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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


24. August 2011

Der Affe im Oberpfaffe

Der Regensburger Oberdomspatz, selbst zensurfreudig, ist von der Justiz auf den Boden weltlicher Tatsachen zurückgeholt worden.

Der Gottesmann hatte während der Predigt einem Kritiker angedichtet, dieser

legitimiere Kindstötungen beim Menschen, da dies bei Berggorillas eine natürliche Verhaltensweise sei.

Vor dem jüngsten Gericht waren jedoch zunächst die Verwaltungsgerichte zuständig, der dem Bodenpersonal aufzeigte, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist.

23. August 2011

Freiheit für Titeltags

Zu den unappetitlichsten Gegnern im Privatzensurgeschäft gehören jene ominösen Adressbuchverlage, die sehr empfindlich gegen Kritik an ihrem Geschäftsmodell sind. Die Behauptung, diese Branche mache keine Gefangenen, wäre unrichtig, denn gegenwärtig sitzt etwa Dr. Peter Niehenke als angeblicher Betreiber einer anonymen kritischen Website im Knast, was ihn an seinem Lieblingshobby Joggen vermutlich hindern wird.

Derselbe liebenswerte Anbieter von Branchenbüchern hatte neulich versucht, den ebenfalls kritischen Verein Anti Spam e.V. mit Markenrecht einzuschüchtern und aufgefordert, einen mit seiner Marke identischen Titeltag aus der Welt und Google zu schaffen. Zu letzterem setzte er eine Frist von einer Stunde. Die wackeren Kritiker ließen sich nicht einschüchtern und erstritten via Kanzlei Richter aus Berlin nun beim Landgericht Düsseldorf per negativer Feststellungsklage dieses schöne, noch nicht rechtskräftige Urteil. Glückwunsch nach Berlin!

Von den Darstellungen und Äußerungen auf den verlinkten Seiten distanziere ich mich und bestreite deren Wahrheitsgehalt mit Nichtwissen. Sicher ist sicher … ;-)

21. August 2011

Die Zensur-Schlacht um Citizen Kane

Heute vor 70 Jahren hatte einer der in jeder Hinsicht bemerkenswertesten Filme aller Zeiten Premiere. Das Universalgenie Orson Welles, das eine Blitzkarriere vom Zauberkünstler zum Theater- und Radiomann hingelegt hatte und seiner Zeit um Jahrzehnte voraus gewesen war, legte sich in seinem ersten Kinofilm mit dem reichsten Mann der Welt an: William Randolph Hearst, Eigentümer von Zeitungsverlagen und Radioketten und Großgrundbesitzer, der Präsidenten kontrollierte und dies auch selbst werden wollte.

Hearsts Blätter schrieben 1898 den Spanisch-Amerikanischen Krieg herbei. Eine wegen Mordeverdachts inhaftierte junge Frau ließ er zur Freieitskämpferin („Blume von Kuba“) stilisieren, stellte Mexikaner als arbeitsscheue Schmarotzer da und benutzte den bis heute mysteriösen Anschlag auf das US-Kriegsschiff Maine im Hafen von Havanna, damals spanischer Kolonie, um dies als terroristisches Attentat der Spanier hinzustellen. Seinem Graphiker, der vergeblich auf den Kriegsausbruch gewartet hatte, soll er zuvor telegraphiert haben: „Besorge du die Bilder, ich besorge den Krieg“. Hearst führte sogar eigenmächtig mit Spanien die Friedensverhandlungen. Nachdem er 1904 dazu aufgefordert hatte, Präsident McKinley zu erschießen, tat dies 1904 jemand.

Ende der 30er begann Orson Welles, ebenfalls ein begabter Medienmanipulator, ein Pseudo-Biopic über Hearst zu drehen. Er kalkulierte bereits den PR-Effekt ein, falls Hearst gerichtlich gegen seinen Film vorgehen würde. Hearst versuchte, die Produktion zu behindern, ließ die Darsteller bedrohen, warf den Hollywood-Studios mangelnden Patriotismus vor und wollte die Negative kaufen, um sie zu verbrennen. Nach Hearsts Kriegserklärung wollten wollten die Studio-Bosse das Werk einstampfen, weil sie umn ernbsthafte Konsequenzen für die Filmindustrie fürchteten. Doch Welles erinnerte in einer Krisensitzung an das uramerikanische Recht auf Meinungsfreiheit, dessen Missachtung sich die Studio-Bosse nicht öffentlich vorhalten lassen wollten.

