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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


21. August 2011

Liebesgrüße aus Langley …

Die CIA kommt dieser Tage aus dem Lachen gar nicht mehr heraus:

Die CIA-Abteilung „Abwehr und Desinformation“ bekam bereits letzte Woche spontanen Extra-Urlaub, nachdem Julian-Assange-Fundamentalisten nichts unversucht ließen, um das Projekt OpenLeaks in Misskredit zu bringen. Dort ist die frühere Submission-Plattform eingebaut, welche die abtrünnigen WikiLeaks-Leute bei ihrem Weggang ausgebaut hatten. Der Input von WikiLekas war damals weggebrochen. Durch die versuchte PR-Sabotage dürften etliche Whistleblower nun verunsichert sein; ein Nutzen der Schlammschlacht für den Gedanken des Leakens ist nicht erkennbar.

Die gescholtene Abteilung, die für die Sicherheit der Cables zuständig war, wurde nunmehr rehabilitiert. Hatte Assange seine Kontrahenten noch verhöhnt, sie hätten bei der Sicherheit ihrer Daten einen wirklichen schlechten Job gemacht, sah sich plötzlich der weltbekannte Hacker umgekehrt mit der Tatsache konfrontiert, dass auch ihm Daten „gestohlen“ worden waren. Die von Assange angemaßte „Kündigung“, ohne vorher eine Sicherheitskopie zu ziehen, war nicht gerade eine Meisterleistung in Sachen IT-Sicherheit. Eine spontane Party feierten die US-Schlapphüte diese Woche, nachdem sich abzeichnete, dass die OpenLeaks-Leute die vormals im Submissionsystem klemmenden Einsendungen, die WikiLekas nicht bearbeitet hatte und jetzt plötzlich ganz wichtig findet, vernichten wird. Dies war eine direkte Folge des fragwürdigen Drucks, den die Assange-Jünger ohne Not aufgebaut hatten.

Heute allerdings wurde der Leiter der CIA-Abteilung Human Intelligence mit einem Orden für besondere Verdienste ausgezeichnet: Julian Assange hat bekannt gegeben, die Frau des OpenLeaks-Protagonisten, welche dieser letztes Jahr kennengelernt und spontan geheiratet hatte, sei eine Geheimagentin und habe WikiLeaks unterwandert! Dies dürfte so ziemlich der erste gelungene Coup einer von den US-Diensten platzierten Perspektiv-Agentin überhaupt sein. Die US-Dienste wurden bislang international dafür verspottet, dass sie es nie geschafft hatten, Zielpersonen durch Julia-Agentinnen zu gewinnen oder zu kompromittieren, wie es umgekehrt den Romeo-Agenten der östlichen Geheimdienste durchgehend gelungen war! Genauso perfide waren die US-Dienste bereits letztes Jahr in Schweden vorgegangen, wo es ihnen gleich zweimal gelang, den ahnungslosen Assange heimtückisch in die Honigfalle zu locken.

Nach diesem nun dritten Fall dürfen sich die Hacker auf weitere Sex-Agentinnen auf US-Payroll freuen. Zweifel am Wort von Assange, der sich mal „Mandax, der Lügner“ nannte, werden seine Jünger vermutlich nicht in Betracht ziehen.

Die Zensur-Schlacht um Citizen Kane

Heute vor 70 Jahren hatte einer der in jeder Hinsicht bemerkenswertesten Filme aller Zeiten Premiere. Das Universalgenie Orson Welles, das eine Blitzkarriere vom Zauberkünstler zum Theater- und Radiomann hingelegt hatte und seiner Zeit um Jahrzehnte voraus gewesen war, legte sich in seinem ersten Kinofilm mit dem reichsten Mann der Welt an: William Randolph Hearst, Eigentümer von Zeitungsverlagen und Radioketten und Großgrundbesitzer, der Präsidenten kontrollierte und dies auch selbst werden wollte.

Hearsts Blätter schrieben 1898 den Spanisch-Amerikanischen Krieg herbei. Eine wegen Mordeverdachts inhaftierte junge Frau ließ er zur Freieitskämpferin („Blume von Kuba“) stilisieren, stellte Mexikaner als arbeitsscheue Schmarotzer da und benutzte den bis heute mysteriösen Anschlag auf das US-Kriegsschiff Maine im Hafen von Havanna, damals spanischer Kolonie, um dies als terroristisches Attentat der Spanier hinzustellen. Seinem Graphiker, der vergeblich auf den Kriegsausbruch gewartet hatte, soll er zuvor telegraphiert haben: „Besorge du die Bilder, ich besorge den Krieg“. Hearst führte sogar eigenmächtig mit Spanien die Friedensverhandlungen. Nachdem er 1904 dazu aufgefordert hatte, Präsident McKinley zu erschießen, tat dies 1904 jemand.

