge jedoch verkörpern sogenannte „Internetsystemverträge“ – für ca. 8.000,- Euro. Auch dem Amtsgericht Düsseldorf sind inzwischen Zweifel daran gekommen, ob sich diese Vielzahl an identischen Einzelfällen durch Verschwörung im Internet erklären lasse. Auch sei es sehr schade, dass das Amtsgericht die Werber, welche die Verträge abschließen, selten zu Gesicht bekäme – am ehesten dann, wenn diese per Verhaftung einträfen. Das Amtsgericht zeigte sich auch aufgeschlossen für Zeugenladungen quer aus Deutschland, welche Aufschluss über die Umstände des Vertragsschlusses geben könnten.

Seit der Kollege Thorsten Wachs beim BGH durchsetzte, dass die von Euroweb angebotenen Leistungen rechtlich als jederzeit kündbarer Werkvertrag gelten, machen Euroweb-Prozesse richtig Spass.

Bemerkenswert finde ich die eigene Website von Euroweb. Da verbreiten die ein Image-Video – mittels Youtube-Einbindung, was für ein Unternehmen, das ja professionelle Internetpräsenzen im gehobenen Preissegment anpreist, wohl doch ein bisschen sehr billig erscheint. Da scheint es konsequent, den Vertrieb der Produkte nicht über das Internet laufen zu lassen, sondern eben über Klinkenputzer.

Nachdem ich nun schon mal in Düsseldorf war, wo ich selbst vor zwei Jahren Theatergeschichte schrieb, wollte ich auch dem Nachwuchs der Showbranche meine Aufwartung machen. Lena hat es boulevardpressemäßig von Anfang an richtig gemacht: Sie hat nie Fragen zu ihrem Privatleben zugelassen und steht der Öffentlichkeit einzig als Künstlerin zur Verfügung. Damit hat es die Yellow Press rechtlich schwer, Lenas Persönlichkeitsrechte auszubeuten.

Noch ist in der Stadt selbst außer ein paar spärlichen Eurovision-Plakaten und dem Versuch diverser Geschäftsleute, mit dem nicht ohne weiteres schützbaren Namen „Lena“ lizenzfreie Aufmerksamkeit einzufahren, noch kein so rechter Hype zu vernehmen. An der Halle selbst wartet eine beeindruckende Flotte an silbrigen MAN-Bussen mit eigener Eurovision-Lackierung, für jedes Land einer. Draußen ist sonst nichts zu sehen. Auch Stefan Niggemeier, der dem kulturellen Ereignis ESC eigens ein Blog gewidmet hat, ist mir nicht begegnet.
Ob sich wohl der Eurovision Song Contest oder gar Lena haben sich bei ihren Websites der Künste von Euroweb bedient haben?

28. April 2011

Zeitungen unter dem Schlapphut

Während der SPIEGEL gemeinhin das Image von Qualitätsjournalismus genießt und sich einen Ruf insbesondere im investigativen Journalismus erarbeitete, waren die Anfänge schon allein vom Personal her erstaunlich: In der Redaktion arbeiteten Intellektuelle der SS in leitenden Positionen, die zwei Jahrzehnte erstaunlich enge Kontakte zur Organisation Gehlen bzw. dem hieraus hervorgegangenen Bundesnachrichtendienst hielten. Ein SPIEGEL-Mann, der es zum Chefredakteur und Verlagsleiter brachte, wurde sogar als neuer Vizepräsident des BND gehandelt.

Diese Interessenkollision wurde Anfang der 70er Jahre durch eine Enthüllungsserie über den BND relativiert, an welcher der damalige SPIEGEL-Redakteur Peter Ferdinand Koch mitwirkte. Der hat nun 40 Jahre später ein Buch vorgelegt, in dem er auf etliche Leute im Nachkriegsdeutschland eingeht, die entweder in den Diensten oder für die Medien arbeiteten, aber mehr als einen offiziellen Dienstherren hatten.

Meine Rezension zu „Enttarnt“ ist heute bei TELEPOLIS erschienen.

20. April 2011

Abhören? „So ein Schmarrn!“

Comedy vom Feinsten:

Der ehemalige Chef des deutschen Inlandsgeheimdienst, Ludwig Holger Pfahls, hatte vor ein paar Jahren in einer eidesstattlichen Versicherung sein Bargeldvermögen mit 275,- Euro angegeben, das tatsächliche Vermögen wird jedoch um vier Kommastellen höher taxiert. Nun ist ausgerechnet dem ehemaligen Leiter der Stasi-West das Mitschnorcheln der Behörden zum Verhängnis geworden:

Im Herbst vergangenen Jahres telefonierte Pfahls noch ahnungslos mit Max Strauß, dem Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten. Strauß warnte davor, dass Telefonate oft von Behörden mitgeschnitten würden. Pfahls als früherer Verfassungsschützer wisse das ja selbst. So ein Schmarrn, entgegnete Pfahls. Tatsächlich war der Staat längst in der Leitung. Ein halbes Jahr lang haben die Ermittler seine Gespräche mitgehört und die Ereignisse deswegen ziemlich präzise rekonstruieren können.

