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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. September 2016

Soll’n sie uns verdammen, doch wir sterben nie!

 

Als 2009 weltfremde Parlamentarier das Internet entweder ignorierten oder bekämpften und sich durch das hirnrissige Internetsperrgesetz unwählbar machten, bin ich in die Piratenpartei eingetreten. Die Modernisierung des aus dem analogen Zeitalter stammenden Urheberrechts, die Kritik am digitalen Überwachungsstaat und die Gewährleistung der Meinungsfreiheit waren Kernthemen, mit denen ich mich identifizierte.

Erst nach meinem Parteieintritt wurden mir die Selbstansprüche der Piraten bekannt. So fand man dort Basisdemokratie wichtig, hielt nichts vom Delegiertensystem und huldigte auf gelegentlich bigotte Weise einem Transparenzkult. Und Bällebad war superwichtig. Bei meinem ersten Bundesparteitag in Offenbach wurde beschlossen, dass den Piraten ihre Unabhängigkeit wichtiger als eine solide Finanzierung sei, so dass Parteispenden nur von Privatleuten in geringen Mengen akezeptiert wurden.

Ich hätte eine Partei, die sich den mir wichtigen Anliegen professionell gewidmet und dafür den ein oder anderen Kompromiss gemacht hätte, der Selbstausbeutung vorgezogen. Auch Basisdemokratie als Selbstzweck überzeugte mich nicht ansatzweise. Ich hielt mich allerdings aus innerparteilichen Diskussionen raus, denn die Piraten waren ohne Alternative.

Die Piratenpolitiker wollten 2012 dann unbedingt zeigen, wie authentisch sie seien: Jeder Streit (der in jeder Partei und und jeder Zeitungsredaktion genauso tobt) musste unbedingt öffentlich ausgetragen werden. Die Medien bewiesen bei der Berichterstattung über diesen Exhibtionismus keinerlei Kompetenz oder Interesse, derartiges zu gewichten.

Nach dem Höhenflug im Piratenfrühling 2012, in dem manche Medienvertreter unrealistische Erwartungen auf die junge Partei projizierten, ruinierten dann egozentrische Traumtänzer wie Ponader jeglichen Anspruch, in der Öffentlichkeit noch ernst genommen zu werden. Plötzlich redeten alle messianisch nur noch vom BGE, das alle Probleme löse. Die Piraten waren inhaltlich und im Auftreten kaum noch von Linkspartei und Grünen zu unterscheiden. Verständlicherweise favorisierten so angesprochene Wähler das Original.

Als die Partei in der Wählergunst auf 2% runtergefahren war, habe ich versucht, im ohnehin aussichtsarmen Bundestagswahlkampf die Kernthemen hochzuhalten und wenigstens einen sportlichen Wahlkampf zu bieten. Doch dann passierten drei Sachen:

  1. In meinem Landesverband brach das „Gutachtengate“ aus. Statt die Wahlkämpfer zu unterstützen, warfen irgendwelche weltfremden Transparenzfetischisten mit dem überflüssigsten Streit aller Zeiten ihren Kollegen erbittert Knüppel zwischen die Beine. Über soviel Gruppendynamik konnte ich nur noch staunen.
  2. Die Berliner AGH-Fraktion befürchtete, dass sie im Falle einer Piraten-Bundestagsfraktion möglicherweise im Schatten stehen würden. Also beschlossen die Berliner Superstars, denen viele NRWler bei deren Wahlkampf beigestanden hatten, den Bundestagswahlkampf zu boykottieren – und mit Durchstechereien an die Medien zu sabotieren.
  3. Die Medien interessierten sich ausschließlich für die von ihnen gekürten „Piratenstars“. Die aussichtsreichen Kandidaten, die tatsächlich zur Wahl standen, spielten keine Rolle. Ebenso wenig deren Themen. Drei Monate vor der Wahl ploppte der Snowden-Skandal auf – und niemand mehr wollte von den Piraten etwas zu deren Kernthema hören. Stattdessen spielten die Medien nun das Spiel der AfD.

Erst 2014 wurde mir und anderen bewusst, dass hinter vielen seltsamen Einzelfällen der (intransparente!) Versuch einer linksextremen, gut organisierten Gruppe hauptsächlich in Berlin ansässiger Piraten steckte, die Partei zu übernehmen und ihr eine eigene Agenda aufzunötigen. Vor allem Meinungsfreiheit wurde als entbehrlich gesehen.

Der Spuk der MLPD2.0 für Bildungsferne provozierte schließlich den „Orgastreik“ und den außerordentlichen Parteitag in Halle. Danach verließen die Trittbrettfahrer die Piraten, allerdings wurde dieser 2014 erfolgte Einschnitt von den breiten Medien nie wirklich wahrgenommen. Die Kontaktpfleger der Presse kümmerten sich wie stets ohnehin nur um die Berliner Sonnenkönige. Ein taz-Autor schwafelte etwas von „Rechtsruck“ – ein Jahr später wurde genau dieser Autor dabei erwischt, wie er junge Praktikantinnen NSA-like ausspionierte …

Außer Bruno Kramm hatten die Piraten seit drei Jahren praktisch keinen Vorturner. Trotz seines sehr beeindruckenden Wahlkampfs blieben ihm nur die Trümmer, die ihm die Egomanen aus dem AGH hinterließen. Dass die Berliner Piraten nun hinter Tierschutzpartei und Die PARTEI zurückblieben, ist bitter, war aber angesichts der ignoranten Berichterstattung kaum vermeidlich.

