Meine Güte, was rauchen eigentlich Schweizer Anwälte, die sich im deutschen Medienrecht versuchen, so für ein Kraut? Oder ziehen die möglicherweise ein ganzes Alphorn voll Gras durch?
Ein in den bisherigen Verfahren stets glücklos wie ungeschickt agierender eidgenössischer Kollege verstand bislang meine Hinweise nicht, weshalb es stets deren Wiederholung durch einen Richter bedurfte, um Einsicht zu stiften. Aus Mitleid vor seinem – übrigens multimillionenschweren – Mandanten machte ich ihn schließlich bei einem Vollstreckungsproblemchen darauf aufmerksam, dass er eine angebliche Begleichung eines Titels freundlicherweise binnen zwei Wochen nachweisen möge, andernfalls sein Mandant mit einer Zwangsvollstreckung zu rechnen hätte. Dem Unglücksvogel war nichts Intelligenteres eingefallen, als mich Minuten später per Email wegen dieser altruistischen Rechtsauskunft gegenüber der Anwaltskammer der Nötigung und Erpressung zu „denunzieren“.
Es kam noch besser: Die Gegenseite verklagte meinen Mandanten und mich auf Schadensersatz wegen der „Nötigung“ und „Erpressung“, da ich mit einer rechtswidrigen Vollstreckung gedroht hätte. Da ihm meine Klageerwiderung dann wohl doch etwas im Magen gelegen haben muss, versuchte er es wie ein gekränkter Wikipedianer mit persönlicher Diskreditierung:
„Im Internet erscheint der Beklagte zu 1) (…) als Zauberer (…). Es gibt also starke Hinweise, dass der Beklagte zu 1) (…) unerlaubte Handlungen vornimmt.“
Ich habe vor Lachen fast in die Tischkante gebissen … :-P
Was muss wohl die arme Richterin gedacht haben? Hält mich der Advokat etwa für einen Hexenmeister, der mit Voodoo seinen Mitmenschen Schadenszauber zufügt? Oder will er der Richterin gar verklickern, spleenige Herren, die mit Zauberkunststückchen der Welt etwas Farbe bringen, tendierten zu Kriminalität?
Lieber Kollege von der Alm, wenn Sie mich mal so richtig in Misskredit bringen möchten, dann erzählen Sie das nächste mal doch dem Gericht besser, ich sei Vorsitzender eines im Untergrund agierenden Falschspielersyndikats und pflege Freundschaft mit Taschendieben, falschen Hellsehern, echten Spionen und paranormalen Löffelverbiegern. … Spätestens dann wird die Richterin wohl die Lektüre der Schriftsätze abbrechen und sich fragen, ob denn der Schweizer Anwalt noch etwas von dem Kraut für sie übrig hat … ;-)
Hoffentlich kommt der Gegner nicht auf den Trichter, mal den Anwalt zu wechseln, dann wir werden noch viel Spaß miteinander haben …
Mit großer Spannung warte ich schon seit Wochen auf den Film „500 Millionen Freunde“ (The Social Network), doch noch bis zum 7. Oktober muss ich mich gedulden.
Die Macher überzeugen schon durch die Verwendung der Cover Version „Creep“ (Radiohead) von Scala And Kolacny Brothers. Bevor das jetzt jemand per Filesharing downloaded, besser gleich bei Youtube anhören … ;-)
Hatte die BILD-Zeitung diese Woche mit einer Philippika gegen die sexualisierten Show-Stars gewettert, die unsere Kinder verderbten, so besann sich das Blatt nunmehr wieder auf seine Qualitäten und offerierte heute links oben die in Berufskleidung gewandete Lady Gaga, also ob nichts gewesen sei.
Doch nunmehr griff die BILD-Zeitung auch in einen ernsthaften Prozess am Landgericht Darmstadt ein, denn sie hielt es für eine gute Idee, nicht unkenntlich gemachte Fotos der Angeklagten zu veröffentlichen. Als der Anwalt diesen Pranger tadelte, meinte eine Laienrichterin:
„Wo sind wir denn?“, fragte daraufhin die Schöffin. Sie fuhr fort: „In einem Pädophilenprozess. Die haben Straftaten begangen.“
Oups. Anders als in der Presse bildet man sich im Gerichtssaal (hoffentlich) erst am Ende des Prozesses eine Meinung.
