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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


10. Dezember 2009

Nackte Tatsachen stürmen Dresdner Gerichtssaal

Eine derzeit nur als „urs1798“ bekannte Künstlerin hat den Dresdner Bilderstreit um die entblößte Oberbürgermeisterin illustriert und die Einschränkung der Kunstfreiheit beklagt, wobei es natürlich alles „Banausen“ seien, welche die deftige Bloßstellung der Politikerin nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt sehen.

Auch das streitbare politische Weblog Mein-Parteibuch.com schießt eine Tirade gegen die Kunstbanausen und angebliche Prüderie ab, kommt aber nicht auf die Idee, zu thematisieren, dass jeder Mensch – ob Kind, Straftäter oder Politiker – Persönlichkeitsrechte hat. Wenn ich mir ansehe, wie gewissen Boulevard-Medien die Persönlichkeit ihrer Opfer ausbeuten, finde ich schon, dass Persönlichkeitsrechte eine grundsätzliche Berechtigung haben. Jeder Mensch hat Anspruch auf ein Minimum an Menschenwürde und Respekt um seiner selbst Willen. Das sollte man vielleicht wenigstens erwähnen, wenn man seine Gegner derart derbe angreift.

Mit der lapidaren Formulierung,

XY „erklärte, dem Dresdner Künstlerbund werde möglichst umgehend die städtische Förderung gestrichen, wenn das entartete Bild nicht aus der Ausstellung entfernt werde.

werden nationalsozialistische Gesinnung und staatliche Zensur mit dem privatrechtlichen Anspruch einzelner Personen auf ein Minimum an Achtung der Privat- und Intimsphäre gleichgesetzt. Das ist ganz großer Scheiß. Denn der Respekt von Persönlichkeitsrechten und dessen zivilrechtliche Einklagbarkeit ist etwas völlig anderes als staatliche Zensur und im Gegensatz zu totalitären Systemen ein ethischer Fortschritt. Eine andere Frage ist lediglich, inwieweit Persönlichkeitsrechte missbraucht werden können.

Ob sich da ein paar Kunstfetischisten die Sache nicht ein bisschen zu einfach machen? Man kann sich über die Grenzen streiten, ab wann das Persönlichkeitsrecht die Kunstfreiheit überwiegt oder umgekehrt. Aber einen pauschalen Vorrang der Kunstfreiheit gegenüber dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht halte ich nicht für überzeugend. Jeder soll sich mal vorstellen seine Mutter oder seine Tochter würde so dargestellt.

Und nochmal: Wenn es um die Feststellung geht, ob ein Mensch in seiner Persönlichkeit verletzt wurde, ist es nahezu unerheblich, ob große Kunst oder Volkshochschule-Pinselei vorliegt. Hier von „Ignoranz“ zu sprechen, ist angesichts des Ignorierens bzw. Ablehnens von Persönlichkeitsrechten schon sehr billig.

Bildnachweis: Ach was!

9. Dezember 2009

Namensdoppelgänger

Kurz vor seinem Bergfest scheinen dem Blogger der 100 Tage seine Ideen auszugehen. Neulich bat er um Leservorschläge, in denen verschiedentlich ein Interview mit dem Kollegen E. gewünscht wurde. Diekmann ließ sich dazu herab, den schon in der Ankündigung durchschaubaren Gag mit einem Namensvetter aufzutragen, wie es seinerzeit die Mogelcom mit Manfred Krug vorgemacht hatte. Allerdings sprach Diekmann in seiner lauen Satire vom „einzigartigen“ E., dieses im Kontext zum nachgefragten Anwaltsinterview.

Dass auch durch gezielt eingesetzte Namensvetter, Doppelgänger und Doubles Persönlichkeitsrecht nicht ausgehebelt werden kann, ist ein alter Hut.

Die medienrechtlich interessante Frage lautete: Wird Anwalt E. dem Aufmerksamkeitsökonomen Diekmann den Gefallen tun, um ihm mit einer Abmahnung wieder PR zu verschaffen? Sich also als vermeintlich humorlos outen, obwohl er selbst Satiren gegen Diekmann vertritt? Oder wird er ihn mit der Höchststrafe im Mediengewerbe strafen: Mit Nichtbeachtung.

Meine Wette, dass E. sich aus Prinzip nicht seine Persönlichkeitsrechte streitig machen lässt, konnte ich nicht verlieren: Heute bereicherte Diekmann sein Blog mit dem Hinweis auf eine erneute Abmahnung.

UPDATE:

Einen Realitäts-Check bzgl. Diekmanns Verhältnis zu Satire und Identitätsklau liefert der andere BILD-Blogger Stefan Niggemeier. Da hatte Diekmann wegen einer Petitesse in Sachen Recht am eigenen BILD seinen Anwalt von der Kette gelassen.

Kornmeier unterliegt

Der Stadler Thomas feiert heute eine Party!

UPDATE:

Mein Kommentar.