Wenn jetzt aber Journalisten und andere Kommentatoren ausgerechnet die AGH-Ex-Piraten feiern, deren verbohrte Egozentrik, maßlose Arroganz und unfassbare Intriganz das einst strahlende Piratenprojekt sabotierten, dann fällt mir dazu nichts mehr ein. Die von den Medienvertretern gefeierten Berliner Ex-Piraten nehme ich als Selbstoptimierer, Intriganten und Nichtskönner wahr.

Wenn ich es mir allerdings recht überlege, entsprechen sie damit möglicherweise dem Anforderungsprofil für konventionelle Berufspolitiker. Ob wir wirklich mehr Spinner an Bord hatten, als etwa Grüne oder Linkspartei, wage ich zu bezweifeln. Na, liebe Politjournalisten, dann mal viel Spaß noch, etwa mit der AfD!

Was bleibt:

  • Wir haben die Netzsperren verhindert.
  • Wir haben ACTA verhindert.
  • Wir werden TTIP verhindern.

Und das war und ist es mir wert.

16. September 2016

Was WLANer nach der EuGH-Entscheidung tun sollten

Wer über den Telekom-Hotspot surft, etwa im Hotel oder im ICE, kann anonym ohne Password und Anmeldung ins Netz gehen. Denn § 8 TMG nimmt die Telekommunikationsunternehmen aus der Haftung aus. Das ist auch ziemlich sinnvoll, denn andernfalls kommt wieder so ein eigenwilliger Richter auf die Idee, den Inhaber von Compuserve wegen Rechtsverletzungen von dessen Kunden zu verurteilen.

Wenn Sie Ihr WLAN offen lassen, dann sollen Sie für Rechtsverletzungen Dritter haften, jedenfalls auf Unterlassung, was Anwalts- bzw. Prozesskosten verursacht. Nach der aktuellen EuGH-Entscheidung zur deutschen Störerhaftung müssen Sie den Zugang zu Ihrem WLAN mit einem Password verschlüsseln und den Namen Ihrer Gäste notieren. (Ob das mit dem deutschen Datenschutz harmoniert, wäre eine andere Frage.)

Warum Sie als Privatmensch für Gäste haften und quasi eine eigene Bestandsdatenspeicherung betreiben sollen, ist im Ergebnis seltsam. Das Haftungsprivileg der Telkos gilt nämlich sogar dann, wenn eine Telko private WLAN-Router für Angebote wie phone für ihr kommerzielles Angebot mitnutzt, etwa die Telekom mit WLAN-to-go. Technisch absolut identisch, doch was über das private WLAN rausgeht, kann teuer werden.

Das kommt aber nun einmal dabei raus, wenn man eher Lobbyisten als Experten in die Politik schickt. Die deutsche Störerhaftung ist übrigens weltweit einmalig und wird wie in vielen anderen Bereichen dafür sorgen, dass wir IT-mäßig von Ländern abgehängt werden, die man technisch eher in der Provinz verortet hätte. Innovation geht anders.

Das aktuelle Urteil legt nahe, dass rechtsbewusste Nutzer ihren WLAN-Zugang verschlüsseln sollen. Wer aber weiterhin sein WLAN offen lassen will – so die Idee des Freifunks – der sollte unbedingt (aber auch aus Gründen der Privatsphäre) ein Virtual Private Network zwischenschalten, das die Zuordnung des Internetanschlusses erschwert oder verunmöglicht.

VPN the whole day, keeps the Abmahnanwalt away!

Bekannte Anbieter sind perfect privacy, ipredator und vpntunnel. Die Freifunker machen das schon seit Jahren so und haben seither wohl Ruhe …

Falls Sie dennoch eine Abmahnung bekommen, ist Schweigen Gold: Der Kollege Herr Lorenz hatte mal vor Jahren im Rahmen einen statistischen Auswertung analysiert, welche ca. 3% Abmahnopfer tatsächlich verklagt werden. Das sind ganz überwiegend solche, die nach der Abmahnung selbst mit dem Abmahnanwalt in Kontakt getreten sind und sich dabei um Kopf und Kragen geredet haben. Aus meiner Praxis kann ich diesen Befund nur bestätigen. Aber, hey, was wissen wir Anwälte schon?

Also: Abmahnung entweder selbst in den Papierkorb werfen oder damit direkt zum eigenen Anwalt. Internetangebote, die Drohungen mit einer negativen Feststellungsklage wegen § 8 TMG empfehlen, sind vielleicht doch keine so eine tolle Idee …

Weitere juristische Kommentare zur allenfalls halbgaren EuGH-Entscheidung von den Kollegen Rechtsanwalt Thomas Stadler und Richter Dr. Reto Mantz.

