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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


27. Oktober 2012

Querelen in der Piratenpartei

„Die Rückgratlosigkeit und Dummheit bzw. Verlogenheit der etablierten Parteien in Sachen Internet haben mich 2009 endgültig in den Hafen der Piratenpartei getrieben. Ich vermute, dass es soziologischen Gesetzmäßigkeiten folgend wie bei den Grünen eine Frage der Zeit ist, bis aus der Initiative eine ganz normale Partei mit innerparteilichen Ränkespielen, Postenschachern und ähnlichem werden wird. Aber solange die Piratenpartei noch nicht korrumpiert ist und mir derzeit als einzige trotz ihrer teilweisen Profillosigkeit wählbar erscheint, werde ich sie unterstützen. Sie ist derzeit alternativlos.“

Dieses Statement hatte ich 2009 über die Piratenpartei abgegeben.

Nunmehr ist es soweit – fast. Denn eines sind die Piraten jedenfalls nicht: korrumpiert. Auch, wenn es an der Parteispitze und vereinzelt im Unterholz gerade nicht besonders prickelnd zugeht, so sind die Piraten jedenfalls noch immer die Partei, die sich nicht hat kaufen lassen und Politik für die Bürger macht.

In Zeiten, in denen die etablierte Politik die Interessen der Wähler ignoriert und INDECT, IPRED usw. verfolgt, stattdessen die Content-Industrie mit anachronistischen Geschenken wie dem Leistungsschutzrecht und einem unsouveränen Verständnis der Digitalkopie beschenkt, wird die Piratenpartei definitiv gebraucht, und ich werde mich für den Laden auch weiterhin einsetzen.

Bis zur Bundestagswahl kann noch viel passieren. Schade ist es, dass nun die Piraten in Niedersachsen alles andere als Rückenwind haben. Wer 2010 im NRW-Wahlkampf auf der Straße angepöbelt wurde, weil ein gewisser Jörg Tauss die Piraten mit seinen hausgemachten Problemen kontaminierte, der wird auch die aktuellen Querelen verdauen. Jetzt erst recht.

21. Oktober 2012

Piraten-Amazonen in Bayern

Die bayrischen Piraten haben dieses Wochenende ihre Kandidaten für die Bundestagswahl aufgestellt. Spitzenkandidat wurde Bruno Kramm, obwohl er „Neupirat“ ist. Kompetenz ist bei den Piraten offenbar wichtiger als „Stallgeruch“. Auch bei der Wahl der anderen Piraten auf den aussichtsreichen Plätzen haben die Kollegen ein gutes Händchen bewiesen. Die Methoden der Piraten – Grillen, Wiki, Twitter usw. haben sich bewährt, die Schwarmintelligenz funktionierte letzten Endes.

Interessant war ein 79jähriger Bewerber, der am ersten Tag durch seine sympathisch-charismatische Art die Herzen der Piraten im Sturm eroberte und bei der Vorwahl trotz relativer Unbekanntheit den sensationellen Platz 4 erzielte. Über Nacht stellte sich allerdings heraus, dass der Bewerber für Astrologie und Homöopathie eintrat, was bei den Piraten so überhaupt nicht gut ankam. Als am Sonntag die Plätze verbindlich verteilt wurden, fiel der Bewerber komplett durch.

Unter den 90 letztlich angetretenen Bewerbern (bei der Vorwahl verbleibend noch 63) waren nur 4 Frauen. Sofern die mir plausibel erscheinende These zutrifft, dass Talente auf beide Geschlechter gleich verteilt sind, ist eine „Quote“ von 4,5 % (bzw. 6,3 %) der Bewerberinnen erklärungsbedürftig. Offenbar gibt es bei den bayrischen Piraten ein Klima, in dem Frauen ungern kandidieren wollen. Schade, ist halt so.

Aber weil das einigen Bayern noch nicht peinlich genug war, wurden dann auch noch die wenigen angetretenen Frauen mit der Frage konfrontiert, wie sie denn zur – bei den Piraten durchweg verpönten – Frauenquote stünden. Männern (bis auf angeblich eine Ausnahme) wurde diese Frage nicht gestellt. Es ist schon bemerkenswert, welche Prioritäten manche Mitmenschen haben; bei 4,5 % (6,3 %) Frauenanteil der Bewerber wirkt eine Quotenfurcht geradezu paranoid. Wenn sich Frauen quasi „rechtfertigen“ müssen, dass sie antreten, und man ihnen quasi eine Unterwerfungsgeste abnötigt, dann läuft irgendwas gewaltig schief. Der Gedanke, dass eine reine „Männerpartei“ möglicherweise auf 50 % der Wähler (ja, die Frauen dürfen hierzulande wählen und wollen vertreten werden) möglicherweise suspekt wirken könnte, scheint einige Piraten noch zu überfordern.

