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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden

 

Der Europäische Gerichtshof hat sich auch meiner Meinung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Einbindens von YouTube-Videos angeschlossen. Wenn etwas anderes rausgekommene wäre, hätte ich mit meinem Blog Insolvenz anmelden müssen … ;)

EuGH C-348/13 Beschluss vom 21. Oktober 2014

Die Entscheidung bezieht sich nur auf Urheberrecht. In der nach wie vor am OLG Hamburg anhängigen Klehr-Berufung geht es um Persönlichkeitsrecht. Ich glaube allerdings nicht, dass ein verständiges Gericht da zu anderen Ergebnissen kommt.

« Faxen beim Verfassungsgericht – Erläuterung zur EuGH-Entscheidung zum Einbetten »

Autor:
admin
Datum:
24. Oktober 2014 um 11:31
Category:
Abmahnung,Allgemein,Beweise,BGH,Die lieben Kollegen,Fotorecht,Medienrecht,Meinungsfreiheit,OLG Hamburg,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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4 Comments

  1. Gute Nachrichten: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden | -=daMax=-

    […] Der Europäische Gerichtshof hat gerade beschlossen, dass es keine Urheberrechtsverletzung darstellt, ein YouTube-Video einzubetten. Na ein Glück, sonst hätte ich meine Spielwiese nämlich zu machen können. […]

    #1 Pingback vom 24. Oktober 2014 um 11:46

  2. EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebettet werden | Bubbles Blog

    […] Der EuGH hat entschieden, dass das einbetten von YouTube-Videos nicht gegen das Urheberrecht verstö…. Dass sich damit sogar der Europäische Gerichtshof befassen musste, sagt viel über unser Rechtssystem und den vorherrschenden Urheberrechtsfanatismus aus. […]

    #2 Pingback vom 25. Oktober 2014 um 11:43

  3. 24.10.2014 – News | ATTRAPPENJAEGER

    […] Das Einbetten von Youtube-Videos verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Es sagt viel über unser Rechtssystem aus, dass für diese Erkenntnis überhaupt der EuGH angerufen werden musste. […]

    #3 Pingback vom 27. Oktober 2014 um 09:12

  4. Videohinweise | NachDenkSeiten – Die kritische Website

    […] EuGH: YouTube-Videos dürfen eingebunden werden Der Europäische Gerichtshof hat sich auch meiner Meinung zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des Einbindens von YouTube-Videos angeschlossen. Wenn etwas anderes rausgekommene wäre, hätte ich mit meinem Blog Insolvenz anmelden müssen… Die Entscheidung bezieht sich nur auf Urheberrecht. In der nach wie vor am OLG Hamburg anhängigen Klehr-Berufung geht es um Persönlichkeitsrecht. Ich glaube allerdings nicht, dass ein verständiges Gericht da zu anderen Ergebnissen kommt. Quelle: kanzleikompa […]

    #4 Pingback vom 04. November 2014 um 14:31

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