Das Landgericht Hamburg hatte 2009 wegen eines FRONTAL-Beitrags (sinngemäß) geurteilt:
1. Die Beklagte darf über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock nicht behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Werkzeug in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.
2. Die Beklagte darf nicht durch Äußerungen den Eindruck erwecken, die Landeskreditanstalt wäre an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.
Als Streitwert wurden üppige 200.000,- Euro ausgeworfen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat der Berufung offenbar stattgegeben. Warum nicht gleich so?
Glückwunsch, die Herren Kollegen Dr. Lehr und Dr. Mensching!
Der als „Maximilian von Ah“ schreibende Buchautor und Blogger bezeichnet sich als den vielleicht einzigen ehemaligen Führungsmanager des AWD, der keine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet habe. Derartiges vereinfacht natürlich das Whistleblowing ungemein …
Von der Expertise des Insiders profitiert in Österreich auch der Verein für Konsumenteninformation, der eine Sammelklage organisiert hat, wie der ORF berichtet. Der in der Schweiz lebende „von Ah“, der seinerzeit 500 AWD-Strukkis unter sich gehabt zu haben scheint, stand dem VKI bei einer öffentlichen Veranstaltung Rede und Antwort zu den Praktiken des AWD. Eine besondere Rechnung hat der Mann mit Carsten Maschmeyer offen.
„Von Ah“ spricht sogar von „mafiösen Methoden“, wovon ich mich jedoch unbedingt distanzieren muss, denn vor fünf Jahren hatte ich einen Finanzvertrieb indirekt als „organisiertes Verbrechen“ bezeichnet. Diese Wortwahl brachte mir meine erste Dienstreise nach Hamburg ein und war der Beginn so mancher wunderbaren Freundschaft … ;)
Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.
Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.
Oskar Lafontaine schreibt schon seit langem Presserechtsgeschichte. Während seiner Alleinherrschaft als „Napoleon von der Saar“ knebelte er etwa die „Schweinejournalisten mit dem schärfsten Pressegesetz der Republik, das bei Gegendarstellungen den Redaktionen einen Kommentar versagte (von Nachfolger Peter Müller sofort gekippt). Wegen der obigen Anzeige sprach ihm das Landgericht Hamburg einst 100.000,- Euro Geldentschädigung zu, die ihm der BGH allerdings wieder wegnahm. Was der gute Mann sonst noch so alles an den Gerichten in Berlin und Hamburg verbieten lassen wollte, würde hier den Rahmen sprengen. Allerdings bietet er auch jede Menge Oscar-verdächtige Storys.
Auch Sarah Wagenknecht klagt schon mal in Hamburg. Die „schöne Kommunistin“ wollte sich nicht als Hummer schmatzend dargestellt sehen. Die Bezeichnung „Neo-Stalinistin“ durch Klaus Bednarz bewertete das Landgericht Hamburg als Meinungsäußerung.
Nun haben Lafontaine und Wagenknecht eine clevere PR-Strategie eingeschlagen, um die Gerüchte einzudämmen, sie seien ein Paar: Sie haben ihre Freundschaft öffentlich gemacht.
Eine urheberrechtliche Kuriosität liegt im Schutz von Zauberkunststücken. Zwar werden Effekt und Präsentation desselben wahrgenommen und sind daher prinzipiell als Werke der Schönen Künste nach § 2 UrhG schutzfähig, sofern die Darbietung so eigenständig ist, dass die erforderliche Schutzhöhe erreicht wird. Der eigentliche Trick jedoch – also der modus operandi – ist (im Idealfall!) nicht sinnlich wahrnehmbar – und damit kein Kunstwerk. Vereinzelt behelfen sich manche Kreative mit Patenten und Gebrauchsmustern, was allerdings mit Offenlegung des Geheimnisses verbunden ist, was Zauberkünstler aus naheliegenden Gründen nicht schätzen.
Abkupfern kommt auch in dieser Branche vor. So versuchte vor einem Jahrhundert ein amerikanischer Zauberer, den Trick eines britischen Kollegen auszuspioneren, mit dem dieser einen Mann schweben ließ. Weil er es auch nach 100 Besuchen der Vorstellung nicht schaffte, heuerte er die Assistenten des Briten an, die das Geheimnis verrieten.