Auf die aussichtsreichen Plätze (1-6) schaffte es keine der Frauen. Dafür gelangten alle vier Bewerberinnen unter die Plätze 7-15. Angesichts der Bewerberinnenquote von 4,5 % (6,3 %) nicht unbedingt schlecht (insoweit 44% statt 4,8% bzw. 6,9%), auch bei Umrechnung auf die Top 15 waren damit die Frauen überdurchschnittlich erfolgreich (27% statt 6,3%). Vielleicht ist das ja ein Signal, dass Piratinnen in Bayern und anderswo ermutigt, selbst Verantwortung zu übernehmen. Dass man selbst unter Piraten, die nun mal gesellschaftlich eher unter „Fortschritt“ einzuordnen sind, noch im Jahre 2012 mit derartig provinziellen Problemen zu kämpfen hat, stimmt nachdenklich.

Der Spion, der in den Bundestag wollte

Beim Aufstellungsparteitag der bayrischen Piratenpartei bewarb sich ein ungewöhnlicher Kandidat: der 75jährige Horst Weidemann hatte 13 Jahre für den Bundesnachrichtendienst gearbeitet, war u.a. BND-Resident in Rom. Weidemann genießt in der Sicherheitscomunity einen fachlich guten Ruf und gilt als außenpolitisch kompetent. Der vormalige Militärpilot ist sogar ein online-Gamer und fliegt virtuell weiter:

War Birds und Aces High, IT Mac und PC (wassergekühlter PC im Eigenbau).

Bei seiner Qualifikation für den Bundestag gibt er an:

  (…)

Ich bin wiederholt sicherheitsüberprüft bis zur Stufe „Cosmic/Top Secret /atomal“, einer schnellen, erneuten Ermächtigung zur Teilnahme an den nicht öffentlichen/geheimen Ausschüssen/Gremien dürfte nichts im Wege stehen.

Ich empfehle, mich als Vertreter der PPD für einen oder mehrere der folgenden Ausschüssen/Gremien des Bundestages.

* Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr); Kontrolle der Nachrichtendienste; – Rechts 15.4

* Verteidigungsausschuß; – Rechts 9.

* Auswärtiger Ausschuß, Unterausschuss „Zivile Krisenprävention und vernetzte Sicherheit“; – Links 3.3

* G-10 Kommission; – Rechts 15.3

* Gremium nach Art.13 Abs 6 Akustische Überwachung; – Rechts 15.1

Ein ehemaliger BND-Veteran wäre zwar sicher kompetent für das parlamentarische Kontrollgremium für die Geheimdienste. Aber Piraten wären nicht Piraten, wenn sie da nicht einen strukturellen Interessenkonflikt wittern würden. Weidemann war zudem lange Mitglied in der CSU, was sich insbesondere auf seine Wahrnehmung der SPD auswirkt. So wies er im Kandidaten-Interview beim Stichwort „SPD“ darauf hin, „Willy Brandt“ sei nur ein Deckname gewesen. Ob ein fragwürdiges Thema von 1961 im Jahr 2013 helfen wird, die politischen Mitbewerber im Spektrum links der CDU zu verstehen, liegt im Auge des Betrachters.

Bei der Wahl erhielt Agent „WizKid“, der auch für einen Spitzenplatz zur Verfügung stand, lediglich einen respektablen 35. Platz. Auf der Landesliste werden allerdings nur 30 Kandidaten aufgestellt, so dass der Ex-Spion weiter in Weilheim verweilen wird, unter Fachleuten bekannt als Altersruhesitz bayrischer Schlapphüte. Nichtsdestotrotz fand ich es für einen 75jährigen eine sportliche Leistung, anzutreten und sich auf die Piraten einzulassen. Weidemann wird auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen, etwa in der AG Außen- und Sicherheitspolitik.

