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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


TV-Übertragung von Stadtratssitzungen

In Saarbrücken macht man sich bzgl. der verhinderten TV-Übertragung von Stadtratssitzungen über die Pressefreiheit Gedanken. Eine solche Übertragung bedarf nach saarländischem Kommunalrecht der Einstimmigkeit der politischen Protagonisten.

Anders als in Landes- und Bundesparlamenten drücken sich in Stadträten kaum medienerfahrene Berufspolitiker herum, sondern überwiegend insoweit unbedarfte Laienpolitiker, die durch Kameras gehemmt werden könnten. Außerdem verleitet die Kamera dazu, „aus dem Fenster“ zu sprechen, anstatt der parlamentarisch effizienten Arbeit nachzugehen. Dass der Verzicht auf Kameras ein Segen sein kann, belegt der heutige Live-Stream vom Piratenparteitag … ;-)

Im vorliegenden Fall waren sich die Politiker sogar über eine Übertragung einig – bis auf den NPD-Mann, der wegen des Einstimmigkeitsprinzips blockieren konnte. Der Gebrauch der Gesetze ist allerdings kein Eingriff in die Pressefreiheit, sondern wohl eher das Gesetz.

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Autor:
admin
Datum:
16. Mai 2010 um 11:56
Category:
Allgemein,Medienmanipulation,Medienrecht,Zensur
Tags:
 
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