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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


27. August 2011

Zelten am Alexanderplatz unerwünscht

Dieses Video spielt gerade eine interessante Rolle. Erinnert an den Fail während der „Freiheit statt Angst“-Demo.

-> Stadtmorgen

-> Pressemeldung Berliner Polizei

UPDATE:

Ab Minute 4.30 wird es brutal.

26. August 2011

Auch die Süddeutsche Zeitung kann man langsam vergessen …

Als ich neulich den Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung traf, Heribert Prantl, teilte ich ihm bei dieser Gelegenheit (zugegeben leicht herablassend) mit, er sei der Hauptgrund, warum ich das Blatt überhaupt noch beziehe. Aber auch eine journalistische Lichtgestalt wie Prantl kann den Schwachsinn nicht aufwiegen, den uns altklug der [hier bitte einen beliebigen Kraftausdruck einsetzen] Herr Markus C. Schulte von Drach verzapft:

Bislang konnte trotz etlicher Untersuchungen der Vorgänge in Dallas noch niemand einen stichhaltigen Beweis für eine der Theorien vorlegen – und so bleibt es dabei, dass Kennedy von dem ehemaligen US-Marineinfanteristen und Kommunisten Lee Harvey Oswald erschossen wurde – allein und aus unbekanntem Motiv.

* Facepalm * Eine vom US-Congress(!) eingesetzte Kommission kam 1998 im Gegenteil zu dem Schluss, dass die These vom Alleintäter nicht mehr zu halten sei. Das der Warren-Kommission von Hoover vorgelegte Material sei gefiltert und unbrauchbar gewesen.

Die Indizien, Oswald sei „Kommunist“ gewesen, sind hanebüchen dünn. Den Stand der Forschung habe ich 2008 hier dargestellt. Den bislang in deutscher Sprache kaum thematisierten Konflikt der Kennedys mit dem Pentagon habe ich 2009 hier in meiner Lemnitzer-Biographie geschildert.

Für altkluge Desinformation auf Pennäler-Wikipedia-Niveau muss ich keine toten Bäume kaufen. Noch ein solcher Dummschwatz, und ich kündige mein Abo.

19. August 2011

Mündliche Verhandlung im Blindflug

Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.

Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.

Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).

Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.

Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

18. August 2011

Daniel Domscheit-Berg vernichtet die Schlüssel zu den WikiLeaks-Daten

Im „Herrn der Ringe“ wirft Frodo unerwartet den Ring, der die Macht verleiht, ins Feuer.

Auch Harry Potter zerbricht am Ende den mächtigen Zauberstab, um Missbrauch zu verhindern.

Nach den Querelen der letzten Tage hat sich nun auch Daniel Domscheit-Berg entschlossen, einen zur Last gewordenen Schatz zu vernichten.

UPDATE: Nicht Daniel alleine, sondern die Ex-WikiLeaker.

15. Juli 2011

Wiki-Watch im PR-Desaster

Erneut berichtet DER SPIEGEL über den Verdacht, Wiki-Watch-Frontmann Prof. Stock habe in der Wikipedia verdeckt anrüchige PR-Dienstleistungen getätigt. Stock, der auch Dienstleistungen in Krisen-PR anbietet, scheint die eigene Krisen-PR aus dem Ruder zu laufen. Was das eigene Wiki-Watch-Blog betrifft, so scheint dort den Verantwortlichen nicht mehr eingefallen zu sein, als den PR-GAU totzuschweigen. Auch dem Hausherr Prof. Wolff Heintschel von Heinegg scheint langsam die Geduld auszugehen.

Im Lager der Wikipedanten, die bevorzugt von außen unbeobachtet über das Wissen der Welt herrschen wollen, dürfte die sich abzeichnende Implosion des Projekts Wiki-Watch für Hochstimmung sorgen. Der aktuelle Beitrag im Wikipedia-Kurier fällt allerdings angenehm (und für Wikipedia-Community-Verhältnisse überraschend) sachlich aus.

Die in sich zerstrittene deutsche Wikipedia-Community kann ein Feindbild, das die Lager eint, derzeit gut gebrauchen. Nachdem sich die Wikipedanten ähnlich prickelnd wie Prof. Stock verhalten hatten, geht man inzwischen offener damit um, dass es einen unbestreitbaren Rückgang an Qualitätsautoren gibt. Angesichts des aktuellen „Spionage-Skandals“ dürften personelle Probleme nicht nur bei den Autoren liegen.