Die ganze Farce in der Süddeutschen. Wer nicht über sehr viel Humor verfügt, sollte vor der Lektüre unbedingt einen Eimer in Reichweite stellen.

17. April 2011

50 Jahre BOPO

Auch zum 50. Jahrestag der ursprünglich geheimen Invasion in der Schweinebucht (Bay of Pigs Operation – BOPO) bleiben die Akten unter Verschluss. Was Nixon mit dem „the whole Bay of Pigs-thing“ gemeint haben könnte, ist zwar im Grundsatz heute kaum wirklich zweifelhaft. Während Hollywood bislang jeden Blödsinn eines Filmes für würdig befunden hat, haben sich die Regisseure an dieses peinliche Kapitel nur allenfalls am Rande heran getraut.

Hier meine Version, platziert im Rahmen meiner Lemnitzer-Bio von 2009.

14. April 2011

BayernLB: Attac-Büro wegen „Urheberrecht“ an Gutachten durchsucht

Da fällt mir nichts mehr zu ein.

13. April 2011

Graf von Krockow erlaubte sich einen Scherz …

Seine Durchlaucht Graf von Krockow, hochwohlgeborener Bankier der (*hüstel*) Bank für Superreiche Oppenheim, war bei einem Prozess zwecks Verbietung eines Buches dann wohl doch ein bisschen freigiebig mit einer eidesstattlichen Versicherung. Muss ein Scherz gewesen sein, denn erstaunlicherweise wurde eine entsprechende Strafanzeige „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt.

Der Kollege Reinecke aus Köln berichtet.

Auch ich hatte mich mal vor ein paar Jahren Beweisschwierigkeiten gesehen, weil ein Firmenboss seinen Hamburger Nobel-Hobel-Advokat in Marsch setzte und dieser ihm ebenfalls zu einer fragwürdigen eidesstattlichen Versicherung geraten hatte. Meine Informationslage war allerdings besser …

5. April 2011

Netzaktivist Rop Gonggrijp soll an die USA ausgeliefert werden?!?

Der niederländische Hacker Rop Gonggrijp, dessen Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ die dortigen Wahlmaschinen als unzuverlässig enttarnte und deren Abschaffung bewirkte, hat nun ein ähnliches Problem wie Julian Assange: Die Amerikaner möchten ihn wegen seiner Arbeit für WikiLeaks gerne in ihr schönes Land einladen, wo bereits an Bradley Manning vorgeführt wird, wie man mit Unverurteilten in einem Rechtsstaat umzugehen hat.

Zwar ist Rop ein Hacker-Veteran, aber in Sachen WikiLeaks hatte er wohl nur technischen Support bei der Filmqualität des „Collateral Murder“-Videos geleistet. Entgegen einem sorgsam gepflegten Mythos war das Ding nämlich bereits entschlüsselt. Nun erwägt der niederländische Außenminister tatsächlich, den Amerikanern, die den ausgerechnet in Den Haag sitzenden internationalen Gerichtshof für ihre eigenen Leute nicht anerkennen, die Auslieferung in dieses Land mit archaischen Rechtstraditionen wie der Todesstrafe.

Dabei hat Rop nichts anderes getan, als der Welt zu zeigen, wie sich die US-Streitkräfte selber abbilden. Die Wahrheit aber ist in politischen Angelegenheiten unerwünscht. Es wird Zeit, gewissen rückgratlosen Politikern zu kommunizieren, dass das, was in der arabischen Welt kurzfristig möglich war, vielleicht auch in Europa stattfinden könnte.

25. März 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (3)

Der Krebsarzt Dr. med. Nikolaus Klehr, dem etliche Medien seit gut zwei Jahrzehnten Unrecht tun, das von tüchtigen Advokaten korrigiert wird, hat mich durch seinen Hamburger Anwalt auffordern lassen, keine in seiner Praxis mit versteckter Kamera gefertigten Aufnahmen mehr zu verbreiten, die das ZDF (WISO) am 06.12.2010 ausgestrahlt hatte. Auf diesen Aufnahmen war Klehrs Antlitz gepixelt worden, und sie zeigten auch nur den Wartebereich und Klehr am Schreibtisch, sodass § 22 KunstUrhG und § 201a StGB usw. eigentlich ausscheiden dürften. Dennoch will die Hamburger Pressekammer einen Grund gefunden haben, warum wir derzeit an diesen Aufnahmen nicht mehr teilhaben sollen.

