8. August 2013
Am Sonntag startet um 16.00 Uhr in der NRW-Wahlkampfzentrale, Suitbertusstr. 149, 40223 Düsseldorf, eine Vortragsreihe der NRW-Piraten über Überwachung, die jeweils von einer Kryptoparty ergänzt wird.
Ich werde dort über die Geschichte des Abhörens in Deutschland sprechen, die dank der Recherchen von Prof. Foschepoth für Westdeutschland neu geschrieben werden musste. Derzeit ändert sich der Forschungsstand täglich. So wurden letzte Woche die von Foschepoth entdeckten Verwaltungsvereinbarungen zum G-10-Gesetz von 1968/69 gegenüber Großbritannien und den USA gekündigt, Anfang dieser Woche gegenüber Frankreich. Damit haben die drei Siegermächte scheinbar keine eigenen Überwachungsansprüche und -Rechte.
Die Realität sieht allerdings anders aus, denn einerseits waren diese Abkommen seit Jahrzehnten u.a. technisch überholt, andererseits haben die Siegermächte aufgrund des nach wie vor gültigen Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Anspruch auf engste Kooperation. Nach Foschepoth ändert sich daher nichts.
Derzeit liegt der Schwarze Peter beim vormaligen Kanzleramtsminister und Schlapphutkoordinator Steinmeier, der 2002 im Zuge der 9/11-Paranoia ein Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen NSA und BND zu verantworten hatte. Dessen „Verdienste“ werden wiederum relativiert, weil man ja das Ausmaß nicht hätte absehen können, und hätte denn nicht jeder an seiner Stelle und überhaupt! Eine aktuelle verfassungsrechtliche Würdigung der politischen Fehlleistungen bietet der Kollege Prof. Nico Härting.
6. August 2013
Menschen, die das Pech hatten, sich auf die Firma Vodafone einzulassen, und die dann plötzlich Post vom Filesharing-Abmahnanwalt bekommen haben, dürfen sich über weitere Verteidigungslinie freuen:
Wurde jemand beschuldigt, von seinem Anschluss aus gefileshared zu haben, gehörte zur Standardverteidigung, man könne ja nicht ausschließen, dass Hacker sich Zugang verschafft und den Film oder Song eigenmächtig gesaugt haben. Dem breiten Grinsen des Anwalts folgte vermutlich eher ein müdes Lächeln des Richters, denn mathematisch gesehen ist die WLAN-Codierung bei vernünftiger Wahl eines ungewöhnlichen Passwords als sicher einzustufen. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bruteforce-Atacke ist homöopathisch gering.
Doch gestern nun meldete das Bundesamt für Sicherheit, dass die weißen Plastikboxen sehr wohl zu hacken sind. Betroffen sind
- Vodafone EasyBox 803 (mit Produktionsdatum vor August 2011)
Ein entfernter Angreifer hat mit Kenntnis der MAC-Adresse (per WLAN ohne weitere Authentisierung auslesbar) bei den betroffenen Routern im Auslieferungszustand die Möglichkeit, die standardmäßig eingestellte WPS-PIN sowie das Passwort der WLAN-Verschlüsselung zu ermitteln und somit per WLAN Zugriff auf das interne Netz zu erlangen. Dies erlaubt u. a. das Ausspähen von Informationen und die missbräuchliche Nutzung der Internetverbindung.
Tja, …
Außerdem hat die NSA Ihre Login-Daten, der BND vielleicht auch, Vodafone dürfte jedenfalls die standardmäßig eingestellte WPS-PIN kennen.
