16. April 2013
Der bayerische Kabarettist Hans-Peter Uhl, der 2011 in die Rolle eines naiven Opas schlüpfte, der die „immer ausgetüftelteren Computer“ nicht versteht, hat erneut zugeschlagen. So schämte er sich nicht, aus den noch unklaren Explosionen in Boston politisches Kapital zu schlagen, um ausgerechnet die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Die Pointe vermag allerdings nicht so recht zu zünden, denn in den USA ist die Überwachung ungleich krasser und hat die Anschläge offensichtlich nicht verhindert. Es würde mich auch überraschen, wenn sie wesentlich zur Aufklärung der Angelegenheit beitragen würde.
23. März 2013
„Die Redaktion von SPIEGEL ONLINE “ lässt uns seit gestern wissen, wie sie zum Leistungsschutzrecht steht:
Wir erlauben weiterhin die Verlinkung von Artikeln durch Übernahme von Überschrift und Anrisstext. Sie brauchen dafür keine vorherige Genehmigung, und wir werden Ihnen dafür keine Rechnung schicken. Das gilt auch dann, wenn Sie auf Ihren Seiten über Werbung Geld verdienen.
Natürlich können Sie auch weiterhin aus unseren Artikeln zitieren. Wir freuen uns darüber! Was wir allerdings wie bisher nicht erlauben, sind Kopien kompletter Artikel, erheblicher Textpassagen oder Bilder ohne Rücksprache.
Danke, aber das Verlinken von Artikeln ist auch ohne gnädige Erlaubnis zulässig. Wer URLs in das www einstellt, will nun einmal verlinkt werden. Da gibt es nichts zu verhandeln.
Dass man Werke mit deren Titel bezeichnen darf, ist ebenfalls eine Selbstverständlichkeit. Im Gegenteil darf ein Werk ohne Einwilligung des Urhebers nicht einmal anders bezeichnet werden, vgl. § 13 UrhG (im politischen Diskurs hierüber ggf. aber schon).
Was die komplette Übernahme von Artikeln betrifft, stellt SPON zutreffend fest, dass die wie bisher auch nicht ohne Erlaubnis zulässig ist. Das LSR bringt also insoweit nichts Neues.
Und jetzt „schenkt“ uns SPON auch noch das Zitieren – ebenfalls eine an sich im Urheberrechtsgesetz längst geregelte Sache. Das Problem beim Zitieren aber ist, was unter „erhebliche Textpassagen“ verstanden werden soll. Wenn ich zu knapp zitiere, kann ich Dinge aus dem Zusammenhang reißen, den Autor in Misskredit bringen, ggf. sein Werk sogar entstellen. Ich muss also, wenn ich den Gedanken korrekt wiedergeben will, schon das Wesentliche zitieren. Was genau bitte unterscheidet das „Wesentliche“ vom „Erheblichen“?
Mit meinem obigen Zitat habe ich möglicherweise bereits gegen die Konzeption des LSR verstoßen, sehe mich aber außerstande, den SPON-Artikel kürzer wiederzugeben, ohne den Sinn zu entstellen. Da ich mich also vielleicht schon jetzt gegen das Konzept des LSR versündigt habe, macht es dann sicherlich auch nichts mehr, wenn ich weiter zitiere:
Übrigens: Wir bieten Ihnen Überschriften, Anrisse und Links auf unsere Artikel auch als RSS-Feed an. SPIEGEL ONLINE nutzt dieses offene Datenformat, um Überschriften und Snippets im Web zu verbreiten.
Aha. SPON will also selbst bestimmen und kontrollieren, wie seine Werke in Kurzdarstellung kommuniziert werden. Ich persönlich möchte aber beim Hinweis auf Artikel und der Inhaltsangabe schon selbst beurteilen und mitteilen, was da wohl wirklich drin steht und was davon wichtig ist und lehne derartig bevormundende Handreichungen dankend ab.
Es ist also nach wie vor völlig unklar, was uns SPON denn nun wirklich gestattet.