UPDATE: Süddeutsche

11. Juli 2011

Vertrag zwischen NDR und Maschmeyer geleaked

Den Nachdenkseiten ist der am 05.07.2011 unterzeichnete Deal zwischen Maschmeyer & Co. und den NDR-Leuten zugespielt worden. Tage vorher beim Treffen von Netzwerk Recherche hatten sich der NDR-Justiziar und der Kollege Fricke für ihre heroische Arbeit feiern lassen, den Journalisten den Rücken zu stärken. Obwohl man große Aussichten hatte, die Rechtsstreite zu gewinnen, macht man plötzlich vor Maschi Männchen und teilt sich sogar die Prozesskosten.

Aufgrund der bekannten Vorwürfe jedenfalls ist nur sehr schwer nachzuvollziehen, weshalb der NDR Anlass sieht, sein Rückgrat einzurollen. Selbst, wenn einzelne Anträge etwa wegen der Bildnisse, die Maschi beim Überfallinterview zeigen, verschütt durchgegangen wären, so hätte der NDR den Gebührenzahlern Haltung demonstriert. Da es für die überwiegenden Anträge sehr gut aussah, ist es mehr als unverständlich, warum sich der NDR auf die hälftige Übernahme der Gerichtskosten eingelassen hat. Auch für den Verzicht auf den „Judge’s Cut“ ist schwerlich ein Anlass zu sehen.

Wie auch immer es der Hamburger Kollege geschafft haben mag, den NDR und die ebenfalls involvierten Rechercheure und den Präsentator Lütgert zur Unterschrift zu bewegen, das Ergebnis war wirklich mehr, als man erwarten konnte. Vermutlich kennen wir nicht die ganze Geschichte.

Fachlich interessant ist, dass der NDR in Köln in Anspruch genommen wurde, obwohl Maschis Kanzlei das Hamburger Medienrecht wie keine zweite geprägt hat. Aus dem angesprochenen Bestrafungsantrag darf man auf Rechtsunsicherheiten wegen der Verwendung von einstweilen verbotenen Bildnissen schließen, die sich Lütgert vor der Kamera erneut ansah. Mit den strafrechtlichen Drohungen scheint Maschi ernst gemacht zu haben, obwohl diese lächerlich sind.

Hatte sich der NDR durch seine Haltung gegenüber dem mächtigen Maschi über ein halbes Jahr hinweg profiliert, so dürfte er in der Achtung der Gebührenzahler aufgrund Feigheit vor dem Feind in gleicher Weise wieder gesunken sein.

10. Juli 2011

Elfes hatte recht

Der Kollege Garcia (de legibus, de jure) nimmt ein Reiseverbot Russlands für Oppositionelle zum Anlass, die legendäre Elfes-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu besprechen – wie stets: lesenswert. Damals ging es um den CDU-Mitbegründer und Oberbürgermeister von Mönchengladbach Wilhelm Elfes, der sich in den 50ern mit Adenauers Politik der Westbindung nicht so recht identifizieren mochte und im Ausland bzw. der DDR „den Eindruck erweckte, als ob die Bundesrepublik den Krieg vorbereite usw. Die Bundesrepublik hatte ihm mit dieser Begründung die Ausreise zu einem „Friedenskongress“ verweigert.

Der Zufall will es, dass ich gerade ein Buch über die deutsch-deutsche Politik lese, die zum Mauerbau führte. Es stammt von den Zeitzeugen Heinz Kessler und Fritz Streletz, die aus ihrer Perspektive als späterer DDR-Verteidigungsminister bzw. NVA-Chef ihre Sicht darstellen. Normalerweise hätten mich ideologische Autoren eher nicht interessiert, aber die dümmliche Polemik, welche neulich die Qualitätskontrolle der Süddeutschen Zeitung passierte, kam mir verdächtig vor. Ich wollte schon genauer wissen, warum ich das Buch nicht lesen soll.

Was die beiden Autoren zu sagen haben, kommt keineswegs als „unverbesserlicher Betonkommunismus“ daher, vielmehr bemühen sich die Autoren um eine sachliche Argumentation und schildern etliche Tatsachen und Zusammenhänge, die mir so bisher noch nicht bekannt waren, zumal einiges damals ja auch geheim war.

Auch aus sonstiger historischer Perspektive muss man Elfes recht geben: Tatsächlich hatten ultrarechte westlichen Strategen in den 50ern einen Angriffskrieg vorbereitet; etliche westliche Militärs waren während der Berlin-Krise und der Kuba-Krise hierzu bereit. Gefährlich waren insbesondere Adenauer und Strauß, die ein bemerkenswert naives Verhältnis zu Nuklearwaffen pflegten und nicht realisierten, dass jeglicher Schlagabtausch beide Teile Deutschlands erneut ruiniert hätte. Auch Bundeswehrhistoriker weisen auf Adenauers aus heutiger Sicht schwer verständliche Mentalität hin, Atombomben als moderne Form der Artillerie zu betrachten. Strauß etwa hielt den Atomgranatwerfer für unverzichtbar.