4. August 2013
Die Atmosphäre auf Hacker-Camps ist schon etwas außergewöhnliches. Während man beim Campen normalerweise eher low tech unterwegs ist und gegen die Elemente wie Sonne, Wasser und Wind kämpft, stehen hier die Zelte voller IT. Strom und Netzzugang haben hier auf der OHM2013 höchste Priorität. Angeblich steht den 3.000 Hackern im niederländischen Alkmar auf der Wiese eine größere Bandbreite zur Verfügung als Afrika (habe ich jetzt mal nachgeplappert, ohne den Vergleich genau verstanden zu haben …). Aus jedem der Villages dröhnt eine andere Musik, Quadrokopter schwirren durch die Luft, alle 100 m zieht einem der Geruch einer in den Niederlanden besonders typischen Rauchware in die Nase. Bei den denkbar unterschiedlichen Typen fallen nicht einmal Crossdresser auf. Als die Hitze Mitte der Woche ihren Höhepunkt hatte, lief ein Althippie auch bei offiziellen Programmteilen nur mit einer knappen Unterhose bekleidet herum, übrigens ein namhafter Krypto-Entwickler.
Zu Beginn des Camps verteilten Hacktivisten kleine Aufkleber, mit denen Kameras an Handys und Rechnern abgeklebt werden können. Auch habe ich hier mehrere Leute getroffen, die aus Sicherheitsgründen überhaupt keine Handys verwenden. Das mag zunächst paranoid erscheinen, doch am Freitag meldete das nicht für Verschwörungstheorien bekannte Wallstreet Journal, dass sogar das FBI es praktiziert, Kameras und Mikrofone etwa auf Androidgeräten zu aktivieren. Ich habe übrigens seit meiner Anwesenheit auf dem Camp den Eindruck, dass sich mein Akku schneller als gewöhnlich lehrt, … ;)
Ende der Woche hatte die Bundesregierung verkündet, die Abhör-Zusatzabkommen zum Truppenstatut von 1968, die angeblich ohnehin gegenstandslos geworden seien, seien gegenüber Großbritannien und den USA aufgekündigt worden. Tatsächlich aber geht das Abhören heiter weiter. Denn die eigentliche Rechtfertigung beruht auf einer nur für Eingeweihte erkennbaren Formulierung im Truppenstatut, das durch die Zusatzabkommen konkretisiert wurde. Die Gewährleistung von Sicherheit der hier stationierten alliierten Streitkräfte war die Begründung für die Abhörrechte. Da das Truppenstatut aber nach wie vor in Kraft ist, dürfen laut Foschepoth die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der Bundesrepublik auch weiterhin völlig legal Internet und Telefonate überwachen:
„Wir sind weiterhin verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten sind weiter befugt, in Deutschland selbständig nachrichtendienstlich tätig zu werden.“
Definitiv gibt es hier auf der OHM2013 auch Geheimdienstler, nämlich ehemalige Angehörige dieser Branche, die aus Sorge um die Bürgerrechte zu Whistleblowern wurden. Die Experten warnten eindringlich vor dem Überwachungsstaat.
2. August 2013
Derzeit treffen sich die etliche Hacker auf dem niederländischen Hackercamp OHM2013. Die europäische Hackerszene gilt als überwachungskritisch, während in den USA, wo zeitgleich die berüchtigte Black Hat-Convention stattfindet, viele Hacker für die Regierung arbeiten. Für Kontroverse sorgte die Beteiligung der Sicherheitsfirma Fox IT auf der OHM, da diese auch für die Regierung arbeitet. Aus Protest bleiben insbesondere viele deutsche Hacker fern, die 3.000 Tickets sind jedoch auch so ausverkauft.
Auf der OHM wird ein Großteil der Vorträge von politischen Aktivisten gehalten. Mich persönlich faszinieren besonders die hier anwesenden ehemalige Geheimdienstler, die ihren Arbeitgebern aus Überzeugung den Rücken gekehrt haben und zu Whistleblowern geworden sind, darunter Ray McGovern (CIA), Annie Machon (MI5), Colleen Rowly (FBI), Thomas Drake (NSA) und Jesselyn Radack (State Department). Die ehemaligen Kollegen verfolgen Edward Snowdens Enthüllungen sehr aufmerksam und zollen ihm großen Respekt. Zu den pfeifeblasenden Spionen ein andermal mehr.
