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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


14. April 2011

BayernLB: Attac-Büro wegen „Urheberrecht“ an Gutachten durchsucht

Da fällt mir nichts mehr zu ein.

13. April 2011

Graf von Krockow erlaubte sich einen Scherz …

Seine Durchlaucht Graf von Krockow, hochwohlgeborener Bankier der (*hüstel*) Bank für Superreiche Oppenheim, war bei einem Prozess zwecks Verbietung eines Buches dann wohl doch ein bisschen freigiebig mit einer eidesstattlichen Versicherung. Muss ein Scherz gewesen sein, denn erstaunlicherweise wurde eine entsprechende Strafanzeige „wegen Geringfügigkeit“ eingestellt.

Der Kollege Reinecke aus Köln berichtet.

Auch ich hatte mich mal vor ein paar Jahren Beweisschwierigkeiten gesehen, weil ein Firmenboss seinen Hamburger Nobel-Hobel-Advokat in Marsch setzte und dieser ihm ebenfalls zu einer fragwürdigen eidesstattlichen Versicherung geraten hatte. Meine Informationslage war allerdings besser …

Pressefreiheit für Links

Ich wollte eigentlich noch etwas Erbauliches zu den nunmehr veröffentlichten Urteilsgründen in Sachen Musikindustrie ./. Heise-Verlag schreiben. Der 1. Senat des BGH hatte ein pressefeindliches Verbot aufgehoben, in einem Beitrag auf einen Website zu verlinken, die der Content-Industrie nicht gefiel.

Aber alles, was zur Pressefreiheit zu kommentieren ist, hat der Kollege Stadler bereits 2005 in JurPC ab Absatz 18 ff. geschrieben.

Zu ergänzen wäre allenfalls die Hintergrund-Info, dass die Musikleute ursprünglich sogar ein Totalverbot des Heise-Artikels verlangt haben. Verständlich, weil sich dann jeder den Link hätte ergooglen können. Aber unverständlich, weil das nun einmal Zensur wäre. Und aus diesem Grund spiele ich oben mit speziellem Gruß an die Musikindustrie das „Lied gegen Zensur“!

Ich selber bin ja bekanntlich neulich von einem freundlichen Kollegen wegen einer Einbindung eines Youtube-Videos abgemahnt worden, dessen Inhalte seinem Mandaten nicht gefielen. Technisch gesehen ist diese Einbindung eigentlich nichts anderes als ein Link. Und wenn man ein fremdes Presseerzeugnis zur Diskussion stellt, macht man sich nicht dessen Inhalte zu Eigen. In Hamburg muss man allerdings mit so etwas vorsichtig sein … ;-)

12. April 2011

World Press Cartoon Award

WikiLeaks dominierte die Motive der diesjährigen Preisverleihung für politische Karikatur.

Humor, insbesondere gezeichneter, ist eine der besten Waffen gegen Zensur. Insbesondere mit Ironie können Gegner nur sehr schwer umgehen. Die Anzahl an Fotomontagen und Karikaturen, die in denen Jahren von deutschen Gerichten verboten wurden, ist sehr gering.

Seit der Farce um Ron Sommer sollte man allerdings darauf achten, dass eine gefotoshopte Fotomontage oder Verfremdung als solche zu erkennen ist, weil ansonsten ein rechtswidrige Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht angenommen werden kann. Sommers Kopf war auf einen eine Spur kleineren Körper montiert worden, was ihn sehr gekränkt haben muss. Herrschaften, die wegen so etwas vor dem Kadi ziehen, sind allerdings Realsatire, so dass eine Karikatur dann wenigstens insoweit ihren pädagogischen Auftrag erfüllt.

10. April 2011

Digitale Gesellschaft kommt

Internetaktivist Markus Beckedahl von netzpolitik.org hat für Mittwoch die Vorstellung eines Vereins „Digitale Gesellschaft“ angekündigt. Man darf gespannt sein.

Bislang wurde die Stimme der Internetnutzer vornehmlich vom zur Bürgerrechtsbewegung gereiften Chaos Computer Club wahrgenommen, der sich zu gesellschaftlichen Themen der digitalen Welt äußert. Allerdings erlegt sich der Club gelegentlich Neutralität auf, um etwa seine Autorität als Sachverständiger zu wahren.

Keine Ahnung, was genau Markus Beckedahl vorhat, aber es hat mit Sicherheit Taug. Aus meiner Sicht als Medienprivatrechtler bräuchten wir dringend eine Organisation, die Bloggern etc. die unsäglichen Prozesse finanziert, die ihnen am Landgericht Hamburg zugemutet werden, bis sie in Karlsruhe zu ihrem Recht kommen. Ohne eine Bloggersolidarität kann man sich als Privatmann Meinungsfreiheit kaum leisten, solange der fliegende Gerichtsstand dazu führt, dass man vor das Landgericht Hamburg geschleppt wird, dem vor einem Jahr das Bundesverfassungsgericht ein „Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“ vorwarf.

In Einzelfällen wie bei „Regensburg Digital“ oder bei Jens Weinreich hatte sich die Internetgemeinde solidarisch gezeigt und für Verfahrenskosten gespendet. Ein Fonds „Landgericht Hamburg-Hilfe“ oder so wäre hilfreich.

