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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


6. Februar 2016

Themenabend zum Fall Uwe Barschel

Seit Jahren befasse ich mich auf TELEPOLIS mit dem Ableben des Dr. Dr. Uwe Barschel. 2012 besuchte ich hierzu den ehemaligen leitenden Oberstaatsanwalt Heinrich Wille, der vergeblich die Aufklärung in diesem Fall betrieb und damals ein Buch veröffentlichte, das man lange verhindert hatte. Damals war zum 25. Todestag ein Film geplant, der jedoch nicht realisiert wurde.

Heute nun strahlt die ARD im Rahmen eines Themenabends den Spielfilm Der Fall Barschel so wie eine neue Doku aus. Inzwischen wurde bekannt, dass der BND entgegen seinem früheren Dementi sehr wohl eine Akte zu diesem Fall hat, die er aber nicht freigeben möchte. Die Akte muss nicht notwendig etwas mit dem Mord zu tun haben, denn auch so gibt es für einen Nachrichtendienst genug Interesse an Barschel, etwa seine Verstrickung in den Waffenhandel und seine konspirativen Reisen in die DDR.

Bis heute weigert sich das BKA ohne überzeugenden Grund, das Original des angeblich gefälschten „Barschel-Briefs“ herausgegeben.  Informationen über die Korruption speziell der CDU Schleswig-Holsteins fanden tatsächlich Jahre später in die Öffentlichkeit und kosteten Barschels Amtsvorgänger das Amt des Verteidigungsministers.

Die Barschel-Affäre ist vor allem ein Lehrstück über Enthüllungsjournalismus und die angebliche Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Journalistenzunft, die zum Teil ernsthaft von einem Suzid mit Sterbebegleitung fabuliert. Während meines kurzen Ausflugs in die aktive Politik zwischen Januar 2013 bis September 2013 habe ich interessante Erfahrungen mit politischen Journalisten im Wahlkampf gesammelt. Ich habe nicht den Eindruck gewonnen, dass sich in der Branche wesentlich etwas gebessert hat.

27. Januar 2016

Lästerliches in Lüdinghausen

Gerne denke ich an meine Zeit im beschaulichen Lüdinghausen zurück, wo ich einst als Referendar meine Verwaltungsstation ableistete. In dem idyllischen Ort schien es, als sei die gute, alte Zeit stehen geblieben. Einst hatte der Fürstbischof von Lüdinghausen Münster belagert, um die Widertäufer auszurotten. Sieht man mal vom Dreißigjährigen Krieg ab, ging es in Lüdinghausen offenbar ausgesprochen katholisch zu.

Und damit das auch so bleibt, wird gerade jemand der Gotteslästerung angeklagt. Der hatte nämlich seine Heckscheibe mit einer Abwandlung eines gar erschröcklichen Zitats von Wortspielkünstler Friedrich Küppersbusch zum Kruzifix-Urteil verziert:

„Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe.
Unser Lieblingskünstler:
Jesus – 2000 Jahre rumhängen
Und noch immer kein Krampf!“

Das Amtsgericht Lüdinghausen wird am 25. Februar über den Frevler zu Gericht sitzen. Wenn ich Zeit haben sollte, werde ich mir das ansehen. Anders als zu Zeiten der Wiedertäufer gibt es nur Geld- oder Haftstrafen, der Scheiterhaufen wird daher wohl nur zum Osterfeuer gebraucht. Der bibelfeste Delinquent hat inzwischen eine Website mit Heckscheibensprüchen eingerichtet.

Ich selbst betreue derzeit am Landgericht Münster ein bizarres Verfahren gegen eine griechische Äbtissin, die einen angeblich telefonisch geäußerten Verdacht untersagen lassen möchte, sie betreibe schwarze Magie. Das Amtsgericht Münster hatte etwas fromm eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Ein andermal mehr dazu.

21. Januar 2016

Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern?

Der Rundfunk war in Deutschland nach 1945 eigentlich auf einem ganz guten Weg, um die Zeiten der staatsgesteuerten Propaganda zu überwinden. Gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollte die Unabhängigkeit des Rundfunks vom Staat sichergestellt werden, auch in finanzieller Hinsicht. So entstand der öffentlich-rechtliche Rundfunk.