Die Leser dieses Blogs werden dringend davor gewarnt, auf Youtube nach der WISO-Sendung zu suchen, da sie andernfalls auch einen schlechten Eindruck von der Lichtgestalt des Herrn Dr. Klehr bekommen könnten. So wurde dem ZDF auch einstweilen verboten, durch eine im Film verwendete Formulierung den Eindruck zu erwecken, [UPDATE  15.4. ZENSIERT]. Derartiges kann ich nicht beurteilen, und ich muss mich daher von jeglichem Eindruck diesbezüglich distanzieren. Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Klehr seinen vorzüglich guten Namen von solch schändlichen Verdächtigungen reinwaschen wird!

Herr Dr. Klehr ist ferner betrübt darüber, dass in dem Beitrag von einem „Gutachten“ einer „Studie“(?) der Charité die Rede war, was angeblich falsch sei. Wie ich erfahren habe, zierte das Werk die Bezeichnung „gutachterliche Stellungnahme“. Der Leserschaft meines launigen Blogs wird daher dringend empfohlen, ihre Wahrnehmung diesbezüglich terminologisch zu präzisieren, um solch gravierende Persönlichkeitsverletzungen des freundlichen Dr. Klehr zu vermeiden.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Kollege Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der renommierten Hamburger Kanzlei Schwenn&Krüger hatte seinem Anschreiben ein Schreiben des ZDF beigelegt, welches ohne Kenntnis der sonstige Korrespondenz kaum verständlich macht, was das ZDF genau denn gesagt haben soll und was Herr Dr. Nikolaus Klehr wiederum daran störte. Ich hatte das mir unschlüssige Schreiben ad hoc dahingehend interpretiert, es gehe ihm um den Unterschied „Gutachten“ zu „Gutachterliche Stellungnahme“. Tatsächlich scheint es um einen angeblichen Austausch des Begriffs „Studie“ durch „Gutachten“ zu gehen, der in dem WISO-Film enthalten sei. Verwirrend an Kollege Herrn Dr. Krügers misslungener Abmahnung ist, dass der ansonsten so präzise Advokat selbst darin von „Gutachten“ schreibt, weshalb ich nicht so genau weiß, wie ernst der hanseatische Kollege genommen werden möchte, wenn er jetzt auf „Studie“ herumreitet. Auch macht es das peinliche Gutachten Schlechtachten Studie gutachterliche Studie studierendes Gutachten oder was auch immer nicht wirklich besser, sodass die Bezeichnung jedenfalls umgangssprachlich wertneutral sein dürfte. Wie man hört, scheint man am Landgericht Berlin einen entsprechenden Antrag wieder zurückgezogen zu haben. Aber in Hamburg würde ich es an Stelle des Kollegen noch einmal versuchen, da spaltet man bekanntlich Haare.

Ferner wurde ich darauf aufmerksam gemacht, ich hätte den Eindruck erzeugt, Herr Dr. Klehr habe wider besseres Wissen verschwiegen, dass der Verfasser des „Gutachtens“ (er meint wohl die gutachterliche Stellungnahme, wohl auch als „Studie“ bezeichnet) nicht mehr bei der Charité beschäftigt sei. Nun ja, das steht halt u.a. nicht in der Klageschrift, die mir zur Bearbeitung vorliegt, in welcher sich Herr Dr. Klehr auf das Papier beruft. NICHT habe ich geschrieben oder angedeutet, Herr Dr. Klehr bestreite das Ausscheiden des „Gutachters“ freundlichen Herrn aus der Charité. Ich fürchte, dass nicht einmal das Landgericht Hamburg eine solche Behauptung aus der Nachricht konstruieren könnte, Herr Dr. Klehr vergesse bei Klagen zu erwähnen, dass sein Gutachter bzw. gutachterlicher Stellungnehmer mit Bausch und Bogen aus der Charité geflogen sei. Den gefälligen Lesern meines Blogs wird jedoch geraten, keine solch fernliegende Interpretation anzustellen.

UPDATE 31.03.2011: Richtigstellung der Richtigstellung! Jetzt noch richtiger!

Herr Dr. Klehr hat NICHT moniert, es habe sich statt eines „Gutachtens“ um eine „gutachterliche Stellungnahme“ gehandelt. Er scheint sich daran gestört zu haben, dass das Papier nicht als „Studie“ bezeichnet wurde, oder so. Keine Ahnung, ich gucke kein Fernsehen. Lesen Sie es am besten selber nach, was er gemeint haben könnte!