EuGH, Urteil vom 15.09.2016 (Vorlageentscheidung), Az.: C?484/14

14. September 2016

Warum Berliner „trotzdem“ Piraten wählen sollten

1. Die Piraten waren dann am erfolgreichsten, als sie nicht in Parlamenten saßen.

Als die Piraten bei der Europawahl 2009 aus dem Stand weg über 2% einfuhren, schrillten bei den Parteistrategen die Alarmglocken. Denn 2%, die einer etablierten Partei fehlen, können in Zeiten knapper Wahlergebnisse und Zersplitterung des Parteiensystems wahlentscheidend sein. Also gaben sich sämtliche Parteien Mühe, dem lästigen Newcomer den Wind aus den Segeln zu nehmen:

  • Die bereits beschlossenen Zensursula-Netzsperren wurden auf den Müllhaufen geworfen
  • ACTA wurde aufgegeben
  • wenigstens pro forma interessierte man sich plötzlich für Digitales und Demokratie

Daher wirken Piratenstimmen auch dann, wenn es nicht für 5% reichen sollte. Wer Wert auf Kernthemen der Piraten legt, muss diesen Druck unbedingt aufrechterhalten. TTIP, CETA und der andere antidemokratische Lobby-Schrott müssen verhindert werden.

2. Spitzenkandidat Bruno Kramm überzeugt. Isso.

https://youtu.be/bym3Ed4OtRg

Zugegeben: Die Berliner Piratenfraktion im AGH war alles andere als ein Ruhmesblatt. Aber ein Kind, das Laufen lernen will, muss erst ein paar mal auf den Popo fallen. Apropos Popo: Die nicht integrierbaren schrillen Ideologen haben die Piraten inzwischen verlassen. Die Berliner Piraten haben von den Abgeordneten nur noch die aufgestellt, die sich bewährt haben.

Stattdessen bieten die aktuellen Berliner Piraten mit dem Musikproduzenten und Künstler Bruno Kramm einen denkbar überzeugenden Spitzenkandidaten, dem man Sachkompetenz etwa im Bereich Urheberrecht und politisches Geschick selbst auf verminten Terrain schwerlich absprechen kann. So verklagt der lagerübergreifend respektierte Bruno Kramm gerade aussichtsreich die GEMA, und es war nicht zuletzt Bruno Kramms Motivationsvideo zu den ACTA-Protesten gewesen, das zur Abwendung einer wirtschaftlich und kulturell fatalen Fehlentwickungen erheblich beitrug.

3. Wahlomat will es so. Punkt.

Wer sich nicht von Image-PR, Medienrealitäten und anderem Gedöns Sand in die Augen streuen will, kann mit dem Wahlomat testen, welche Partei am ehesten seine Interessen oder Überzeugungen vertritt. Viele sind erstaunt, dass ihnen der Wahlomat die Piraten empfiehlt.

Demgegenüber ist etwa die Mitbewerberin Linkspartei aufgrund ihrer in Berlin derzeit besonders heftigen Flügelkämpfe sowie einiger charakterlosen Figuren dort jedenfalls für die anstehende Wahl unwählbar. Wer die Vorratsdatenspeicherung ablehnt und das Taktieren in Baden-Württemberg verfolgt, kann auch nicht ernsthaft bei den Grünen sein Kreuz machen. Der Wiedereinzug der FDP ist herzlich überflüssig, und wer CDUSPD wählen will, hat anscheinend die letzten Jahre offenbar verschlafen.

Und last but not least: Ohne die Piraten würde das AGH mit Sicherheit deutlich langweiliger … ;)

11. September 2016

Soll „völkisch“ wieder salonfähig werden?

Als ich für meinen Politthriller Das Netzwerk die Figur des sinistren Strippenziehers Prof. Nabert konzipierte, war ich mir unsicher, ob ich nicht vielleicht zu dick aufgetragen hätte.

Nabert ist in meinem Roman die graue Eminenz des Innenministeriums, der ein halbes Jahrhundert lang den Abbau von Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechten betrieben hat. Ich habe Nabert zum Ghostwriter jener völkischen Texte gemacht, die 1988 Innenminister Friedrich „Meineidbauer“ Zimmermann zum Ausländerrecht propagierte. Den von mir erdachten greisen katholischen Fanatiker eint mit einer Clique von rechtskonservativen Millionären das Ziel, mehr oder weniger das Adenauerdeutschland zu rekonstruieren. Um dieses Ziel zu erreichen, organisieren und finanzieren diese Verschwörer eine rechtspopulistische Partei, die der Union bei der Bundestagswahl einen geschmeidigen Koalitionspartner bietet.