1. August 2013
Was wir gestern von Edward Snowden gehört haben, sorgt unter den Hackern hier auf der OHM2013, wo ich mich gerade befinde, für angeregte Diskussionen. Während ein Großteil der technischen Möglichkeiten von Experten immer wieder berichtet oder geargwöhnt wurden, versteht keiner, wieso unser Staat seine Bürger (und politischen Entscheidungsträger!) so freiwillig und umfassend an eine fremde Macht verrät. Es ist noch viel zu ruhig. Bei weitem …
Vielleicht sind es tatsächlich diese Hacker hier, die Open Source Security entwickeln und uns damit unsere Privatsphäre und Unabhängigkeit wenigstens teilweise wieder zurückgeben. Wir leben in interessanten Zeiten.
30. Juli 2013
Am 1. August tritt eines der überflüssigsten und unpraktikabelsten Gesetze in Kraft, das man sich ausdenken könnte: Das von Axel Springer der Koalition diktierte Leistungsschutzrecht. Mit diesem schwachsinnigen Video versuchten die Verleger letztes Jahr, mit Desinformation die Leute zu gewinnen. Da wird zum Beispiel die Behauptung aufgestellt, Firmen – gemeint ist in erster Linie Google News – würde mit Snippets Geld verdienen. Mumpitz: Auf Google News gibt es keine Anzeigen. Im Gegenteil macht Google für diese freiwillig ins Netz gestellte Beiträge Reklame … Weiter wird suggeriert, als würde den Verlagen durch die Snippets ein Schaden entstehen. Wie das gehen soll, ist nicht nachvollziehbar.
Gegen kommerzielle und sonstige eigenmächtige Verwertung durch Dritte kann man schon heute aus konventionellem Urheberrecht vorgehen. Was das mit dem Snippet zu tun haben könnte, leuchtet nicht ein, denn die wenigsten Snippets könnte man sinnvoll in andere Texte einbauen. Was der Vergleich mit den Rundfunksendern meinen könnte, habe ich trotz meiner medienrechtlichen Ausbildung nicht verstanden. Muss an mir liegen.
Google denkt verständlicherweise nicht daran, den Verlagen für die kostenlose Werbung auch noch Geld in den Rachen zu werfen und wird daher entsprechende Anbieter aus dem Suchindex entfernen. Eigentlich hatte ich mich ja schon gefreut, dass künftig viele Verlage bei Google rausfliegen, denn das begünstigt das Ranking meiner Artikel, die ich im Heise-Verlag publiziere. Der Heise-Verlag hat nämlich dem weltfremden Leistungsschutzrecht von Anfang an eine Absage erteilt.
Inzwischen ist den Verlagen aber leider aufgefallen, dass sie sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie sich bei Google selbst aussperren. Deshalb haben sie Google erklärt, dass das ja wohl alles nicht so gemeint war, und die sollen doch mal ruhig weiter kostenlos Werbung für Artikel machen. Auf der Strecke bleiben kleine Anbieter wie Rivva, die nicht die Marktmacht von Google bieten können. Die haben bis Mittwoch viel Arbeit, um die ganzen Zeitungen aus ihrem Index zu puhlen.
Was das über die Internetkompetenz bzw. Unabhängigkeit der schwarz-gelben Regierung aussagt, liegt auf der Hand. Auch, wenn das Geschenk an die Verlage wirklich nichts wert war, wäre es unhöflich von den Verlegern, der Bundesregierung für diesen Liebesdienst im Wahlkampf nicht zu danken.