Unerfindlich ist vor allem, wie bei nichtkommerzieller Übernahme „erheblicher Textanteile“ für SPON ein Schaden entstehen soll. Wenn solche erheblichen Textteile mit dem Original verlinkt sind, werden diese SPON Leser zuführen, sind also eine gute und kostenlose Werbung. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendjemand für die Wiedergabe von SPON-Artikeln Geld bezahlen würde, wenn er sie genauso gut kostenlos verlinken kann. Da geht kein Geld verloren. Der Bundestag ist beim LSR einem Phantomschaden aufgesessen.
15. März 2013
Während diesen Freitag wieder die weisen Häupter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg über Persönlichkeitsrechte wichtiger Menschen befinden, tagt in der Charité Berlin das „Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin“ auf einem Kongress. Bei dieser Gelegenheit ehren die Mediziner die BR-Journalistin Claudia Gürkov, die sich wie keine andere an die Fersen des berüchtigten Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr gehängt hat, mit einem Journalistenpreis.
Eine von den Hamburgern zunächst gegen den Bayerischen Rundfunk erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung, die Herr Dr. Nikolaus Klehr und der tüchtige Kollege Herr Dr. Sven Krüger eines Beitrag von Frau Gürkov zunächst trickreich erstritten hatte, war dort zum Großteil wieder aufgehoben worden. Klehr&Krüger versuchten ihre Glück eine Hausnummer weiter beim Pressesenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dem inzwischen Herr Buske vorsitzt – erfolglos. Dem Kollegen Krüger war es nämlich zum Verhängnis geworden, dass er Fristverlängerung für Schriftsätze beantragt hatte. Bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz ist es aber ein bisschen ungeschickt, wenn man demonstriert, dass man es dann doch nicht so eilig hat …

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31. Januar 2013
Über den dem Kollegen Prof. Dr. Ralf Höcker auffällig gefälligen SPIEGEL/SPON-Artikel, den ich am Samstag kommentiert hatte, hat sich nun auch ein weiterer von „Wallraffs Juristen“ echauffiert und einen Leserbrief an den SPIEGEL geschrieben, der dort nun in leicht gekürzter Form auf S. 1o (5/13) wie folgt abgedruckt wurde:
Nr. 3/2013, Trends Medien – Günter Wallraff
Material ohne Bedeutung
Wer in dieser Sache ein Eigentor geschossen hat, steht keineswegs fest. Mit früheren Recherchegewohnheiten von Günter Wallraff hat dieser Fall jedenfalls nichts zu tun. Wallraff hat im Fall der „Bild“-Zeitung recherchiert und notiert, illegal aufgezeichnet oder illegal Aufgezeichnetes benutzt hat er nicht. Demgegenüber wurde jetzt illegal aufgezeichnetes Material in einem presserechtlichen Verfahren bei Gericht eingereicht, für das es ohne Bedeutung war. Ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, nämlich für die Vorlage bei Gericht, gab es nach meiner Überzeugung nicht. Wallraff hat seine Strafanzeige zurückgenommen, weil er davon ausging, dass ein medienerfahrener Rechtsanwalt daraus auch so seine Lehren zieht. Die Erwartung hat sich leider nicht bestätigt. Wallraff hat daher die Rechtsanwaltskammer Köln eingeschaltet, um diese Art der Nutzung illegal abgehörten Materials wenigstens standesrechtlich überprüfen zu lassen. Das könnte eine Lehre für viele sein.
Winfried Seibert, Köln, Rechtsanwalt
Ich distanziere mich natürlich von dem ungeheuerlichen Verdacht, der Kollege Höcker hätte irgendetwas illegales getan oder gegen Standesrecht verstoßen. Sicherlich hat er nur pflichtgemäß die legitimen Interessen zur Wahrung des Persönlichkeitsrechts seiner Mandantschaft wahrgenommen, oder so. Wir werden es wohl erfahren. Jedenfalls muss er jetzt ja nicht ins Gefängnis. Hurra!

