12. September 2017
Ich trauere um meinen Freund Stanislaw Jewgrafowitsch Petrow (1939-2017).
2009 hatte ich die unverhoffte Ehre, mit Stanislaw persönliche Freundschaft zu schließen. Stanislaw war im September 1983 diensthabender Offizier der Satellitenkontrollstation in Serpukov gewesen. Die Anlage hatte den Zweck, den Beginn eines interkontinentalen Nuklearkriegs rechtzeitig zu erkennen, um einen Gegenschlag zu ermöglichen – die perverse Logik des atomaren Gleichgewichts.
Damals hatte der ultrakonservativer Schauspieler Ronald Reagan das Rad der Geschichte zurückgedreht, die Abrüstungsgespräche für „tot“ erklärt und eine Koexistenz mit dem „Reich des Bösen“ ausgeschlossen. Nach dem Abschuss von KAL 007 und vor der fatalen Übung Able Archer 83 waren KGB und Politbüro davon überzeugt, dass der geisteskranke Hardliner Reagan früher oder später einen atomaren Überraschungsschlag befehlen würde.
Ausgerechnet in dieser hochangespannten Phase des Kalten Kriegs ereignete sich bei der neuen Generation der Spionagesatelliten eine Fehlfunktion, die dazu führte, dass der Computer fünf Starts von Interkontinentalraketen meldete. Hätte Stanislaw nicht die Ruhe bewahrt und stattdessen den Fehlalarm weitergegeben, hätte wenig gefehlt, um einen irrtümlichen Zweitschlag auszulösen. Die Russen waren nicht bereit, eine Vernichtung ohne Gegenschlag hinzunehmen, der „Sieger“ hätte nur eine halbe Stunde länger gelebt.
Aufgrund meiner Beiträge über Able Archer kam 2009 das politische Theaterprojekt mit Rimini Protokoll am Landestheater Düsseldorf und dem Berliner Hebbel-Theater zustande, in dem Stanislaw und ich uns autobiographisch selbst spielten. Der Ingenieur hatte großen Spaß an meinen Zaubertricks und assistierte mir sogar dabei, die isländische Nato-Soldatin Herdis schweben zu lassen. Hier gibt es eine Video-Aufzeichnung. Stichwort war ironischerweise „Start“ – die Bezeichnung für einen Start der ballistischen Raketen.
Aus meinen Gesprächen mit Stanislaw habe ich 2009 bei Telepolis einen Beitrag genacht (Stanislaw Petrow und das Geheimnis des roten Knopfs). Er legte immer Wert darauf, kein Held zu sein. Jeder seiner Kollegen hätte in seiner Situation genauso gehandelt.
Ob letzteres stimmt, kann ich schlecht beurteilen. Immerhin hatte Stanislaw das Handbuch für den Computer geschrieben, während umgekehrt auch Stanislaw damals nicht erkennen oder einschätzen konnte, welche Ursachen den Fehlalarm auslösten. Monate später erkannte man, dass es Reflexionen des Sonnenlichts auf Wolken oder Luftschichten gewesen sein müssen, die sich zufällig genau über den Raketensilos befanden.
Wenn man jemals eine militärische Leistung bewundern darf, dann die, einen Atomkrieg aus Versehen ebzuwenden. Für mich jedenfalls ist Stanislaw ein Held. Es war eine Ehre, ihn gekannt zu haben.
11. September 2017
Heute habe ich an einer Diskussionsveranstaltung mit Bundesjustizminister Heiko Maas an der Technischen Hochschule teilgenommen. Obwohl die Veranstaltung an der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht stattfand, waren kaum Juristen anwesend, anscheinend war ich der einzige Anwalt im Raum.
Maas verteidigte naturgemäß sein von der Fachwelt gescholtenes Gesetz. Auch das gefürchtete Overblocking sei nicht zu erwarten, da Facebook ja im Internet mit Traffic Geld verdienen will und zukünftig also sorgfältig löschen würde.