Persönlichkeitsrecht Verstorbener ./. Geschichtsschreibung

Während die konventionelle Rechtsfähigkeit eines Menschen mit dem Ende primärer biologischer Funktionen aufhört, lebt das Persönlichkeitsrecht noch eine Weile weiter, um wie ein Vampir aus dem Grabe heraus den Lebenden das Leben schwer zu machen. Das scheint sogar einem 1960 verstorbenem NS-Arzt zu gelingen.

Ein Enkel, der seinen Großvater nie gesehen hat, möchte dessen Ehre gewahrt sehen und geht gegen den Filmemacher und Autor eines Buches vor, den Verstorbenen als „Fachmann der Vernichtung“ etc. bezeichnet hat. Der Tote beansprucht gegenüber dem Historiker die Unschuldsvermutung, wobei er sich auf ein Gerichtsurteil stützt, in dem er als Mitläufer eingestuft worden sei. Das Problem ist, dass sich damals NS-Täter gegenseitig zu entlasten pflegten und erstaunlich viele hochbelastete Figuren ungeschoren davon kamen.

Darüber sitzt man nun in Stuttgart zu Gericht.

Die Historiker haben eine eindrucksvolle Pressemitteilung ins Netz gestellt.

UPDATE

OLG Hamburg: Porsche darf überholt werden!

Das Deutschlandradio hatte ein Interview mit dem Konzernkritiker Jürgen Grässlin über einen Herr Piëch oder so und dessen Autoladen geführt. Das hatte dem wiederum nicht gefallen und er ließ verbieten. Sowas macht man üblicherweise beim Landgericht Hamburg, denn dazu ist es da. Wie bereits berichtet, tendierte das Hanseatische OLG Hamburg unter dem Eindruck der ebenfalls von Grässlin nicht unwesentlich geprägten jüngeren Rechtsprechung des BGH zur Vernunft. So berichtet das Deutschlandradio heute:

Piëch störte sich unter anderem an der Aussage, er habe immer seinen Großvater Ferdinand Porsche überholen und „berühmter werden“ wollen. Auch die Aussage Grässlins, Piëch wolle „sicherlich mächtigster Mann in Europa werden“, wertete das Landgericht Hamburg als unzutreffende „innere Tatsachenbehauptung“.

Dagegen entschied das Oberlandesgericht, bei diesen beiden Aussagen handele es sich nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Meinungsäußerungen.

Na also, geht doch.

Dann aber schwächelt das OLG und erlegt dem Deutschlandradio die Verbreiterhaftung für Grässlins Äußerung über die Personalpolitik auf:

So hatte Grässlin auch behauptet, Piëch sei „der deutsche Meister im Entlassen von Vorständen“ und habe „mehr als 30, 35 Vorstände“ auf dem Gewissen. Das Gericht entschied, hier greife die sogenannte Verbreiterhaftung, wonach Medien für unzutreffende Aussagen ihrer Interviewpartner haften, wenn „keine ausreichende Distanzierung“ vorliege.

Die Entscheidungen betreffen nur das einstweilige Verfügungsverfahren. Der ganz Spaß wird die Hamburger demnächst also nochmal im Hauptsacheverfahren beschäftigen.

8. Dezember 2009

Filesherereien kosten Tenenbaum 675.000 US-Dollar

Herr Tenenbaum wurde für seine Liebe und Freigiebigkeit betreffend urheberrechtlich geschützter Inhalte von einem amerikanischen Gericht zum Schadensersatz von 675.000 US-Dollar verdonnert.

Großes Kino in Hamburger Pressekammer

Der Regisseur Fathi Akin wehrt sich gegen Plagiatsvorwürfe des Autors Alexander Wallasch, der seinen Entwurf im neuen Akin-Film „Soul Kitchen“ wiedererkennt. So etwas will man sich ja nicht nachsagen lassen, so dass ein einstweilige Verfügung vonnöten war, um dem Autor das Maul zu verbieten.

Ganz so easy war es dann offenbar doch nicht, denn da wurde im Unterlassungstenor wohl noch etwas nachgebessert.

7. Dezember 2009

Geheimnisvolles Interview

Der angebliche „Blogger des Jahres“ (Sparte: Newcomer), der u.a. auch ein Papier-Blog zur experimentellen Forschung über Persönlichkeitsrechtsverletzung leitet, hat angekündigt, morgen ab 8.00 Uhr exklusiv ein Interview mit einem „Johannes Eisenberg“ zu veröffentlichen. Wie Google verrät, gibt es etliche Herren mit dieser Namenskombination. In der Pfalz gibt es sogar einen ganzen Ort Eisenberg, der den einen oder anderen Johannes bieten dürfte. Medienrechtler erinnern sich an einen gewissen „Manfred Krug, Architekt“, der für die „Mogelcom“ sprach, die der echte Manfred Krug dann auch nicht mehr so nennen sollte …

Am Wochenende hatten seine Blogleser sich als Nikolausgeschenk ein Interview mit einem bekannten Presserechtler dieses Namens gewünscht, mit dem der Blogger so seine Schwierigkeiten hat. Welcher Johannes Eisenberg auch immer da ein Interview gegeben haben mag, ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich um unseren Berliner Kollegen handelt, den ich insoweit gut genug kenne. Definitiv: No way.