20. Oktober 2012

Tatort Münster – „VS – Nur für den Dienstgebrauch“

„Wer in Köln-Ehrenfeld Polizist war, für den ist Münster Disneyland!“ sagte mir mal ein Münsteraner Polizist, der lange in Köln arbeitete. Doch dass das Verbrechen auch in Münster nicht schläft, wissen wir spätestens durch den höchst erfolgreichen Münster-Tatort (der übrigens überwiegend in Köln gedreht wird, was aus obigem Befund ja konsequent ist …). Im Münster-Tatort wird der Kommissar stets von seinem Vater in Verlegenheit gebracht, einem Alt-Hippie, der gelegentlich Gras raucht. Angesichts der Nähe zu Holland passt das ja auch ganz gut.

Offenbar haben sich die Drehbuchautoren von Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber inspirieren lassen – dem ersten grünen Polizeipräsidenten – der sehr zum Verdruss der örtlichen CDU die Freigabe weicher Drogen fordert. Das sieht auch die Piratenpartei so, die letztes Jahr ein modernes drogenpolitisches Programm beschloss. Probleme hat man in Münster vor allem mit alkoholbedingten Straftaten, während aggressive Kiffer eher nicht zu beobachten sind. Während Alkohol (gesundheitsschädlich, kriminalitätsfördernd, Dickmacher) erlaubt ist, muss allerdings auch in dieser Stadt die Polizei das geltende Recht vollziehen. Dies bedeutet in NRW, dass Freunden der Cannabis-Pflanze, die bis zu 10 Gramm zum Eigenkonsum besitzen, leicht auf die Finger gehauen wird. Aus organisatorischen Gründen sind die Polizisten, die sich um BTM-Sachen kümmern, auch für organisierte Kriminalität zuständig – organisierte Kriminalisten halt.

Vor über drei Jahren bin ich in die Piratenpartei eingetreten, weil ich von einem Teilnehmer der Freiheit-statt-Angst-Demo las, den die Berliner Polizei unter hanebüchenen Umständen an der Ausübung seines Grundrechts hinderte. Damals wusste ich nicht, dass der Mann nur wenige Straßen weiter wohnte. Inzwischen ist Markus Barenhoff stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Wie man gestern im SPIEGEL lesen konnte, hatte Markus ungebetenen Besuch in grün, der dort ca. 2 Gramm gefunden haben soll. In jeder zweiten Hosentasche an den Aasee-Kugeln, wo sich die hippen Leute treffen, findet man wohl mehr. Nicht der Rede wert.

Doch aus einem geheimnisvollen Grund gelangte diese völlig triviale Bagatelle in den vertraulichen Lagebericht „Innere Sicherheit“ von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich („Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“). Das fand auch der WDR irgendwie seltsam. Und aus einem nicht weniger geheimnisvollen Grund gelangte diese Information in Rekordzeit an den SPIEGEL – der sich auch noch mit seiner offensichtlich illegalen Quelle brüstete.

„Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“ ist das Credo der Piraten. Der Bericht über ein laufendes Ermittlungsverfahren im Bagatellbereich ist Privatsache und hat weder etwas im Lagebericht zur „inneren Sicherheit“ der Bundesrepublik Deutschland verloren, noch darf die Presse ohne weiteres hierüber identifizierend berichten. Angesichts der Tatsache, dass derzeit die Piraten den wichtigsten Untersuchungsausschuss leiten, ist die Koinzidenz der Meldungen schon irgendwie beeindruckend.

(In dem obigen Münster-Tatort wird über Börne berichtet, wie dieser als Zauberkünstler in Münster sein Studium finanziert hat und sich mit der Todesursache von Ultraleichtflugpiloten befasst. Ich glaube, ich sollte mal bei den Tatort-Autoren meine Persönlichkeitsrechte einklagen …)

16. Oktober 2012

Horror für David Copperfield

Über den Starmagier David Copperfield erzählt man sich die Anekdote, er mache bei seinen Tourneen an jeder Videothek halt, um dort den Horrorfilm „Terror Train“ zu kaufen, damit er vom Markt verschwindet. In dem Film mit immerhin Jamie Lee Curtis hatte Copperfield 1979 in einer Nebenrolle mitgewirkt, bevor er zum Halbgott aufstieg. Er spielt dort einen Partyzauberer, der an Halloween in einem gecharterten Zug mitfährt und als Bühnenpartnerin einen Transvestit beschäftigt. Der Debüt-Film des späteren Erfolgsregisseurs Roger Spottiswoode ist so schlecht, dass Copperfield ihn zu recht als seine „Jugendsünde“ betrachtet.