Die Realität sieht jedoch anders aus, da die Entscheidungsträger und Journalisten alles andere als unabhängig sind, wenn sie ihren Job behalten und sogar Karriere machen wollen. Schamgrenzen scheint es keine zu geben. Nachrichtenmoderatoren wechseln die Front und werden ausgerechnet Regierungssprecher. Regierungssprecher wechseln das Hemd und werden ausgerechnet Intendanten öffentlich-rechtlicher Sender. Die Drehtür ist gut geölt, die Rundfunkräte sind gut ausgesucht, nämlich von den Parteien und angeschlossenen Organisationen.

Nunmehr haben sich SWR und MDR auf Druck von Grünen und Roten (denen beide die Felle wegschwimmen) entschlossen, der AfD keine Bühne zu bieten und die AfD von TV-Duellen und offenbar auch Elefantenrunden auszuschließen. Derartiges Gatekeeping kann man gut finden oder auch nicht, jedenfalls hat die Bevormundung der Zuschauer mit dem Auftrag des Rundfunkstaatsvertrags nur noch wenig zu tun:

§ 11 Auftrag
(1)
Auftrag der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.
(2)
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Während die TV-Verantwortlichen auf weitere Karriere hoffen dürfen, dürfte die Aktion nach hinten losgehen: Trotz wenig wohlwollenden Medien bekommt die AfD inzwischen in Umfragen über 10% Zustimmung und wird von einigen Demoskopen als die drittstärkste politische Kraft gesehen. Im Gegenteil wird die AfD die Benachteiligung dazu nutzen, um sich als Unterdrückte zu profilieren und über „Lügenpresse“ zu schimpfen. Den Vorwurf „Lückenpresse“ wird man bei selektiver Berichterstattung kaum von der Hand weisen können.

Das kleine Problem an der Sache ist, dass wir uns den gebührenfinanzierten Rundfunk deshalb leisten, weil wir unabhängige Informationsquellen haben wollen. Aus diesem Grunde ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer. Das wäre aber im Zweifel ehrlicher. So aber bezahlen wir sogar für Falschmeldungen, wie sie insbesondere im Ukraine-Konflikt langsam inflationär werden.

UPDATE:

Julia Klöckner (CDU) sagt Teilnahme ab.

„Der Generalsekretär verwies auf die verheerende Wirkung des Verhaltens von Frau Dreyer, die ja auch die Rundfunkkommission der Länder leitet: „Das ist nicht nur ein Frontalangriff auf die Staatsferne öffentlich-rechtlicher Medien. Gleichzeitig macht sich die Ministerpräsidentin so zur ersten Wahlhelferin der Rechtspopulisten!“ Niemand dürfe sich wundern, wenn die dann „Lügenpresse“ riefen und die Politikverdrossenheit zunehme.“

Ich persönlich glaube, dass man diesen Leuten reichlich Gelegenheit zur Blamage geben sollte. Oliver Kalkofe braucht schließlich Material! ;)

31. Dezember 2015

Das Silvesterbild des Dirk Vorderstraße a.k.a. Vonderstraße

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Foto: Feuerwerk Kurparkfest 2009 Hamm, Urheber: Dirk Vorderstraße, Lizenz: CC BY 3.0

Dieses Lichtbild meines besonders eifrigen Bloglesers Dirk Vorderstraße war dieses Jahr Gegenstand eines Rechtsstreits am Amtsgericht Bochum, weil eine Mandantin ein Silvesterposting mit mehreren Feuerwerken illustriert hatte, von denen sie eines von Herrn Vorderstraße erwischte. Weil seine Urheberbezeichnung fehlte, meinte Herr Vorderstraße, für ein sonst kostenfrei Creative Commons-lizensiertes Geld verlangen zu dürfen. Soweit mir bekannt, handelte es sich um die zweite Klage, mit der Herr Vorderstraße seine Lizenzforderungen durchzusetzen versuchte, natürlich nach Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing e.V., versteht sich.