Ende der 30er begann Orson Welles, ebenfalls ein begabter Medienmanipulator, ein Pseudo-Biopic über Hearst zu drehen. Er kalkulierte bereits den PR-Effekt ein, falls Hearst gerichtlich gegen seinen Film vorgehen würde. Hearst versuchte, die Produktion zu behindern, ließ die Darsteller bedrohen, warf den Hollywood-Studios mangelnden Patriotismus vor und wollte die Negative kaufen, um sie zu verbrennen. Nach Hearsts Kriegserklärung wollten wollten die Studio-Bosse das Werk einstampfen, weil sie umn ernbsthafte Konsequenzen für die Filmindustrie fürchteten. Doch Welles erinnerte in einer Krisensitzung an das uramerikanische Recht auf Meinungsfreiheit, dessen Missachtung sich die Studio-Bosse nicht öffentlich vorhalten lassen wollten.

Hearst sabotierte die Verbreitung des Films, in dem er sich weigerte, künftig Anzeigen von Kinos zu drucken, welche den Film zeigen. In New York musste das Studio RKO eigens ein Kino improvisieren. Die Hearst-Presse ignorierte den Film. Bei der Oscar-Verleihung, bei welcher der Film für neun Oscars nominiert war, schickte Hearst bezahlte Buhrufer. Zwar vermochte Hearst sein Zensurziel nicht zu erreichen, doch auf einen weiteren Film ließen sich die Hollywood-Studios nicht mehr ein. Von dem finanziellen Rückschlag konnte sich Welles nie erholen, musste nach Europa ausweichen und verbrachte beinahe mehr Zeit im Gerichtssaal als im Studio.

Die oben verlinkte Doku „The Battle Over Citizen Kane“ von Michael Epstein und Thomas Lennon wurde Oscar-nominiert und hat in meinem Regal mit medienkritischer Literatur einen Ehrenplatz.

19. August 2011

Mündliche Verhandlung im Blindflug

Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.

Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.

Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).

Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.

Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

18. August 2011

Berliner CDU wurde von sarrazinesquen Kabarettist reingelegt!

Ein wirklich brillanter Kabarettist, der leider noch unbekannt ist, hat zur Berlin-Wahl der ahnungslosen CDU diesen offensichtlich gefaketen Pseudo-Wahlwerbespot untergeschoben …

Hoffentlich merken die nix!

Video über OpenLeaks

„Zu viel Arbeit, zu viel Verantwortung, zu viel Expertise, die man braucht – und zu viel Macht“

urteilt Daniel Domscheit-Berg über WikiLeaks (in Minute 28) und zieht die Konsequenz, das ursprüngliche Projekt dezentral mit Medienpartnern aufzubauen.

In den letzten Tagen wurde so viel Schrott über OpenLeaks und Daniel Domscheit-Berg geschrieben, dass ich jeden Medienvertreter oder Assange-Jünger nur herzlich einladen kann, das obige Video von Denkwiese zu checken.

OpenLeaks ist eine elektronische Babyklappe für Dokumente, die „netzneutral“ ohne eigene Entscheidungsprozesse an vom Einsender bestimmte Medien geliefert werden und dem Einsender größtmöglichen Schutz vor Datenspuren bieten soll. Die häufig zu lesende Unterstellung, OpenLeaks sei eine Plattform, die selbst verbreitet und die von WikiLeaks „gestohlene“ Dokumente verwerten will, ist schon selten dämlich. Insofern gibt es auch keine „Konkurrenz“. OpenLeaks hatte aufgrund fehlender eigentlicher Veröffentlichungsplattform schon strukturell nie ein eigenes Interesse an den Dokumenten.

Sehr wohl jedoch hat man bei OpenLeaks ein Interesse daran, dass die Whistleblower nicht durch Verantwortungslosigkeit verraten werden oder sich selbst verraten. Da die von WikiLeaks veröffentlichten „Cables“ kein jüngeres Datum aufweisen als die Verhaftung Bradley Mannings, hat schon alleine diese vermeidbare Ungeschicklichkeit wohl jeden Zweifel der Behörden an Manning als Quelle ausgeräumt. Derartige Dilettanz soll durch fähige Medienpartner vermieden werden, die sich kompromisslos dem Quellenschutz verpflichten.

Warum man OpenLeaks weniger trauen sollte als dem von einem Egomanen mit diktatorischen Allüren geführten Projekt WikiLeaks, leuchtet mir nicht ein. Wer beiden nicht traut, ist herzlich eingeladen, konstruktiv zu bleiben und Alternativen bereitzustellen. Anderen am Zeug flicken kann jeder.

Atlantiklux lässt Anwaltsboutique Krawallanwalt zensieren

Derzeit ist eine sympathische Versicherung namens Atlantiklux schlecht auf den Kollegen Melchior zu sprechen, der in seinem höchst erfolgreichen Blog Unerfreuliches über diese Assekuranz zu berichten weiß. Die Versicherer versicherten sich bei Kollegen unter der Firmierung“Anwaltsboutique“, dass man dem Blawger Einhalt gebieten könne und bitten den Kollegen Melchior nun vor den Kadi. Der hat offenbar an der „Anwaltsboutique“ genau so einen großen Spaß wie ich am Anwalt eines gewissen Sven T.