Mir erschien die Vorstellung etwas gewagt, dass in unseren Zeiten jemand, der Anspruch auf Bürgerlichkeit erhebt, ernsthaft so plump auf völkischer Klaviatur spielen würde. Das war Anfang 2015, als aus der bei der Bundestagswahl gescheiterten AfD eigentlich die Luft raus war. Nachdem die AfD die Flüchtlingskrise erfolgreich für ihre Zwecke eingesetzt hat und Luckes Kernthema Euro-Kritik von Frauke Petrys deutschem Fräuleinwunder verdrängt wurde, ist die Parteienlandschaft eine andere.

Heute nun dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass Frauke Petry den Begriff „völkisch“ wieder salonfähig machen will. Mein Ehrenfelder Nachbar hat das bereits auf Twitter schlagfertig kommentiert.

Das Traurige ist allerdings, dass es sich bei diesem provozierten Skandal wieder um eine clever konzipierte PR-Aktion handeln dürfte, denn PR funktioniert nun einmal in der Weise, dass eine Botschaft verbreitet wird, wobei es nur eine untergeordnete Rolle spielt, ob die Botschaft vom Mendium positiv oder negativ konnotiert wird.

https://youtu.be/cBrD3VDy9gE

 

7. September 2016

„Bereich Internet“ im ZDF-Fernsehrat – Und wer hat’s erfunden? ;)

Heute las ich auf netzpolitik.org:

Auf gemeinsamen Vorschlag von Chaos Computer Club (CCC), D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V., eco – Verband der Internetwirtschaft und media.net berlinbrandenburg e. V. hin wurde ich dieses Jahr vom Land Berlin für den „Bereich ‚Internet’“ in den ZDF-Fernsehrat entsandt. Ganz allgemein soll der Fernsehrat als „Anwalt des Zuschauers […] die Interessen der Allgemeinheit gegenüber dem ZDF“ vertreten und deshalb „so vielfältig wie die Gesellschaft selbst“ sein.

Das kam mir irgendwie bekannt vor.

Ach ja, richtig! Das war meine Idee. Wir hatten das im Landtagswahlkampf NRW 2011 ins Piratenprogramm geschrieben.

Die PIRATEN NRW streben die Entsendung eines Interessenvertreters der Internetbenutzer in die Rundfunkräte an. Diese sind neben Parteivertretern überwiegend mit Vertretern gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund, besetzt. Die Nutzer der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Als Interessenvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. (CCC) prädestiniert. Der CCC hat sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben und stellt einen verlässlichen Vertreter der Internetnutzer dar.

Erfolg hat viele Väter … ;)

 

3. September 2016

Das Schachbrett des Allen Dulles

Das Buch, auf das ich fast 20 Jahre gewartet habe und letztes Jahr erschien, gibt es nun auch in einer deutschen Fassung: Das Schachbrett des Teufels – Die CIA, Allen Dulles und der Aufstieg Amerikas heimlicher Regierung von David Talbot.

Seit ich das erste Mal auf den Namen Allen Dulles stieß, wollte ich wissen, was es mit diesem Menschen und seinen schmutzigen Tricks auf sich hatte, und wie es im westlich liberalen Kulturkreis zu einer solchen staatlichen Organisation wie der CIA überhaupt kommen konnte. Der Mann, der die Welt inklusive aller seiner Präsidenten täuschte, hat das 20. Jahrhundert vermutlich stärker geprägt als die gewählten Politiker. Eine wirklich kritische Biographie war mehr als überfällig.

Als „The Devil’s Chessboard“ letztes Jahr erschien, wurden meine hohen Erwartungen sogar noch übertroffen. Zum Verständnis des US-amerikanischen Gehemdienstsystems und überhaupt zur US-Außenpolitik ist dieses sehr anschaulich geschriebene Buch ein Meilenstein. Jedes einzelne Kapitel birgt genug Stoff für eine spannende TV-Doku.

Bislang gab es biographische Beiträge über Dulles in deutscher Sprache praktisch nur von mir – die man sich angesichts des beeindruckenden Werks von Talbot sparen kann. Wer die Ära von Dulles-Feind Roosevelt, Dulles-Marionette Eisenhower und Dulles-Feind Kennedy verstehen möchte, kommt an diesem Buch nicht vorbei.

Für ein Blog zum Medienrecht ist Dulles deshalb interessant, weil es der gewiefte Industrieanwalt und Schattenmann verstand, die US-amerikanische Presse von der Spitze herab zu kontrollieren. So dinnierte der CIA-Chef mehrfach die Woche in seinen Milliardärsclubs mit Verlegern, Radiobossen und Starjournalisten, die er stets zuverlässig auf Linie brachte.

Diese fundamentale Medienkontrolle ermöglichte es Dulles, mit dem von ihm manipulierten Warren-Report durchzukommen – übrigens bis heute.  Es war Dulles enger Verleger-Freund Henry Luce, der den Zapruder-Film kaufte – um ihn jahrelang im Tresor verschwinden zu lassen, weil die Bilder nicht mit dem Warren-Report in Einklang zu bringen waren.

Autor David Talbot hat mir ein Interview gegeben, das heute auf Telepolis erscheint.

Update: Hier eine deutsche Fassung.