Nachdem Copperfield also angeblich den Videobestand beseitigt haben soll, bekommt er nun weitere Arbeit: Dieser Tage erscheint der Streifen auf Blue Ray. ;)

15. Oktober 2012

BGH: Entertainerin musste Verdachtsberichterstattung über Krankheit dulden

Der Bundesgerichtshof hat ein Verbot der Berliner Gerichte aufgehoben, welches die Wiederholung der in der Öffentlichkeit bekannten wahren Tatsache untersagte, eine Entertainerin sei durch Krankheit aus ihrer Karriere herausgerissen worden. Verboten wurde ursprünglich:

„Unwillkürlich denkt man an einen Parallelfall – an G. K. (47). (…) Die prominente Kölner Schauspielerin wurde vor genau einem Jahr von heute auf morgen aus ihrer Tournee „Wer Sahne will, muss Kühe schütteln“ herausgerissen. Die Erklärung über ihre Erkrankung war ebenso dürftig (…). Schweigen. Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren. Zunächst hieß es, K.`s Tournee werde im Herbst 2008 fortgesetzt, doch dann wurden alle Termine abgesagt. Und fortan war von der Schauspielerin nichts mehr zu hören.
So etwas ist immer höchst beunruhigend. Bis heute weiß man nichts über ihren Gesundheitszustand. G. K. trat vor keine Kamera mehr – sie ist wie vom Erdboden verschluckt (…). Werden wir auf sie warten müssen wie auf G. K.?“

Auch eine wahre Darstellung kann das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, insbesondere wenn die Privatsphäre betroffen ist. Zur Privatsphäre – auch einer Person des öffentlichen Interesses – gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung, wobei Ausnahmen allenfalls bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen können. Bei der Abwägung sind bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem legitimen Berichtsinteresse der Öffentlichkeit kommt es insbesondere darauf an, ob der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand der Berichterstattung sind, sowie auf das frühere Verhalten der betroffenen Person, die Art der Erlangung von Informationen und ihr Wahrheitsgehalt sowie der Inhalt, die Form und die Auswirkungen der Veröffentlichung.

Konkret führt der BGH (VI ZR 291/10) aus:

Im Streitfall beschränkte sich die Berichterstattung der Beklagten im Verhältnis zur Klägerin auf die Wiedergabe der damals in der Öffentlichkeit längst bekannten wahren Tatsache, dass die Klägerin im Januar 2008 ihre Tournee krankheitsbedingt abbrechen musste („Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren“), sie entgegen einer Ankündigung im Herbst 2008 nicht wie – der aufgenommen hat und seither – ohne weitere Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen – „von der Bildfläche verschwunden ist“. Es wurden keinerlei konkrete Aussagen zu Art und Ursache der Erkrankung der Klägerin gemacht, vielmehr wurde sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass man nichts über ihren Gesundheitszustand wisse. Aus den Umständen wurde lediglich die – naheliegende – Schlussfolgerung gezogen, dass die Erkrankung vermutlich schwer sein muss („So etwas ist immer höchst beunruhigend“).

(…) Die Grenze zu einer unzulässigen Presseberichterstattung wurde im Streitfall – entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts – auch nicht dadurch überschritten, dass die Berichterstattung über die Erkrankung der Klägerin im Zusammenhang mit einem Bericht über einen aktuellen Fall einer schweren Erkrankung einer bekannten Sportmoderatorin erfolgte und – wie das Berufungsgericht meint – sich daraus kein neues Berichterstattungsinteresse herleiten lasse. Für die Wortberichterstattung als solche gilt der durch Art. 5 GG gewährleistete Grundsatz der freien Berichterstattung, wobei dem Persönlichkeitsschutz im Rahmen der auch dort erforderlichen Abwägung nicht schon deshalb regelmäßig der Vorrang gebührt, weil eine weder unwahre noch ehrenrührige Berichterstattung bloße Belanglosigkeiten über eine prominente Person zum Gegenstand hat, ohne einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Abgesehen davon hatte die von der Klägerin beanstandete Berichterstattung über ihre Person nicht bloße Belanglosigkeiten zum Gegenstand, sondern diente auch der Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit und ihrer „Fangemeinde“ darüber, dass es ein Jahr nach ihrer Erkrankung und Tourneeabsage immer noch keinerlei Informationen über ihren Gesundheitszustand und eine mögliche Rückkehr in ihren Beruf gab. Dadurch konnte die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Informationspolitik beliebter Künstler leisten, die sich nach einer plötzlichen Erkrankung völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen und ihr besorgtes Publikum über ihr weiteres Schicksal im Ungewissen lassen.