Ich persönlich habe nie verstanden, wieso man noch immer Laienrichter mit der Strafrechtspflege betraut, zumal sich der Vorsitzende Berufsrichter praktisch immer durchsetzt. Aber ich will mich nicht beschweren: mir ist es einmal gelungen, ein Schöffengericht zu einem so milden Urteil zu bewegen, das ich aus juristischer Sicht nie für möglich gehalten hätte. Das war allerdings wirklich mehr Glück als Verstand.
Ein SPIEGEL-TV-Fuzzy wollte einen tendenziösen Beitrag über den Islam machen, und versuchte, von Moslems „repräsentative“ Statements zu provozieren, welche die Steinigung für Ehebruch billigen. Ein couragierter wie temperamentvoller Moslem belehrte den Zerr-SPIEGELer bibelfest über die Leidreligion des Abendlandes.
Bei Beiträgen dieser Art steht das Drehbuch gewöhnlich fest, man sucht nützliche Idioten, denen man das Statement quasi in den Mund legt und sendet dann genau diesen Ausschnitt. Wie schön, dass hier zurückgefilmt wurde! Ein Lehrstück für Medienkompetenz.
Nachdem Wikileaks.org für die meisten Benutzer eher spröde und unübersichtlich war, bieten die Macher nun einer zeitgemäßere Aufmachung, den WikiLeaksStream an.
Die BLÖD-Zeitung macht heute mit der Frau des Verteidigungsministers auf, die den verBLÖDeten Lesern zum Besten gibt, Pornografie verderbe die Kinder.
Die Frau, deren Mann junge Menschen nach Afghanistan zum Sterben, Verkrüppeln und Morden schickt, hat also ernsthaft nichts besseres zu tun, als sich an einem Gegner zu profilieren, den man aufgrund ungebrochener Nachfrage gar nicht besiegen kann. Wissenschaftlich ist die Küchenphilosophie der Kriegsministergattin alles andere als gesichert.
Ob die Mieze, die sich bei BILD auf S. 1 nackend zu räkeln pflegt, heute hervorstechendere Argumente zu bieten hatte, habe ich nicht überprüft.
UPDATE: Diese Leute hier in Ottensen müssen sich nicht mehr über den neulich auf S. 1 in der 3D-BILD in Top Gun-Pose posierenden Kriegsminister aufregen! Ich hingegen werde jeden Morgen beim Bäcker durch BILD beleidigt.
Die für heute vorgesehene Koranverbrennung in Amiland scheint abgesagt zu sein. Hierzulande verfügen wir über ebenbürtige Gottesmänner im Namen des Herrn. So hatte der allseits beliebte Kardinal Meisner dem Kabarettisten Jürgen Becker 2007 vom Landgericht Kölle das folgende Zitat verbieten lassen:
„In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zu anderen zu wechseln, bringt nichts.“
Zur juristisch interessanten Frage, was denn genau ein Hassprediger sei, verweisen manche auf die Legaldefinition in § 55 Abs. 2 Nr. 8 Zuwanderungsgesetz, dem zufolge ein Ausländer ausgewiesen werden kann, der
8. a) öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten von vergleichbarem Gewicht in einer Weise billigt oder dafür wirbt, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, oder
b) in einer Weise, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
Eine Ermessensausweisung („kann“) erfolgt bei sogenannten Hasspredigern, also bei einer Verbreitung von Gedankengut, durch das Kriegsverbrechen oder Terrorismus in einer Weise gebilligt werden, die geeignet ist, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu stören sowie bei einer Aufstachlung zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung oder Angriffen gegen die Menschenwürde anderer durch Beschimpfung, Verleumdung oder Verächtlichmachung von Teilen der Bevölkerung.
Da es den deutschen Predigern wohl am Migrationshintergrund fehlt, dürfen die also hassen, bis der Arzt kommt. Amen!