2. September 2016

Wie man auf Filesharingabmahnungen richtig reagiert – und wie besser nicht

Ist fachliche Kritik Werbung?

Zunächst möchte ich eines klarstellen: Ich habe nie Werbung für anwaltliche Filesharingabwehr gemacht und dieses Feld bewusst den Kollegen überlassen, schon wegen meiner Nähe zur Piratenpartei. Selbstverständlich schicke ich niemanden weg, der ein rechtliches Problem hat, schon gar nicht im Fall einer Klage. Fast alle Filesharingmandate, die ich betreue, resultieren aus Mund-zu-Mund-Propaganda.

Wenn mich jemand angefragt hat, habe ich den Leuten früher auch stets erklärt, dass ein Ignorieren eine ausreichende Strategie sein kann und daher anwaltliche Tätigkeit vorgerichtlich nicht nötig ist. Dennoch ist es mir in keinem einzigen Fall gelungen, Mandanten davon abzuhalten, mich vorgerichtlich mit Filescharingfällen zu mandatieren.

Wenn ich mich zu einem Rechtsthema fachmännisch äußere, und mir CCC-Leute „Eigenwerbung“ unterstellen, fordere ich, dass sich IT-Experten bitte auch nicht mehr öffentlich zu Sicherheitsthemen äußern sollten. Das können Laien doch sicherlich viel besser …

Wie reagiert man auf eine Abmahnung?

Das Abmahngeschäft funktioniert, indem man dem Abgemahnten Angst macht und hierdurch zur Zahlung stimuliert. Damit verdient man Geld, Gerichtsverfahren sind hingegen riskant, weil der Abmahner nicht weiß, ob und wie sich ein Gegner verteidigen kann und ob er überhaupt greifbar ist oder Geld hat.

Von den Abmahnungen, bei denen sich das Abmahnopfer nicht einschüchtern lässt, wird nur ein sehr geringer Anteil vor Gericht gebracht. Nach Erfahrungen von Anwälten sind dies knapp 3%.

Ob die Klagequote bei Abmahnopfern, die keinen Anwalt einschalten, höher ist, weiß ich nicht. Ich nehme aber an, dass Abmahner lieber Leute vor Gericht ziehen, die keine professionelle Gegenwehr signalisiert haben. Bei mir ist es so, dass bis auf eine Kanzlei 100% aller Abmahner Ruhe gegeben haben.

Ob irgendwelche Privatschreiben an Abmahner diese vom Klagen abhalten, ist genauso wenig auszuschließen wie die Wirkung von Homöopathie. Bei einer Verfallquote von ca. 97% auch ohne Schreiben kann man über die Wirkung nur spekulieren.

Sollte man dem Abmahner vorgerichtlich erklären, warum die Abmahnung unberechtigt ist?

Wenn man eine 300% robuste Rechtsposition hat, kann man das tun. Aber bei einem Klagerisiko von weniger als 3% rate ich dazu, gelassen abzuwarten. Denn der Abmahnanwalt muss sich für seine 3% diejenigen Abmahnopfer heraussuchen, von denen er sich Erfolg verspricht. Wer vorgerichtlich sein Pulver verschießt, macht sich für Abmahnanwälte im Gegenteil interessant.

Wenn man darlegen und beweisen kann, dass Dritte als Täter infrage kommen, macht eine entsprechende Einlassung nur Sinn, wenn man diese Personen auch dem Gegner namhaft macht. Zudem fordern etliche Gerichte unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung „Tauschbörse I“, dass man diese Personen befragt hat und auch über deren Internetgewohnheiten Auskunft gibt.

Besonders delikat wird es, wenn es um Pornofilesharing geht, denn dann müsste man seinen Bekanntenkreis nach entsprechenden Vorlieben befragen und dem Abmahner denunzieren. Ich persönlich würde über meine Freunde Dritten frühestens dann Auskunft geben, wenn ich vor Gericht stehe. Dass ich irgendwelchen windigen Abmahnern ohne Not solche Daten preisgäbe, käme für mich nicht in die Tüte.

Sollte man denn nicht eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Bis vor ein paar Jahren haben das standardmäßig die meisten Anwälte so gemacht, um Kosten für den teuren Unterlassungsanspruch zu vermeiden. Erfahrungsgemäß wird der Unterlassungsanspruch allerdings nie eingeklagt. Insbesondere habe ich in Fällen dieser Art nie eine einstweilige Verfügung gesehen.

Im Gegenteil hat es ein Abmahnopfer, dass keine solche Erklärung abgibt, in der Hand, bei einer Zahlungsklage im Wege der Widerklage eine negative Feststellungsklage einzureichen, dass kein Unterlassungsanspruch besteht. Dadurch erhöht sich bei einem Abmahner das Kostenrisiko.

Sollte man dem Abmahner einen kleineren Betrag überweisen, um ihn milde zu stimmen?

Auf gar keinen Fall. Denn der Abmahner wertet das als Schwäche und weiß dann außerdem, dass das Abmahnopfer Geld hat. Das steigert das Klagerisiko auf 100%.