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16. Januar 2013
Die CDU Hessen hatte Anfang Dezember ihre aus den 1970ern stammende Cold War-Kampagne „Komm aus deiner linken Ecke“ exhumiert. Diese grottig-provinzielle Nummer, die an sich schon Realsatire war, nahmen die hessischen Piraten zum Anlass, die Kampagnen-Website der CDU zu parodieren. Dabei kopierten die Piraten auch das Logo mit dem Schriftzug „CDU Hessen“. Das wiederum fanden die hessischen Christdemokraten nicht witzig. Man war sauer darüber, dass die Piraten sich den Namen der CDU Hessen angemaßt hätten. Allerdings war die Website unschwer als Parodie zu erkennen.
Nachdem die Piraten ihren Spaß – und natürlich auch Medienaufmerksamkeit – gehabt hatten, änderten sie auf die Kritik der CDU hin ihre Website. Dennoch forderten die Christdemokraten zusätzlich über ihren Anwalt im Wege einer anwaltlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem begehrten sie die Abmahnkosten. Damit nicht genug, nahmen die gekränkten Christdemokraten einen Piraten persönlich in die Haftung.
Doch Piraten lassen sich jedoch nur ungern abmahnen. So gaben denn auch die hessischen Piraten ein gutes Vorbild und nahmen für sich das Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch, das auch die Freiheit zur Satire beinhaltet, und die geht nun einmal sehr weit. In den Verhandlungen zeigte sich der CDU-Anwalt allerdings unnachgiebig und kündigte stur einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an. Doch auch von diesem Säbelgerassel ließen sich die hessischen Piraten nicht irritieren. Ich habe dann im Auftrag vorsorglich bei diversen für entsprechende Querulanz anfälligen Gerichten sozusagen „Tretminen“ hinterlegt, nämlich sogenannte „Schutzschriften“. Nach dem „Hase-und-Igel-Spiel“ kann man nämlich einer drohenden einstweiligen Verfügung zuvorkommen, indem man seine Sicht der Dinge vorab bei Gericht einreicht, die dann im Falle eines Eingangs eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung berücksichtigt werden muss. Außerdem löst derartiges bei einem erfolglosen Angriff zusätzliche Kosten aus … ;-)
Leider hat sich die CDU von meiner vorgerichtlichen Argumentation offenbar bekehren lassen und den hessischen Piraten leider keine weitere PR mehr geliefert. Heute nun, als die gerichtsübliche Ausschlussfrist für die Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung auslief, erklärte der Anwalt der Christdemokraten sinngemäß, man werde die Angelegenheit wegen der prompten Änderung der Website nun auf sich beruhen lassen. Man werde jedoch künftige der CDU Hessen „untergeschobene Äußerungen“ nicht hinnehmen und insbesondere den als Admin-C fungierenden Pirat persönlich in Anspruch nehmen.
Es sieht nicht so aus, als ob die hessischen Piraten deswegen schlaflose Nächte hätten … ;)
25. Dezember 2012
Im Sommer diesen Jahres war ich in der Verlegenheit, einen Prozess finanzieren zu müssen, der seiner Natur nach nur in Karlsruhe Aussicht auf Erfolg hat. Gegner war der ehrenwerte Krebsbehandler Dr. Klehr. Eigentlich hatte ich nur mit überschaubarer Unterstützung gerechnet, welche die jeweils aktuelle Instanz mitfinanzieren würde. Nachdem innerhalb weniger Tage rund 40.000,- € auf meinem Konto landeten, stellten sich ungeahnte Herausforderungen. So gilt es, 1.500 Eingänge mit jeweils unterschiedlichen Beträgen zu verwalten, von denen ein Großteil verfügt hat, dass sie im Erfolgsfalle in einen Fonds überführt werden sollen, der ähnliche Prozesse finanziert, während andere, wie ja die Ansage war, ihren Einsatz gerne zurück hätten. Da ich ein chronisches Zeitdefizit habe und ungern fremdes Geld bei mir rumliegen habe, wollte ich das über einen gemeinnützigen Verein abwickeln lassen. Es stelle sich jedoch heraus, dass das ideelle Fördern fremder Prozesse nicht als steuerbegünstigter Zweck gesehen wird, ein Verein also ggf. Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer zahlen müsste, was nicht der Zweck der Prozessfinanzierung war. Umgekehrt hatte ich die Befürchtung, das bei mir liegende Geld könnte sich irgendwie auf meine Einkommenssteuer auswirken, was Maßnahmen erfordert hätte. Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Ich teile also allen Klehr-Anlegern mit, dass das Geld, soweit es nicht für den Prozess bereits verwendet wurde, entgegen den Planungen noch auf meinem Konto liegt und von mir persönlich verwaltet wird.