Lustigerweise beantragte Herr Vorderstraße zunächst „nur“ Lizenzentschädigung, legte dann aber nach und wollte auch noch Unterlassung. Das inzwischen auf der sichtbaren Website entfernte Lichtbild war nämlich noch als Bilddatei abrufbar. Kurioserweise verstand der Richter gar nicht, was genau Herr Vorderstraße der Beklagten eigentlich vorwarf. Da der Unterlassungsanspruch erstmals geltend gemacht wurde, erklärten wir ein sofortiges Anerkenntnis, was die Kostenlast auf den Angreifer abwälzt. ;)

Letztendlich war der Richter der Meinung, dass Herr Vorderstraße schon ein bisschen etwas verlangen dürfe, aber nicht annähernd so viel, wie er sich das vorgestellt hatte. Schlussendlich musste Herr Vordertraße 11/12 der Kosten tragen und zahlte drauf – wie schon im ersten Prozess. Außerdem setzte das Amtsgericht Bochum den Gegenstandswert dramatisch herunter, der bei Unterlassung von Lichtbildern andernorts bei 6.000,- € gesehen wird. Schade eigentlich … ;)

Bloße Lichtbilder, die künstlerisch wertlos sind, hat der Gesetzgeber geschützt, weil Fotografen vergangener Tage Geld für Magnesiumblitze aufwenden mussten. Daher sind Lichtbilder auch ohne Geistesblitze geschützt. Vorliegend nutzte Herr Vorderstraße den Magnesiumblitz des Feuerwerkers.

Taktisch gesehen schadet Herrn Vorderstraßens Prozessfreudigkeit seinem Geschäftsmodell, das auf Ausnutzen von Rechtsunsicherheit basiert. Mir liegt inzwischen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 09.12.2015, Az. 24 U 111/15 vor, indem ein Lizenzschaden wegen Nichtnennung des Urhebers nach MFM für Blödsinn erklärt wird. Genau dieser Senat war letztes Jahr mit einem Antrag von Herrn Vorderstraße befasst, in dem dieser sich gegen die Bezeichnung „Abzocker“ wehrte – jedoch vom Kammergericht für einen ebensolchen gehalten wurde. :-P

Nachdem nunmehr neben OLG Köln auch das Berliner Kammergericht den CC-Lizenzabgreifern Lizenzansprüche versagt, dürfte sich dieses Geschäftsmodell langsam erledigt haben. Demnächst mehr!

Allen Lesern meines Blogs und natürlich ganz besonders Herrn Dirk Vorderstraße bzw. Vonderstraße und seinem gegen mich in anderen Sachen Prozessbevollächtigten Herrn Arno Lampmann von der Kanzei Lampmann Rosenbaum Haberkamm wünsche ich einen guten Rutsch, Gesundheit und ein erfolgreiches 2016!

23. Dezember 2015

Verstrahlte Medien

Es ist immer wieder aufschlussreich, wie ein und dieselbe Meldung von verschiedenen Medien wiedergegeben wird. Heute war ich mal selbst beteiligt. So hatte ich gestern Abend die freigegebenen Studie von 1956 zu den Atombombenzielen der Air Force entdeckt, einen Beitrag hierzu geschrieben und nach Mitternacht bei Telepolis freigeschaltet.

Atombomben auf Ost-Berlin

Journalisten, die etwa bei Telepolis auf die Meldung stießen, hatten alle wesentlichen Details der Meldung präsent und schöpften aus der gleichen Quelle, wo die meisten wichtigen Details zuvor von Historiker William Burr herausgearbeitet wurden. Um 11 Uhr zog SPIEGEL Online mit ähnlichem Aufbau (und eigenen Recherchefehlern) nach, benutzte jedoch eine andere Sprache.

Kalter Krieg: USA wollten im Ernstfall 91 Ziele in Ost-Berlin treffen

Der Begriff „Ernstfall“ wurde meiner Erinnerung nach immer synonym mit „Verteidigungsfall“ benutzt. Im SPON-Artikel findet man kein Wort davon, dass es den rechtsgerichteten Planern im Pentagon damals nicht um Verteidigung, sondern um Angriff ging. General LeMay hatte seit Ende der 1940er Jahre nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass er einen offensiven, präventiven Atomkrieg führen wollte. SPON unterschlägt auch, dass sich die Angriffe etwa auch gegen Penicilin-Fabriken richteten, man also gezielt die Bevölkerung dahinsiechen lassen wollte. Vergleichbar Zynisches kennt man von den Nazis und Stalin, die künstliche Hungersnöte in Osteuropa provozieren wollten bzw. dies taten.