Gilt das alles auch für Freifunk?

Freifunker können sich zusätzlich auf § 8 TMG berufen, bewegen sich aber bis zur für den 15.09.2016 erwarteten Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs in Straßbourg in einer Grauzone. Meines Erachtens müsste § 8 TMG auch für Privatleute gelten, aber ob Gerichte dem folgen, wird man sehen.

Aber auch Freifunker können es bei einem Risiko von nur ca. 3% gelassen auf eine Klage ankommen lassen.

Kostet vorgerichtliche Abmahnabwehr immer mindestens 150,- €?

Nein. Außerdem ist die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwalts aus den genannten Gründen nicht unbedingt notwendig, denn die Rechtsfragen kann man auch dann prüfen, wenn der Gegner wirklich ernst macht. Selbst in einem laufenden Prozess könnte man den Gegner noch deutlich herunterhandeln.

Sollte man mit einer negativen Feststellungsklage drohen?

Wenn man wirklich eine exzellente Rechtsposition hat, sollte man damit nicht nur drohen, sondern das sofort durchziehen. Als Mittel der Widerklage setze ich negative Feststellungsklagen offensiv ein. Einer Warnung hierzu bedarf es nicht.

Drohungen diesbezüglich kann man sich sparen. Jeder erfahrene Anwalt weiß, dass solche Drohungen meistens Bluffs sind, denn die wenigsten investieren Geld in so etwas, denn davon profitieren in erster Linie Anwälte.

Anders kann es liegen, wenn man auf § 8 TMG geht. Aber auch dann könnte man genauso gut auch eine Klage abwarten. Ein Pokerspieler deckt seine Karten nicht früher auf, als er muss

Wie gut sind die Chancen, einen Prozess zu gewinnen?

Es gibt sehr viele Ansätze, um es den Abmahnern schwer zu machen. In den Prozessen, die ich für Mandanten geführt habe, konnten wir über alle Instanzen die Ansprüche abwehren, was aber manchmal alles andere als ein Kinderspiel ist. Das liegt daran, dass die Gerichte in den Instanzen und an den verschiedenen Gerichtsorten die Rechtslage unterschiedlich interpretieren. Etliche Gericht verlangen ernsthaft, dass man Erwachsene (!), denen man Zugang zum WLAN eingeräumt hat, vorher über die Gefahren belehrt hat.

Allerdings möchte ich nicht verheimlichen, dass viele Mandanten solche langwierigen Prozesse als Belastung empfinden. Besser ist es, wenn man dafür sorgt, zu den 97% zu gehören. Und da rate ich nicht zu Geschwätzigkeit und Datenschleuderei, sondern eindeutig zum Poker.

Warum hast du dich so spöttisch über den „Abmahnbeantworter“ geäußert?

Eine eigentlich normalerweise sehr sympathische Berliner Rechtsanwältin, die offenbar Content für den Abmahnbeantworter geliefert hatte, hatte meine ursprünglich rein sachliche Kritik zum Anlass für wiederholte öffentliche Beleidigungen genommen. Das ist auch völlig in Ordnung, da in Berlin Pampigkeit und schlechtes Benehmen als „Berliner Schnauze“ sozial akzeptiert ist. Ich ziehe allerdings Humor und sei es auch nur Sarkasmus als Stilmittel vor.

Ich fand es auch befremdlich, dass die Medien den Abmahnbeantworter für eine große Sache hielten, denn ich fürchte, dass der gut gemeinte Abmahnbeantworter im Gegenteil den Abmahnern in die Hände spielt. Ich würde mich in diesem Fall sehr gerne irren.

Wie vermeide ich Abmahnungen am besten ganz?

Wer ein WLAN verwendet, sollte auch aus ganz anderen Gründen ein VPN dazwischenschalten. Dann nämlich wird es für die Abmahner schwierig, einen Upload nachzuweisen. Das ist insbesondere Leuten zu empfehlen, die ihr WLAN ganz offen halten.

23. August 2016

Abmahnbeantworter des CCC – leider nicht zu empfehlen

https://youtu.be/6MX2w7PeWcs

Der Chaos Computer Club (dem ich angehöre) hat einen Abmahnbeantworter ins Netz gestellt.

Gut gemeint ist aber leider nicht gut gemacht. Im Gegensatz zu den ansonsten stets empfehlenswerten Kollegen von netzpolitik.org rate ich dringend davon ab, das Ding zu benutzen.

So sollen die Abmahnopfer in dem Formular preisgeben, warum sie meinen, den unterstellten Rechtsverstoß nicht begangen zu haben, etwa weil sie im Urlaub gewesen wären usw.. Solche Geschwätzigkeit ist taktisch äußerst unklug. Denn wer sich ohne Not verteidigt, klagt sich an – und liefert den Abmahnern wertvolle Informationen, die zur Beurteilung der Erfolgsaussichten eher hilfreich als abschreckend sind.