Obwohl am hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg die Schriftsätze längst gewechselt sind, wurde uns noch immer kein Prozesstermin genannt. Auch scheint es dabei zu bleiben, dass den Vorsitz den Senat ein alter Bekannter führen wird, so dass in dieser Instanz kaum mit einem Bewusstseinswandel gerechnet werden kann. Inzwischen haben sich bekannte Juristen in Fachzeitschriften zu dem Fall geäußert, und mir ist bislang keine Fachmeinung bekannt, die den Hamburgern beigepflichtet hätte. Auch im Bundesjustizministerium wird der Fall aufmerksam verfolgt. 2013 wird haftungsrechtlich spannend!
Nochmals herzlichen Dank an alle Klehr-Anleger, die den Kampf möglich gemacht haben!

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14. Dezember 2012
Zwei Jahre nun schon dauert der in höchstem Maße querulatorische Prozess des entzückenden Herrn Dr. Klehr, über den man auf anonymen Websites wie z.B. PSIRAM wenig erfreuliches lesen kann. Zuvor standen solche Beiträge auf der kritisch zu Pseudomedizin eingestellten, anonymen Website ESOWATCH, als deren Betreiber Herr Dr. Nikolaus Klehr meinen Mandanten sah. Außerdem verklagte Herr Dr. Nikolaus Klehr die Suchmaschine Google, weil die auf die Website verwies usw.. Den Rest des Internets und etliche Medien hatte Klehr in den vergangenen zwei Jahrzehnten von Kritik sauber klagen lassen. ESOWATCH/PSIRAM steht jedoch noch wie der Fels in der Brandung. Und auch beim zum Google-Konzern gehörenden Youtube kann man zu „Nikolaus Klehr“ interessante Videos finden, von denen ich mich mit Gruß an Herrn Buske natürlich distanziere.
Dr. Nikolaus Klehrs tüchtiger Anwalt Dr. Krüger, der sich vor der Pressekammer Hamburg als „Ostfriese“ zu bezeichnen pflegt, hatte es erfolgreich gemeistert, den eigentlich letztes Jahr schon vom damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske beerdigten Prozess mit einem telefonbuchdicken Schriftsatz in eine schließlich einjährige Verlängerung zu treiben. Nach einem weiteren Jahr Rumeiern verkündete heute die Hamburger Pressekammer, dass in der ersten Instanz Schluss ist.
Wer der die geheimnisvollen Betreiber von Esowatch waren, bleibt nach wie vor ein großes Rätsel … ;)
Gegenstandswert: 160.000,- €
Kommende Woche gibt es Neuigkeiten von der „Klehranlage“.

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13. Dezember 2012
In letzter Zeit häufigen sich bei mir die Fälle, bei denen die Gegner irgendwelche „Energien“ verkaufen, etwa durch „Akkupressur“ oder obskure Produkte im Esoterikbereich. Mein neuester Gegner versteht sich offenbar auf die Kundalini-Energie. Es handelt sich um den höchsten Lama unter dem Dalai Lama, einen gewissen Herrn Lama Ole Nydahl.
„Willst du wahrhaft glücklich sein, geh einfach am Unglück vorüber!“
sagte der Dalai Lama. Lama Ole jedoch schickt meiner Mandantin lieber Anwälte, obwohl die bekanntlich schlecht für das Karma sind.