Einen ähnlichen Duktus wie SPON präsentiert die Süddeutsche um 13.44 Uhr:

Kalter Krieg – US-Plan sah 91 Atombomben auf Ost-Berlin vor

und spricht ebenfalls von „Ernstfall“.

Deutlich inkompetenter berichtet FOCUS um 13.23 Uhr:

USA hätten im Kriegsfall in Deutschland 91 Ziele mit Atombomben angegriffen

Die Zahl 91 bezieht sich nur auf Ost-Berlin und Vororte. Tatsächlich gab es in der DDR Hunderte militärische Ziele, die mit bis zu 9 Megatonnen-Bomben vernichtet werden sollten. Nach Meinung von FOCUS befanden sich „in Ost-Berlin große sowjetische Luftwaffenstützpunkte“. Nein, die befanden sich außerhalb. Die 91 Bömbchen waren für zivile Ziele in Berlin gedacht.

Stramm auf US-Linie berichtet natürlich Axel Springers WELT:

Hunderte Ziele von US-Atombomben in der DDR

Springers WELT-Büger übernehmen nicht nur Recherchefehler von SPON, sondern werben um Verständnis, dass die USA die DDR und West-Berlin nuklear grillen wollten:

Zumal auch der Koreakrieg 1950 bis 1953 gezeigt hatten, dass nur die Drohung mit Atomwaffen kommunistische Staaten von Aggressionen abhalten konnte. (…) „Wir brauchen Verbündete und kollektive Sicherheit“

Im Gegensatz zur WELT ist mir nicht bekannt, dass die Kommunisten in die USA einmarschieren wollten, was bei zwei Weltmeeren und einem unbeherrschbar riesigen Land auch logistisch unmöglich war. Ich habe aber mal etwas von einem Russen gehört, der Anfang der 1950er Jahre den Kalten Krieg beenden wollte, weil sie im sowjetischen Riesenreich genug eigene Probleme hatten. Der Westen hatte hieran jedoch kein Interesse gezeigt. Was die WELT da verzapft, könnte man Stockholm-Syndrom nennen, denn West-Berlin inklusive Axel Springer-Hochhaus wären bei Atombombenexplosionen im Vorgarten ebenfalls unter nukleares friendly fire geraten.

Alle Blätter unterschlagen die Tatsache, dass die Sowjets damals über keine nennenswerte Erstschlagskapazität verfügten und China, das ebenfalls platt gemacht werden sollte, gar keine Atomwaffen besaß. Wenn also die Medien selbst nach 60 Jahren ihren Lesern die wesentlichen Informationen vorenthalten und um Verständnis für Massenmord an uns selbst werben, kann man sich einen Reim darauf machen, was man von geopolitischer Berichterstattung unserer Tage zu halten hat.

14. Dezember 2015

Duell der Sternenritter

Letztes Jahr landete bei einer Mandantin ein Sternenritter und forderte, niemand anderes solle sich „Sternenritter“ nennen. Er werde demnächst in einem großen Verlag als Comic präsentiert und befürchtete eine Verwechslungsgefahr, weil meine Mandantin einen Roman Der Sternenritter veröffentlicht hatte und diese Serie forzusetzen gedachte. Nach kurzem Säbelrasseln kamen wurden die Ritter sportlich und kamen zu der Erkenntnis, dass im Universum Platz für alle Sternenritter sei.

In diesem Sinne wünsche ich viel Spaß beim neuen Star Wars-Film!

1. Dezember 2015

Kompa, Köln

Als mir Udo Vetter einen Wechsel nach Düsseldorf empfahl, riefen entsprechende Umzugspläne bei meinen Kölner Freunden das blanke Entsetzen hervor. Um Schlimmeres zu verhindern, klärten sie mich beharrlich über das Wesen der Domstadt und ihres Dialekts auf, in dem sich Dinge in einem Charme sagen lassen, der auf Hochdeutsch nicht erreicht werden kann. Und Kölsch ist außerdem ein Dialekt, den man auch trinken kann!