Über meine Filesharing-Mandanten erfahren Abmahner vorgerichtlich grundsätzlich gar nichts. Die Abmahner wissen daher nicht, ob und wie sich meine Mandanten verteidigen können und ob bei denen überhaupt etwas zu holen ist. Sie wissen aber, dass sich die Mandanten professionell wehren werden. Stattdessen gehen die Abmahner den Weg des geringsten Widerstands und suchen sich lieber angenehmere Gegner. Bis auf eine Ausnahme (derzeit anhängig) haben die Abmahner daher keinen einzigen der vorgerichtlich von mir vertretenen Mandanten verklagt.

Bei mir ist es zudem Policy, dass ich bei bloßem Einklagen von Zahlungsansprüchen sofort bzgl. des Unterlassungsanspruchs eine negative Feststellungsklage erhebe, was für die Abmahner das Kostenrisiko erhöht. Auch auf billige Vergleiche brauchen Abmahner bei mir nicht zu hoffen. Alle bereits rechtshängigen Klagen, die mir erst in diesem Stadium angetragen wurden, konnten bislang glücklicherweise zu 100% abgewehrt werden.

In seiner Pressemitteilung gibt der CCC einen weiteren fragwürdigen Rechtsrat:

Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird.

Das ist Unsinn.

Eine negative Feststellungsklage setzt keinerlei vorgerichtliche Tätigkeit voraus. Wenn etwa mein Stammleser Herr Dirk Vorderstraße etwas von mir unterlassen haben will, geht noch am selben Tag die Klageschrift raus. Ich habe auch noch keinen gestandenen Abmahner gesehen, der vorgerichtlich eine urheberrechtliche Abmahnung zurückgenommen hätte.

Nicht ganz up to date ist die Auswahl der angebotenen Abmahnkanzleien. So hat sich die dort aufgeführte Kanzlei Schulenburg & Schenk aus dem Pornoabmahngeschäft zurückgezogen und mahnt sogar auf Unterlassung ab, wenn sie jemand als „Abmahnkanzlei“ bezeichnet. Stattdessen wäre der aus dieser Kanzlei ausgeschiedene Rechtsanwalt Yussof Sarwari zu nennen, der dieses Geschäftsmodell aufgegriffen hat und zu den handverlesenen Abmahnern gehört, welche die Sache auch konsequent vor Gericht durchzieht.

19. Juli 2016

Amtsgericht Frankfurt: Kein Lizenzschaden bei kostenfreien Creative Commons-Bildern

Dem Amtsgericht Frankfurt am Main fiel nunmehr die Ehre zu, das wohl erste totalabweisende Urteil zur infamen Lizenzforderung wegen unterlassener Namensnennung bei eigentlich kostenfreien Creative Commons-Lizenzen mit erlaubter kommerzieller Nutzung zu erlassen. Bereits 2014 hatte das OLG Köln entsprechende Forderungen abgelehnt, allerdings in einem Fall, einer nicht-kommerzielle Lizenz betraf. Kürzlich hatte das OLG in einem Beschluss zu einem noch laufenden Prozess klargestellt, dass es auch bei einer CC BY-SA 3.0 keinen Lizenzschaden sieht.

Kein Lizenzschaden bei kostenfreien Creative Commons-Bildern

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte nun im aktuellen Urteil klar, dass jedenfalls ein Amateurfotograf, der seine Lichtbilder unter eine kostenlose Creative Commons-Lizenz stellt, bei Verstößen gegen einzelne Bedingungen keinen Schadensersatz wegen Lizenzkosten nach § 97 Abs. 2 UrhG verlangen kann. Denn dem Fotograf ist kein konkreter Schaden nach § 249 BGB entstanden.

„Der kommerzielle Wert des streitgegenständlichen Werks ist daher mit 0,- € anzusetzen.“

Auch ein Ausgleich immateriellen Schadens nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG aus Billigkeit kommt nicht in Betracht, da keine entsprechend gravierende Verletzung Urheberpersönlichkeitsrechts vorliegt.

Ein städtischer Angestellter aus Büdingen, der in der Wikipedia etliche Bilder unter Creative Commons-Lizenz verbreitete und dann seinen Anwalt seit Jahren fleißig Abmahnungen und Lizenzkostenforderungen verschicken ließ, hat künftig wieder mehr Zeit, um sich seinen Beamtenpflichten und der Pflege der Wikipedia zu widmen.

Abmahnkosten vermeiden!

Nicht abwehren konnten wir allerdings die Abmahnkosten hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs. Zwar wies die Abmahnung deutliche Schwächen auf, stammte jedoch aus 2012 und damit aus der Zeit vor der Neufassung des § 97a UrhG. Insoweit konnten wird jedoch weitere Kosten durch vorgerichtliche Abgabe einer Unterlassungserklärung vermeiden.

Andernfalls hätte der Kläger auch Unterlassung einklagen und damit den Streitwert um den Faktor 7 erhöhen können, und hätte dann ganz überwiegend obsiegt. Wegen Kostenaufhebung gegeneinander muss der Kläger insbesondere die Fahrtkosten für seinen extra aus dem drei Stunden entfernten Hechingen-Beuren angereisten Anwalt selbst berappen.

