Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Wie man „Three Strikes“ umgeht

Fefes Blog weist darauf hin, wie man im Vereinigten Königreich die „Three Strikes“-Gängelung elegant aushebelt: Man erklärt sich um Communications Provider und öffnet sein WLAN für alle!

In Deutschland wäre das allerdings gegenwärtig nicht zu empfehlen, weil die Gerichte hierzulande mit der Haftung für offene WLANS nicht ganz so viel Spaß verstehen.

« Hypo Alpe Adria zieht einstweilige Verfügung gegen News zurück – Schock-Clip von Cavras jr. provoziert Youtube »

Autor:
admin
Datum:
29. April 2010 um 07:24
Category:
Allgemein,Internet,Medienrecht,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
Trackback:
Trackback URI

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.