Der bekannte niederländische Illusionist Hans Klok, der im Kopieren seiner Vorbilder nie durch Schüchternheit aufgefallen war, hat nun ein Urteil kassiert, weil er einen belgischen Kollegen bestahl. Zunächst hatte er mit dem Kollegen einen gemeinsamen TV-Spot gedreht, kam dabei jedoch auf den Geschmack und baute die Sache nach. Ein Gericht in Den Haag hat ihm nun die Grenzen seiner künstlerischen Freiheit aufgezeigt. Nun ja, ganz so neu war die Nummer eigentlich im Prinzip nicht …
Übrigens: Wenn in Deutschland sich die Zauberer zanken, dann geht das meistens über meinen Schreibtisch. Urheberrechtlich liegt da manchmal was an, und auch eine Art „Standesrecht“ haben wir, das ich als Richter im Schiedsgericht des Magischen Zirkels von Deutschland wahrnehme. Soweit wie bei Harry Potter, wo es sogar ein Zauberministerium gibt, sind wir aber noch nicht … ;-)
Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.
Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.
Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen – das Handwerk zu legen.
Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.
Am Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon bekannt war.
Medienberichten zufolge soll das Gericht auch gleich die Höhe einer Ordnungsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auf 100.000,- Euro festgesetzt haben. Ob da die Medienvertreter etwas missverstanden haben?
Gestern brachte ZAPP (NDR) einen Beitrag über die seltsame Partnerschaft des Handelsblatts mit Unternehmen, die PR in Schulen lancieren. Darunter befand sich auch die Deutsche Vermögensberatungs AG (DVAG), die das von mir protegierte Handelsvertreter-Blog.de nicht so recht zu lieben versteht. Mein Kollege Herr Kai Behrens, der etliche Aussteiger gegenüber der DVAG vertritt, hat im Filmbeitrag einen Kurzauftritt.
Beim Interview-Termin war ich dabei, um juristische Anfgriffsflächen zu vermeiden. Die DVAG ist nämlich seeeeehr empfindlich. Weil das Thema des Beitrags weniger die DVAG als die PR-Partnerschaft war, wurde nur ein Bruchteil gesendet. Dafür gab es gestern im ZDF eine ausführliche Doku über die Tricks im Versicherungsgeschäft. Dort nannte man vorsichtshalber nicht den Namen der DVAG, sondern spricht lieber von einer Vertriebsgesellschaft.
Zum Thema hatte ich vor Jahren einmal eine Website finanzparasiten.de gebastelt, die mir meinen ersten Termin in der Hamburger Pressekammer einbrachte – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …
Herr Bernd Weidung, bekannt als Barde „Thomas Anders“, hatte einst ein Weib namens Nora geehelicht, das fürchterlich nervte. Sie legte den Gatten derart an die Kette, dass er ein dämliches NORA-Kettchen um den Hals tragen musste, das ihn als Eigentum der mächtigen Nora auswies.
Seit seiner Scheidung dürfte Herr Weidung wieder ein glücklicher Mann sein. In dem Scheidungsvertrag war jedoch offenbar eine Schweigepflicht ausbedungen worden. Als nun Herr Weidung es seinem einstigen Bardenkollegen Herr Bohlen gleich tat und ein Buch schrieb, auf das die Welt gewartet hatte, berichtete Herr Weidung von der Verschwendungssucht der ehemaligen Gattin, die wie eine Irre Luxusprodukte gekauft habe. Nörchen ist von der Mitteilsamkeit des Herrn Weidung nicht angetan und klagt nun.
Ich könnte mir vorstellen, welcher Richter in diesem schönen Lande das nun wieder auf den Tisch bekommt. Der musste sich übrigens dieses Jahr häufig Gedanken darüber machen, ob das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen verletzt wird, wenn über die Schwangerschaft seiner Freundin berichtet wird – mit der er sich im Bett ablichten ließ und öffentlich seinen Kinderwunsch bekundet hatte. Probleme haben die Leute …