Ich konfrontierte Maas mit den wesentlichen Kritikpunkten, die er in seiner Rede unterschlagen hatte. So hatte Maas behauptet, dass sich inhaltlich ja alles nach den bisherigen Gesetzen richte und er ja kein Wahrheitsministerium wünsche, das über den Wahrheitsgehalt von Fake News zu befinden habe. Das war allerdings selbst Fake News …
Denn gegen Fake News können bislang nur Personen zivil- oder strafrechtlich vorgehen, die selbst in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt werden (Ausnahme: Volksverhetzung). Das NetzDG jedoch weitet die Beschwerdebefugnis auf jedermann aus. Wir bekommen dann also massenweise besorgte Bürger, die sich als Volkstribunen aufspielen werden und in anderer Leute Meinungen einmischen, wenn diese ihnen nicht passt.
Außerdem merkte ich die Inkonsistenzen an wie die, dass man zur Beschwerdebefugnis selbst Mitglied im entsprechenden Sozialen Netzwerk werden und sich damit auf dessen interne Kommunikationsinfrastruktur einlassen muss.
Schließlich wies ich auch darauf hin, dass die Fachwelt das Gesetz sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene für verfassungswidrig hält.
Einzig diesen letzten Punkt griff Maas auf und merkte an, dass man das Gesetz in der EU notifiziert habe, und da hätte niemand protestiert. So kann man sich natürlich auch der Rechtsfindung nähern.
Irgendwer machte auch den „tollen“ Vorschlag, das NetzDG nicht nur auf Fake News und Hass zu beschränken, sondern auch Urheberrechtsverletzungen einzubeziehen. Maas machte nicht den Eindruck, als ob er etwas dagegen hätte.
Die Veranstaltung litt ein bisschen an dem Konzept, dass auf dem Podium ausschließlich drei Freunde des NetzDG saßen, welche die Kritik aus dem Publikum nur selektiv beantworten.
6. September 2017
Im Wahlkampf 2013 spielten netzpolitische Themen keine messbare Rolle – im Gegensatz etwa zur NRW-Landtagswahl 2012. Daher konnte es sich die GroKo locker leisten, Neuland einfach weiterhin zu ignorieren. Doch selbst aus meiner pessimistischen Perspektive verliefen die letzten vier Jahre erschreckend.
Letzten Freitag zogen Markus Beckedahl und Anna Biselli auf der Konferenz „Das ist Netzpolitik“ eine bittere Bilanz.
Nicht einmal der Snowden-Skandal hat irgendetwas bewirkt.
Es sieht auch nicht danach aus, dass sich daran etwas ändert. Dann müssen halt weiterhin die Gerichte und Verfassungsgerichte den Job machen.
31. August 2017
Im nunmehr 5. Sommer-Interview stand mir der Bundesvorsitzende der PARTEI, Herr Martin Sonneborn, MdE, Rede und Antwort. Medienrechtlich interessant ist die Notwendigkeit, manchen Webespot statt auf YouTube besser auf YouPorn zu hosten:
Wahlwerbespots auf YouPorn statt auf YouTube
Hier mal eine Chronik der politischen Interviews mit dem PARTEI-Chef:
Im Wahljahr markierte der glücklose Bundesjustizminister Heiko Maas den dicken Max und setzte entgegen aller Kritik der Fachwelt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch. Bereits am seltsamen Namen kann man ersehen, dass da nur Pfusch drinstehen kann.
So ist es auch. Und das hat man ihm auch deutlich gesagt. Die Verfassungswidrigkeit steht dem Gesetz ins Gesicht geschrieben, kommt aber wohl erst nach dem Wahltag zum Tragen. Solange bleibt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Art legislative Fake News.