Hearst sabotierte die Verbreitung des Films, in dem er sich weigerte, künftig Anzeigen von Kinos zu drucken, welche den Film zeigen. In New York musste das Studio RKO eigens ein Kino improvisieren. Die Hearst-Presse ignorierte den Film. Bei der Oscar-Verleihung, bei welcher der Film für neun Oscars nominiert war, schickte Hearst bezahlte Buhrufer. Zwar vermochte Hearst sein Zensurziel nicht zu erreichen, doch auf einen weiteren Film ließen sich die Hollywood-Studios nicht mehr ein. Von dem finanziellen Rückschlag konnte sich Welles nie erholen, musste nach Europa ausweichen und verbrachte beinahe mehr Zeit im Gerichtssaal als im Studio.

Die oben verlinkte Doku „The Battle Over Citizen Kane“ von Michael Epstein und Thomas Lennon wurde Oscar-nominiert und hat in meinem Regal mit medienkritischer Literatur einen Ehrenplatz.

19. August 2011

Mündliche Verhandlung im Blindflug

Eigentlich hätte es für die Antragsgegner gar nicht schlecht ausgesehen: Der Vorsitzende der Hamburger Pressekammer hatte an diesem Vormittag kundgetan, die BGH-Entscheidungen zu FraPort und Schrempp enthielten wohl die Botschaft, dass man nicht zu schnell auf Tatsachenkerne springen solle, wenn es einen wertenden Kontext gäbe. Genau das hatte ich ihm seit fünf Jahren zu verklickern versucht. Bislang hatten die Hamburger gerne in wertenden Äußerungen nach „Tatsachenkernen“ gesucht, die zu beweisen seien. Insoweit hatte man „Anlasstatsachen“ aufbieten und beweisen müssen, was insbesondere dann kaum zu leisten war, wenn man einen angeblich erweckten Eindruck „beweisen“ musste. Dieser Spuk, der etliche Menschen beinahe in den Wahnsinn trieb, scheint nun tendenziell der Hanseatischen Rechtsgeschichte anzugehören.

Heute wäre denn auch eine Gelegenheit gewesen, die Rückkehr der Meinungsfreiheit nach Hamburg in einem Urteil zu manifestieren. Leider gingen die Antragsgegner in die Falle des routinierten Angreifers.

Einem Ehepaar war aufgefallen, dass eine angehörende Seniorin in einem Pflegeheim anscheinend nicht genug Flüssigkeit zu sich nahm. Sie machten das Personal darauf aufmerksam und forderten vergeblich einem Bericht über die Flüssigkeitsaufnahme an. Nachdem das Ehepaar einer Zeitung seine Beobachtung mitgeteilt hatte und diese darüber berichtete, fand das Institut, es sei der Eindruck entstanden, die Seniorin sei nicht ausreichend versorgt worden. Die Einrichtung erwirkte gegen das Paar eine einstweilige Unterlassungsverfügung.

Das Institut machte keine halben Sachen und hatte hierzu einen Hamburger Medienanwalt beauftragt, der mit den Feinheiten des Hanseatischen Medienunrechts bestens vertraut ist, während sich das Ehepaar von einem Kollegen vertreten ließ, dessen Qualitäten eher auf anderen Gebieten zu vermuten sind.

Zu Beginn der mündlichen Verhandlung überreichte der Vorsitzende dem Ehepaar-Anwalt die Antragsschrift, die da noch so rumliege. Der Kollege hatte demnach Widerspruch erhoben, ohne zuvor oder jemals die Antragsschrift abzufordern … Mit anderen Worten: Der Kollege wusste gar nicht, was der Angreifer vorgetragen hatte, um die einstweilige Verfügung zu erhalten, war also unvorbereitet und hoffte, mit präsenten Zeugen etwas zu reißen (die jedoch in Hamburg so gut wie nie gehört werden).

Der verduzte Kollege kam nicht einmal auf die Idee, sich eine Lesefrist auszubitten und setzte seinen Blindflug fort. Der überforderte Kollege ließ sich sogar noch eine Unterlassungserklärung aus dem Kreuz leiern, obwohl es durchaus Chancen gegeben hätte, die Sache als zulässige Verdachtsberichterstattung hinzubiegen. Man denke an die neulich ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zugunsten der Whistleblowerin Brigitte Heinisch.

Das Ehepaar, das in Sorge um die Verwandte auf einen Missstand hinwies und moralisch handelte, bleibt nun auf teuren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

UPDATE: Hier ist der Zeitungsbeitrag, der nicht oder nicht erfolgreich angegangen wurde. Ein Pflegehelfer, der sich als Whistleblower versuchte, ist seinen Job los. Übrigens hatte die Hamburger Pressekammer 50% der beantragten Unterlassungen von sich aus abgelehnt.