Eure Heiligkeit Lama Ole, wir haben ein paar schöne Prozesse vor uns … Gerne werde ich eurer Heiligkeit bei der Erleuchtung behilflich sein und in die Geheimlehre der Barbara Streisand einführen. :)

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10. Dezember 2012
Zum dritten mal hatte ich beim „Tatort“ (Hannover) ein Déjà-vu. Dieser thematisierte die Abgründe im Finanzberater-Millieu. Eine Kommissarin bekommt im Parkhaus (nur) einen Reifen abgestochen, ein bedrängter Staatsanwalt erhängt sich.
Vor Jahren hatte ich mir einen Kleinkrieg mit im wesentlichen einem Finanzdienstleister geliefert. Der Ruf des Unternehmens litt an seiner Vergangenheit am neuen Markt, wo die Unternehmensaktie seinerzeit mit so viel heißer Luft aufgepumpt worden war, dass sie durch die Decke schoss, um nach peinlichen Enthüllungen über Bilanztricks um 90% zusammenschrumpelte. Zwar war nahezu die gesamte Führungsmannschaft ausgetauscht worden, doch die Marke war beschädigt, so dass man einen Krakeeler wie mich im Internet schlecht brauchen konnte. Die effektive „Frau Streisand“ bescherte dem Konzern ein PR-Desaster, meine (leider seit Jahren nicht mehr aktualisierte) Website finanzparasiten.de steht bei Google für entsprechende Firmennamen nach wie vor prächtig.
Während meines knapp drei Jahre währenden Martyriums gegen den übermächtigen Gegner stießen zu meinem Team zwei Whistleblower, deren Hinweise seinerzeit knapp 8 Milliarden Euro Luft aus der Aktie entweichen ließen. Einer der beiden Whistleblower fand nach Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zweimal alle vier Reifen seines Autos zerstochen vor und erlebte auch ganze andere „Scherze“. Eine auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwältin, die dem politisch gut verdrahteten Konzern an die Wäsche wollte, wurde unter seltsamen Umständen in die Abteilung für Verkehrsdelikte versetzt und nahm dann ein Angebot als Amtsrichterin an. Die „Schmuddelgeschichten“, die mir so zugetragen wurden, lasse ich mal aus. Verfilmt ist dieses Drehbuch nicht.
Die Tatort-Autoren können sich mal melden, falls sie Input brauchen. Ich würde nicht einmal etwas berechnen, denn ich weiß ja, wie schwer sie es haben … ;)
Die Whistleblower gingen – wie so häufig – aus der Geschichte als Verlierer hervor. Ein Whistleblowerschutzgesetz („Hinweisgeberschutzgesetzes“), das schon lange diskutiert wird, ist langsam überfällig.
(Es handelte sich bei meinem damaligen Gegner übrigens nicht um den ins mediale Kreuzfeuer geratenen Anbieter aus Hannover, auf den der dortige „Tatort“ offensichtlich auch anspielt, mit dem ich selbst noch keinen Stress hatte.)

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30. Oktober 2012
Weil die Mitschrift zum Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube etwas lang war, hier noch einmal die Highlights:
Es ging bei der Zeugeneinvernahme um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre. Gehört wurden die Witwe eines Klehr-Patienten und eine ehemalige Klehr-Mitarbeiterin, die beide den Vorwurf bestätigten.
Zeugin Frau Bachmair
Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.
Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.
Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?
Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.
(…)
Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.
[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]
Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.
Gericht: Wie ist das ausgegangen?
Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.
Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:
Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „Dann bin ich halt sauer geworden“
Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?
(…)
Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?
Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.
(…)
Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“
(…)
Zeugin Frau S.
Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte
Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat
Zeugin Frau S.: Ist richtig so.
(…)
Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.
Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese, die seien ja manchmal witzig. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.
Der Klehr-Anwalt hat angekündigt, beweisen zu wollen, dass Dr. Nikolaus Klehr am fraglichen Tag in Salzburg gewesen sei. Vermutlich benennt er die gleichen Zeugen, die er auch dafür benennt, dass seine Methode wirksam sei.
Ob vorliegend die Zeuginnen wahrheitsgemäß aussagten, kann ich nicht beurteilen. Ich mache mir allerdings die Wertung der Zeugin Frau S. zu Eigen, der zufolge „Otto“ deutlich komischer als der ostfriesische Anwalt ist (jedenfalls freiwillig).

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