In der heute erscheinenden Neuen Juristischen Wochenschrift geht Professor Dr. Nikolas Guggenberger mit der nunmehr beschlossenen Gesetzesfassung hart ins Gericht und zieht folgendes Fazit:
(…) Das NetzDG steht nicht in Einklang mit höherrangigem Recht: Zunächst sprechen gute Gründe für eine Unvereinbarkeit des NetzDG mit den Kommunikationsgarantien auf europäischer und nationaler Ebene, Art. 11 GRCh und Art. 5 I, II GG. In der Gesamtschau bringt das Gesetz einen „Chilling Effect“ mit sich, der mit dem Schutz der persönlichen Ehre oder anderer Rechtsgüter nicht mehr zu rechtfertigen ist. Den in der Tat problematischen rechtswidrigen oder gar strafbaren Inhalten könnte grundrechtsschonender und mindestens gleich effektiv durch eine Stärkung von Strafverfolgung und Eilrechtsschutz begegnet werden.
Die Zukunft des NetzDG hängt aber vor allem am seidenen Faden der E-Commerce-RL und der dürfte aller Voraussicht nach reißen: Mit seinen Verfahrensvorgaben verstößt das NetzDG gegen die Begrenzung der Verantwortlichkeit von Hostprovidern in Art. 14 I E-Commerce-RL (s. o. unter II 3 b bb) und das Herkunftslandprinzip aus Art. 3 E-Commerce-RL.
(…)
Insgesamt ist das NetzDG ein verfehlter Ansatz zur Lösung eines real existenten Problems. Regelmäßig ergeben sich in der Anwendung zwei Auslegungsvarianten: Eine minimiert den regulatorischen Mehrwert, die andere ist unions- oder verfassungswidrig und teilweise sind es sogar beide. Praktisch ist das Gesetz nicht sinnvoll handhabbar. Insgesamt drei verschiedene, jeweils sehr fragwürdige neue Verfahrenstypen steigern vor allem die Komplexität des Rechts, weniger aber den Grundrechtsschutz. Grundrechtssensible Entscheidungen werden den sozialen Netzwerken überantwortet und die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung wird de facto privatisiert. Dabei könnten rechtswidrige Inhalte ohne Weiteres wirkungsvoll und grundrechtsschonend bekämpft werden: durch Investitionen in die Strafverfolgung und die Stärkung des einstweiligen Rechtsschutzes für Betroffene. (…)
19. August 2017
Vor 15 Jahren hatte ich begonnen, mich ein Jahrzehnt lang mit dem Kalten Krieg und der seltsamen Welt der Geheimdienste zu beschäftigen. Einer der kompetentesten Dokumentarfilmer in diesem Bereich ist der Filmemacher Dirk Pohlmann.
Die Erfahrungen Pohlmanns mit der „Unabhängigkeit“ der öffentlich-rechtlichen Sender sind ernüchternd. Die versprochenen Freiräume, deretwegen wir uns das teuerste Fernsehen der Welt leisten, sind spätestens dann beschränkt, wenn militärische Interessen von Bündnispartnern betroffen sind.
Diese Woche sah ich erneut einen Themen-Abend zum Kalten Krieg, wo nunmehr in einer dritten Produktion zum Thema „Able Archer 83“ das längst durch Aktenfreigabe wiederlegte Märchen aufgewärmt wird, Doppelagent Gordijewski hätte Reagan vor der sowjetischen Paranoia vor einem atomaren Überraschungsschlag gewarnt, so dass dieser verbal abgerüstet habe. Ich hatte das dem ZDF auch mehrfach gesagt.
-> Um Haaresbreite – USA geben Geheimbericht von 1990 zu Able Archer 83 frei
Ein Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Kriegs wäre es doch langsam mal an der Zeit, mit dieser Desinformation aufzuhören. Stattdessen verprellt man lieber Leute, die Ihr Handwerk beherrschen.
9. August 2017
Die Hacker aus den Niederlanden veranstalten seit Jahrzehnten alle paar Jahre ein Camp, zu dem sie Tausende Gleichgesinnte aus aller Welt einladen.