Sicher wird man einem Menschen – auch einem Prominenten – sein Recht auf Privatsphäre zubilligen wollen. Niemand wird freiwillig krank. Aber wenn man sich über wahre Tatsachen einer Prominenten, die aus unbekannten Gründen ihre Präsenz unterbricht, sich nicht mehr wie in der inkriminierten Weise unterhalten darf, dann ist unklar, wie Pressefreiheit denn nach dem Konzept der Berliner Gerichte verwirklicht werden soll. Das dachte sich auch der VI. Senat des BGH. Das sind übrigens die Leute, die regelmäßig Urteile aus Hamburg aufheben.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin letztes Jahr – also während des Prozesses – ihre Krankheit auch selbst öffentlich gemacht.

Liebe „Tatort“-Autoren,

wir hatten dieses Jahr bereits das Vergnügen, als ihr ohne Sinn und Verstand behauptet hattet, das Internet würde euch eurer literarischen Künste beraubmordkopieren. Gestern nun sah ich über mein GEZ-auslösendes neuartiges Rundfunkempfangsgerät den „Kieler Tatort“ – und der war schon auf handwerklicher Ebene kriminell schlecht geschrieben.

Das Ableben des Herrn Barschel würde einem qualifizierten Autor, der ein Minimum recherchiert, beliebig viele Ansätze bieten. Selbst Trashfilmer Uwe Boll hatte das Thema schon 1993 verwurstet, die Idee ist also alles andere als originell. Aber der Boll ist anscheinend halbwegs beim Thema geblieben (nein, Boll-Filme sehe ich grundsätzlich nicht an).

Ihr Versager aber habt das Thema verfehlt und zwei eindimensionale Gegenwartsstorys über „Sabine Christiansen“ und „Guido Westerwelle“ eingewoben, lauter wirre Handlungsstränge eröffnet, und wirklich beschissene – BESCHISSENE – Dialoge geschrieben. Anscheinend hatten eure Schauspieler dann auch keine so rechte Lust, etwas anderes zu machen, als laienhaft Texte aufzusagen.

Aber wie kommt ihr auf die grottige Idee, ausgerechnet den Hochstapler Ostrowsky im Tatort aufzuwerten? War mein Text über diesen Vogel denn wirklich so schwer zu finden?

Und bei so viel Einfalt wundert es mich nicht, wenn ihr dann Nöte von Drehbuchautoren mit Filesharing erklären wollt. Macht doch mal lieber eine Story über Drehbuchkriminalität – etwa beim Verticken von Tatort-Drehbüchern durch NDR-Leute.

Da sag ich nur: Geht sterben!

14. Oktober 2012

Knallköpfe

Als heute vor 50 Jahren die Raketenkrise begann, war der eigentliche Krieg bereits in vollem Gange – zwischen dem von den Kennedys bezogenen Weißen Haus und dem ultrarechten Generalstab des Pentagon. Letztere waren seit Jahren der Meinung, dass eine nukleare Konfrontation unausweichlich sei und daher ein Anlass für einen Präventivkrieg gefunden werden müsse. Personen wie Air Force General LeMay und der vormalige Generalstaabschef Lemnitzer wirken aus heutiger Sicht wie überzogene Parodien auf Militarismus, waren jedoch höchst real. Die obige Szene aus „13 Days“, einem von Robert Kennedys Buch gleichnamigen Buch inspirierten Film, hat sich tatsächlich so ereignet: Admiral Anderson brüllte seinen Verteidigungsminister McNamara an, dieser solle ihn seine Arbeit machen lassen, als er gerade beim Zündeln war. Verneigen müssen wir uns vor dem US-Diplomat Llewellyn E. Thompson, der einen kühlen Kopf bewahrte und Kennedy im richtigen Moment den richtigen Rat gab, weil er Chruschtschow zutreffend einschätzte.

