Hatte die BILD-Zeitung diese Woche mit einer Philippika gegen die sexualisierten Show-Stars gewettert, die unsere Kinder verderbten, so besann sich das Blatt nunmehr wieder auf seine Qualitäten und offerierte heute links oben die in Berufskleidung gewandete Lady Gaga, also ob nichts gewesen sei.
Doch nunmehr griff die BILD-Zeitung auch in einen ernsthaften Prozess am Landgericht Darmstadt ein, denn sie hielt es für eine gute Idee, nicht unkenntlich gemachte Fotos der Angeklagten zu veröffentlichen. Als der Anwalt diesen Pranger tadelte, meinte eine Laienrichterin:
„Wo sind wir denn?“, fragte daraufhin die Schöffin. Sie fuhr fort: „In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen.“
Oups. Anders als in der Presse bildet man sich im Gerichtssaal (hoffentlich) erst am Ende des Prozesses eine Meinung.
Ich persönlich habe nie verstanden, wieso man noch immer Laienrichter mit der Strafrechtspflege betraut, zumal sich der Vorsitzende Berufsrichter praktisch immer durchsetzt. Aber ich will mich nicht beschweren: mir ist es einmal gelungen, ein Schöffengericht zu einem so milden Urteil zu bewegen, das ich aus juristischer Sicht nie für möglich gehalten hätte. Das war allerdings wirklich mehr Glück als Verstand.
Ein SPIEGEL-TV-Fuzzy wollte einen tendenziösen Beitrag über den Islam machen, und versuchte, von Moslems „repräsentative“ Statements zu provozieren, welche die Steinigung für Ehebruch billigen. Ein couragierter wie temperamentvoller Moslem belehrte den Zerr-SPIEGELer bibelfest über die Leidreligion des Abendlandes.
Bei Beiträgen dieser Art steht das Drehbuch gewöhnlich fest, man sucht nützliche Idioten, denen man das Statement quasi in den Mund legt und sendet dann genau diesen Ausschnitt. Wie schön, dass hier zurückgefilmt wurde! Ein Lehrstück für Medienkompetenz.
Nachdem Wikileaks.org für die meisten Benutzer eher spröde und unübersichtlich war, bieten die Macher nun einer zeitgemäßere Aufmachung, den WikiLeaksStream an.
Die BLÖD-Zeitung macht heute mit der Frau des Verteidigungsministers auf, die den verBLÖDeten Lesern zum Besten gibt, Pornografie verderbe die Kinder.
Die Frau, deren Mann junge Menschen nach Afghanistan zum Sterben, Verkrüppeln und Morden schickt, hat also ernsthaft nichts besseres zu tun, als sich an einem Gegner zu profilieren, den man aufgrund ungebrochener Nachfrage gar nicht besiegen kann. Wissenschaftlich ist die Küchenphilosophie der Kriegsministergattin alles andere als gesichert.
Ob die Mieze, die sich bei BILD auf S. 1 nackend zu räkeln pflegt, heute hervorstechendere Argumente zu bieten hatte, habe ich nicht überprüft.
UPDATE: Diese Leute hier in Ottensen müssen sich nicht mehr über den neulich auf S. 1 in der 3D-BILD in Top Gun-Pose posierenden Kriegsminister aufregen! Ich hingegen werde jeden Morgen beim Bäcker durch BILD beleidigt.
Die für heute vorgesehene Koranverbrennung in Amiland scheint abgesagt zu sein. Hierzulande verfügen wir über ebenbürtige Gottesmänner im Namen des Herrn. So hatte der allseits beliebte Kardinal Meisner dem Kabarettisten Jürgen Becker 2007 vom Landgericht Kölle das folgende Zitat verbieten lassen:
„In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zu anderen zu wechseln, bringt nichts.“
Zur juristisch interessanten Frage, was denn genau ein Hassprediger sei, verweisen manche auf die Legaldefinition in § 55 Abs. 2 Nr. 8 Zuwanderungsgesetz, dem zufolge ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der
8. a) öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, oder
b) in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Eine Ermessensausweisung („kann“) erfolgt bei sogenannten Hasspredigern, also bei einer Verbreitung von Gedankengut, durch das Kriegsverbrechen oder Terrorismus in einer Weise gebilligt werden, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören sowie bei einer Aufstachlung zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung oder Angriffen gegen die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung.
Da es den deutschen Predigern wohl am Migrationshintergrund fehlt, dürfen die also hassen, bis der Arzt kommt. Amen!
Der Schulleiter Karl-Heinz Rädisch entschied jedoch, drei kritische Texte nicht in die Festschrift aufzunehmen, da er die Vertreter der Stadt nicht verärgern wolle. In den nicht gedruckten Beiträgen geht es u.a. um die Aushorchung der Schule durch den Werkschutz der Bayer AG sowie um die unrühmliche Rolle der Stadt Hilden bei der Asbestsanierung der Schule.
Auf diese Weise wurde pädagogisch wertvoll der Streisand-Effekt vermittelt. Sehr schön!
Da ich in den letzten Wochen wirklich sehr beschäftigt war und Rechtspopulisten nicht so mein Thema sind, hatte ich den Sarrazin-Amoklauf nur sehr am Rande verfolgt. Inzwischen habe ich erfahren, dass der Mensch in seinem Buch genetische Veerbungslehre usw. politisch verwertet.
Öhm, tja, also, äh …
Soweit ich hörte, hat BILD diesen Teil des Sarrazinschen Gedankenguts neulich bei der Parteinahme für ihn ausgespart – doch dieser Missgriff kann bei der Recherche aber unmöglich entgangen sein. BILD, quo vadis? (Quo statis?)