Einen Bericht über den „größten Tesla-Parkplatz der Welt“ gibt es auf Heise.
In den Zelten hatte ich Gelegenheit, mal einige Leute von Anonymous persönlich kennen zu lernen, den „Rockstars“ der Szene. Die Geschichte von Anonymous hatte ich vor Jahren mal auf Telepolis skizziert (Anonymous: Meinungsfreiheit hat (k)einen Namen), außerdem gaben mir die Online-Abenteuer Inspiration für meinen Roman „Das Netzwerk“.
Anonymous-Sprecher Jake Davis alias „Topiary“ gab neulich einen sehr witzigen TedTalk.
8. August 2017
Was bisher geschah:
Heute nun schreibt ein Leser, dass der gute Mann es jetzt wieder bis nach München geschafft hat:
„Ich hatte bereits drei Anzüge im Arm, alle geschenkt, für den vierten nun, den er nicht mehr verkaufen könne, sollte ich zunächst die Hälfte des ausgezeichneten Katalogpreises also gut 700,00 Euro zahlen, dann selbst einen Preis nennen. Usw. Ich habe ihm die Anzüge zurück in den Wiesbadener SUV gelegt, ihn freundlich verabschiedet und bin dann gegangen. Ich habe ihn noch die Türe seines Wagens heftig zuschlagen hören. Offensichtlich scheint die Masche immer noch zu funktionieren.“
5. August 2017
https://youtu.be/75C_dI2in8g
Dezeit läuft in den Niederlanden das internationale Hacker Camp SHA. Gestern sprachen dort zwei ehemalige hochrangige Mitarbeiter der NSA, die aus Sorge um die Bürgerrechte zu Whistleblowern wurden. Zum einen hielt der einstige technische Direktor der NSA, William Binney, einen Vortrag, wie die NSA uns nach wie vor ausspioniert. Sein Kollege Kirk Wiebe sprach über die Korruption im US-Sicherheitsapparat, die bereits Eisenhower bei seinem Abgang beklagte. Wiebe nimmt bzgl. des vormaligen NSA- und CIA-Chefs Michael Heyden, ein Bush-Mann, kein Blatt vor den Mund. Den Vortrag sollte man gesehen haben, wenn man die Verhältnisse der US-Geheimdienste vor und nach 9/11 beurteilen will.
Zu den Schlüsselfiguren der Korruption im US-Establishment gehörte definitiv der Industrie-Anwalt Allen Dulles, der gleichzeitig die Interessen der Wallstreet vertrat, als Schatzmeister der Republikaner und Königsmacher Eisenhower und Nixon fungierte – und die von ihm dominierte CIA aufbaute und selbst nach seiner Entlassung heimlich weiter kontrollierte. Ich werde nie verstehen, warum sich praktisch kein anderer deutschsprachiger Autor für Allen Dulles interessiert. Passend zum Thema wurden in den letzten Tagen einige der spätestens am 26.10.2017 freizugebenden Akten zum Kennedy-Mord veröffentlicht. Wie sich nun herausstellte, war der Bürgermeister von Dallas, der den Tatort kontrollierte, CIA-Agent.
2. August 2017
Was bisher geschah:
Recherche-Ass Marc Drewello (stern.de) hatte am 05.12.2016 die Propaganda-Story vom siebenjährigen Twiter-Mädchen aus Aleppo durchgereicht. Dem Landgericht Hamburg tischten er und stern.de auf, man halte diese nach wir vor für echt.
Das Oberlandesgericht Hamburg misst laut Beschlus vom 14.02.2017 den Formulierungen des Blauen Boten die Aussage bei, Drewello habe gewusst oder es wenigstens für möglich gehalten, dass die verbreiteten Nachrichten unwahr seien, was der Blogger zu beweisen habe.