Köln ist Deutschlands Hauptstadt der elektronischen Medien und beherbergt neben vielen Urhebern und Verlagen die inzwischen bundesweit am meisten beschäftigte Pressekammer. Außerdem gibt es hier unbequeme Journalisten, Publizisten und andere unruhige Geister, die ab und an einen Anwalt benötigen.

„Alles Schleschte dieser Welt kütt us Nippes, Kalk un Ihrefeld.“

weiß man in Köln. Aus Ehrenfeld kommt demnächst ein Anwalt mehr. ;)

30. November 2015

Tschüß, Münster! Danke für 20 tolle Jahre!

„Das hier ist Münsters bester Medienrechtler!“ stellte mich neulich Prof. Hoeren seinen aktuellen Mitarbeitern vor und fügte an: „Was nicht viel heißen muss …!“ Damit ist eigentlich alles gesagt.

Tatsächlich ist Münster nämlich für einen Medienanwalt kein logischer Standort, denn Urheberrecht ist aufgrund einer Landesverordnung von Münsteraner Gerichten wegdelegiert, das Presserecht findet ohnehin faktisch nur in Berlin, Köln und Hamburg statt. Gerade einmal 3% meiner Mandate haben einen Bezug zu Münster. Zwar liegt Münster insoweit geographisch sinnvoll, aber auch die typischen Mandanten wohnen eher in den Metropolen. In den letzten Jahren wurde die Bahn faktisch mein eigentlicher Arbeitsplatz.

Ich hatte es wirklich nicht eilig, diese mir sehr ans Herz gewachsene Stadt und meine Freunde und Nachbarn hier zu verlassen. Weil ich mein Studium durch Auftritte als Zauberkünstler finanzierte, habe ich viele Häuser in Münster von innen gesehen und faszinierende Menschen kennengelernt. Aber als Anwalt macht Münster für mich nun einmal keinen Sinn, und der Weg des geringsten Widerstands führt zur Trägheit. Leicht fällt es mir nicht, meine schöne Wohnung im Kreuzviertel aufzugeben.

Macht’s gut, liebe Westfalen!

22. November 2015

Der CIA-Chef und der Jahrhundertmord

Seit langem befasse ich mich mit der Biographie des legendären CIA-Direktors Allen Dulles. 2007 habe ich mich selbst an einer Dulles-Bio versucht. Erstaunlicherweise tut das insbesondere in Deutschland sonst fast niemand, sogar den Wikipedia-Eintrag hatte ich damals praktisch alleine gemacht. Soweit mir bekannt ist, hat in den letzten Jahren lediglich Eva Schweitzer in ihrem letzten Buch biographisches über Dulles aufgriffen.

Nun hat der renommierte Autor David Talbot eine beeindruckende Dulles-Bio vorgelegt, die wenig Zweifel an seiner Rolle beim Kennedy-Attentat lässt. Anlässlich des 52. Jahrestags des Jahrhundertmords habe ich für TELEPOLIS eine kurze Zusammenfassung diesbezüglich geschrieben.

Wenn in knapp zwei Jahren die letzten gesperrten Akten nach dem JFK Act von 1992 freigegeben werden, dürfte es wenig Überraschungen geben. Bereits die Auswahl, welche 1% Akten gesperrt wurden, erlaubt gewisse Rückschlüsse, denn seriöse Gründe, warum Lee Harvey Oswalds Steuerakte oder die Reisedokumente von CIA-Chefkiller William King Harvey gesperrt wurden, sind schwer vorstellbar.

 

18. November 2015

Bundeswehr im Inneren

Dr. „Seltsam“ Schäuble wollte einst entführte Flugzeuge abschießen, bis es ihm das BVerfG untersagte. Zwischendurch fiel er auch einmal mit Erwägungen für eine Shoot-to-kill-Order für Terrorverdächtige auf. Nun will er die Bundeswehr im Inneren einsetzen.

Polizeigewerkschaftler Rainer Wendt will gleich die Polizei militarisieren, und zwar nach US-Vorbild. So sah 2012 übrigens eine friedliche Demonstration in der Disneystadt Anaheim aus. NRW-Innenminister Jäger sieht keine Notwendigkeit, die Ausstattung der Polizei zu ändern.

Soweit ich es mitbekommen habe, wurde die effektivste Abwehr in Paris durch zwei normal bewaffnete Polizisten geleistet.