18. August 2011

Atlantiklux lässt Anwaltsboutique Krawallanwalt zensieren

Derzeit ist eine sympathische Versicherung namens Atlantiklux schlecht auf den Kollegen Melchior zu sprechen, der in seinem höchst erfolgreichen Blog Unerfreuliches über diese Assekuranz zu berichten weiß. Die Versicherer versicherten sich bei Kollegen unter der Firmierung“Anwaltsboutique“, dass man dem Blawger Einhalt gebieten könne und bitten den Kollegen Melchior nun vor den Kadi. Der hat offenbar an der „Anwaltsboutique“ genau so einen großen Spaß wie ich am Anwalt eines gewissen Sven T.

16. August 2011

Burschenschafter beansprucht Diskretion für seine rassistischen Rund-E-Mails

Die TAZ hat morgen Termin in Braunschweig. Es geht um die (anonymisierte) Veröffentlichung einer E-Mail aus einer Mailingliste, die nach Wunsch des Absenders nur intern hätte kursieren sollen. Durch die Veröffentlichung in der TAZ soll das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt worden sein. Es handelt sich hier um einen Burschenschaftler, der gegen diesen Beitrag vorgeht. Angeblich seien die Mails gefaked oder gehackt.

Ich wette 100:1, dass der Anwalt des Klägers das Schandurteil der ZK 28 des Landgerichts Köln zitiert hat, das allerdings aus gutem Grund nie rechtskräftig wurde. Der TAZ-Anwalt wird mit einiger Sicherheit mit dem von mir erstrittenen Urteil des OLG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 zu einem vergleichbaren Fall kontern. Letzteres befindet sich derweil im Stresstest am BGH.

Das Interesse der Öffentlichkeit, welches bei entsprechendem Gewicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht überwiegt, dürfte bei einem Sachverhalt wie diesem spielend zu begründen sein.

UPDATE:

Die TAZ hat diese Runde gewonnen.

15. August 2011

„Hochkriminelles Netzwerk“ und „international tätige Verbrecherclique“ scheitern mit Zensur

Wie hier bereits berichtet, scheiterte der Zensurversuch eines „hochkriminellen Netzwerks“ bzw. einer „international tätige Verbrecherclique“, dem Buch „Tatort Hypo Alpe Adria“ per einstweiliger Verfügung Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Auch das Oberlandesgericht Wien ließ nun den Autor gewähren. Glückwünsche nach Österreich! ;-P

12. August 2011

Ist DER FREITAG wirklich ein geeigneter Partner für OPENLEAKS?

Gerade hat sich DER FREITAG als Medienpartner von OpenLeaks präsentiert, schon wird bekannt, dass er in fragwürdiger Weise gegen einen Leak in eigener Sache vorgeht. So hatte die NRHZ eine E-Mail an einen Autor veröffentlicht, in dem die Ablehnung eines kritischen Artikels über einen Artikel im FREITAG begründet wurde. Die NRHZ hatte mehr Rückgrat, bekam jedoch nun eine Abmahnung. Für einen Leakpartner genau die falsche Kommunikation.

Das Veröffentlichen von E-Mails gegen den Willen des Absenders ist derzeit Gegenstand einer von mir betreuten Revision am BGH.

 

5. August 2011

Fliesharing-Abmahnanwalt-kritisches YouTube-Video von Solmecke wieder online

Dies ist das Video des Kollegen Solmecke, das die freundlichen Abmahnkanzlei Nümann Lang via Landgericht Köln zensieren ließ. Das OLG Köln hat den Spuk jetzt beendet. Den Kollegen Stadler hatte die Abmahnkanzlei auch zu gängeln versucht. Beim Kollegen Nümännchen bedanken wir uns für die nunmehr generierte Rechtssicherheit, über seine Praktiken berichten zu dürfen …

Via RA Seidlitz und Archivalia.

29. Juli 2011

Die Türkei liegt im Gerichtsbezirk Hamburg

Wie der Kollege Möbius berichtet, hat das Landgericht Hamburg gegen einen türkischen Provider die internationale Zustellung eines Unterlassungsbeschlusses zum Zwecke der Vollziehung im Parteiwege unter Einschaltung des Gerichts wurde bewilligt. Es traf dem Kollegen zufolge einen Provider, der explizit warb:

„Hallo Deutschland! Grüezi Schweiz! Servus Österreich! Willkommen! Spüren Sie die Freiheit im Internet? Lernen Sie es kennen, ziehen Sie auf die linke Datenspur und geben Sie vollgas und das völlig anonym!“

Tja, dann müssen sich die Kunden halt einen russischen Provider suchen …