„Das Netzwerk“ (2011) von Alexander Lehmann
„Überwachungsstaat für Dummies – PRISM – Jeder ist im Fadenkreuz!“ (2013) von @Nukewalls
„Überwachungsstaat – was ist das?“ (2013) von @Manniac
Und leider noch immer aktuell: „Du bist Terrorist“ (2009) von Alexander Lehmann
29. Juli 2013
Vor fast genau einem Jahr hatte ich darüber berichtet, dass das Hanseatische Oberlandesgericht der Freien und Hansestadt Hamburg und an der Berufung seinen legendären Vorsitzenden Herrn Richter am Oberlandesgericht Buske mitwirken lassen will. Mein Anwalt Thomas Stadler und meine Unmaßgeblichkeit fanden das ein bisschen anrüchig, denn Herr Buske war damals in seiner Eigenschaft als Vorsitzender Richter der „Pressekammer“ des Landgerichts Hamburg an einer einstweiligen Verfügung gegen mich beteiligt, die der hier zu beurteilenden Klage voranging.
Normalerweise kann ein Richter, der in der Ausgangsinstanz an einem Fall beteiligt war, nicht in der Berufungsinstanz ein zweites Mal über denselben Fall richten. In Hamburg ist man der Auffassung, dass eine einstweilige Verfügung ja etwas völlig anderes sei. Und so ließen uns die Hanseaten nunmehr freundlich wissen, dass Herr Buske nichts dabei findet, wenn er abermals über mich zu Gericht sitzen wird.
Die Sache hat insoweit einen Haken, als dass die Zivilkammer 24 nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass sie einmal getroffene Entscheidungen aus Prinzip grundsätzlich bestätigt. Die sind anscheinend sogar stolz auf den Ruf. Wenn aber Wertungen aus einstweiligen Verfügungen auch in der Hauptsache nur alle Jubeljahre revidiert werden, dann würde ich mich schon wohler fühlen, wenn Herr Buske das jemand anders machen lassen würde, denn wie man es dreht und wendet, er richtet über seine eigene Entscheidung.
Beruhigend ist es jedenfalls, dass man in Hamburg auch keine anderen Gründe sieht, etwa Befangenheit gegenüber meiner Person, weil ich mich ja schon das ein oder andere mal unbotmäßig über seine Urteile geäußert hatte. Na, was kann ja noch schief gehen …?

admin •

13:02 •
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Nachdem mir inzwischen die Klageschrift Bundeswehr ./. WAZ Mediengruppe vorliegt, habe ich bei TELEPOLIS ein bisschen ausführlicher zu dem Thema geschrieben (Die Künstler-Kompanie). Falls Richter den Berichten tatsächlich Urheberrechte zubilligen wollten (etwa, weil sie so kreativ aus den Fingern gesaugt wurden), dann wäre das Anliegen der Bundeswehr ein Missbrauch des Urheberrechts.Denn wenn die Bundeswehr argumentiert, dass sie das Material nie veröffentlichen wollte, dann ihr schwerlich ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden sein. Die Verwertung von geistigen Leistungen aber ist einer der beiden wesentlichen Gründe für das Urheberrecht.
Der andere liegt in dem „geistigen Band des Künstlers zu seinem Werk“, das vom Urheberrecht geehrt werden soll. Wir müssen uns das so vorstellen, dass da jetzt 20 Bundeswehroffiziere, die in ihrem Dichterschweiße an den Berichten gesessen haben, jetzt heulend auf dem Sofa in die Kissen weinen, weil jemand ihre Berichte veröffentlicht hat, denn das Befinden über die Erstveröffentlichung steht dem Urheber zu. Aber auch das ist bei beauftragten Lageberichten, die schon von Gesetzes wegen erstellt werden müssen und engen sachlichen Schemata folgen, mehr als lächerlich.
Werden die urhebenden Soldaten demnächst Mitglied in der VG Wort? Dann könnten sie sich bei Leaks noch ein Zubrot verdienen. Letzteres würde das Aufkommen von Leaks vermutlich deutlich erhöhen … ;-)
28. Juli 2013
https://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=2mQB9ec3xXA
Markus Kompas Rede in Frankfurt:
Udo Vetters Rede in Bochum:
Marina Weisbands Rede in Münster:
Patrick Schiffers Rede in Aachen:
https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=z_ZRYLUGT6A
München:
Berlin:
Hamburg:
Bei Frau Merkels Wahlkreisbüro in Stralsund