In den deutschen Medien ist die Kubakrise nur ein Randthema, obwohl die Chance für einen nuklearer Schlagabtausch in der Karibik aus historischer Sicht dramatisch höher war, der wiederum Europa zum Kriegsschauplatz gemacht hätte. Damals glaubten die US-Militärs, der Fallout eines Nuklearkriegs würde nach zwei Wochen abgeregnet sein, die US-Bevölkerung könne solange in Shelters abwarten (die für einen fremden Atomangriff so wenig Nutzen hatten wie die Desinformation „Duck and Cover“). Folgen wie den Nuklearen Winter kannte man damals noch nicht. Gestern wurde übrigens durch Aktenfreigabe bekannt, dass Kennedy bereit war, Berlin für den Abzug der Raketen einzusetzen.

Ich habe den Eindruck, dass den deutschen Medien der im letzten Jahrzehnt deutlich erweiterte Forschungsstand zur Kubakrise nicht einmal bekannt ist. Die unfassbaren Details, die man etwa in Michael Dobbs Buch „One Minute to Midnight“ nachlesen kann, scheinen niemanden zu interessieren. Etwa die Tatsache, dass die CIA während der Krise zwei rivalisierende Hitzköpfe mit subversiven Aktionen betraute, von denen der eine (Harvey) tagsüber trank, während der andere mehr oder weniger wahnsinnig (Lansdale) war.

Der Showdown hätte jedenfalls spannender und gefährlicher kaum sein können – und macht mich regelmäßig wütend.

12. Oktober 2012

Geschäftliche Angebote, die man ablehnen muss

Ab und an bekomme ich „tolle Angebote“, diese Woche gleich zwei, darunter dieses:

Sehr geehrter Herr Kompa,

ich bin Account Manager bei XXX und bin auf ihre Seite www.Kanzleikompa.de gestoßen, und wollte nachfragen ob Sie Interesse an einer weiteren Einnahmequelle haben.

Auf dem Marktplatz für Blog Vermarktung XXX  haben Sie die Möglichkeit mit bezahlten Artikeln Geld zu verdienen.

XXX bietet eine Plattform die Blogger, Journalisten und Redakteure mit Agenturen, SEOs und Unternehmen unverbindlich zusammenbringt.
Wir bieten eine Vielzahl an Kategorien an, damit sie auch schnell die passenden Inhalt für ihre Seite bzw. ihren Blog finden.

Die Anmeldung ist für Sie natürlich komplett kostenfrei!
Sie bestimmen als Blogger:

– den Preis für bezahlte Artikel in Ihrem Blog

– ob Sie eine Buchungsanfrage annehmen oder ablehnen wollen

– ob Sie selber Artikel schreiben, oder geliefert bekommen wollen

– die Kategorien, in denen  Sie ihren Blog anbieten wollen

– auf welche Kampagnen Sie sich bewerben wollen.

Wir garantieren Ihnen:

– Auszahlung Ihrer Verdienste (da wir von den Werbetreibenden zuvor Guthaben aufladen lassen)

– zeitnahe Auszahlung Ihrer Verdienste

– Anonymität im Marktplatz

Von § 4 Nr. 3 UWG werten. § 6 TMG habt ihr aber schon mal gehört, oder?

Ich finde es auch irgendwie beleidigend, mir anzubieten, gegen Geld PR zu machen. Also, wenn ihr Summen ab 20.000,- € zu verteilen habt, könntet ihr mich ja mal in ein Etablissement zweifelhaften Rufes einladen, und bei bei Sekt und netter Gesellschaft könntet ihr ja mal so eine leichte Andeutung machen und gucken, wie drauf reagiere … ;) Aber unverlangte Werbe-E-Mails …?!? Wir kommen dann wohl eher nicht ins Geschäft.

11. Oktober 2012

Déjà-vu beim Tatort

Als ich die Vorschau zum kommenden „Tatort“ sah, hatte ich ein Déjà-vu. Dort geht es nämlich um einen ermordeten Enthüllungsjournalist, der kurz vor der Aufklärung der Barschel-Affäre steht und von einem Schriftsteller berichtet wird^, der damals in Genf verwickelt war.

Genau das habe ich nämlich heute getan.