Andererseits habe ich ja auch schon mal einen bekannten Richter vom Landgericht Hamburg interviewt, der es vorzieht, keine Interviews zu geben, nach Möglichkeit nicht einmal mit mir spricht, wenn er nicht muss. Man hat es im Pressebereich halt nicht leicht, Freundschaften zu schließen … ;-)

Anyway: Die Ankündigung gibt gewissen Anlass zur Befürchtung, dass das, was wir morgen zu sehen oder lesen kriegen, nur ganz kurze Zeit online sein wird. :-P

UPDATE:

Wie bei BILD kaum anders zu erwarten, verbarg sich hinter der pompösen Ankündigung nicht allzu viel Wahrheit. Der Johannes Eisenberg, der da interviewt wurde, ist definitiv nicht der Kollege aus Berlin.

„Katzenhexe“ bekommt 30.000,- Euro Geldentschädigung

Wie die Süddeutsche bereits letzten Monat meldete, hat das Landgericht München I einer Münchner Boulevardzahlung wegen Stilisierung einer Frau zur „Katzenhexe“, die angeblich im Dorf Katzen stehle, eine Geldentschädigung von stolzen 30.000,- Euro zugesprochen. Die Zeitung hatte neben der nicht hinreichend recherchierten Trash-Meldung zudem nur den Nachnamen abgekürzt, jedoch den seltenen Vornamen veröffentlicht, weshalb die Klägerin leicht identifiziert werden konnte.

Für eine Identifizierung lässt es die Rechtsprechung übrigens generell ausreichen, wenn der nähere Bekanntenkreis einen Betroffenen erkennen kann. Ein anderer beliebter Fehler ist das Anonymisieren von Gesichtern lediglich mit Augenbalken, statt zu Verpixeln.

5. Dezember 2009

FAZ-Widerruf zu TAZ-„Abmahnung“

Die FAZ hatte neulich ein bisschen ungenau über die Animositäten zwischen Diekmann, der TAZ und dem TAZ-Anwalt berichtet. So hatte die FAZ irrtümlich einen formlosen Hinweis des TAZ-Anwalts, Diekmann verstoße durch die Eigenveröffentlichung einer seinerzeit verbotenen TAZ-Satire gegen Urheberrecht, als förmliche Abmahnung gedeutet und berichtet, die TAZ bzw. deren Anwalt hätten die Eigenveröffentlichung Diekmann untersagen lassen (wollen).

Ich hatte den urheberrechtlichen Hinweis auch so aufgefasst, mich aber gewundert, dass Diekmann den Text noch online hatte und daher nochmal vor meiner Veröffentlichung recherchiert. Zwar kann man einen anwaltlichen urheberrechtlichen Hinweis durchaus unter „Abmahnung“ subsumieren, was die Rechtsfolge des § 93 ZPO abwenden kann. Doch eine „richtige“ Abmahnung, für die auch Kosten entstehen, setzt voraus, dass der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, was nicht der Fall gewesen ist. So hatte das Hausblog der TAZ lediglich berichtet:

Jetzt aber verbreitet der Neu-Blogger den Beitrag selbst – und hat sich deshalb soeben eine weitere Klageandrohung von Anwalt Jony Eisenberg eingefangen. Der taz die Veröffentlichung verbieten, vor dem Kadi erfolglos um Schmerzensgeld dafür klagen – und dann das Ganze selbst veröffentlichen. So geht’s nicht, lieber Kai. Bitte merken:  Urheberrecht gilt auch für Penisvergrößerungen!

Die „Klageandrohung“ betraf aber wohl das Begehren der TAZ, die Satire nun wieder selbst veröffentlichen zu dürfen. Das wurde inzwischen im Wege einer Vollstreckungsgegenklage wegen des nach Rechtskraft des Urteils weggefallenen Rechtsschutzinteresses von Diekmann durchgesetzt. Denn wenn Diekmann selbst Eingriffe in sein Persönlichkeitsrecht veröffentlicht, begibt er sich seiner Schutzwürdigkeit diesbezüglich, was die Rechtskraft des Urteils durchbricht.

Ich wäre beinahe in die gleiche Falle getappt, als ich meinen Beitrag für Telepolis schrieb. Da jedoch die Satire weiter bei Diekmann im Blog rumhing, was kaum der Fall gewesen wäre, wenn der TAZ-Anwalt losgelegt hätte, hatte ich diesen Punkt gerade noch rechtzeititg recherchiert. Tatsächlich hatte der TAZ-Anwalt lediglich eine „kostenlose Rechtsberatung“ geleistet. So schnell kann es also gehen!

Die TAZ bzw. deren Rechtsanwalt lassen sich aber nur ungern Zensurwünsche nachsagen, und so wurde denn auch die FAZ ungebeten „rechtlich beraten“. Heute nun erschien ein redaktioneller Widerruf der FAZ.