Daniel Domscheit-Berg vernichtet die Schlüssel zu den WikiLeaks-Daten

Im „Herrn der Ringe“ wirft Frodo unerwartet den Ring, der die Macht verleiht, ins Feuer.

Auch Harry Potter zerbricht am Ende den mächtigen Zauberstab, um Missbrauch zu verhindern.

Nach den Querelen der letzten Tage hat sich nun auch Daniel Domscheit-Berg entschlossen, einen zur Last gewordenen Schatz zu vernichten.

UPDATE: Nicht Daniel alleine, sondern die Ex-WikiLeaker.

17. August 2011

Digitale Gesellschaft e.V. – Lobbying für Netizens

Als sich dieses Jahr der Verein „Digitale Gesellschaft“ formierte und einen etwas holprigen Start hinlegte, war mir nicht so ganz klar, was diese neue Initiative genau sollte. Interessenvertretung in Sachen Netz und Gesellschaft wurde bereits vom Chaos Computer Club, der Piratenpartei und diversen Gruppierungen in Sachen Datenschutz abgedeckt.

Die Präsentation von Markus Beckedahl (netzpolitik.org) auf dem CCCamp hat mich jedoch überzeugt, dass es insoweit doch eine Lücke gab, die nun von sehr kompetenten Leuten geschlossen wurde. Der Chaos Computer Club ist in den letzten Jahren sehr auf seine Neutralität bedacht und laut Beckedahl auch nicht rund im die Uhr für Medienvertreter etc. erreichbar. Die Piratenpartei ist noch eher auf dem Weg zu einer Partei, die auch jenseits ihrer Mitglieder und Wähler ernst genommen wird. Letztlich griffen die Medien bei ihrer Suche nach Internetexperten so häufig auf Sascha Lobo zurück, dass es sogar den nervte. Es ging also nicht etwa um Konkurrenz um die Lufthoheit zu Netzthemen, sondern darum, diese Nachfrage durch Gründung einer Organisation am Medienstandort Berlin in professionelle Bahnen zu lenken.

Da Markus Beckedahl ohnehin ständig als Interviewpartner zu Netzthemen angefragt wurde, war es durchaus ein logischer Schritt, die Gründung einer solchen Initiative in die Hand zu nehmen. Erfahrung mit PR und charmantem Krawallmachen hat er ja schon reichlich und weiß, wie die Medienvertreter ticken. Die von ihm angesprochenen Leute sind in der Internet-Szene durchweg gestandene Leute, gehören häufig den oben genannten Organisationen an. Hatte die Digitale Gesellschaft bei ihrer nahezu konspirativen Gründung laute Kritik der Netzgemeinde provoziert, so haben wir mit der Digitalen Gesellschaft nun eine Pressure Group, welche den Internetnutzern ein Gegengewicht zur Urheberrechtslobby bietet. Wer die Interessen der Netizens souveräner als die DiGiGes vertritt, der möge vortreten!

16. August 2011

Burschenschafter beansprucht Diskretion für seine rassistischen Rund-E-Mails

Die TAZ hat morgen Termin in Braunschweig. Es geht um die (anonymisierte) Veröffentlichung einer E-Mail aus einer Mailingliste, die nach Wunsch des Absenders nur intern hätte kursieren sollen. Durch die Veröffentlichung in der TAZ soll das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt worden sein. Es handelt sich hier um einen Burschenschaftler, der gegen diesen Beitrag vorgeht. Angeblich seien die Mails gefaked oder gehackt.

Ich wette 100:1, dass der Anwalt des Klägers das Schandurteil der ZK 28 des Landgerichts Köln zitiert hat, das allerdings aus gutem Grund nie rechtskräftig wurde. Der TAZ-Anwalt wird mit einiger Sicherheit mit dem von mir erstrittenen Urteil des OLG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 zu einem vergleichbaren Fall kontern. Letzteres befindet sich derweil im Stresstest am BGH.

Das Interesse der Öffentlichkeit, welches bei entsprechendem Gewicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, dürfte bei einem Sachverhalt wie diesem spielend zu begründen sein.

UPDATE:

Die TAZ hat diese Runde gewonnen.

15. August 2011

„Hochkriminelles Netzwerk“ und „international tätige Verbrecherclique“ scheitern mit Zensur

Wie hier bereits berichtet, scheiterte der Zensurversuch eines „hochkriminellen Netzwerks“ bzw. einer „international tätige Verbrecherclique“, dem Buch „Tatort Hypo Alpe Adria“ per einstweiliger Verfügung Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Auch das Oberlandesgericht Wien ließ nun den Autor gewähren. Glückwünsche nach Österreich! ;-P