9. April 2011

Bauer ./. Spiesser

Der Bauer-Verlag, der sich mit seinem Fachorgan BRAVO um die Volksaufklärung Pubertierender verdient gemacht und etliche Spießern provoziert hat, findet es nicht gut, dass der Spiesser in den Schulen rumliegt.

8. April 2011

Amerell ./. Zwanziger 1:1

DFB-Boss Theo Zwanziger hatte den Schiedsrichter Amerell mit einer grenzwertigen Äußerung bedacht, die vermutlich auch dem Dompfaff von Regensburg nicht gefallen hätte. Der Spruch von Zwanziger war allerdings insoweit daneben, als es bei Amerell und Kempter um Erwachsene ging, die insbesondere auch nicht in einem vergleichbaren Abhängigkeitsverhältnis standen wie die Kirchenmänner und -Messknäblein. Das Landgericht erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man als DFB-Bonze etwas sagt, oder ob man Harald Schmidt heißt. Zudem lässt ja Zwanziger auch ganz gerne mal Äußerungen über sich verbieten.

Das Oberlandesgericht Augsburg sah es jedoch anders und hat Zwanziger nun seinen Spruch unter Hinweis auf die Meinungsfreiheit wieder erlaubt. Das ist insoweit überraschend, als dass Gerichte bei beleidigenden Äußerungen mit sexuellen Kontext normalerweise nicht sehr großzügig sind. Die Geschichte Amerell/Kempter war allerdings ohnehin eine Lachnummer, wenn auch eine tragische, welche alle Beteiligten jedenfalls Autorität gekostet hat. Auf die Entscheidungsgründe darf man gespannt sein.

(Das Video oben bezieht sich auf einen Rechtsstreit von Anfang 2010 – und hat auch ein paar Zensurlücken, die offenbar das Antlitz des Herrn Kempter betreffen.)

7. April 2011

Kalte Abfuhr für Bofrost-Millionär am LG München

Ein Multimillionär wollte sich in Bescheidenheit üben und begehrte vom manager magazin vornehme Zurückhaltung mit Berichten über sein märchenhaftes Vermögen, das locker auf 950 Millionen Euro geschätzt wird. Mit der Durchsetzung dieses Zensurbegehrens befasste er einen Berliner Promi-Anwalt, der normalerweise in Berlin und Hamburg Unterlassungsverfügen zu beantragen pflegt. Aus einem geheimnisvollen Grund versuchte er es in München.

Doch die Richter am Landgericht München I sind aufgeweckte Leute, die gerne mal etwas lesen:

„Natürlich schaut man da rein, weil man neugierig ist“, räumte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner zwar ein. Aber das sei nicht der entscheidende Punkt. Die Gesellschaft müsse wissen und „darüber diskutieren, wo sind die großen Vermögen? Wie wurden sie geschaffen? Wie geht jemand damit um?“

Irgendwas scheint der Burda-Verlag gegen den Promi-Anwalt zu haben, oder warum wird der Kollege im aktuellen FOCUS-Artikel über die Farce genannt?

Die Presse feiert diesen Sieg für Pressefreiheit gerade landesweit.

6. April 2011

Ausgeleyert

Nachdem wir den Politikern das mit den AKWs erklärt haben, zu Guttenberg und weitgehend Westerwelle unschädlich machten, und Berliner Politstrategen (wiki)leakten, dass das Internet im wahrsten Sinne des Wortes ein „revolutionäres“ Medium ist, haben die Altparteien langsam erkannt, dass man uns nicht beliebig lange für dumm verkaufen kann.

Wir sind die alten Lügen satt! Wir wollen neue Lügen!

5. April 2011

Netzaktivist Rop Gonggrijp soll an die USA ausgeliefert werden?!?

Der niederländische Hacker Rop Gonggrijp, dessen Gruppe „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ die dortigen Wahlmaschinen als unzuverlässig enttarnte und deren Abschaffung bewirkte, hat nun ein ähnliches Problem wie Julian Assange: Die Amerikaner möchten ihn wegen seiner Arbeit für WikiLeaks gerne in ihr schönes Land einladen, wo bereits an Bradley Manning vorgeführt wird, wie man mit Unverurteilten in einem Rechtsstaat umzugehen hat.

Zwar ist Rop ein Hacker-Veteran, aber in Sachen WikiLeaks hatte er wohl nur technischen Support bei der Filmqualität des „Collateral Murder“-Videos geleistet. Entgegen einem sorgsam gepflegten Mythos war das Ding nämlich bereits entschlüsselt. Nun erwägt der niederländische Außenminister tatsächlich, den Amerikanern, die den ausgerechnet in Den Haag sitzenden internationalen Gerichtshof für ihre eigenen Leute nicht anerkennen, die Auslieferung in dieses Land mit archaischen Rechtstraditionen wie der Todesstrafe.

Dabei hat Rop nichts anderes getan, als der Welt zu zeigen, wie sich die US-Streitkräfte selber abbilden. Die Wahrheit aber ist in politischen Angelegenheiten unerwünscht. Es wird Zeit, gewissen rückgratlosen Politikern zu kommunizieren, dass das, was in der arabischen Welt kurzfristig möglich war, vielleicht auch in Europa stattfinden könnte.