Skepsis gegenüber Informationen aus Kriegsgebieten allerdings darf und muss man von einem professionellen Journalisten erwarten. Dies ist auch konkret anderen Medien gelungen, welche die banale Propaganda wiedergekäut haben. So hätte Drewello etwa am 01.12.2016 auf Tagesschau.de in deutscher Sprache nachlesen können, dass eine Geschichte nicht dadurch echt wird, dass die Harry Potter-Autorin sie retweetet:
Seit September schreibt Bana – oder wohl eher ihre Mutter Fatemah – Nachrichten aus Ost-Aleppo.
(…)
Propaganda oder der Krieg aus den Augen eines Kindes?
Der Umgang mit Geschichten wie dieser ist schwierig. Journalisten können nicht nach Aleppo. Ist es wirklich nur ein siebenjähriges Mädchen und ihre Mutter, die hier vom Krieg erzählen? Oder steckt dahinter gezielte Propaganda? Es gibt den Hinweis, dass das Material von Bana echt sein könnte: Mehrere Nachrichtenagenturen überprüften die Quellen, auch der Kurzmitteilungsdienst Twitter selbst prüfte und verfizierte Banas Profil. Das sind alles Hinweise, mehr nicht.
Will uns Mega-Journalist Herr Drewello erzählen, er wäre damit überfordert gewesen, in seine Recherche Tagesschau.de mit einzubeziehen? Wir freuen uns schon jetzt auf die Fortsetzung des Rechtsstreits.
Stern.de ist zwar offenkundig dumm, aber hat Geld.
Der Blogger aber jetzt auch.
Vor einiger Zeit habe ich den Verein Klehranlage e.V. gegründet, der die Beträge verwaltet, die mir 2012 zur Prozessführung gegen den „Krebsarzt“ Dr. Nikolaus Klehr überwiesen wurden. Die meisten Geldgeber hatten verfügt, dass nicht verbrauchte Gelder in einen Fonds kommen, um im Notfall Blogger zu unterstützen, denen die Meinungsfreiheit durch juristische Gängelung beschnitten werden soll.
Da der Prozess noch immer am OLG Hamburg schlummert (und Herr Dr. Klehr inzwischen das Zeitliche gesegnet hat), ist derzeit noch nicht feststellbar, in welcher Höhe Überschüsse anfallen, aber es ist mehr als genug da, um mehrere Fälle dieser Art bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu tragen.
Der Verein hat beschlossen, dem Blogger Blauer Bote alle Prozesskosten zu sponsern mit Ausnahme dem Honorar für meine Dienste, da insoweit ein Interessenkonflikt besteht. Das muss der Blogger selber stemmen. Verzichten dard ich auch nicht, da Rechtsanwälte dazu verpflichtet sind, die Vertretung in Gerichtsverfahren mindestens nach RVG abzurechnen.
Wer dem Blogger insoweit finanziell unter die Arme greifen will, kann sich an den Blauen Boten direkt wenden.
Lieber stern.de-Krieger, es ist uns relativ egal, was Ihr Euch vom Hamburger Rechtsweg versprecht. Wir gehen bis nach Karlsruhe oder nach Luxemburg. In Zeiten des Krieges sind das wichtigste Schlachtfeld die Medien an der Heimatfront. Notfalls machen wir halt Euren Job.
(Hinweis für das Landgericht Hamburg: Ich mache mir nicht sämtliche Meinungen zu eigen, die in den hier eingebetteten Videos geäußert werden.)
admin •
09:29 •
Abmahnung,
Allgemein,
einstweilige Verfügung,
fliegender Gerichtsstand,
Internet,
Landgericht Hamburg,
Medienmanipulation,
Medienrecht,
Meinungsfreiheit,
OLG Hamburg,
Persönlichkeitsrecht,
Politik,
PR,
Pressefreiheit,
Pressekammer,
Verdachtsberichterstattung,
Zensur •
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