Wer eine „Rechnung“ eines solchen Fotografen wegen unterlassener Namens- und Lizenznennung erhält, sollte einer anwaltlichen Abmahnung zuvorkommen und präventiv eine hinreichend qualifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wer dabei kein Eigentor schießen will, beauftragt mit solcherlei einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Geld zurück!

Wer in der Vergangenheit an solche Lizenzeintreiber „Schadensersatz“ bezahlt hat, kann die Beträge ggf. nach §§ 812 ff. BGB zurückverlangen. Wer geschäftstüchtigen Tritbrettfahrern der Wikipedia-Community ein pädagogisches Erlebnis verschaffen möchte, kann gegen solche Forderungen auch eine negative Feststellungsklage erheben.

Mehr zu diesem anrüchigen Geschäftmodell der CC-Lizenzforderer findet man hier um Blog unter Dirk Vorderstraße und Thomas Wolf – TW Photomedia.

18. Juli 2016

Thomas Wolf TW Photomedia verschickt wieder „Rechnungen“ wegen Creative Commons-Bildlizenzen

Thomas Wolf ignoriert tapfer die Gerichte, die seinen unter CC-Lizenzen kostenfrei vertriebenen Werken entweder keinen (OLG Köln) oder nur einen Bruchteil des von ihm aufgerufenen Werts beimessen (Amtsgericht München). Bisherige Rekordhalterin ist eine arbeitslose Mutter, der Wolf für zwei Bildchen eine Rechnung von über 7.500,- € wegen nicht ausreichender Nennung seines Namens präsentierte.

Bevor sich herumspricht, dass sein Geschäftsmodell auf Sand gebaut ist, versucht Herr Wolf offenbar verstärkt, seine Rechnungen in Geld zu verwandeln. So verschickt er dieser Tage Einschreiben mit Zahlungsfristen, unverschämterweise sogar direkt an von mir vertretene Mandanten. Seine laufende Rechnungsnummer hat inzwischen die 900 überschritten.

Vor Gericht lässt sich Herr Wolf als „professioneller Fotograf“ darstellen. Erstaunlicherweise findet man auf seinen Briefen weder Telefon- noch Faxnummern. Ein Beweis, dass TW Photomedia jemals eine Bildlizenz konventionell verkauft hätte, ist mir nicht bekannt. Inzwischen werden die Schreiben angeblich nicht mehr von Herrn Wolf persönlich versandt, sondern von einer „Sekretärin Frau Nguyen“.

Die Sekretärin mit dem Vornamen „Frau“ verfügt sogar über einen eigenen Sekretärinnen-Stempel, was professioneller als professionell sein dürfte. Nguyen heißt übrigens „schöner Wohlstand“. Der Stempel enthält sogar ein ®-Zeichen, das wohl eher in den USA üblich ist.

Wer Rechnungen von Herrn Wolf erhält, sollte eine präventive Unterlassungserklärung abgeben, um Kosten durch eine drohende anwaltliche Abmahnung oder Unterlassungsklage zu vermeiden. Aus Gründen sollte das am besten durch einen spezialisierten Anwalt erledigt werden.

Meine Mandanten zahlen an Herrn Wolf keinen einzigen Cent. Derzeit betreue ich Leistungsklagen, negative Feststellungsklagen und eine Bereicherungsklage, bei der ein Mandant einen wohl rechtsgrundlos geleisteten Teilbetrag wieder zurückfordert.

Dieses Foto wurde von Thomas Wolf angefertigt und auf Wikimedia unter der Creative Commons-Lizenz „Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported“ (CC BY-SA 3.0) bereitgestellt. Das Bild kann weiterverwendet werden, solange der Urheber beim Bild in folgender Form genannt wird: Thomas Wolf, www.foto-tw.de. Die entsprechenden Urheberangaben können direkt am Bild oder in einem gesonderten Bildquellenverzeichnis gemacht werden, müssen in jedem Fall aber eindeutig zuordbar und leicht aufzufinden sein. Angaben als Mouseover reichen nicht aus. Pauschale Bildquellenangaben wie „WikiCommons“ werden der Lizenz ebenfalls nicht gerecht. Jegliche Verwendungen des Bildes ohne den obigen – oder einen gleichwertigen – Vermerk in Bildnähe sind im Rahmen der Lizenz unzulässig und verletzen damit das Urheberrecht. Das gilt natürlich nicht, falls der Urheber auf anderem Wege explizit eine Nutzungserlaubnis erteilt hat, wie er es z.B. über seine Agentur kostenpflichtig anbietet (Lizenzen ohne Namensnennung). Sollte dieses Werk im Printbereich genutzt werden, bittet der Urheber um die Zusendung eines Belegexemplars; die Postanschrift kann über die Kontaktfunktion (unterhalb) angefragt werden.
Anfragen: Nuvola apps korn.png E-Mail an den Urheber oder Kontakt über seine Webseite