Auch planten die westlichen Strategen, im Kriegsfall entlang der Ostgrenze einen Korridor nuklear zu verseuchen, wobei man in der eigenen Zivilbevölkerung Opfer in Millionenhöhe in kauf nahm. Das perfide Verbrechen, deutsche Landsleute aufeinander schießen zu lassen, wurde als das geringere Übel zum Kommunismus angesehen. Elfes war übrigens ja nicht einmal Kommunist, sondern wollte fernab ideologischer Scheuklappen schlicht und ergreifend Frieden. Nach solchen Leuten, die Rückgrat bewiesen und unbequeme Wege gingen, sollten Straßen und Plätze benannt werden.

9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

5. Juli 2011

Energiefeld-Beschwörer mit Professorentitel gefeuert

Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.

Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.

Erstaunlich ist, dass

  • die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
  • u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
  • im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.

Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.

Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.

Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.

4. Juli 2011

Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Kachelmann-Berichterstattung

Dieses Video mit dem wesentlichen Ausschnitt zum Kachelmann-Panel bei Netzwerk Recherche kann ich jedem Strafverteidiger empfehlen. Ab Minute 25 berichtet Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Einrichtung des Rechtsmediziners Prof. Püschel, der in Hamburg eine Anlaufstelle für Opfer sexueller Gewalt leitet. Dorthin können sich Opfer begeben, um unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige die medizinischen Beweise zu sichern und Beratung zu erhalten.

Einen großen Teil seiner Fälle ordnet Püschel tatsächlichen Vergewaltigungen zu, bei einem anderen Teil kann er sich keine eindeutige Meinung bilden, aber bei 27 % der Fälle gelangt Püschel zu dem Schluss, dass entsprechende Spuren simuliert wurden. In einem Vier-Augen-Gespräch pflegen die vermeintlichen Opfer dies sogar häufig einzugestehen und die Einrichtung zu verlassen, als sei nichts gewesen.

Wer um diese bemerkenswert hohen Fälle weiß, der bewertet die Glaubhaftigkeit von Verdächtigen, welche die Tat abstreitet, durchaus etwas anders, als Frau Schwarzer das sieht.

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier sieht Frau Rückert eher kritisch und verweist auf einen Beitrag des Kollegen Udo Vetter. Auch andere hatten einen anrüchigen Kontakt zwischen Rückert und Schwenn ausgemacht, die mal gemeinsam ein Buch geschrieben hatten. Anders als viele Kommentatoren war ich bei dem gesamten, hier im Video nur teilweise wiedergegeben Panel anwesend, wo Frau Rückert bekannt gab, dass sie von Schwenn überhaupt nichts bekommen hatte – sie hätte die Akte ja bereits von Birkenstock bekommen (was der bestreitet). Ich halte Frau Rückert für eine professionelle Gerichtsjournalistin (erheblich besser als Gisela Friedrichsen).

Ja, sie hat sich nicht nur auf die Beobachterrolle beschränkt hat, sondern Haltung gezeigt und sich eingemischt. Damit verstieß sie gegen ein unter anderem von den Netzwerk Recherche-Leuten gepriesenes Dogma, dass sich ein guter Journalist nicht mit einer Sache gemein macht, auch nicht mit einer guten. Aber mal Hand aufs Herz: Glaubt denn irgendjemand, dass es neutralen Journalismus gibt? Seit Heisenberg wissen wir, dass die Beobachtung das Objekt beeinflusst, eine Wechselwirkung unvermeidbar ist.

Ich kenne exzellente Journalisten, die durchaus ein Anliegen transportieren und andernfalls auch kaum das Vertrauen von Informanten gewonnen hätten – Recherche macht man nicht aus Leidenschaft um ihrer selbst Willen, sondern weil man ein Motiv hat. Demgegenüber beobachte ich jedoch etliche Schreiber, die PR transportieren. Warum hätte Frau Rückert Kachelmann, den sie beim falschen Anwalt wähnte, ins offene Messer rennen lassen sollen? Selbstverständlich tauschen sich recherchierende Journalisten mit Anwälten aus. Ich jedenfalls habe dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.

(Ich halte allerdings den Kollegen Birkenstock durchaus für einen exzellenten Strafverteidiger, der offenbar die richtige Strategie gefahren hat und habe umgekehrt derzeit wenig Anlass, mich mit der gewiss professionellen Kanzlei Schwenn&Krüger zu identifizieren, die auch einen gewissen Herr Dr. Nikolaus Klehr vertritt. Ich kann und will mir aus der Distanz kein Urteil über Schwenns Künste erlauben; beeindruckt haben mich die Mätzchen fachlich jedenfalls nicht.)